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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |
Apotheken-News: Bericht von heute
Apotheken befinden sich zunehmend in einem Spannungsfeld aus betrieblicher Verantwortung, versicherungstechnischen Anforderungen und wirtschaftlichen Belastungen, das neue Strategien der Risikoabsicherung erfordert, denn neben klassischen Policen wie Berufshaftpflicht und Inhaltsversicherung gewinnen spezialisierte Schutzkonzepte gegen Cyberangriffe, Elementarschäden, Betriebsunterbrechung und vertrauensschädigendes Fehlverhalten an Bedeutung, wobei sich gerade bei strukturellen Veränderungen wie Filialaufgabe, Nachfolgemangel oder Personalwechsel versicherungsrelevante Lücken auftun, die zu langfristigen Betriebsrisiken werden können, wenn keine passgenaue Deckung existiert, weshalb Apothekerinnen und Apotheker heute nicht nur auf klassische Absicherungsformen setzen dürfen, sondern dynamisch prüfen müssen, ob bestehende Verträge mit den betrieblichen Realitäten Schritt halten, ob die Versicherungssumme das aktuelle Inventar widerspiegelt, ob Betriebsunterbrechung auch bei TI-Ausfällen greift oder ob etwa durchgeführte pharmazeutische Dienstleistungen im Rahmen neuer Honorierungsmodelle überhaupt versichert sind – denn nur wer seine Policen aktiv an die betriebliche Entwicklung anpasst, schützt sich wirksam vor Haftungsrisiken, finanziellen Einbrüchen und Reputationsschäden.
In einer Zeit wachsender regulatorischer Belastungen, digitaler Umbrüche und betriebswirtschaftlicher Unsicherheiten wird der Versicherungsschutz in Apotheken nicht länger als bloße Pflichterfüllung verstanden, sondern als integraler Bestandteil strategischer Unternehmensführung. Denn neben den klassischen Policen zur Berufshaftpflicht und Inhaltsdeckung entscheidet vor allem die Qualität individueller Risikobewertung über die Resilienz eines Betriebs. Wer eine Apotheke heute rechtssicher, wirtschaftlich effizient und zukunftsfest führen will, muss sich mit Deckungslücken, branchenspezifischen Gefährdungen und versicherungstechnischen Hebeln detailliert auseinandersetzen – nicht als Einmalaufgabe, sondern als kontinuierlichen Führungsprozess. Was Apotheken konkret brauchen, ist weder blinder Pauschalschutz noch überdimensionierte Vollkaskoprodukte, sondern eine modulare Absicherungsstruktur, die wirtschaftliche Tragfähigkeit, juristische Präzision und unternehmerische Handlungsfreiheit vereint. Die Frage lautet also nicht mehr: Welche Policen sind „üblich“? Sondern: Welche Risiken bedrohen konkret meinen Betrieb, und wie kann ich mich strukturiert dagegen wappnen?
Die Berufshaftpflicht bildet das Grundgerüst apothekenspezifischer Absicherung – sie greift bei klassischen Beratungsfehlern, der fehlerhaften Abgabe von Arzneimitteln oder bei Regressansprüchen infolge pharmazeutischer Dienstleistungen. Die Produkthaftung hingegen erweitert den Schutz auf selbst hergestellte oder veränderte Arzneiformen. Was in der Theorie klar wirkt, ist in der Praxis jedoch durchlässig: Beispielsweise können fahrlässige Lagerbedingungen, falsche Temperaturprotokolle oder technische Mängel beim Etikettendruck zu Haftungsansprüchen führen, die nur durch Spezialbausteine oder Erweiterungsklauseln gedeckt sind. Wer hier blind auf Standardprodukte vertraut, läuft Gefahr, genau in dem Moment unversichert zu sein, in dem es zählt.
