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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |
Apotheken-News: Bericht von heute
Angesichts steigender Betriebskosten, wachsender Prämienlast und zunehmender regulatorischer Risiken setzen immer mehr Apotheken auf eine Strategie der gezielten Eigenverantwortung: Wer kleinere Schäden eigenständig dokumentiert und haftungskonform selbst reguliert, reduziert nicht nur die Versicherungsbelastung, sondern stärkt auch seine betriebliche Stabilität – eine Haltung, die angesichts immer unsicherer werdender Versicherungsbedingungen zur Überlebensfrage wird. Besonders sichtbar wird dieser Wandel bei TI-Ausfällen, wie sie Apotheker Martin Beutling erlebte: Ausfälle, die Patient:innen zur Rückfahrt ins Krankenhaus zwingen, sind längst keine Randnotiz mehr, sondern dokumentationspflichtige Haftungsrisiken. Parallel dazu verschärft das BMG mit neuen Gesetzesplänen zum Cannabisversand die Regeln für digitale Plattformanbieter – mit direkten Folgen für Apotheken, die sich nun klarer abgrenzen müssen. Derweil sorgt ein restriktiver Inkontinenzvertrag für Protest, die neue Vorhaltepauschale verlagert die Patientenkontakte weg von der Praxis in die Offizin, und das BfArM fordert einen Wechsel bei Salbutamol-Inhalatoren – alles Entwicklungen, die Apotheken zwingen, ihr Risikomanagement zu professionalisieren, interne Abläufe neu zu justieren und den Versicherungsschutz aktiv mitzugestalten.
Eigenregulierung statt Versicherungsbürokratie – dieser Trend zeichnet sich in Apotheken zunehmend als strategischer Wendepunkt ab. Während klassische Versicherungsmodelle auf Meldepflicht, automatische Abwicklung und Prämienerhöhung nach Schaden setzen, entwickeln Apothekeninhaber neue Wege der Schadensprävention, der internen Abwicklung und der finanziellen Selbstentlastung. Hintergrund ist nicht nur die wirtschaftliche Realität einer Vielzahl kleinerer, wiederkehrender Schäden, sondern auch die Unzufriedenheit mit trägen Regulierungsprozessen und dem Vertrauensverlust in die Kalkulation vieler Policen. Versicherungsstrategien, die auf vollständige Absicherung setzen, geraten zunehmend unter Rechtfertigungsdruck, wenn das Prämiensystem nicht mehr zur Risiko- und Schadenrealität passt. Der Trend geht zur intelligenten Differenzierung: Selbstregulierung bei Bagatellfällen, gezielte Risikoanalyse bei komplexeren Haftungslagen und – wenn nötig – Nutzung spezialisierter Deckungskonzepte.
Viele Apotheken, insbesondere in inhabergeführter Einzelstruktur, berichten, dass die Meldung kleinerer Schäden – vom Glasbruch über beschädigte Technik bis hin zu Kühlkettenstörungen mit geringem Folgeschaden – letztlich zu höheren Jahresprämien, schlechteren Bedingungen und langwieriger Regulierungsbürokratie geführt habe. Die Erkenntnis: Wer jeden Schaden sofort meldet, riskiert den Versicherungsschutz gerade bei wirklich großen Schäden, wenn die Versicherung die „wirtschaftliche Zumutbarkeit“ infrage stellt oder eine Vertragsanpassung vornimmt. Gleichzeitig wächst in der Praxis das Know-how, wie man kleinere Fälle rechtssicher, vollständig dokumentiert und haftungskonform selbst behebt – insbesondere, wenn es sich nicht um drittschadensrelevante Fälle handelt. Im Ergebnis stärkt diese Strategie nicht nur die Eigenverantwortung, sondern auch die unternehmerische Widerstandsfähigkeit – ein entscheidender Punkt, wenn Apotheken sich gegen zunehmende Risiken wie Cyberangriffe, Rezeptbetrug oder Versorgungsunterbrechungen absichern wollen.
Diese strategische Neubewertung des Schadenmanagements erhält zusätzlichen Schub durch infrastrukturelle Probleme, wie sie Martin Beutling, Apotheker aus NRW, am vergangenen Wochenende zu spüren bekam. Während seines Notdienstes fiel die Telematik-Infrastruktur (TI) über zwei Stunden aus. Die Folge: E-Rezepte konnten weder empfangen noch verarbeitet werden. Eine Patientin musste sogar zurück ins Krankenhaus fahren, um sich ein konventionelles Muster-16-Rezept zu holen. Beutling dokumentierte den Fall penibel – nicht nur aus medizinischer Verantwortung, sondern auch im Hinblick auf etwaige Haftungsfragen und mögliche Regressforderungen. Denn die digitale Versorgung ist nicht nur Chance, sondern auch Risiko: Fällt das System aus, sind Apotheken gefordert, analoge Ersatzprozesse vorzuhalten, Mitarbeiter zu instruieren, Kunden aufzuklären und alle Schritte revisionssicher zu protokollieren. Der Versicherungsfall? In vielen Policen nicht eindeutig geregelt. Eine juristische Grauzone, die Apotheken dazu zwingt, auch hier eigene Standards zu entwickeln, anstatt sich blind auf externe Absicherung zu verlassen.
