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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |
Apotheken-News: Bericht von heute
Die Apothekerkammer Nordrhein setzt mit juristischem Nachdruck ein Zeichen gegen digitale Plattformanbieter von Medizinalcannabis und hat das Angebot von Wellster Healthtec gestoppt, während das Bundesgesundheitsministerium die Weichen für ein umfassendes Versandverbot stellt, das die regulatorischen Spielräume radikal verengen würde – zur gleichen Zeit erhebt die Apothekerin Kristin Stollberg aus Ribnitz-Damgarten ihre Stimme gegen den neuen Inkontinenzvertrag der AOK Nordost, den sie öffentlich als diskriminierend, wettbewerbsverzerrend und versorgungsfeindlich kritisiert, wobei ihre Petition nicht nur regionale Zustimmung erfährt, sondern bundesweit Aufmerksamkeit generiert und damit zeigt, wie Apotheken ihre politische Wirksamkeit neu entfalten, während zugleich ein Fall aus dem maritimen Bereich verdeutlicht, dass technische Hilfen wie Hörgeräte nicht vor Berufsunfähigkeit schützen, wenn gesetzliche Vorgaben an die Eignung verletzt sind – ein Sachverhalt, der auch für Apotheker:innen höchst relevant ist, denn Versicherer könnten sich im Leistungsfall auf formale Ausschlussklauseln berufen, wodurch selbst medizinisch versorgte Defizite zur existenzbedrohenden Rechtsfolge werden, und während sich parallel der Patientenfluss durch digitale E-Rezepte verändert, Lieferengpässe wie bei Ozempic und Salbutamol anhalten und neue Wirkstoffe gegen Typ-2-Diabetes Hoffnung machen, geraten Apotheken immer stärker in die Rolle systemischer Vermittler zwischen Versorgungsanspruch, juristischer Grenze und digitalem Wandel – mit steigender Relevanz für Strategie, Sicherheit und Standpunkt.
Die regulatorische Landschaft im Apothekenumfeld verschiebt sich mit wachsender Dynamik – sowohl auf juristischer als auch auf politisch-berufsethischer Ebene. Besonders sichtbar wird das an gleich drei miteinander verflochtenen Brennpunkten: dem drohenden Verbot digitaler Cannabisplattformen, dem erstarkenden Protest einer Apothekerin gegen Versorgungshürden im Hilfsmittelbereich und der zunehmenden Relevanz versicherungsrechtlicher Ausschlusskriterien bei formal-technisch vermeidbarer Berufsunfähigkeit. Was diese drei Felder verbindet, ist die zentrale Frage: Wer entscheidet im System über Teilnahme, Verantwortung und Berufsfähigkeit – und mit welchen Mitteln?
Im Mittelpunkt der juristisch-politischen Auseinandersetzung steht der Versuch des Bundesgesundheitsministeriums (BMG), dem zunehmend florierenden Versandhandel mit Medizinalcannabis über eine Gesetzesnovelle die Grundlage zu entziehen. Konkret geht es um eine geplante Anpassung des Medizinal-Cannabisgesetzes (MedCanG), das nach Informationen aus Behördenkreisen eine klare Trennung zwischen Präsenzversorgung und Fernversorgung festschreiben soll – mit dem ausdrücklichen Ziel, den Versandhandel mit medizinischem Cannabis zu unterbinden. Ein solcher Schritt würde nicht nur die Geschäftsmodelle zahlreicher Plattformanbieter in Frage stellen, sondern auch bestehende Lieferbeziehungen radikal verändern: Rezepte, die bislang digital erstellt und überregional verteilt wurden, müssten wieder in wohnortnahen Apotheken beliefert werden.
Die Apothekerkammer Nordrhein hat bereits Fakten geschaffen. Im Juni wurde das Angebot der Firma Wellster Healthtec gestoppt, das Medizinalcannabis über ein digitales Rezeptmodell zugänglich machte. Die Kammer bezog sich auf Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz, insbesondere in Bezug auf das Fernverordnungsverbot und die Einhaltung der Apothekenbetriebsordnung. Das juristische Vorgehen ist Teil einer übergeordneten Strategie, bei der mehrere Kammern und Landesbehörden konzertiert gegen Plattformanbieter vorgehen, die mit telemedizinischen Diagnosen und algorithmusgesteuerter Arzneimittelabgabe werben – oft mit dem Beigeschmack regulatorischer Grauzonen.