Die Inhaltsversicherung schützt das bewegliche Betriebsvermögen – von Möbeln und Computern über Medikamentenlager bis hin zu Spezialgeräten. Doch gerade in Apotheken mit hohem Rx-Anteil und wechselnder Lagerstrategie entstehen hier kritische Unterdeckungen, wenn Policen nicht regelmäßig angepasst werden. Eine einmal festgelegte Deckungssumme reicht selten über Jahre, insbesondere wenn Hochpreispräparate in zunehmendem Maß eingelagert werden oder technische Infrastruktur modernisiert wird. Besonders riskant ist die unerkannte Unterversicherung: Im Schadenfall erfolgt dann nur eine anteilige Erstattung – mit dramatischen Folgen für die Liquidität.
Ein Brand, ein Wasserschaden, ein IT-Ausfall oder eine behördlich angeordnete Schließung – die Ursachen für Betriebsunterbrechungen sind vielfältig. Doch noch vielfältiger sind die Definitionen in Versicherungspolicen, wann ein Ertragsausfall tatsächlich gedeckt ist. Viele Apotheken übersehen, dass klassische Inhaltsversicherungen nur dann eine Betriebsunterbrechung kompensieren, wenn ein versicherter Sachschaden vorliegt. Ein behördliches Berufsverbot nach Hygieneverstoß, ein Pandemiefall ohne konkreten Ausbruch oder der Ausfall der Telematikinfrastruktur bleiben außen vor, wenn keine speziellen Erweiterungen vereinbart wurden. Wer wirtschaftlich überleben will, muss also nicht nur gegen den Schaden, sondern auch gegen seine wirtschaftlichen Folgen vorsorgen.
Mit der Digitalisierung der Medikationsdaten, der Anbindung an die ePA und der wachsenden Abhängigkeit von Softwarelösungen sind Apotheken zu Angriffszielen für Cyberkriminelle geworden – oft, ohne es zu wissen. Cyberversicherungen greifen bei Datenschutzverletzungen, Hackerangriffen, Erpressung durch Verschlüsselungstrojaner oder sogar bei Haftungsansprüchen Dritter. Aber: Der Markt ist unübersichtlich, viele Angebote sind lückenhaft. Vertrauensschadenversicherungen sichern zusätzlich gegen betrügerisches Verhalten von Mitarbeitenden oder Dienstleistern – ein Risiko, das gerade bei Kassen- und Rezeptabrechnung realer ist als vielen bewusst. Nur eine Kombination beider Bausteine bietet heute den notwendigen Grundschutz gegen digitale Angriffe und interne Delikte.
Immer mehr Apotheken bieten Botendienste, führen Impfaktionen vor Ort durch oder transportieren BtM-Präparate im Rahmen kooperativer Projekte. Diese Aktivitäten werfen haftungsrechtliche Fragen auf, die mit einer klassischen Inhalts- oder Berufshaftpflicht nicht mehr abgedeckt sind. Wer trägt die Verantwortung bei einem Verkehrsunfall mit Impfdosen im Kofferraum? Was passiert bei Diebstahl auf einer Dienstfahrt? Und wie lassen sich mobile Einsätze im Auftrag von Pflegeeinrichtungen oder Schulen rechtssicher absichern? Die Antwort liegt in Kombinationen aus Transportversicherung, Dienstreisekasko und der Erweiterung der Betriebshaftpflicht auf mobile Tätigkeit. Wer hier spart, riskiert existenzbedrohende Eigenhaftung.
Apotheken werden zunehmend mit rechtlichen Konflikten konfrontiert – ob durch Retaxationen, Auseinandersetzungen mit Vermietern, arbeitsrechtliche Streitfälle oder regulatorische Verfahren im Rahmen von pDL und Betäubungsmittelabgaben. Eine branchenspezifisch ausgestattete Rechtsschutzversicherung sichert nicht nur den Gang vor Gericht, sondern bietet oft schon im Vorfeld juristische Beratung, unterstützt Schlichtungsverfahren und federt so Eskalationen ab. Die Einbindung apothekenspezifischer Risiken – wie Arzneimittelrecht oder Datenschutzthemen – ist allerdings keine Selbstverständlichkeit. Standardprodukte aus dem Einzelhandel reichen hier nicht aus.
