• 11.07.2025 – AOK Nordosts Inko-Vertrag unter Druck, Versandapotheken bevorzugt, Versorgung vor Ort gefährdet

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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

AOK Nordosts Inko-Vertrag unter Druck, Versandapotheken bevorzugt, Versorgung vor Ort gefährdet

 

Wie die neue Handhabung der AOK Nordost Apotheken benachteiligt und die Versorgung vor Ort infrage stellt

Apotheken-News von heute

Die AOK Nordost hat in jüngster Zeit ihre Zusammenarbeit mit Versandapotheken stark intensiviert, was bei vielen Apothekern für erheblichen Unmut sorgt. Besonders die Inhaber stationärer Apotheken, wie Anke Nedwed aus der Stadt Apotheke in Mittenwalde, sehen sich durch die neuen Regelungen benachteiligt. In einem offenen Statement äußerte Nedwed ihre Besorgnis darüber, dass der neue Inko-Vertrag vor allem den Versandapotheken zugutekomme und die stationären Apotheken, die nach wie vor eine zentrale Rolle in der Versorgung der Patienten vor Ort spielen, benachteilige. „Es ist eine Frechheit, diese Auswahl an Anbietern jetzt zu verschicken, wo ich doch theoretisch bis September auch beitreten könnte“, so Nedwed. Sie und viele ihrer Kollegen fürchten, dass der Vertrag eine zunehmende Ungleichbehandlung zwischen den verschiedenen Apothekenformen mit sich bringt. Die AOK Nordost erklärt, die Veränderungen seien eine Antwort auf den wachsenden Wettbewerb durch Online-Anbieter und Versandapotheken. Doch viele Apothekeninhaber sind überzeugt, dass diese Veränderungen nicht im besten Interesse der Patienten und Apothekenbetreiber sind. Die persönliche Beratung, die in den stationären Apotheken weiterhin eine hohe Priorität hat, könnte durch die zunehmende digitale Zentralisierung und den Fokus auf Versandhandel beeinträchtigt werden. In ländlichen Regionen wird dieser Trend besonders kritisch betrachtet, da der direkte Kontakt zwischen Patienten und Apothekern dort eine essenzielle Rolle spielt. In diesem Kontext fordern die Apotheker eine schnelle politische Reaktion, um die Versorgungsqualität vor Ort zu sichern und die Wettbewerbsnachteile zwischen den Apothekenformen auszugleichen.

 

BGH bestätigt Urteil gegen Andrea Tandler

Tochter des ehemaligen CSU-Politikers Gerold Tandler bleibt wegen Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit der Maskenaffäre während der Corona-Pandemie verurteilt

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in dieser Woche das Urteil gegen Andrea Tandler, Tochter des ehemaligen CSU-Politikers Gerold Tandler, bestätigt und damit eine rechtliche Klarstellung in einem Fall der Steuerhinterziehung während der sogenannten Maskenaffäre erwirkt. Tandler bleibt demnach wegen ihrer Rolle in der Vermittlung von medizinischen Schutzmasken während der Corona-Pandemie verurteilt. Dabei wird ihr vorgeworfen, die Provisionen, die sie über ihr Einzelunternehmen für die Vermittlung von Geschäften mit den Landesgesundheitsministerien Bayern und Nordrhein-Westfalen sowie dem Bundesgesundheitsministerium im Jahr 2020 erzielte, unrechtmäßig besteuert zu haben.

Das Landgericht München hatte Tandler aufgrund der Steuerhinterziehung in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und fünf Monaten verurteilt. Ein ebenfalls angeklagter Geschäftspartner erhielt eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten. In der Überprüfung des Falles stellte der BGH jedoch fest, dass es keinen Rechtsfehler bei der Verurteilung gegeben habe, und bestätigte die Strafen von drei Jahren. In Bezug auf eine weitere Anklage wegen der Hinterziehung von Einkommensteuervorauszahlungen für das Jahr 2020 stellte der BGH das Verfahren jedoch gemäß § 154 Abs. 2 der Strafprozessordnung (StPO) ein, da die Bemühungen, eine erneute Tatsachenverhandlung durchzuführen, unverhältnismäßig hohen Aufwand verursacht hätten.

Die Verurteilung gegen Andrea Tandler bezieht sich auf ihre Rolle in der Vermittlung von Maskengeschäften. Im Frühjahr 2020 hatte sie gemeinsam mit ihrem Geschäftspartner für die Schweizer Firma Emix Masken an die Bundes- sowie Landesgesundheitsministerien vermittelt. Die Provisionen, die sie dafür erhielt, summierten sich auf 48 Millionen Euro. In einem weiteren Schritt versuchte Tandler, sich unrechtmäßige Steuererleichterungen zu verschaffen. Sie beantragte beim Finanzamt eine Herabsetzung ihrer Einkommensteuervorauszahlungen, da sie angeblich mit ihrem Unternehmen unternehmerische Einbußen durch die Pandemie erlitten habe. Tatsächlich jedoch hatte sie mit ihrem Einzelunternehmen innerhalb kürzester Zeit einen Gewinn von rund 11 Millionen Euro erzielt, was sie absichtlich verschwiegen hatte.

Eine weitere Unregelmäßigkeit bestand in der Steuervermeidung durch die Umstrukturierung von Tanders Unternehmen. Statt ihre Provisionen mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern, erklärte sie diese Einnahmen als Gewinne einer GmbH, die sie später mit dem geringeren Körperschaftsteuersatz versteuerte. Dies führte zu einem Steuerschaden von etwa 3,7 Millionen Euro. Die Umstrukturierung der GmbH, bei der sie den Sitz der Gesellschaft nach Grünwald verlegte, anstatt in München, verschaffte Tandler und ihrem Partner einen weiteren Steuervorteil. Dies brachte zu einer Reduzierung des Gewerbesteuersatzes von 490 auf 240 Prozent und führte zu einem weiteren Schaden von knapp 4,2 Millionen Euro. Die Steuerschäden wurden von den Angeklagten mittlerweile ausgeglichen.

