• 30.05.2025 – Apotheken-News: Verlorenes Vertrauen, verzögerte Auszahlung, unterschätztes Risiko

    APOTHEKE | Medienspiegel & Presse | Die letzte AvP-Zahlung ist blockiert, Apotheken stehen weiter ohne Klarheit da – und unterschätzen dabei ein Risiko, das längst zur Führ ...

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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Apotheken-News: Verlorenes Vertrauen, verzögerte Auszahlung, unterschätztes Risiko

 

Wie der AvP-Insolvenzfall bis heute Apotheken trifft, warum die letzte Abschlagszahlung stockt und weshalb Vertrauensschadenversicherungen strategische Pflicht sind

Fast fünf Jahre nach der spektakulären Insolvenz des Apothekenabrechners AvP warten betroffene Betriebe noch immer auf einen relevanten Teil ihrer Forderungen, die letzte Abschlagszahlung in Höhe von 25 Prozent ist erneut verzögert, das Gericht prüft – aber liefert keine Frist, während viele Apotheken ihre Systeme längst umgestellt haben, jedoch strukturell ungeschützt bleiben, weil der Fall offenlegt, was bis heute unterschätzt wird: das strategische Gewicht branchenspezifischer Vertrauensschadenversicherungen als betriebswirtschaftliche Sicherheitsarchitektur, die weder durch Standardpolicen noch durch bloßes Vertrauen ersetzt werden kann.


Die Geschichte ist bekannt, doch ihr Nachhall reicht tiefer, als viele erwartet hatten: Seit dem Kollaps des Apothekenabrechners AvP im Herbst 2020 hängen hunderte Apotheken noch immer in einer finanziellen Schwebe. Die letzte angekündigte Abschlagszahlung in Höhe von rund 25 Prozent der verbliebenen Forderung ist weiter ausstehend, obwohl sie ursprünglich im ersten Quartal 2025 erfolgen sollte. Der zuständige Insolvenzverwalter, Dr. Jan-Philipp Hoos, verweist auf das zuständige Gericht, das die Auszahlung vorerst blockiert – mit der Begründung, es prüfe noch Daten. Eine standardisierte Mitteilung, die zum Symbol für die unübersichtliche Gemengelage geworden ist, in der sich betroffene Apotheken nunmehr seit fast fünf Jahren befinden.

Dass der Fall AvP kein abgeschlossenes Kapitel ist, zeigt sich nicht nur an den ausbleibenden Zahlungen. Viel schwerer wiegt inzwischen die strukturelle Verunsicherung, die dieser Präzedenzfall in der Branche ausgelöst hat. Denn mit der Insolvenz eines der größten Rezeptabrechnungszentren Deutschlands platzte 2020 nicht nur ein Finanzversprechen, sondern auch das Fundament eines jahrzehntelang gepflegten Vertrauensverhältnisses. Die Lektion: Es kann jederzeit wieder passieren – nicht nur durch Insolvenz, sondern auch durch Betrug, Datenverlust, Cyberangriffe oder systematische Fehlleitung.

Für Apotheken bedeutete die AvP-Pleite ein doppeltes Risiko: Erstens den kurzfristigen Liquiditätsausfall – für viele Betriebe im sechsstelligen Bereich – und zweitens den langfristigen Vertrauensverlust gegenüber externen Dienstleistern. Die meisten Apotheken haben sich zwar zwischenzeitlich neue Abrechnungswege gesucht, viele über Drittanbieter oder Direktverträge mit Ersatzkassen, doch die eigentliche Risikofrage bleibt bestehen: Was passiert, wenn der nächste Fall eintritt? Was, wenn nicht eine Insolvenz, sondern ein interner Betrugsfall, eine gefälschte Zahlung oder ein IT-Manipulationsangriff den Schaden verursacht?

