• 14.07.2025 – Versicherungsberatung verfehlt Verantwortung, Digitalisierung erzeugt Haftung, Finanzverträge gefährden Ruhestand

    APOTHEKE | Medienspiegel & Presse | Apotheken kämpfen mit falschen Policen, TI-Haftung und finanziellen Altlasten. Wer jetzt analysiert, anpasst und Rückforderungen prüft, ...

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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Versicherungsberatung verfehlt Verantwortung, Digitalisierung erzeugt Haftung, Finanzverträge gefährden Ruhestand

 

Wie Apotheken durch fehlerhafte Policen unterversichert sind, TI-Projekte neue Risiken schaffen und Rückforderungen wirtschaftliche Rettung bringen

Apotheken-News: Bericht von heute

Vertrauen ist kein Versicherungskonzept – und das wird für Apotheken zunehmend zur betriebswirtschaftlichen Realität, denn fehlerhafte Beratung bei Versicherungsverträgen, veraltete Policen ohne Risikoanalyse und fehlende Deckung für digitale Bedrohungslagen führen im Schadenfall zu existenzgefährdenden Lücken, während gleichzeitig neue Kommunikationssysteme wie der TI-Messenger zwischen Apotheken, Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen datengestützte Echtzeitvernetzung ermöglichen, aber auch völlig neue Haftungsketten, Datenschutzpflichten und technische Ausfallszenarien erzeugen, für die klassische Versicherungsprodukte keine Lösung bieten, weshalb Apotheker nicht nur prüfen müssen, ob ihre bestehenden Absicherungen mit dem technischen Wandel Schritt halten, sondern auch, ob ihre Finanzierungsmodelle aus der Vergangenheit überhaupt noch tragfähig sind, denn viele Apothekeninhaber kurz vor dem Ruhestand entdecken plötzlich fehlerhafte Effektivzinsberechnungen, entwertete Lebensversicherungen oder endfällige Kredite ohne Tilgungsgrundlage – mit dramatischen Folgen für Übergabe, Verkauf oder die private Altersvorsorge, weshalb nur die Kombination aus versicherungstechnischer Präzision, digitaler Risikokompetenz und finanzstrategischer Entschärfung die Zukunft betrieblicher Sicherheit garantiert.


Die Vorstellung, dass Vertrauen als betriebliche Leitwährung in einer zunehmend regulierten, digitalisierten und haftungssensiblen Apothekenwelt ausreichen könnte, um Sicherheit zu gewährleisten, ist trügerisch – und sie war es schon lange, bevor Cyberrisiken, Arzneimitteldienstleistungen und TI-Ausfälle zu Haftungstreibern wurden. Denn während viele Apotheker:innen davon ausgehen, dass ihre Versicherungsvermittler mit ähnlich hoher Sorgfalt agieren wie sie selbst im pharmazeutischen Alltag, zeigt sich in der Praxis ein beunruhigendes Muster: Standardisierte Policen, fehlende Risikoanalysen, lückenhafte Dokumentation und mangelhafte Protokollierung prägen zahllose Versicherungsverhältnisse, die in keinem Verhältnis zur betrieblichen Komplexität moderner Apotheken stehen. Dass Versicherungsverträge regelmäßig nicht das leisten, was sie suggerieren, ist kein Zufall, sondern das Ergebnis systematischer Beratungsdefizite, struktureller Unterversicherung und unzureichender Anpassung an regulatorische und technologische Entwicklungen – mit gravierenden Folgen, wenn etwa Regressforderungen nach fehlerhaften BtM-Abgaben, Datenschutzverletzungen im TI-System oder Schäden durch unterbrochene Kühlketten ungeklärt bleiben, weil die Versicherung „nicht zuständig“ sei. In einer Apothekenlandschaft, in der Betriebsunterbrechung nicht mehr nur durch Hochwasser oder Einbruch, sondern durch digitale Ausfälle, betriebliche Versäumnisse oder technische Abhängigkeiten ausgelöst werden kann, rückt die Pflicht zur aktiven Versicherungssteuerung ins Zentrum der Führungsverantwortung – mit klaren Anforderungen an Systematik, Aktualität und Nachvollziehbarkeit.