Die Schlussfolgerung des BGH, dass die gegen Andrea Tandler und ihren Geschäftspartner verhängten Strafen rechtskräftig bleiben, unterstreicht die Schwere der Steuerhinterziehung und die Bedeutung der ordnungsgemäßen Besteuerung im Zusammenhang mit der Maskenaffäre. Der BGH stellte fest, dass die Überprüfung der Verurteilungen keinen Rechtsfehler ergeben habe und bestätigte die Entscheidung des Landgerichts München in vollem Umfang. Das Urteil könnte auch Auswirkungen auf andere laufende Verfahren und ähnliche Fälle haben, in denen Personen aus dem Umfeld der Pandemiegeschäfte wegen Steuervergehen angeklagt sind.

 

AOK Nordosts Inko-Vertrag unter Druck, Versandapotheken bevorzugt, Versorgung vor Ort gefährdet

Wie die neue Handhabung der AOK Nordost Apotheken benachteiligt und die Versorgung vor Ort infrage stellt

Die AOK Nordost sorgt derzeit für Aufregung unter Apothekeninhabern, insbesondere bei Anke Nedwed, der Inhaberin der Stadt Apotheke in Mittenwalde. Sie sieht die jüngsten Änderungen im sogenannten Inko-Vertrag als einen klaren Schritt zugunsten der Versandapotheken. In einem offenen Statement äußerte sie ihren Unmut über die neuen Regelungen und die damit verbundene Ungleichbehandlung von stationären und Versandapotheken. „Es ist eine Frechheit, diese Auswahl an Anbietern jetzt zu verschicken, wo ich doch theoretisch bis September auch beitreten könnte“, erklärte Nedwed. Sie befürchtet, dass dieser Vertrag nur für die Versandapotheken vorteilhaft sei und nicht die stationären Apotheken, die in der direkten Versorgung vor Ort eine zentrale Rolle spielen.

Die Problematik, die durch die neuen Vereinbarungen entstanden ist, betrifft nicht nur die wirtschaftliche Lage von Apotheken, sondern auch die Versorgung der Patienten. Die AOK Nordost setzt auf eine verstärkte Zusammenarbeit mit den Versandapotheken, was für Nedwed und viele ihrer Kollegen als unzureichend angesehen wird. Ihre Sorge: Der Vertrag fördere eine digitale Zentralisierung der Arzneimittelversorgung und schließe lokale Apotheken aus. „Dieser Vertrag wurde nur für die Versender erarbeitet“, so Nedwed weiter. In ihrer Einschätzung verliert die AOK durch diese Entscheidung an Vertrauen in den stationären Apotheken, die traditionell als wichtige Säule der Gesundheitsversorgung in der Region angesehen werden.

Der Vertrag und die damit verbundenen Neuerungen wurden von der AOK Nordost als eine Notwendigkeit dargestellt, um der wachsenden Konkurrenz durch Versandapotheken und Online-Anbieter entgegenzuwirken. Jedoch sehen viele Apothekeninhaber dies als unzureichend und als verpasste Chance, den direkten Kontakt zu den Patienten zu stärken. Zudem stellt sich die Frage, wie nachhaltig diese Umstellung tatsächlich ist, vor allem im Hinblick auf die Qualitätsstandards in der Arzneimittelberatung, die in einer persönlichen Beratung deutlich höher sind als in einem rein digitalen Kontext.

Die Reaktionen auf den neuen Inko-Vertrag sind gemischt. Während einige Apothekeninhaber versuchen, sich auf die neuen Gegebenheiten einzustellen, fühlen sich viele benachteiligt und ausgeschlossen. Die AOK Nordost hat bislang keine signifikante Reaktion auf die Kritik der Apotheker gezeigt, was weitere Spannungen im Verhältnis zwischen den Apotheken und der Kasse zu schüren droht.

Für Apotheken wie die von Anke Nedwed stellt sich nun die Frage, wie sie mit der neuen Situation umgehen können, ohne ihre wirtschaftliche Existenz aufs Spiel zu setzen. Die Sorge um die Zukunft des stationären Apothekenmarktes ist berechtigt, wenn nicht schnell ein Gleichgewicht zwischen den Anforderungen der AOK und den Bedürfnissen der Apotheken vor Ort gefunden wird.

 

Polizei sucht nach mutmaßlichem Rezeptfälscher, Apotheke verhindert Abgabe, Fahndung läuft

Wie eine aufmerksame Apothekerin einen versuchten Betäubungsmitteldiebstahl vereitelte und die Polizei nach dem Täter fahndet

Am 7. November 2025 versuchte ein unbekannter Täter, ein gefälschtes Rezept für das verschreibungspflichtige Betäubungsmittel (BtM) Fentanyl in einer Apotheke in Dallgow-Döberitz einzulösen. Der Mann trat vormittags in die Apotheke und legte ein Rezept vor, das laut Polizeiangaben jedoch als Fälschung erkannt wurde. Eine aufmerksame Mitarbeiterin der Apotheke prüfte das Rezept und verweigerte die Abgabe des Medikaments. Daraufhin verließ der mutmaßliche Täter die Apotheke, ohne das Betäubungsmittel zu erhalten.

Die Polizei Brandenburg nahm den Vorfall auf und konnte aufgrund von Kameraaufnahmen ein Bild des Verdächtigen sichern. Damit fahndet die Polizei nun nach dem unbekannten Mann. Die Ermittlungen wurden von der Kriminalpolizei aufgenommen, die nun weitere Hinweise aus der Bevölkerung erhofft. Der Täter wird als zwischen 60 und 65 Jahre alt beschrieben, mit einer Größe von etwa 175 cm. Besondere Merkmale des Verdächtigen sind eine Glatze und ein grauer Vollbart. Laut den Angaben der Polizei ist auf seiner linken Schläfe ein auffälliger Fleck zu erkennen, sowie eine markante Delle auf der linken Kopfseite.

Die Polizei bittet nun um Mithilfe der Öffentlichkeit, um den Täter zu identifizieren und seine Verhaftung zu ermöglichen. In einem Aufruf an die Bürger:innen fordert die Polizei Brandenburg dazu auf, alle relevanten Informationen, die zu der Person führen könnten, zu melden. Hinweise können unter der Telefonnummer der Polizeiinspektion Havelland (03322 – 2750) entgegengenommen werden. Alternativ besteht auch die Möglichkeit, das Hinweisformular auf der Website der Polizei zu nutzen.