Parallel zur ministeriellen Gesetzesinitiative formiert sich aber auch aus der Basis heraus Widerstand – diesmal nicht gegen digitale Konkurrenz, sondern gegen die strukturelle Entwertung apothekerlicher Leistung im Hilfsmittelbereich. Kristin Stollberg, Apothekerin aus Ribnitz-Damgarten (Mecklenburg-Vorpommern), hat eine Online-Petition gegen den neuen Inkontinenzvertrag der AOK Nordost gestartet. Der Vertrag, der ab Juli neue Anforderungen an Apotheken bei der Versorgung inkontinenter Patient:innen stellt, verpflichtet zu aufwendiger Vorhaltung und Erfüllung von Kriterien, die für kleinere Apotheken kaum praktikabel sind – ohne zugleich eine angemessene Vergütung oder logistische Unterstützung zu bieten. Stollberg kritisiert nicht nur die ökonomische Unzumutbarkeit, sondern auch die implizite strukturelle Diskriminierung: Apotheken im ländlichen Raum würden durch solche Vorgaben systematisch aus dem Markt gedrängt, Versorgungslücken würden nicht vermieden, sondern zementiert.
Bemerkenswert ist nicht nur die Resonanz auf die Petition – hunderte Unterschriften, Unterstützung von Kolleg:innen und Patient:innen –, sondern auch ihre politische Wirkung. Landespolitiker:innen aus Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Berlin äußerten bereits Verständnis, einzelne Landesverbände prüfen juristische Schritte. Was zunächst als lokaler Protest begann, entwickelt sich zu einem Symbol für die Auseinandersetzung um Versorgungsgerechtigkeit unter realen Bedingungen. Die Petition wird so zu einem machtvollen Instrument der Sichtbarmachung: Apotheker:innen artikulieren ihre Position nicht mehr nur als betroffene Leistungserbringer, sondern als politische Akteure mit eigenen Forderungen an Vertragsgestaltung und Versorgungssicherheit.
Die Debatte um systemische Gerechtigkeit erhält eine zusätzliche, weniger sichtbare Dimension durch aktuelle versicherungsrechtliche Entwicklungen im Bereich Berufsunfähigkeit. Ein Fall aus der Seefahrt illustriert diese Problematik beispielhaft: Ein Kapitän verlor trotz technisch verbesserter Hörfähigkeit dauerhaft seine Berufszulassung – mit gravierenden sozialrechtlichen und ökonomischen Folgen. Hintergrund war eine Vorschrift, die für bestimmte Positionen eine Mindesthörfähigkeit ohne Hilfsmittel vorschreibt. Ein Hörgerät mag subjektiv helfen, rechtlich jedoch zählt nur die objektive körperliche Eignung. Übertragen auf das Apothekenwesen ergibt sich daraus eine potenziell dramatische Konstellation: Auch Apotheker:innen oder PTA, die etwa mit hochgradigen Seh- oder Hörstörungen leben, könnten ihre Berufsausübung verlieren, wenn gesetzlich verankerte Anforderungen an die Sinnesorgane nicht erfüllt sind – unabhängig davon, ob technische Korrekturen existieren.
Versicherungsrechtlich relevant wird dies vor allem dann, wenn Berufsunfähigkeitsversicherungen im Leistungsfall auf diese gesetzliche Eignungsprüfung verweisen – und Leistungen verweigern, obwohl der gesundheitliche Zustand mit Hilfsmitteln verbessert wurde. Die rechtliche Bewertung basiert nicht auf der Frage „Was ist medizinisch möglich?“, sondern „Was ist juristisch erlaubt?“. In Kombination mit regulatorischen Anforderungen etwa der Apothekenbetriebsordnung (§ 2, § 3) entsteht so ein Risikofeld, das bislang in der Apothekerschaft kaum präsent war. Präventive Beratung, individualisierte Vertragsprüfung und bewusste Nachversicherung werden zu entscheidenden Strategien – nicht nur bei Neugründung, sondern auch im fortgeschrittenen Berufsleben, wenn chronische Einschränkungen wahrscheinlicher werden.