Viele Apothekeninhaber verlassen sich auf veraltete Policen, die seit Jahren nicht angepasst wurden – trotz Betriebsveränderungen, Filialgründungen, Personalzuwachs oder neu aufgenommener Dienstleistungen. Dabei ist eine regelmäßige Risiko- und Deckungsanalyse kein bürokratischer Aufwand, sondern Ausdruck verantwortungsvoller Unternehmensführung. Die passende Strategie: modularer Versicherungsschutz, jährlich geprüft, mit bewusstem Verzicht auf Überversicherung, aber konsequenter Abdeckung realer Gefahren. Besonders hilfreich ist hier die Zusammenarbeit mit spezialisierten Versicherungsmaklern, die nicht nur Policen vergleichen, sondern auch regulatorische Entwicklungen im Blick behalten.
Neben den allgemeinen Risiken gibt es zahlreiche branchenspezifische Besonderheiten, die besonderen Schutz erfordern. Dazu zählen etwa BtM-Abgaben mit erhöhtem Diebstahlrisiko, Rezepturen mit individuellen Haftungsfragen oder Kooperationen mit Heimen und Pflegediensten. Auch pharmazeutische Dienstleistungen, Notdienstverpflichtungen oder Nachtabgabestellen können besondere Risiken erzeugen – sei es durch erhöhten Kundenverkehr, spezielle Lagerbedingungen oder atypische Arbeitszeiten. Der Versicherungsschutz muss hier auf die konkrete Betriebssituation abgestimmt werden – andernfalls entstehen gefährliche Deckungslücken.
Nicht jede Apotheke braucht eine Rundumabsicherung. Manches Risiko kann bewusst selbst getragen werden – etwa kleinere Vandalismusschäden oder Bagatellschäden im Innenbereich. Entscheidend ist jedoch, dass diese Entscheidung strategisch und betriebswirtschaftlich fundiert getroffen wird – nicht aus Unwissenheit oder falsch verstandener Sparsamkeit. Wer Risiken bewusst eingeht, muss sie kennen, quantifizieren und Liquiditätsreserven dafür vorhalten. Wer sie absichern will, muss wissen, dass er im Schadenfall nicht nur zahlt, sondern auch handelt: Meldefristen, Dokumentationspflichten und Mitwirkungspflichten gehören zum versicherungsrechtlichen Alltag – auch das ist Führungsarbeit.
Ein Apothekenbetrieb, der seine Risiken kennt, sie präzise absichert und sie als Teil seiner betrieblichen Planung begreift, handelt nicht defensiv, sondern aktiv. Versicherungsschutz ist keine Nebensache, sondern Teil der unternehmerischen Gesamtstrategie. Und diese beginnt nicht bei der Unterschrift unter eine Police, sondern bei der Frage: Wo ist mein Betrieb verwundbar – heute, morgen, übermorgen? Wer darauf eine klare Antwort geben kann, hat das Fundament für Resilienz, Wachstum und Rechtssicherheit gelegt – unabhängig vom nächsten Schadenfall.
Diese Analyse zu versicherungsrelevanten Deckungslücken, branchenspezifischen Gefahrenlagen und betriebswirtschaftlich tragfähiger Risikoprävention steht exemplarisch für die strategische Klarheit, analytische Tiefenschärfe und rechtliche Sorgfalt, mit der MySecur® seine Fachberichte erstellt – faktenbasiert, vorausschauend und apothekenfokussiert.
Von Engin Günder, Fachjournalist
Recherchiert und ausgearbeitet im redaktionellen Auftrag von MySecur®, dem Fachmakler für versicherbare Apothekenrisiken mit Sitz in Karlsruhe. Der journalistische Bericht entstand unabhängig, faktenbasiert und nach den geltenden Standards publizistischer Sorgfaltspflicht.
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