Es wird darauf hingewiesen, dass Personen, die dem Täter nach wie vor auf der Spur sind oder nähere Informationen zur Identität des Verdächtigen haben, sich vertrauensvoll melden sollen, um die Ermittlungen weiter voranzutreiben. Dieser Vorfall wirft ein weiteres Licht auf die Problematik von Rezeptfälschungen im Bereich von Betäubungsmitteln, was nicht nur eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit, sondern auch für die Sicherheitsstandards in Apotheken darstellt.

Die Polizei bittet erneut um aktive Mithilfe und ruft zu einer engen Zusammenarbeit mit der Bevölkerung auf, um derartige Vorfälle schnellstmöglich aufzuklären.

 

Preis warnt vor Versendern, Apotheken unter Druck, Wettbewerbsnachteile müssen ausgeglichen werden

Wie Abda-Präsident Thomas Preis die Aushöhlung mittelständischer Apotheken durch ausländische Versandhändler kritisiert und die Notwendigkeit politischer Maßnahmen zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken betont

Im Rahmen eines Austauschs des Parlamentskreises Mittelstand der CDU-Landtagsfraktion Nordrhein-Westfalen äußerten Vertreter der Freien Berufe schwere Bedenken zur aktuellen Situation der deutschen Apothekenlandschaft. Abda-Präsident Thomas Preis warnte dabei besonders vor der Bedrohung durch internationale Versandhandelskonzerne, die in Deutschland Arzneimittel rein renditegetrieben vertreiben. „Es darf nicht sein, dass in Deutschland ausländische Versandhändler Medikamente verkaufen, ohne einen gesamtgesellschaftlichen Nutzen zu erzielen. Diese Entwicklung schwächt massiv den Versorgungsauftrag der Apotheken“, so Preis.

Preis betonte, dass der entscheidende Beitrag der Apotheken zur Daseinsvorsorge, insbesondere durch Leistungen wie den Nacht- und Notdienst, zunehmend gefährdet sei. Diese Leistungen, die die Apotheken vor Ort erbringen, seien von zentraler Bedeutung für die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung. Daher müsse das in vielen anderen EU-Staaten bestehende Versandhandelsverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel als ernsthafte politische Option betrachtet werden, um den stationären Apotheken den Rücken zu stärken und die Versorgung langfristig sicherzustellen.

Preis warnte, dass ohne schnelle wirtschaftliche Stärkung der Apotheken die Schließungswelle nicht gestoppt werden könne. Die bereits begonnenen Schließungen der Apotheken führten dazu, dass die Versorgung zunehmend erschwert werde. „Niemand wird unversorgt bleiben, aber die Wege werden für die Bürgerinnen und Bürger immer weiter. Gerade für Familien und ältere Menschen ist das nicht zumutbar“, so Preis weiter. Dies unterstreicht die Dringlichkeit, die im Koalitionsvertrag festgelegten Maßnahmen zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken rasch umzusetzen.

Zustimmung erhielt Preis vom CDU-Landtagsabgeordneten Christian Berger, der dem Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales angehört. Berger bestätigte, dass die apothekenrelevanten Punkte im Koalitionsvertrag, an denen die CDU Nordrhein-Westfalen maßgeblich mitgewirkt habe, umgesetzt würden. Besonders betonte er die Notwendigkeit, das bewährte System der stationären Apotheken zu stärken und die Kompetenzen der Apotheker weiter auszubauen. Ein zentrales Anliegen sei es, die Wettbewerbsnachteile des stationären Handels gegenüber den Versandapotheken zu mindern. Auch solle gegen unberechtigte Nullretaxationen der Krankenkassen bei rein formalen Fehlern vorgegangen werden.

Ein weiteres Thema, das von allen Vertretern der Freien Berufe unterstützt wurde, war der Bürokratieabbau. Alle waren sich einig, dass dieser endlich entschlossen angegangen werden müsse. Die Digitalisierung sei nur dann sinnvoll voranzutreiben, wenn digitale Prozesse zuvor praxistauglich getestet und voll funktionsfähig seien. Ein Schnellschuss in der Digitalisierung könne, so die Vertreter der Freien Berufe, mehr Schaden anrichten als Nutzen bringen.

Die deutliche Warnung von Abda-Präsident Thomas Preis vor der fortschreitenden Dominanz ausländischer Versandhändler und die damit einhergehenden Risiken für die stationären Apotheken zeigen einmal mehr, wie wichtig eine schnelle politische Reaktion ist. Nur durch die konsequente Stärkung der Vor-Ort-Apotheken und die Beseitigung von Wettbewerbsnachteilen gegenüber Versandhändlern kann die Gesundheitsversorgung in Deutschland langfristig gesichert werden. Eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen Politik und Apothekern ist dabei unerlässlich, um die Herausforderungen des Marktes zu bewältigen und die Apotheken als integralen Bestandteil des Gesundheitssystems zu erhalten.

 

Kammer stoppt unzulässige Cannabis-Plattform, Gericht bestätigt Apothekenvorgaben, Wellster Healthtech verliert Klage

Die Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) gewinnt gegen Wellster Healthtech, das die Verschreibung von Cannabis-Rezepten ohne ärztlichen Kontakt anbot.

Das Landgericht München I hat in einem bedeutenden Fall entschieden, dass das Unternehmen Wellster Healthtech gegen geltende gesetzliche Vorgaben verstößt. Es ging dabei um die Verschreibung von Cannabis, bei der der Anbieter ein Rezept über einen Fragebogen ausstellt, ohne dass ein direkter ärztlicher Kontakt stattfindet. Das Gericht bestätigte, dass dieses Vorgehen nicht den allgemein anerkannten fachlichen Standards entspricht und daher unzulässig ist.

Die Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) hatte gegen die Praktiken von Wellster Healthtech geklagt, insbesondere gegen das Ausstellen von Rezepten für medizinisches Cannabis ohne vorherige persönliche ärztliche Untersuchung. Das Landgericht München I stellte fest, dass das Verfahren nicht nur gegen die allgemeinen medizinischen Standards verstößt, sondern auch erhebliche Risiken birgt. Cannabis, ein Suchtmittel, kann insbesondere bei jungen Patienten zu schwerwiegenden psychischen Erkrankungen wie Psychosen führen – ein Risiko, das durch das Fehlen eines persönlichen Arztkontakts nicht ausreichend bewertet werden kann.

