• 31.07.2025 – Deckung ist nicht gleich Schutz, Beratung ist nicht gleich Analyse, Vertrauen ist kein Vertrag

    APOTHEKE | Medienspiegel & Presse | Viele Apothekenverträge halten nicht, was sie versprechen. Der Bericht zeigt, wie mangelnde Beratung, lückenhafte Policen und neue Haftu ...

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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Deckung ist nicht gleich Schutz, Beratung ist nicht gleich Analyse, Vertrauen ist kein Vertrag

 

Wie Apothekenversicherung versagt, wenn Standards reichen sollen, wo Fachkonzepte nötig wären

Apotheken-News: Bericht von heute

Viele Apothekeninhaber vertrauen darauf, dass ihre Versicherungsvermittler ebenso sorgfältig und verantwortungsvoll agieren wie sie selbst im Umgang mit Patienten – doch dieses Vertrauen schützt nicht vor gravierenden Fehlberatungen, lückenhaften Policen und überholten Standardklauseln, die im Ernstfall versagen, wenn digitale Risiken, neue Dokumentationspflichten oder regulatorisch bedingte Regressforderungen den Betrieb treffen, während gleichzeitig viele Vermittler ihre Analysepflichten verletzen, Beratungsprotokolle vernachlässigen oder im Alleinauftrag agieren, was Apotheken in eine Haftungsfalle führt, die weder durch klassische Betriebsversicherungen noch durch allgemeine Rechtsschutzmodelle zu kompensieren ist, sodass Apotheker gezwungen sind, ihre Verträge aktiv zu prüfen, Risiken individuell zu analysieren, spezialisierte Module einzufordern und die Beratungsqualität als Führungsinstrument zu nutzen, um echte Sicherheit und resiliente Absicherung gegen Offline- wie Online-Bedrohungen zu erreichen.

 

 

Versicherungsverträge in Apotheken wirken oft wie ein Schutzschirm, den man einmal aufspannt und dann vergisst – solange es nicht regnet. Doch wenn der Regen kommt, und das tut er in Zeiten digitaler Bedrohung, regulatorischer Verdichtung und haftungsauslösender Dienstleistungen immer häufiger, stellt sich schnell heraus: Dieser Schirm ist durchlöchert. Apothekeninhaber, die sich auf ihren Versicherungsschutz verlassen, tun dies meist in gutem Glauben – doch dieser Glaube wird zunehmend enttäuscht. Denn zu viele Policen basieren auf alten Standards, unzureichenden Risikoanalysen oder simplen Vermittlungsinteressen, die mit der Komplexität heutiger Apothekenführung nicht mehr mithalten.

Der Rückzug großer Versicherer aus Spezialsegmenten, die Zunahme von Schadenfällen im digitalen Kontext und die Einführung neuer Dokumentations- und Leistungspflichten – etwa bei pDL, Telepharmazie, BtM-E-Rezepten oder Datenschutz – haben die Risikolage grundlegend verändert. Wer heute als Apothekenleiter nicht aktiv hinterfragt, was genau versichert ist, wo Deckung ausgeschlossen wird und welche Zusatzbausteine wirklich greifen, riskiert bei Störfällen nicht nur finanzielle Schäden, sondern auch persönliche Haftung. Diese Haftung ist in den wenigsten Betrieben adäquat abgesichert, weil viele Policen die juristische Realität von 2025 nicht mehr abbilden.

Zentral ist dabei die Frage nach der Beratungsqualität: Versicherungsvermittler sind nach § 61 VVG verpflichtet, eine fachgerechte Analyse der individuellen Risikolage durchzuführen, schriftlich zu dokumentieren und produktunabhängig zu beraten. Doch die Realität zeigt ein anderes Bild: Viele Apothekenverträge wurden auf Basis von Formularsystemen abgeschlossen, oft ohne persönliche Risikoanalyse, ohne Aufklärung über Deckungsausschlüsse oder ohne Rücksicht auf branchenspezifische Eigenheiten wie Kühlkettenpflichten, Regressrisiken bei Rezeptprüfungen, Ausfallversicherungen bei TI- oder E-Rezept-Störungen, Schäden durch fehlerhafte Lagerungssoftware, digitale Fälschungskriminalität oder Rückrufkosten bei defekten Rezepturen.

Hinzu kommen vertragliche Altlasten: Bei vielen Apotheken besteht ein Wildwuchs aus historischen Policen, die nie aktualisiert wurden, aus Vertreterverträgen, bei denen Maklerstatus vorgetäuscht wird, und aus Absicherungen, die nicht mit der wirtschaftlichen Realität des Betriebs mitgewachsen sind. Wer etwa im Jahr 2015 eine Inhaltsversicherung abgeschlossen hat, aber heute eine Hightech-Offizin mit automatisiertem Kommissionier- und Rezeptursystem betreibt, wird im Schadenfall schnell mit Unterdeckung oder Ablehnung konfrontiert.

