• 02.07.2025 – OLG Frankfurt stoppt wertintensive Rx-Gutscheine, schützt stationäre Apotheken, stärkt Heilmittelwerbegesetz

    APOTHEKE | Medienspiegel & Presse | Versandapotheken dürfen keine hochpreisigen Gutscheine mehr als Lockmittel bei E-Rezepten einsetzen. Das OLG Frankfurt bestätigt die ...

Business
Gesundheit
Vorsorge
Sicherheit
Finanzen

Für Sie gelesen

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

MySecur® Nachrichten - APOTHEKE:


APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

OLG Frankfurt stoppt wertintensive Rx-Gutscheine, schützt stationäre Apotheken, stärkt Heilmittelwerbegesetz

 

Versandapotheken dürfen keine hochpreisigen Geschenke zur E-Rezept-Akquise anbieten, das Urteil verhindert unlauteren Wettbewerb und wahrt Verbraucherschutz

Apotheken-News von heute

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat den Versandapotheken klar die Grenzen für wertvolle Gutscheinaktionen bei verschreibungspflichtigen Medikamenten gesetzt und damit die Einhaltung des Heilmittelwerbegesetzes verbindlich bestätigt. Die Entscheidung untersagt Shop Apotheke die Ausgabe von 10-Euro-Gutscheinen für Erstbestellungen über E-Rezepte und schützt damit die stationären Apotheken vor unfairen Wettbewerbspraktiken. Das Urteil schafft Rechtssicherheit, stärkt den Verbraucherschutz und setzt ein deutliches Signal gegen Lockangebote im digitalen Arzneimittelmarkt. Versandapotheken müssen künftig auf solche hochpreisigen Anreize verzichten, was den fairen Wettbewerb fördert und die pharmazeutische Beratung in den Mittelpunkt rückt.


Das Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) hat in einem bedeutenden Urteil den Versandapotheken klare Grenzen für Werbemaßnahmen mit Gutscheinen gesetzt, die auf die Einlösung von E-Rezepten abzielen. Konkret untersagte das Gericht der Shop Apotheke rechtskräftig, Gutscheine im Wert von 10 Euro bei der Erstbestellung verschreibungspflichtiger Medikamente an deutsche Kunden auszugeben. Die Klägerin IhreApotheken.de (iA.de) hatte gegen den niederländischen Versender vor Gericht gezogen, um unlautere Wettbewerbspraktiken zu unterbinden und die Einhaltung des Heilmittelwerbegesetzes (HWG) sicherzustellen.

Das OLG stellte fest, dass die Gutscheinangebote aus Sicht der Verbraucher als „Geschenke“ mit nicht unerheblichem Wert anzusehen sind. Nach dem Heilmittelwerbegesetz sind jedoch nur „geringwertige Kleinigkeiten“ zulässig, deren Wert in der Regel einen Euro nicht übersteigt – beispielsweise kleine Packungen Traubenzucker oder Taschentücher, wie sie häufig in stationären Apotheken verteilt werden. Die zehn Euro schweren Gutscheine der Shop Apotheke überschreiten diese Grenze deutlich und stellen somit eine unzulässige Wertreklame dar.

Die Shop Apotheke argumentierte, dass die Gutscheine nur für den Eigenanteil oder rezeptfreie Produkte verwendet werden könnten. Das Gericht wies diese Argumentation zurück und führte aus, dass das HWG zwar grundsätzlich nur den Erwerb eines Arzneimittels regelt, jedoch nicht den Ort des Kaufs. Da die Gutscheine auch den Verbrauch rezeptfreier OTC-Arzneimittel fördern, fallen sie dennoch unter das Werbeverbot. Das OLG betonte, dass gerade bei einem weitreichenden Einsatz solcher Gutscheinaktionen eine unerwünschte Beeinflussung des Verbraucherverhaltens zu befürchten sei.