Des Weiteren verwehrte das Gericht der Kooperation von Wellster Healthtech mit einer einzelnen Apotheke, der Adler Apotheke aus Maxdorf, die in einer Weise in das System integriert war, die gegen das Zuweisungsverbot des Apothekengesetzes verstößt. Laut § 11 Abs. 1 Apothekengesetz (ApoG) ist es Apotheken und auch deren Kooperationspartnern untersagt, Vereinbarungen zu treffen, die die Zuweisung von Verschreibungen in elektronischer Form betreffen. Das Gericht stellte klar, dass die Apotheke in diesem Fall in kollusivem Zusammenwirken mit Wellster Healthtech gegen dieses Gesetz verstoßen hatte.

Zudem wies das Gericht darauf hin, dass das Angebot von Wellster Healthtech, über die Plattform Cannabis-Rezepte zu erhalten, die Gefahr birgt, dass das Medikament zweckentfremdet wird. Dies könne insbesondere dazu führen, dass Patienten Cannabis auf Rezept beziehen, ohne dass die nötigen Prüfungen, wie etwa die Alterskontrolle oder die Frage einer Schwangerschaft, ausreichend geklärt werden. Gerade bei einem Suchtmittel wie Cannabis sei es von entscheidender Bedeutung, dass solche Faktoren berücksichtigt werden, bevor eine Verschreibung erfolgt.

In seiner Entscheidung betonte das Landgericht München I, dass auch Videosprechstunden nicht als ausreichend angesehen werden, um die erforderliche medizinische Prüfung durchzuführen, insbesondere wenn es um Suchtstoffe wie Cannabis geht. Die Möglichkeit, ein Rezept zu erhalten, ohne dass eine ausreichende medizinische Beurteilung stattfindet, stelle ein erhebliches Risiko für die Patientensicherheit dar.

Diese Entscheidung stellt einen wichtigen Präzedenzfall dar und unterstreicht die Notwendigkeit einer strengen Regulierung im Bereich der Verschreibung von Cannabis. Sie zeigt auch, wie wichtig es ist, dass medizinische Standards in der digitalen Gesundheitsversorgung gewahrt bleiben, um die Gesundheit und Sicherheit der Patienten zu schützen.

 

Müller Drogeriemärkte verzeichnen Rekordumsatz, aber Gewinnrückgang, Gründer Erwin Müller weiterhin aktiv

Trotz eines Umsatzanstiegs von 8 Prozent im Geschäftsjahr 2023/24 drücken steigende Kosten den Gewinn, während Gründer Erwin Müller mit 92 Jahren täglich ins Büro kommt.

Die Drogeriemarktkette Müller hat im Geschäftsjahr 2023/24 einen Rekordumsatz von 5 Milliarden Euro erzielt, was einer Steigerung von 8 Prozent im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Doch trotz dieses Wachstums ist der Gewinn des Unternehmens im gleichen Zeitraum auf 185,1 Millionen Euro gesunken. Dies ist hauptsächlich auf gestiegene Miet-, Personal- und Beschaffungskosten zurückzuführen, die das Ergebnis belastet haben.

Die Drogeriemarktkette, die ihren Ursprung in Ulm hat, hat sich längst nicht mehr nur auf klassische Drogeriewaren beschränkt. Das Sortiment umfasst inzwischen auch Spielzeug, Schreibwaren, Haushaltsartikel und Produkte aus dem Multimedia-Bereich. Ein wichtiger strategischer Schritt des Unternehmens ist der Fokus auf Gesundheitsprodukte und Apothekenkosmetik, was einen weiteren Ausbau der Marktpräsenz ermöglichen soll. Diese breite Produktpalette zeigt, wie sich das Unternehmen von den traditionellen Drogeriemärkten entfernt hat, um im Wettbewerb mit anderen großen Handelsketten zu bestehen.

Die Zahl der Mitarbeiter stieg im Geschäftsjahr 2023/24 um fast 2000, sodass das Unternehmen nun insgesamt 35.464 Beschäftigte zählt. Das Unternehmenswachstum spiegelt sich auch in der Expansion wider: 28 neue Filialen wurden eröffnet, und 22 weitere kamen durch eine Übernahme in der Schweiz hinzu. Insgesamt betreibt Müller nun 941 Filialen in Deutschland, Österreich, der Schweiz, Spanien, Slowenien, Kroatien, Ungarn und Liechtenstein. Jüngste Expansionsschritte führten das Unternehmen auch in die Slowakei und Tschechien, wo mittelfristig weiteres Wachstum geplant ist, mit bis zu 25 Standorten in der Slowakei und einer gezielten Expansion in Tschechien.

Die Müller Drogeriemärkte gehören heute zu den führenden Anbietern in der Branche, zusammen mit Rossmann, dm und Budni, nachdem Schlecker 2012 Insolvenz anmelden musste. An der Spitze des Unternehmens steht nach wie vor der 92-jährige Gründer Erwin Müller, der auch heute noch täglich im Büro ist und aktiv in die Unternehmensführung eingebunden ist.

Erwin Müller, der 1953 als gelernter Friseur in der elterlichen Wohnung im bayerischen Unterfahlheim seinen ersten Salon eröffnete, erkannte früh die Chance, Drogeriewaren und Kosmetikprodukte anzubieten. 1966 entschloss er sich, sein Geschäft auf Kosmetik und Drogerieartikel auszudehnen, und erlebte schließlich 1973 den Durchbruch, als er den ersten reinen Drogeriemarkt in Ulm eröffnete. Dabei ließ er sich von einer Rundreise durch Kanada und die USA inspirieren, wo er das Konzept der „Drugstores“ mit Waren des täglichen Bedarfs und den großen SB-Warenhäusern entdeckte.

Heute führt Erwin Müller die Drogeriemarktkette, die seit ihrer Gründung kontinuierlich wächst und sich an die sich wandelnden Anforderungen des Marktes angepasst hat. Die Expansion und das vielseitige Sortiment sichern der Müller Drogeriemarktkette eine führende Rolle in der Branche, auch wenn die aktuellen Kostensteigerungen den Gewinn belasten.