Weitere strukturelle Risiken betreffen das Verhältnis zwischen ärztlicher Versorgung und Apothekennähe. Die Einführung der sogenannten „Vorhaltepauschale“ verändert das Praxismanagement bei chronisch Kranken: Viele Patient:innen kommen nur noch einmal jährlich zur Untersuchung, Rezepte werden quartalsweise oder digital per E-Rezept übermittelt. Für Apotheken bedeutet das: Die physische Nähe zur Arztpraxis verliert an Relevanz, die Bindung an den Standort löst sich auf. Versandapotheken nutzen diese Entwicklung gezielt aus – mit zeitlich abgestimmten Rabattaktionen, Erinnerungsdiensten und Liefermodellen, die genau auf die „neuen Quartale“ zugeschnitten sind. Der klassische Vorteil „gleich nebenan“ verliert im digitalen Wettbewerb an Gewicht – und stationäre Apotheken geraten ins Hintertreffen, wenn sie keinen gleichwertigen digitalen Service etablieren.
Hinzu kommen die weiterhin akuten Lieferengpässe bei zentralen Medikamenten: Ozempic in der 1-Milligramm-Dosierung fehlt bis Ende August, der Hersteller hat die Nichtverfügbarkeit beim BfArM gemeldet. Salbutamol-haltige Dosieraerosole sind seit Wochen nur eingeschränkt verfügbar – Pulverinhalatoren sollen nun bevorzugt empfohlen und abgegeben werden. Der Beirat für Versorgungsengpässe des BfArM hat hierzu konkrete Hinweise publiziert. Der Umgang mit diesen Engpässen ist für Apotheken inzwischen tägliche Realität – erfordert aber zugleich kommunikatives Fingerspitzengefühl, um Vertrauen zu erhalten, Versorgungslücken zu überbrücken und Medikationssicherheit zu gewährleisten.
Ein Hoffnungsschimmer: Forschende aus Stuttgart und Schweden haben einen neuen Wirkstoff entwickelt, der den Blutzucker effektiv senken kann, ohne das Herz-Kreislauf-System zu belasten – ein Problem, das viele aktuelle GLP-1-Rezeptoragonisten wie Semaglutid oder Tirzepatid begleitet. Zudem soll die neue Substanz Schutz vor einer der häufigsten Nebenwirkungen moderner „Abnehmspritzen“ bieten: gastrointestinalen Beschwerden und Muskelverlust. Die Substanz steht noch am Anfang der klinischen Entwicklung, aber sie markiert eine Verschiebung: weg von maximaler Stoffwechselaktivierung, hin zu multimodaler Verträglichkeit – ein Trend, der auch für Apotheken neue Beratungsperspektiven eröffnen könnte.
In den digitalen Grenzbereichen der medizinischen Versorgung bleibt die Debatte kontrovers. Immer mehr gesetzliche Kassen bieten digitale Hautchecks per App oder Webplattform an – Fotos hochladen, Diagnose erhalten, Therapie starten. Die Dermatologie sieht dieses Modell mit Skepsis: mangelnde Qualitätssicherung, fehlende Anamnese, zu hohe Fehlerraten. Auch wenn der Zugang zur Hautarztpraxis oft Wochen oder Monate dauert – die Entlastung durch digitale Modelle funktioniert nur dann, wenn sie nicht durch Fehlbehandlungen überlagert wird. Apotheken, die oft als erste Anlaufstelle für dermatologische Beschwerden dienen, stehen hier zwischen Beratung, Aufklärung und Abgrenzung – in einem Graubereich, der weder klar reguliert noch rechtssicher ist.
Dieser Gesamtkontext zeigt: Die politische, regulatorische und versicherungstechnische Verfasstheit des Apothekenmarkts befindet sich in einem Zustand fundamentaler Umstrukturierung. Was früher durch Standorte, Rezeptaufkommen und Leistungsabgrenzung definiert war, wird nun durch Plattformarchitekturen, Lieferfähigkeit, Risikotransfer und juristische Detailklauseln herausgefordert. Wer in dieser Landschaft bestehen will – als Apotheker:in, als Team, als Institution –, braucht nicht nur fachliche Exzellenz und technische Modernität, sondern auch strategisches Risikomanagement, rechtliche Aufklärung und unternehmerisches Selbstbewusstsein.
Denn der nächste Angriffspunkt – ob durch Gesetzesnovelle, Rabattmodell oder Versicherungslogik – kommt gewiss.
Diese Analyse steht exemplarisch für die redaktionelle Eigenständigkeit, systemische Tiefenschärfe und strategische Verantwortung, mit der MySecur® seine Fachbeiträge erstellt – nicht rückführbar, faktenbasiert, exklusiv und sprachlich originär. Von Engin Günder, Fachjournalist. Im redaktionellen Auftrag der PrivateRisk GmbH, Karlsruhe.
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