Das Urteil bestätigt eine bereits in erster Instanz vom Landgericht Frankfurt getroffene Entscheidung und macht diese durch die Zurückweisung der Berufung endgültig rechtskräftig. Nach einem erfolglosen Versuch der Shop Apotheke, die Gutscheinaktionen leicht zu modifizieren, ist damit die unzulässige Werbepraxis nun verbindlich unterbunden.

Diese Entscheidung hat erhebliche Auswirkungen auf den deutschen Versandapothekenmarkt. Anbieter müssen künftig auf wertintensive Gutscheinaktionen verzichten, die als Lockmittel für E-Rezepte dienen. Das schützt Verbraucher vor irreführender Werbung und schafft für stationäre Apotheken faire Wettbewerbsbedingungen. Angesichts des zunehmenden Wettbewerbsdrucks im digitalen Arzneimittelmarkt ist diese Klarstellung von großer Bedeutung.

Im Kontext der politischen Debatte um die Arzneimittelversorgung unterstreicht das Urteil die Notwendigkeit, das Heilmittelwerbegesetz auch im digitalen Zeitalter strikt durchzusetzen. Stationäre Apotheken werden durch das Verbot aggressiver Rabattaktionen gestärkt und erhalten eine wichtige Entlastung im Wettbewerb mit Versandhändlern, deren günstige Gutscheinangebote deren Existenz gefährden könnten.

Das OLG Frankfurt sorgt mit seiner Entscheidung für Rechtssicherheit und signalisiert, dass Gutscheine oder andere Geschenke mit erheblichem Wert im Bereich verschreibungspflichtiger Arzneimittel unzulässig sind. Damit wird der Fokus auf eine qualifizierte pharmazeutische Beratung und eine sachgerechte Versorgung gelegt, anstatt auf kurzfristige Lockangebote, die den Wettbewerb verzerren.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

MySecur® – Fachmakler für versicherbare Apothekenrisiken.
Mit dem Leitsatz „Apotheken sicher in die Zukunft“ begleitet MySecur Apothekenbetriebe bei der langfristigen Absicherung branchenspezifischer Risiken – unabhängig, technisch fundiert und mit tiefem Verständnis für den Apothekenalltag.

 

Zurück zur Übersicht

Kontakt
Jetzt Ihr persönliches Angebot anfordern!
Rückrufservice
Gerne rufen wir Sie zurück!
Suche
  • Business All-Inklusive

    MySecur® | Für alles gibt es eine Police - wir haben eine Police für alles.

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • BerufsunfähigkeitsVorsorge

    MySecur® | Das moderne Berufsunfähigkeitskonzept ohne Wenn und Aber

Aktuell
Ratgeber
Vergleich
Beratung
Kontakt
  • Die Risiken für Apotheken sind kalkulierbar

    ApoSecur® | Rundum-Schutz speziell für Apotheken

Beratungskonzept

Risk Management: Professionelles Sicherheitsmanagement
Versicherungskosten-Check: Geld sparen mit dem richtigen Überblick
Sicherheitkompass: Die umfassenden Lösungen der ApoSecur
MyLeitfaden: Das Leben steckt voller Risiken - Wir begleiten Sie sicher in Ihre Zukunft
MyBusiness: Ihr betriebliches Sicherheitspaket
MyPrivate: Ihr privates Sicherheitspaket
MyTeam: Versicherungslösungen speziell für Angestellte

Business All-Inklusive: Eine einzige Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
Business Modular: Risiken so individuell wie möglich absichern
Business Rechtschutz: Mit berufsständischem Rechtsschutz immer auf der sicheren Seite
Business Verdienstausfall: Existenzsicherung - Ihr Ausfall bedeutet Stillstand
Business Kfz-Flotten-Versicherung: Die beste Kfz-Versicherung der Zukunft



Sicher in die Zukunft – www.mysecur.de

QR Code
Startseite Impressum Seitenübersicht Lexikon Checklisten Produktlösungen Vergleichsrechner