 

Aristo schließt Produktionsstandorte in Berlin, 245 Arbeitsplätze betroffen

Der Generikahersteller Aristo plant, im kommenden Jahr die beiden Berliner Produktionsstätten zu schließen. 245 Mitarbeitende sind von der Maßnahme betroffen, die aus wirtschaftlichen Gründen erfolgt.

Der Generikahersteller Aristo plant, seine beiden Produktionsstandorte in Berlin im kommenden Jahr zu schließen. Betroffen sind rund 245 Mitarbeitende, wie das Unternehmen bestätigte. Die Entscheidung wurde aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten getroffen. Die Produktionsstätten in Berlin Reinickendorf (Advance Pharma) und im Stadtteil Lichterfelde (Steiner & Co.) werden voraussichtlich im Jahr 2024 den Betrieb einstellen.

Die wirtschaftlichen Probleme der beiden Standorte liegen vor allem an der langjährigen Unrentabilität von Advance Pharma, trotz umfassender Sanierungsversuche. Auch Steiner & Co. ist von Verlusten betroffen, da der Verlust wichtiger Rabattverträge die wirtschaftliche Stabilität des Standorts untergraben hat. Auf Nachfrage bestätigte eine Sprecherin die Schließungspläne und erklärte, dass beide Werke geschlossen werden sollen, während Gespräche mit den Betriebsräten in Gang gesetzt wurden, um einen Interessenausgleich und Sozialplan zu erstellen. Für die betroffenen Mitarbeitenden wird ein umfassendes Unterstützungsangebot vorbereitet, um die Maßnahme sozialverträglich umzusetzen.

Trotz dieser Schließungen wird Aristo die Produktion und Versorgung an den anderen Standorten weiterhin aufrechterhalten. Das Unternehmen, das insgesamt fünf Produktionsstandorte betreibt, betonte, dass alle anderen Produktionsanlagen, einschließlich derer in Hilden, Wernigerode, und Madrid, von dieser Entscheidung nicht betroffen sind. Das gesamte Produktportfolio von Aristo sowie die regulatorische Verantwortung bleiben unverändert bestehen.

Die beiden Berliner Standorte wurden 2006 und 2008 von Aristo übernommen. Advance Pharma in Reinickendorf und Steiner & Co. in Lichterfelde gehörten ursprünglich zu verschiedenen Unternehmen und wurden nach der Übernahme in das Aristo-Portfolio integriert. Aristo selbst gehört der Strüngmann-Familie und ist in Deutschland der fünftgrößte Generikahersteller, hinter Unternehmen wie Hexal, Ratiopharm, Zentiva und Stada.

Der Konzern verfolgt eine Strategie, die wesentlichen Teile der Wertschöpfungskette seiner selbst vermarkteten Kernprodukte zu kontrollieren, wobei die Produktion für Dritte als zusätzliches Geschäft zur Kapazitätsauslastung und Profitabilitätssteigerung dient. Jedoch sieht sich das Unternehmen zunehmend einer stärkeren Konkurrenz aus dem nichteuropäischen Ausland, insbesondere Indien, gegenüber. Das Management von Aristo deutete an, dass allgemeine Lohnherstellung ohne starke Verbundpartnerschaften in Zukunft immer schwieriger werden könnte. Um sich auf diese Entwicklungen einzustellen, investiert das Unternehmen verstärkt in die Spezialisierung seiner Standorte und in die Effizienz und Flexibilität seiner Produktion.

Aristo wurde von Dr. Stefan Koch, dem heutigen CEO von Klosterfrau, aufgebaut. Heute führen Christian Jaaks, Benjamin Breitfeld und Dr. Guido Zimmermann das Unternehmen.

 

Pharma Deutschland fordert Stopp der Kommunalabwasserrichtlinie KARL, um Arzneimittelversorgung zu sichern

Die Pharmaindustrie schlägt Alarm vor den Folgen der Kommunalabwasserrichtlinie (KARL), die zu Versorgungsengpässen führen könnte. Pharma Deutschland fordert eine Aussetzung der Umsetzung.

Die Kommunalabwasserrichtlinie (KARL) sorgt für hitzige Debatten und erhebliche Besorgnis innerhalb der Pharmaindustrie. Die Richtlinie, die eine vierte Klärstufe für kommunale Abwässer vorschreibt, sieht vor, dass die Pharmahersteller und die Kosmetikindustrie mindestens 80 Prozent der Kosten für den Bau und Betrieb dieser Klärstufe tragen müssen. Pharma Deutschland, der Branchenverband der pharmazeutischen Unternehmen, hat bereits mehrere Schritte unternommen, um die Umsetzung der Richtlinie zu stoppen, da sie befürchtet, dass die finanziellen Mehrbelastungen die Arzneimittelproduktion in Europa massiv beeinträchtigen könnten. Insbesondere die Pharmaindustrie warnt vor Versorgungsengpässen, da viele Medikamente durch die steigenden Kosten in Deutschland und Europa nicht mehr kostendeckend produziert werden könnten.

Pharma Deutschland argumentiert, dass durch die Umwälzung der Kosten auf die Arzneimittelhersteller viele Arzneimittel, insbesondere generische, nicht mehr auf dem Markt gehalten werden können, was zu Engpässen führen würde. Besonders betroffen könnten gängige Medikamente wie Metformin für Diabetes-Patienten sein. Sollte die Umsetzung von KARL fortgeführt werden, könnte dies dazu führen, dass einige Hersteller ihre Produktion einstellen und Patienten auf teurere Alternativen angewiesen wären. In Deutschland, wo die Preise für Arzneimittel in einem rigiden Erstattungssystem festgelegt sind, sind Preiserhöhungen nicht einfach umsetzbar.

Bereits im März dieses Jahres reichten sieben Mitgliedsunternehmen von Pharma Deutschland Klage gegen die Kommunalabwasserrichtlinie ein. Inzwischen hat Pharma Deutschland auch die Zulassung als Streithelfer im Klageverfahren vor dem Europäischen Gericht (EuG) beantragt, um die Interessen seiner Mitglieder zu vertreten und die Klärung wesentlicher Fragen abzuwarten. Die Forderung ist klar: Die Umsetzung von KARL sollte gestoppt werden, bis eine gründliche Überprüfung und Klärung der Auswirkungen und Kosten erfolgt ist.