Rechtlich deutlich konkreter ist derzeit die Entwicklung beim Medizinalcannabis: Das Bundesgesundheitsministerium plant, den Versandhandel über spezialisierte Plattformen per Gesetz zu unterbinden. Der geplante Paragrafen-Einschub im SGB V soll klarstellen, dass der Vertrieb von Medizinalcannabis ausschließlich über Apotheken mit Präsenzpflicht zulässig ist. Auslöser sind Plattformen wie Wellster Healthtech oder Dr. Ansay, die Rezeptausstellung und Versand weitgehend automatisiert hatten. Die Apothekerkammer Nordrhein war mit Unterlassungsklagen gegen einige dieser Anbieter erfolgreich. Künftig soll jedoch der Gesetzgeber für klare Verhältnisse sorgen. Apotheken müssen sich in diesem Umfeld nicht nur gegenüber illegalen Geschäftsmodellen behaupten, sondern zugleich ihre eigene Beratungsqualität und rechtliche Konformität stärken – insbesondere bei Betäubungsmitteln, deren Abgabe unter besonders strengen Anforderungen steht. Der Hinweis, dass man sich „nur an die Vorgaben gehalten“ habe, reicht im Ernstfall nicht aus. Wer Cannabis oder BtM abgibt, haftet für jede formale Ungenauigkeit – und wird in diesem Punkt juristisch schärfer beäugt als viele Telemedizin-Plattformen.
Parallel dazu sorgt der neue Inkontinenzvertrag der AOK Nordost für Unmut in der Versorgungspraxis. Eine Berliner Apothekerin hat eine Petition gestartet, um gegen die als „unzumutbar“ empfundenen neuen Regelungen zu protestieren. Konkret geht es um Vorgaben, die laut der Apothekerin die Versorgungsrealität verkennen, insbesondere in Bezug auf Beratung, Produktauswahl und Lieferfähigkeit. Der Vertrag erlaube zwar theoretisch die Abgabe „vergleichbarer“ Produkte, lasse aber den Apotheken praktisch kaum Spielraum und konterkariere damit sowohl den Anspruch auf individuelle Beratung als auch die wirtschaftliche Realität kleinerer Versorger. Das Beispiel zeigt: Auch im Hilfsmittelbereich wird Versicherungspolitik zunehmend zur Risikoquelle für Apotheken, die sich zwischen vertraglicher Bindung und Versorgungsrealität aufreiben.
Ein weiteres Beispiel für den Umbau der Versorgungslogik liefert die neue Vorhaltepauschale in der vertragsärztlichen Versorgung. Durch sie sinkt die Zahl persönlicher Arztbesuche bei chronisch Kranken deutlich – in vielen Fällen genügt künftig ein einmaliger Besuch pro Jahr. Apotheken, die bislang von der Nähe zu Arztpraxen profitierten, verlieren damit einen strategischen Standortvorteil. Auch dies ist eine Form von „Verlagerung“: Die Verantwortung für regelmäßige Sichtung, Kommunikation und pharmazeutische Interaktion verlagert sich auf die Offizin. Wer das nicht antizipiert, wird in Zukunft nicht nur Kundenbindung, sondern auch Relevanz verlieren. Apotheken sind hier mehr denn je gefordert, eigene Besuchs-, Interaktions- und Dokumentationslogiken zu etablieren, um als Gesundheitsakteure sichtbar und belastbar zu bleiben – auch ohne täglichen Arztkontakt der Patient:innen.
Schließlich richtet sich der Blick auch auf die Inhalationstherapie – und auf das Produkt Salbutamol. Das BfArM hat empfohlen, bei Salbutamol-haltigen Dosieraerosolen nach Möglichkeit auf Pulverinhalatoren auszuweichen. Hintergrund sind Versorgungsengpässe und Fragen der Nachhaltigkeit, aber auch Hinweise auf eine fehleranfällige Anwendung durch ungeübte Patient:innen. Für Apotheken bedeutet das nicht nur eine Änderung in der Abgabepraxis, sondern auch eine Ausweitung ihrer Beratungspflichten: Neben der Umstellung müssen sie sicherstellen, dass Patient:innen mit den neuen Inhalatoren korrekt umgehen können – und zugleich klären, ob der Arzt die Umstellung überhaupt gestattet oder verordnet hat. Auch hier greift das Prinzip: Wer richtig beraten will, muss haftungssicher dokumentieren. Ein falsch verwendeter Inhalator kann zur Unterversorgung führen – und damit zum Versicherungsfall. Ob Apotheken dabei geschützt sind, hängt maßgeblich von ihrer internen Beratungs- und Dokumentationsstruktur ab.
Fazit: Die neue Ära im Schadensmanagement der Apotheken basiert auf einem Paradigmenwechsel – weg von der reaktiven Absicherung, hin zur proaktiven Eigenverantwortung. Wer Risiken nur auslagert, ohne sie zu durchdringen, bleibt verwundbar. Wer sie erkennt, bewertet, dokumentiert und selektiv versichert, stärkt seine operative Stabilität. Diese Haltung schützt nicht nur vor teuren Überraschungen, sondern auch vor einem zunehmend komplexen und unzuverlässigen Versicherungsmarkt. In einer Zeit, in der TI-Ausfälle, digitale Rezeptstrukturen, regulatorische Eingriffe und Versorgungsumbrüche den Apothekenalltag prägen, ist systemisches Denken keine Option mehr – sondern Überlebensstrategie.
Diese Analyse steht exemplarisch für die redaktionelle Eigenständigkeit, systemische Tiefenschärfe und strategische Verantwortung, mit der MySecur® seine Fachbeiträge erstellt – nicht rückführbar, faktenbasiert, exklusiv und sprachlich originär. Von Engin Günder, Fachjournalist. Im redaktionellen Auftrag der PrivateRisk GmbH, Karlsruhe.
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