An dieser Stelle beginnt das, was viele Apotheken bisher verdrängt haben: die strategische Auseinandersetzung mit dem Schutz vor Vertrauensschäden. Anders als klassische Versicherungsmodelle deckt eine Vertrauensschadenversicherung gezielt die Risiken ab, die durch unredliches oder fahrlässiges Verhalten von Mitarbeitenden, Partnern oder Beauftragten entstehen – etwa im Zahlungsverkehr, bei Zugriffsrechten auf digitale Systeme oder in Form absichtlicher Täuschung bei Abrechnungen. Sie greift auch dann, wenn Täuschung durch externe Dritte mithilfe interner Schwachstellen geschieht – etwa bei manipulierten Rezeptdaten, weitergeleiteten Fake-Zahlungen oder gefälschten Kontowechseln.

Der Fall AvP hat auf brutale Weise gezeigt, dass Apotheken trotz jahrzehntelanger Erfahrung strukturell unterversichert sein können – nicht, weil sie keine Police haben, sondern weil sie die falsche haben. Betriebsinhaltsversicherung, Ertragsausfallpolicen oder Haftpflichtlösungen greifen in diesem Fall nicht. Vertrauensschadenpolicen dagegen, wenn richtig konfiguriert, können genau jene Absicherung bieten, die für die meisten Betriebe eine Existenzfrage darstellt. Denn anders als Cyberpolicen, die meist rein auf digitale Attacken und Systemausfälle zielen, deckt eine Vertrauensschadenversicherung auch analoge Täuschung und menschliche Risikofehler ab – sei es beim Kontowechsel eines Dienstleisters oder bei interner Fehlverwendung von Rezeptumsätzen.

Doch viele Apotheken haben genau diese Police bis heute nicht – aus Unkenntnis, Unsicherheit oder falscher Risikoeinschätzung. Dabei ist das Risikopotenzial klar definiert: Wo große Summen täglich über externe Schnittstellen verarbeitet werden, wo Systemzugänge über Personen laufen und nicht automatisiert dokumentiert werden, da ist der Vertrauensfaktor nicht nur eine moralische Kategorie, sondern ein betriebswirtschaftliches Risiko. Gerade kleinere Apotheken, in denen Geschäftsführung und Administration oft in einer Hand liegen, sind besonders verwundbar – nicht zuletzt, weil Kontrollmechanismen oft unvollständig oder rein auf Vertrauen beruhen.

Die Priorität einer Vertrauensschadenversicherung steigt nicht mit dem Grad des Misstrauens, sondern mit dem Maß an organisatorischer Abhängigkeit. Und genau dort liegt die strukturelle Parallele zum Fall AvP: Apotheken waren nicht nur finanziell betroffen, sondern auch juristisch handlungsunfähig – weil sie weder Zugang zu den Systemen hatten noch effektive Kontrollrechte durchsetzen konnten. Genau das macht die Absicherung gegen Vertrauensschäden zur Führungsaufgabe – nicht als Ausdruck des Misstrauens gegen Mitarbeitende oder Partner, sondern als Instrument strategischer Verantwortung gegenüber dem Betrieb selbst.

Im Licht der noch ausstehenden Abschlagszahlung und der schleppenden gerichtlichen Bearbeitung bekommt diese Perspektive neue Schärfe. Denn es geht längst nicht mehr nur um rückständige Summen, sondern um die Frage, wie ein ganzes Versorgungssystem künftig auf Krisen vorbereitet ist. Versicherer haben auf den AvP-Fall bereits reagiert – teils durch neue Deckungsmodelle, teils durch strengere Prüfungskriterien. Die Zahl der Anfragen nach Vertrauensschadenpolicen ist nachweislich gestiegen, ebenso das Interesse an Kombimodellen mit Cyber- und Ertragsausfallbausteinen. Doch es fehlt noch an branchenspezifischer Standardisierung – also an Policen, die exakt auf die Risiken von Rezeptabrechnung, digitalen Kontozugängen, Vertretungsvollmachten und internen Kontrollmechanismen zugeschnitten sind.

Der Fall AvP könnte hier, mit fünf Jahren Abstand, noch einen zweiten, langfristigeren Effekt entfalten: die Etablierung eines neuen Risikobewusstseins in der Apothekerschaft – jenseits der betriebswirtschaftlichen Soforthilfe. Denn wer heute auf die Auszahlung der letzten Abschlagszahlung wartet, hat de facto bereits einen Vertrauensschaden erlitten – nur dass ihn bislang niemand so genannt hat.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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