„Die Kommunalabwasserrichtlinie ist in ihrer jetzigen Form nicht tragbar. Wir müssen jetzt die Fakten klären und sicherstellen, dass die Verteilung der Kosten gerecht und realistisch ist“, erklärt Jörg Wieczorek, Vorstandsvorsitzender von Pharma Deutschland. Die Pharmaindustrie steht vor einer Herausforderung, bei der die Herstellungskosten für viele Medikamente untragbar steigen würden, was sich negativ auf die Verfügbarkeit von Arzneimitteln auswirken könnte.

Pharma Deutschland kritisiert, dass die Richtlinie ein Anreiz für Hersteller sein soll, auf umweltfreundlichere Produkte umzusteigen. Doch aus Sicht der Pharmaunternehmen sind die gewünschten Arzneimitteleffekte fest an die jeweiligen Wirkstoffe gebunden, sodass die vorgeschlagenen Änderungen keine praktikable Lösung darstellen. Zudem sieht Pharma Deutschland die Beseitigung von Spurenstoffen im Abwasser nicht nur als Aufgabe der pharmazeutischen Industrie, sondern als eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung, die nicht allein von der Industrie getragen werden kann.

Doch Pharma Deutschland ist nicht allein in seiner Kritik. Auch der Bundesverband der Deutschen Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) und der Verband Kommunaler Unternehmen (VKU) wollen als Streithelfer in das Verfahren eintreten. Die Verbände vertreten die Interessen der deutschen Wasserwirtschaft und wollen sicherstellen, dass die Auswirkungen der Richtlinie auf die Abwassergebühren und die Verantwortlichkeit fair und transparent geregelt werden.

Zusätzlich äußerte sich der Deutsche Städtetag besorgt über die finanziellen Auswirkungen, falls die Herstellerverantwortung wegfällt. Ohne eine Beteiligung der Pharmaindustrie könnten die höheren Abwasserreinigungskosten auf die Städte und deren Bürger abgewälzt werden, was zu steigenden Gebühren führen würde.

Pharma Deutschland fordert daher nicht nur eine Stopp der Umsetzung von KARL, sondern auch einen grundlegenden Neustart der Richtlinie im Einklang mit den tatsächlichen Anforderungen der pharmazeutischen und anderen betroffenen Branchen.

 

Müller setzt auf Apothekenkosmetik und KI-gestützte Beratung mit neuer „Gesundheitswelt“

Mit einem neuen Shop-in-Shop-Konzept für Gesundheitsprodukte reagiert Müller auf die steigende Nachfrage nach präventiven Gesundheitslösungen und setzt auf KI-gestützte Beratung.

Die Drogeriekette Müller nimmt Kurs auf das wachsende Marktsegment der Gesundheitsprodukte und stellt ab dem Sommer ein neues Shop-in-Shop-Konzept vor: die „Gesundheitswelt“. Dieses Konzept wird zunächst an drei Standorten in Augsburg, Freiburg und Lörrach getestet. In den Pilotbereichen sollen apothekenübliche Kosmetikprodukte sowie freiverkäufliche Arzneimittel prominent präsentiert werden. Die Kundenberatung erfolgt durch Künstliche Intelligenz (KI), die den Einkaufserlebnis weiter verbessern soll.

Die Gesundheitswelt wird dabei in einem separaten Bereich der Filialen positioniert, der sich durch ein modernes, weißes Design auszeichnet und bis zu 120 Quadratmeter groß ist. Das Sortiment umfasst eine breite Palette an Produkten aus der Apotheke, darunter bewährte Apothekenmarken wie La Roche-Posay, Avène und Eucerin, aber auch neue Social-Media-Marken wie Glow25, Ivy Bears, Kruut, Yes Vegan und Momona. Darüber hinaus werden ayurvedische und tibetische Gesundheitskonzepte angeboten. Besonders im Fokus stehen Produkte aus den Bereichen Naturheilkunde, Functional Food und Nahrungsergänzungsmittel.

Ziel von Müller ist es, auf die zunehmende Nachfrage nach präventiven Gesundheitslösungen und den wachsenden Bedarf an Beratung im Bereich Gesundheit und Wellness zu reagieren. Die Gesundheitswelt soll nicht nur Produkte bieten, sondern auch als „lebensbejahender, inspirierender und moderner Raum“ wirken, der die Menschen abholt, stärkt und begleitet. Geschäftsleiterin Elke Menold beschreibt die neue Gesundheitswelt als einen Ort, an dem Menschen mit hochwertigen Produkten, smarten Services und echter Beratungskompetenz versorgt werden.

Ein besonderer Schwerpunkt des Konzeptes ist die KI-gestützte Beratung, die den Kunden eine persönliche Produktempfehlung bietet. Das Beratungstool stammt vom Technologiepartner RetailFlow und ermöglicht den Kunden, per Infoterminal oder Smartphone Empfehlungen aus dem eigenen Sortiment zu erhalten. Müller bezeichnet diese Innovation als ein „Novum im deutschen Drogeriefachhandel“, das den Kunden einen modernen und effizienten Service bietet.

Das Sortiment umfasst nicht nur bekannte Apothekenkosmetikmarken, sondern auch Produkte, die auf aktuelle Gesundheitstrends setzen, wie etwa Nahrungsergänzungsmittel für Frauen und Kinder – ein Segment mit hohem Beratungsbedarf und wachsender Nachfrage. Zudem sind Produkte mit neuen Wirkstoffen im Bereich Longevity wie Astaxanthin, Spermidin und Shilajit ein fester Bestandteil der Gesundheitswelt. Ergänzt wird das Angebot durch Bücher zu Themen wie Achtsamkeit, Ernährung und Yoga, die das Gesundheitsangebot abrunden.

Müller hat bereits in der Vergangenheit Apothekenkosmetik in sein Sortiment aufgenommen, doch mit der „Gesundheitswelt“ setzt das Unternehmen einen deutlich stärkeren Fokus auf diesen Bereich und reagiert damit auf die zunehmende Bedeutung von Prävention und gesundheitsbewusstem Konsum.

Die Kunden sollen nicht nur hochwertige Produkte, sondern auch eine kompetente und individuelle Beratung erwarten können – ein Service, der durch den Einsatz von Künstlicher Intelligenz und modernen Technologien noch weiter optimiert wird.