Gerade der Einsatz sektorenübergreifender digitaler Lösungen wie dem TI-Messenger im Modellkreis Soest zeigt exemplarisch, wie sich Kommunikationswege, Datenflüsse und Haftungspotenziale verschieben. Wenn Apotheken, Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen künftig auf digitalem Weg sekundenschnell Medikationsdaten austauschen, entstehen neue Formen der Verantwortung: für die Richtigkeit übermittelter Informationen, für technische Störungen mit Versorgungsrelevanz, für datenschutzkonforme Nutzung und für digitale Nachvollziehbarkeit. Während die öffentliche Diskussion diese Entwicklung als Modernisierung feiert, stehen Apotheken bereits vor der konkreten Aufgabe, ihre IT-Infrastruktur, ihre Prozessverantwortung und ihren Versicherungsschutz auf diese neuen Realitäten auszurichten – denn eine fehlerhafte TI-Kommunikation kann nicht nur zu Arzneimittelverwechslungen führen, sondern im Ernstfall zur beruflichen Existenzfrage werden. Die Versicherung dieser Systeme ist bislang kaum standardisiert, die Policenlandschaft bleibt diffus – und wer glaubt, mit einer klassischen Inhaltsversicherung oder Berufshaftpflicht abgesichert zu sein, erlebt im Schadenfall oft ein kostspieliges Erwachen. Vielmehr braucht es eigene Absicherungsmodule für Systemausfälle, Haftungsübernahmen bei Fremdverschulden, Supportfehler, Cyberangriffe oder TI-Schnittstellenrisiken – flankiert von technischer Prüfung, organisatorischer Schulung und juristisch sauber dokumentierter Delegation.

Hinzu kommt ein weiteres Risiko, das besonders viele Apothekeninhaber:innen erst im Spätstadium ihrer Berufslaufbahn erkennen: die strukturelle Fehleranfälligkeit von Finanzierungs- und Vorsorgemodellen, die über Jahrzehnte als „sicher“ galten, sich jedoch bei genauer Betrachtung als hochproblematisch entpuppen. Endfällige Kredite mit unvollständig abgesicherten Tilgungsvehikeln, kapitalbildende Lebensversicherungen mit drastisch reduzierten Rückkaufswerten oder unklare Restschuldpositionen belasten zunehmend die letzte Lebensarbeitsphase und gefährden Übergaben, Verkauf oder finanzielle Stabilität im Ruhestand. Gerade Apothekeninhaber:innen mit Einzelbetrieben, die auf ein Lebenswerk zurückblicken, stehen dann plötzlich vor einem bedrohlichen Mix aus Versorgungslücke, Vertragsmangel und fehlender rechtlicher Handhabe. Doch längst gibt es spezialisierte Beratungsansätze, die nicht nur Rechenfehler und Beratungsversäumnisse aufdecken, sondern in vielen Fällen substanzielle Rückforderungen ermöglichen – im fünf- bis sechsstelligen Bereich. Eine professionelle Vertragsprüfung, kombiniert mit rechtlich fundierter Aufarbeitung und betriebswirtschaftlicher Einordnung, kann dabei nicht nur Schadensbegrenzung betreiben, sondern eine zweite wirtschaftliche Säule aufbauen, die für viele Apotheken über Wohl und Wehe entscheidet.

Dieser Zusammenhang wird noch verstärkt durch die fehlende Differenzierung vieler Versicherungsmodelle. Während klassische Policen pauschal und statisch wirken, entwickelt sich der betriebliche Risikohaushalt moderner Apotheken in rasender Geschwindigkeit weiter: Neue Dienstleistungen wie pDL, Telepharmazie oder Heimversorgung bringen eigene Haftungsketten mit sich, deren Absicherung nicht durch allgemeine Vertragsbestandteile abgedeckt ist. Gleiches gilt für die Lagerlogistik und Transportabsicherung – etwa beim Kühlkettenmanagement oder beim zunehmenden Versand von Rezepturen und Betäubungsmitteln. Wer hier nicht gezielt nachbessert, riskiert nicht nur Deckungslücken, sondern potenziell auch den Vorwurf grober Fahrlässigkeit – insbesondere dann, wenn Führungskräfte delegieren, ohne zu prüfen. Die Rechtsprechung kennt mittlerweile zahlreiche Fälle, in denen die mangelhafte Steuerung von Versicherungsverhältnissen im Schadenfall zu Problemen mit Berufsordnung, Aufsichtsbehörden oder Apothekenbetriebshaftung führte.

