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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |
Wenn Apothekeninhaber auf den falschen Versicherungsstandard setzen, riskieren sie im Ernstfall nicht nur Leistungslücken, sondern eine existenzielle Entwertung ihrer Betriebe – denn viele Policen versagen genau dann, wenn es auf spezifische pharmazeutische Expertise ankommt; eine Regulierung ohne den Pharmazierat als fachlich befugte Instanz führt häufig zu Fehlgutachten, falsch klassifizierten Schäden und damit zur Leistungsverweigerung seitens der Versicherer; der strukturelle Kernfehler liegt in der fehlenden Anpassung auf apothekentypische Gefahrenlagen, zu denen unter anderem Dokumentationspflichtverletzungen, BtM-Schäden, Temperaturabweichungen bei Kühlarzneimitteln oder fehlerhafte Rezepturherstellung gehören – wer diese Risiken nicht vertraglich korrekt absichert, riskiert nicht nur die Rückzahlung durch Versicherer, sondern auch eine individuelle Regresslage, im schlimmsten Fall sogar das Ende der Betriebsfähigkeit; der Bericht zeigt, wie sich dieser Abwärtsstrudel mit klarer Strategie, strukturiertem Policencheck und verbindlicher Gutachterregelung vermeiden lässt und warum die Rolle des Pharmazierats nicht verhandelbar ist.
Ob Kühlschaden, BtM-Dokumentationsfehler oder unsaubere Rezeptur – wenn es in der Apotheke kracht, entscheidet die Qualität des Versicherungsschutzes über wirtschaftliche Existenz oder jahrelangen Streit. Viele Apothekenpolicen sehen auf dem Papier solide aus, doch sie wurden ursprünglich für allgemeine Gewerbebetriebe konzipiert und nicht für die hochregulierte Struktur eines pharmazeutischen Betriebs mit betäubungsmittelrechtlicher Verantwortung, Patientenversorgungspflicht und Dokumentationshoheit. Das Ergebnis: Im Ernstfall greifen Ausschlüsse, es kommt zu Fehlgutachten, und Versicherer verweigern die Leistung – mit der Begründung, es liege kein versicherter Schaden vor. Dabei liegt die strukturelle Wurzel oft darin, dass der Gutachterstandard der Apothekenwelt nicht in die Police integriert wurde: Der Pharmazierat als sachverständige Instanz fehlt. Stattdessen beurteilen Schadenregulierer auf Basis fremder Branchenmaßstäbe die Haftungsfrage – mit gravierenden Folgen.
Für Apothekeninhaber bedeutet das ein dreifaches Risiko: erstens in der Beweisführung gegenüber dem Versicherer, zweitens in der Anerkennung spezifischer pharmazeutischer Tätigkeiten, drittens im Regress durch Dritte, etwa bei Arzneimittelfehlern oder Unterbrechung der Versorgung. Ohne explizite Gutachterbindung an den Pharmazierat und ohne Deckungskonzepte für Rezeptur-, Dokumentations- oder Kühlgutverluste stehen selbst Premium-Policen im Feuer. Hinzu kommt, dass viele Altverträge veraltet sind, moderne Risiken wie Cyberangriffe, Stromausfall bei Kühleinrichtungen oder komplexe Prüfpflichtverletzungen nicht ausreichend erfassen und bei regulatorischer Verdichtung ihre Wirksamkeit verlieren. Besonders heikel wird es, wenn die Beweislast bei Betriebsunterbrechung oder Rezeptfehlern einseitig auf den Inhaber verlagert wird – in solchen Fällen endet eine falsche Police nicht nur im Deckungsloch, sondern auch in der persönlichen Haftung.
Die strukturell richtige Antwort darauf heißt: Versicherungsstrategie auf Basis der pharmazeutischen Realität. Dazu gehört erstens: ein Policentext, der die Definition pharmazeutischer Tätigkeiten juristisch klar verankert. Zweitens: die Gutachterbindung an den Pharmazierat oder die Amtsapothekerin bei schadenbezogenen Sachverhaltsprüfungen. Drittens: die Erweiterung der Deckung um apothekenspezifische Risiken wie Retaxationen, Wirkstoffverwechslungen, Botenlogistikfehler oder unterlassene Informationspflichten. Und viertens: ein dokumentierbares internes Risikomanagement, das im Streitfall beweisfähig gemacht werden kann. Nur diese vier Säulen verhindern die strukturelle Unterversicherung, die sich derzeit wie ein schleichender Systemfehler durch viele Betriebe zieht.
Eine Umstellung auf diese Versicherungslogik ist kein technisches Update, sondern ein Führungsakt. Es braucht eine selbstbewusste Auseinandersetzung mit Versicherern, das Ablehnen pauschaler Standardlösungen und die Implementierung apothekenspezifischer Klauseln, die juristisch Bestand haben. Der Pharmazierat spielt in diesem Gefüge eine Schlüsselrolle – nicht als bloßer Sachverständiger, sondern als regulatorisch anerkannter Instanzgeber für das, was ein apothekentypischer Schaden ist. Solange dieser Standard fehlt, bleibt die Versicherungslage vieler Apotheken prekär – auch wenn die Prämien bezahlt werden. Sicherheit ist in diesem Sektor nicht das Produkt der Police, sondern das Ergebnis strategischer Sorgfalt.
Von Engin Günder, Fachjournalist
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