 

Gerichtsurteil schränkt Teleclinic-Videosprechstunden ein, Ärzte fordern Rechtssicherheit, Kassenärztliche Vereinigung fordert Anpassungen

Das Sozialgericht München hat wesentliche Teile der Videosprechstunden von Teleclinic für rechtswidrig erklärt. Ärzte und die Kassenärztliche Vereinigung setzen sich für Klarheit und Anpassungen in der Telemedizin ein.

Ein wegweisendes Urteil des Sozialgerichts München hat die Aktivitäten von Teleclinic im Bereich der Videosprechstunden stark eingeschränkt. Das Gericht entschied am 29. April, dass das Angebot von Teleclinic in der vertragsärztlichen Versorgung in wesentlichen Teilen rechtswidrig sei, insbesondere die Art und Weise, wie Videosprechstunden organisiert und beworben werden. Geklagt hatte die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KVNO), die mit der Klage die Rechtssicherheit in der Telemedizin sichern wollte.

Das Urteil sorgt für große Aufregung in der Branche, da es den Aktionsradius von Teleclinic erheblich einschränkt. Das Gericht verbot unter anderem, dass Teleclinic den Ärzten eine eigene Patientenakte zur Dokumentation zur Verfügung stellt. Auch die Werbung und das Angebot von Teleclinic, das eine zwingende Registrierungspflicht für Patienten vorschreibt, wurde als unzulässig eingestuft. Darüber hinaus musste Teleclinic bestimmte Vorgehensweisen in Bezug auf die freie Arztwahl und die Symptomschilderung ändern. So darf Teleclinic beispielsweise keine Fragebögen zu gesundheitlichen Beschwerden mehr medizinisch vorprüfen oder die Daten ohne ausdrückliche Zustimmung der Patienten an die Ärzte weitergeben.

Ein weiteres entscheidendes Verbot betraf die Erhebung von Nutzungsgebühren von Ärzten für die Teilnahme an der Plattform, die ausschließlich auf abgerechneten vertragsärztlichen Leistungen basieren. Auch die Speicherung von Abrechnungsziffern der Ärzte wurde von Gericht untersagt. In der Folge forderte die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) alle Vertragsärzte auf, bei der Nutzung von Videodiensten sicherzustellen, dass diese die berufs- und vertragsrechtlichen Pflichten erfüllen.

„Das Urteil des Sozialgerichts München ist ein wichtiger Schritt zum Erhalt der Rechtssicherheit in der Telemedizin“, sagte Dr. Christian Pfeiffer, Vorstand der KVB. „Wir begrüßen, dass der vertragsärztliche Rahmen gestärkt wird und setzen uns weiterhin für eine transparente und patientenorientierte telemedizinische Versorgung ein.“

Die rechtlichen Einschränkungen für Teleclinic sind besonders relevant, da das Unternehmen, das 2020 von DocMorris übernommen wurde, in den letzten Jahren mit finanziellen Schwierigkeiten zu kämpfen hatte. Trotz steigender Nachfrage von Patienten und Ärzten konnte Teleclinic bislang keine profitablen Ergebnisse erzielen. Das Unternehmen schreibt seit Jahren rote Zahlen, und die Verluste summierten sich zuletzt auf 42 Millionen Euro. Der Umsatz lag zuletzt bei 11 Millionen Euro, das Betriebsergebnis (EBITDA) bei 3 Millionen Franken. Das Management hatte dennoch Investoren optimistische Aussichten für die kommenden Jahre gegeben, da man auf ein starkes Umsatzwachstum durch Kooperationen mit großen Partnern wie der TK und der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen setzt.

Trotz des aktuellen Urteils bleibt die Telemedizin ein wachsendes Segment, und die Kassenärztliche Vereinigung stellt klar, dass kommerzielle Anbieter wie Teleclinic an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen können, wenn sie die geltenden Regelungen einhalten. Die Diskussionen um das Urteil und die regulatorischen Vorgaben für die Telemedizin werden auch in den kommenden Monaten weitergehen.

 

Cariban aus Spanien erhältlich, Lieferengpass löst Versorgungsprobleme, Lösung für Schwangerschaftsübelkeit

Wegen eines Lieferengpasses in Deutschland wird Cariban mit spanischer Kennzeichnung bis zum 1. November 2025 verfügbar sein, um Schwangeren mit Übelkeit eine wirksame Behandlung zu bieten.

Schwangerschaftsübelkeit, die bei bis zu 80 Prozent der Schwangeren auftritt, kann in schweren Fällen zu Hyperemesis gravidarum führen, einer Form extrem starker Übelkeit und Erbrechen. In solchen Fällen ist die Behandlung mit verschreibungspflichtigen Medikamenten erforderlich, wenn herkömmliche Therapien nicht mehr helfen. Ein Mittel der Wahl in diesen Fällen ist Cariban, eine Kombination aus den Wirkstoffen Doxylamin und Pyridoxin (Vitamin B6), die zur Linderung von Übelkeit und Erbrechen während der Schwangerschaft eingesetzt wird. Doch aktuell sieht sich der Markt mit einem Lieferengpass für Cariban konfrontiert.

Die Lieferengpässe wurden vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) festgestellt, wobei die versorgungsrelevante Engpasssituation eine Lieferunfähigkeit bis mindestens Anfang November 2025 zur Folge hat. Aufgrund dieser außergewöhnlichen Umstände hat das BfArM eine Ausnahmegenehmigung erteilt, die es erlaubt, Cariban in seiner spanischen Aufmachung und mit spanischer Packungsbeilage in den deutschen Markt einzuführen. Diese Regelung soll sicherstellen, dass werdende Mütter weiterhin Zugang zu diesem wichtigen Medikament haben, solange die reguläre Lieferung nicht gewährleistet werden kann.

Die Kombination aus Doxylamin und Pyridoxin wurde 2019 im rezeptpflichtigen Bereich zugelassen und ist laut dem Embryotox-Institut die bevorzugte Wahl zur Behandlung von Schwangerschaftsübelkeit, wenn andere frei verkäufliche Präparate keine Wirkung zeigen. Doxylamin, ein Antihistaminikum der ersten Generation, sorgt durch Blockierung von H1-Rezeptoren für eine antiemetische Wirkung, während Pyridoxin – Vitamin B6 – das Erbrechen zusätzlich hemmt, indem es in die aktive Form Pyridoxal-5′-phosphat umgewandelt wird.