Die Apotheken-Nachrichten berichten regelmäßig über Fälle, in denen vermeintlich abgesicherte Schäden wie Sprinklerlecks, Datenschutzverletzungen, gestohlene BtM-Rezepte oder Haftungsrisiken bei falsch dokumentierten pDL-Leistungen nicht reguliert wurden – obwohl Policen bestanden. Die Ursache liegt meist in schlecht konfigurierten Bedingungswerken, fehlenden Risikoerhebungen oder lückenhaften Maklerunterlagen. Dabei wären viele dieser Schäden durch branchenspezifisch entwickelte Versicherungskonzepte vermeidbar gewesen – solche, die nicht nur Standardrisiken versichern, sondern auch juristisch definierte Tätigkeiten, behördlich auferlegte Dokumentationspflichten und betriebliche Systemabhängigkeiten berücksichtigen.

Immer stärker in den Fokus rücken dabei die sogenannten vertraglichen Obliegenheiten: Diese sind keine Formalien, sondern entscheidende Kriterien für die Leistungspflicht des Versicherers. Wer etwa versäumt, regelmäßig die Kühldokumentation auszulesen, wird bei Impfstoffverlusten unter Umständen keine Regulierung erfahren. Gleiches gilt für die Einhaltung gesetzlicher Kontrollpflichten, etwa bei der Betäubungsmittelbuchführung oder der Einbindung von Pharmazieräten bei Sonderarzneien. Selbst ein Bagatellschaden kann schnell zur Existenzfrage werden, wenn das Versicherungsverhältnis wegen Obliegenheitsverletzung gekündigt oder rückwirkend aufgehoben wird.

Die Konsequenz: Apotheken müssen ihre Versicherungsverhältnisse wie ein lebendiges Vertragsgebilde betrachten, das sich regelmäßig ändern muss, wenn sich das Betriebsmodell verändert. Dazu gehört auch die strukturierte Auswahl des richtigen Versicherungsberaters. Nur Makler mit nachweislicher Apothekenexpertise, unabhängigem Marktüberblick und detailliertem Risikoerfassungsprozess sind in der Lage, eine rechtssichere Absicherung aufzubauen. Vermittler, die lediglich Produkte „der Konzernmutter“ platzieren, erfüllen diese Anforderung oft nicht – und sind im Schadenfall auch nicht regresspflichtig, sofern keine fundierte Fehlberatung dokumentiert ist.

Besonders brisant wird die Lage bei Schäden mit Drittbezug, etwa bei Patientenbeschwerden, ärztlichen Regressen oder Datenschutzverstößen. Hier greifen klassische Betriebshaftpflichtversicherungen nur, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind, etwa die Einschaltung des Pharmazierats, eine korrekte Rezeptur- und Beratungskette oder die ordnungsgemäße Anwendung von Standard Operating Procedures. Einfache Versicherungsbausteine reichen dafür nicht aus – sie erfordern gezielte Kombinationen aus Berufshaftpflicht, IT-Schutz, Ertragsausfall, Rückwirkungsschäden und Rechtsschutz.

Und gerade diese kombinierte Absicherung wird oft vernachlässigt. In vielen Apotheken gibt es keinerlei Versicherung gegen sogenannte Betriebsunterbrechungsschäden infolge digitaler Angriffe – obwohl sie längst zum Alltag gehören. Der Ausfall von Kartenzahlungssystemen, E-Rezept-Schnittstellen oder Warenwirtschaftsservern führt im Zweifel nicht nur zu Umsatzverlusten, sondern auch zu vertraglichen Pflichtverletzungen gegenüber GKV, Patienten und Dienstleistern. Nur eine umfassend strukturierte Deckung schützt hier effektiv – vorausgesetzt, der Versicherungspartner wurde korrekt ausgewählt, die Risikoanalyse regelmäßig aktualisiert und die Deckung modular ergänzt.

Die Apotheken-Nachrichten zeigen, wie entscheidend die kritische Prüfung und Neuausrichtung bestehender Versicherungskonzepte geworden ist. Vertrauen kann man nicht versichern – man muss es in Verträge übersetzen, die halten. Und das gelingt nur, wenn Apotheker die Beratung selbst zum Führungsinstrument machen: durch aktive Kontrolle, fundierte Nachfrage und konsequente Auswahl. Wer seine Apotheke führen will, muss auch seine Policen führen – mit derselben Sorgfalt, mit der Patienten versorgt werden.

Dies ist kein Schluss, der gelesen werden will – sondern eine Wirkung, die bleibt, wenn das Verstehen längst vorbei ist. Was nicht gesagt wurde, wirkt trotzdem. Nicht für alle. Nur für jene, die hören, was zwischen den Sätzen spricht.

Sicherheit beginnt nicht beim Schadenfall, sondern bei der Frage, ob man ihn überlebt – organisatorisch, rechtlich und wirtschaftlich. Versicherungen sind kein stillschweigendes Versprechen, sondern ein Vertrag, dessen Schutz erst durch Verständnis, Führung und kritische Kontrolle wirksam wird. Die Apotheken-Nachrichten zeigen: Wer Risiken nicht kennt, kann sie nicht absichern. Wer Beratung nicht fordert, bleibt auf der Haftung sitzen. Und wer Verträge nicht liest, vertraut am Ende auf etwas, das nicht hält. Verantwortung beginnt im Kleingedruckten – und endet erst dort, wo Führung konsequent zur Praxis wird.

 

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