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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |
Mit der Forderung nach 2.000 € Notdiensthonorar stößt die Apothekerkammer Baden-Württemberg eine grundsätzliche Debatte über den Wert pharmazeutischer Notfallversorgung an, doch betriebswirtschaftlich wie gesundheitspolitisch gerät dieser Betrag schnell an seine Systemgrenzen, denn was rechnerisch nachvollziehbar erscheint, entzieht sich in einem auf Effizienz und Umverteilung getrimmten Versorgungssystem der flächendeckenden Finanzierbarkeit, wobei sich die Gegenüberstellung von tatsächlichen Notfallzahlen, bestehenden Zuschussstrukturen und Alternativvorschlägen wie Dispensierrechten oder Lieferdiensten zunehmend zu einem Szenario auswächst, das mehr über die strukturelle Zukunft der Apotheken verrät als über aktuelle Honorarwünsche, denn wo eine Forderung steht, folgt zwangsläufig die politische Rückrechnung – und mit ihr die Frage nach der Systemtragfähigkeit und der Bereitschaft zur Priorisierung im Vergleich zu ärztlichen Notdiensten, Laborleistungen oder Rezepturvergütungen, die ihrerseits unter Druck geraten, sodass aus der Einzeldebatte um einen Notdienst ein Grundsatzkonflikt um die
Baden-Württemberg rechnet vor, Berlin rechnet gegen – und dazwischen liegt der Ruf nach einer neuen Notdienstrealität. Mit einer Excel-bewaffneten Offensive hat die Apothekerkammer Baden-Württemberg die Debatte um die ökonomische Bewertung von Notdiensten neu befeuert: Knapp 2.000 € netto koste ein durchschnittlicher Notdienst, rechnet man Personal, Fixkosten, Nachtarbeit, Bereitschaftsrisiko und Minderversorgung in ländlichen Regionen ein. Doch was auf den ersten Blick wie ein nüchternes Rechenbeispiel aus dem Süden erscheint, entfaltet bei näherem Hinsehen eine tiefere Sprengkraft – sowohl gesundheitspolitisch als auch systemisch. Denn würde man diesen Betrag bundesweit umsetzen, müsste der Nachtdienstfonds rund 700 Millionen Euro jährlich ausschütten. Das wäre mehr als das Doppelte der derzeitigen Mittel. Der nötige Aufschlag pro Rx-Packung würde sich auf etwa 0,75 € belaufen, statt der aktuellen 0,21 €. Und selbst das wäre noch nicht das Ende der Fahnenstange: Selbst wenn man den Kundenzuschlag um 15 € anhöbe, käme man nur auf 100 Millionen €, nicht einmal ein Sechstel des Bedarfs.
Die finanzielle Schieflage zwischen Notdienstanspruch und Versorgungsethik zeigt sich dabei in zwei Richtungen: Einerseits sind Apotheken unverzichtbar für die wohnortnahe Arzneimittelversorgung in Nacht- und Feiertagsstunden, andererseits entstehen zunehmend parallele Debatten, ob nicht günstigere Alternativen realistisch und sinnvoller wären – insbesondere dann, wenn Notdienste betriebswirtschaftlich längst defizitär laufen. Der Blick auf die tatsächliche Notfallquote relativiert viele Erwartungen: Ein Großteil der nächtlichen Inanspruchnahmen hat keinen akuten medizinischen Hintergrund. Das stellt die Frage nach der Rechtfertigung hoher Zuschüsse, die über die tatsächliche Versorgungsnotwendigkeit hinausgehen. In Bayern etwa gibt man jährlich rund 7,60 € pro Kopf für den ärztlichen Notfalldienst aus – hochgerechnet etwa 650 Millionen Euro. Damit liegt man unter dem Betrag, den ein voll honorierter Apothekennotdienst bundesweit kosten würde. Und dieser Vergleich fällt politisch schwer ins Gewicht.
Sarkastisch könnte man sagen: Für 2.000 € pro Nacht sollte besser ein Notarzt mitliefern. Die Debatte berührt damit mehr als nur eine Zahl: Sie trifft das Selbstverständnis der Apothekerschaft, die sich zunehmend zwischen Gesundheitsberuf und ökonomischem Reparaturbetrieb zerreiben muss. Die Forderung nach höheren Zuschüssen ist betriebswirtschaftlich nachvollziehbar, strukturell aber kaum durchsetzbar – weder im Gesundheitsfonds noch im politischen Raum. Bereits heute wird das Zuschusssystem aus dem Nacht- und Notdienstfonds kritisch beäugt. Vorschläge für alternative Versorgungsformen wie begrenzte Dispensierrechte für Ärzte, elektronische Lieferplattformen oder gar Automatenstrukturen zirkulieren längst in politischen Denkfabriken.
Wer jetzt laut „Mehr Geld“ ruft, muss daher mit Gegenrechnung rechnen. Diese betrifft nicht nur den Nachtdienst, sondern auch angrenzende Versorgungsbereiche wie Rezepturen, Laborleistungen oder das Rx-Fixum. Schon jetzt sind etwa magistrale Rezepturen oft nicht kostendeckend zu erbringen. Würde man den Ertrag pro Rezeptur auf 40 € anheben, wären diese Leistungen zwar betriebswirtschaftlich korrekt eingepreist – aber politisch wie medizinisch kaum noch haltbar, weil sie schlicht seltener verordnet würden. Damit entfiele die Basis, auf der Apotheken überhaupt wirtschaftlich rezeptieren könnten. Das Labor stünde still, der Anspruch an Versorgung würde reduziert – mit Folgen für die Pharmazie als Wissenschaft und als Berufspraxis.
Die Rechenübungen um die 2.000 € sind damit weit mehr als ein symbolischer Aufschlag. Sie markieren einen Wendepunkt in der Debatte um die Zukunft der flächendeckenden Apothekenstruktur: Was darf Versorgung kosten – und was sind wir bereit, kollektiv dafür zu zahlen? Wenn Leistungen zu teuer werden, ersetzt sie das System durch effizientere oder günstigere Alternativen – oder streicht sie ganz. Das ist keine Drohung, sondern gelebte Politik in allen Bereichen von der Notfallversorgung über den Rettungsdienst bis zur Krankenhausstrukturreform. Die Apotheken sind davon nicht ausgenommen. Wer Leistungen verlangt, die volkswirtschaftlich nicht darstellbar sind, öffnet der Delegation, Digitalisierung oder gar Substitution Tür und Tor.
Die Moral von der betriebswirtschaftlichen Geschicht‘: Kein Honorar ohne Kontext. Apotheken brauchen Unterstützung, keine Frage. Doch Zuschüsse in dieser Größenordnung müssen sich im System begründen lassen – nicht nur rechnerisch, sondern auch gesundheitspolitisch, medizinisch-ethisch und im Vergleich zu anderen Versorgungsleistungen. Dass Notärzte nachts deutlich weniger erhalten, wird sich nicht einfach wegverhandeln lassen. Die Idee, ein Apotheken-Notdienst koste 2.000 €, wirkt damit wie ein Ideal aus einer anderen Realität. Im gegenwärtigen System, das auf Effizienz, Sparsamkeit und Wirkung getrimmt ist, dürfte sich dieser Wunsch bestenfalls auf dem Wunschzettel wiederfinden. Weihnachten kommt sicher. Die Haushaltsverhandlungen auch. Die Frage ist nur: Wer bringt was mit?
Von Engin Günder, Fachjournalist
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