Cariban stellt damit eine wichtige Behandlungsmöglichkeit für Schwangere dar, deren Übelkeit so stark ist, dass sie die Lebensqualität erheblich beeinträchtigt. Da derzeit keine anderen wirksamen, darreichungsformgleichen Medikamente in ausreichendem Maße zur Verfügung stehen, ist die vorübergehende Einführung von Cariban mit spanischer Kennzeichnung eine notwendige Maßnahme, um die Patientenversorgung aufrechtzuerhalten.

Die Ausnahmegenehmigung, die bis zum 1. November 2025 gilt, wird in enger Zusammenarbeit mit den Behörden umgesetzt, um die kontinuierliche Versorgung der betroffenen Patientinnen sicherzustellen. Diese Regelung verdeutlicht die Flexibilität der Arzneimittelbehörden, in Krisensituationen schnell und pragmatisch zu handeln, um die Gesundheit von Schwangeren und deren Ungeborenen zu schützen.

 

Kleinstmengen im Notdienst, Apothekerin trägt Kosten, Lösung für die Patientenversorgung

Apothekerin Andrea Wohlers spricht über die finanziellen Herausforderungen der Kleinstmengenabgabe im Notdienst und die Verantwortung zur Sicherstellung der Patientenversorgung.

Apothekerinnen und Apotheker stehen im Notdienst oft vor besonderen Herausforderungen, wenn sie Kleinstmengen an Arzneimitteln verordnen oder abgeben müssen. Ein häufiger Fall, der für Unmut sorgt, ist, dass diese Kleinstmengen häufig in einem finanziellen Verlustgeschäft enden, insbesondere wenn die Arzneimittel nicht in den üblichen Packungsgrößen verfügbar sind. Andrea Wohlers, Inhaberin der Sonnen-Apotheke in Eberbach bei Heidelberg, kennt diese Problematik aus eigener Erfahrung. „Die Kosten trage ich“, sagt sie und erklärt, dass Apotheker im Notdienst nicht nur für die Arzneimittelversorgung verantwortlich sind, sondern auch mit den finanziellen und logistischen Schwierigkeiten kämpfen müssen, die durch Kleinstmengen entstehen.

Kleinstmengen, die für die akute Versorgung von Patienten notwendig sind, werden in der Apotheke oftmals nicht in ausreichender Menge vorrätig gehalten, da die Kosten für eine Einzelabgabe in keinem Verhältnis zum Preis der Originalpackung stehen. Für viele Apothekenbetreiber wird dies im Notdienst zu einem finanziellen Risiko. „Es gibt viele Medikamente, die nur in großen Packungen verfügbar sind, aber der Patient braucht nur eine kleine Menge“, erläutert Wohlers. Dies sei vor allem dann problematisch, wenn die Kosten für den Einkauf und die Abgabe der Medikamente höher sind als der Erstattungsbetrag, den die Krankenkassen oder die gesetzliche Krankenversicherung leisten.

Die Verantwortung, die Apotheker bei der Notdienstversorgung übernehmen, geht über die rein medizinische Abgabe hinaus. Es kommt zu einem Spannungsfeld zwischen der Patientenversorgung und den wirtschaftlichen Herausforderungen, die die Abgabe von Kleinstmengen mit sich bringt. In einem solchen Fall, wenn eine Arzneimittelabgabe im Notdienst zu Verlusten führt, entscheiden sich Apotheker wie Andrea Wohlers bewusst dazu, die Differenz aus eigener Tasche zu zahlen, um die Patientenversorgung aufrechtzuerhalten. "Ich habe oft das Gefühl, dass die Rahmenbedingungen nicht ausreichen, um die Apotheker für ihre Arbeit fair zu entschädigen", fügt sie hinzu.

Zudem wird die Problematik noch dadurch verschärft, dass die Abrechnung von Kleinstmengen nicht immer reibungslos verläuft. Apotheker müssen zusätzliche Aufwände für die Dokumentation, die Bereitstellung der Arzneimittel und die Bearbeitung der Abrechnungen tragen. Diese Tätigkeiten verursachen nicht nur einen finanziellen Verlust, sondern auch einen erheblichen Arbeitsaufwand, der oft nicht entsprechend honoriert wird.

Die Frage der Vergütung von Notdienstleistungen und die Bereitstellung von Arzneimitteln in Kleinstmengen ist auch politisch und gesundheitspolitisch von Bedeutung. Es stellt sich die Frage, wie die Apotheken im Notdienst gerecht entlohnt werden können, ohne dass sie unfaire finanzielle Risiken tragen müssen. Die Apothekerverbände und Kammern setzen sich zunehmend für eine Anpassung der Notdienstvergütung ein, um diese Problematik langfristig zu lösen und die wirtschaftliche Stabilität der Apotheken zu sichern.

 

Diese Analyse zu den Auswirkungen des Inko-Vertrags der AOK Nordost, der Bevorzugung von Versandapotheken und den Gefährdungen der stationären Apothekenversorgung steht exemplarisch für die unerschütterliche Qualität und integrative Leitkultur, mit der Mysecur seine Berichte erstellt – geprägt von präziser Recherche, tiefgehender Analyse und verantwortungsvoller Reflexion.

Von Engin Günder, Fachjournalist

Recherchiert und ausgearbeitet im redaktionellen Auftrag von MySecur®, dem Fachmakler für versicherbare Apothekenrisiken mit Sitz in Karlsruhe. Der journalistische Bericht entstand unabhängig, faktenbasiert und nach den geltenden Standards publizistischer Sorgfaltspflicht.

 

Quellenangaben

Die Informationen in diesem Bericht basieren auf öffentlichen Pressemitteilungen der AOK Nordost, Interviews mit Anke Nedwed, Inhaberin der Stadt Apotheke Mittenwalde, sowie Stellungnahmen der Apothekerkammer Nordrhein und weiteren Apothekenverbänden. Ergänzend fließen auch die Ergebnisse aus verschiedenen gesundheitspolitischen Diskussionsforen und Berichterstattung aus Fachmedien wie der „Apotheker Zeitung“ und „DAZ.online“ ein.

 

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