Die vielleicht größte Herausforderung liegt jedoch in der Verschränkung digitaler Risiken mit analoger Beratung – denn viele Apothekenverantwortliche verlassen sich bei Versicherungsfragen weiterhin auf Vermittler, die ohne Risikoprofilierung, ohne Vergleichsgrundlage und ohne rechtlich belastbare Beratungsdokumentation arbeiten. Dass es sich dabei häufig nicht um echte „Makler“, sondern um sogenannte Einfirmenvertreter handelt, die ausschließlich für eine Gesellschaft tätig sind, wird oft erst im Schadensfall deutlich. Gerade bei beratungsintensiven Absicherungen wie Betriebsunterbrechungsversicherung, Cyberpolicen oder Kombimodellen aus Sach- und Vermögensschadenhaftpflicht kann das fatale Folgen haben, wenn der vermeintlich „maßgeschneiderte“ Schutz sich als Standarddeckung entpuppt. Hinzu kommt: Fehlende Beratungsprotokolle, nicht dokumentierte Risikoabfragen und widersprüchliche Angaben im Antrag erschweren nicht nur die Regulierung, sondern werfen im Streitfall auch haftungsrechtliche Fragen auf – bis hin zur möglichen Inanspruchnahme der Apotheke für Schäden, die eigentlich versichert hätten sein müssen.

Die Konsequenz: Vertrauen ersetzt keine Kontrolle – und Versicherungsmanagement gehört heute zur aktiven Führungsaufgabe in Apotheken. Wer nicht nur auf die Prämienhöhe schaut, sondern auf Deckungsumfang, Ausschlussklauseln, Nachmeldefristen und Abgrenzungen achtet, schützt sein Unternehmen vor existenziellen Risiken. Dazu gehört auch die fortlaufende Überprüfung bestehender Verträge auf aktuelle Relevanz, technologische Anschlussfähigkeit und juristische Belastbarkeit. Der Einsatz spezialisierter, unabhängiger Beratung ist dabei kein Ausdruck von Misstrauen, sondern ein Gebot strategischer Verantwortung – besonders in einem Umfeld, in dem regulatorische Anforderungen, digitale Transformation und betriebswirtschaftlicher Druck aufeinandertreffen.

Dass Apothekenbetrieb, Versicherungsschutz und Finanzstruktur untrennbar zusammengehören, zeigt auch der Blick auf eine weitere Schlüsselkennzahl: den durchschnittlichen Rx-Packungswert. Diese ökonomische Größe entscheidet nicht nur über Einkaufskonditionen, sondern beeinflusst auch Lagerkennzahlen, Inventurstruktur, Haftungsgewicht einzelner Warengruppen und sogar den Umfang der Versicherungssummen. Wer hier nicht präzise kalkuliert, unter- oder überversichert seine Risiken – mit direkten Folgen für die Leistungsfähigkeit im Schadensfall. Gerade im Hinblick auf die zunehmende Differenzierung zwischen Hochpreisern, Rabattverträgen und Standardmedikation müssen Policen betriebsindividuell angepasst werden – pauschale Deckungssummen sind ein Relikt vergangener Jahrzehnte.

Schließlich sind auch regulatorische Entwicklungen wie das Urteil des LSG Baden-Württemberg zur GKV-Versicherungspflicht bei Teilzeitbeschäftigung relevant für das betriebliche Risikomanagement: Sie zeigen, wie exakt der Gesetzgeber Schwellen definiert und wie wenig Spielraum in sozialversicherungsrechtlichen Fragen bleibt. Wer hier – etwa im Personalmanagement – von falschen Annahmen ausgeht, riskiert langfristige Folgen für Teamstruktur, Lohnnebenkosten und Attraktivität der Apotheke als Arbeitgeber. Die Verbindung von Recht, Versicherung und Betriebswirtschaft ist damit kein akademisches Konzept, sondern ein realer Handlungsrahmen – und er verlangt Führung, nicht Vertrauen.

Diese Analyse steht exemplarisch für die systemische Tiefenschärfe, rechtliche Präzision und strategische Führungslogik, mit der MySecur® seine Berichte erstellt – betriebsnah, haftungssicher und wirtschaftlich richtungsweisend.

Von Engin Günder, Fachjournalist

Recherchiert und ausgearbeitet im redaktionellen Auftrag von MySecur®, dem Fachmakler für versicherbare Apothekenrisiken mit Sitz in Karlsruhe. Der journalistische Bericht entstand unabhängig, faktenbasiert und nach den geltenden Standards publizistischer Sorgfaltspflicht.

 

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