
Für Sie gelesen
Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |
Wer eine Apotheke führt, haftet umfassend – für Patientenversorgung, Arzneimittelsicherheit, Datenschutz und Mitarbeiterschutz. Dennoch behandeln viele Apotheken ihre Versicherungsstruktur wie ein Randthema, das man einmal abschließt und dann jahrelang ruhen lässt. Die Folge ist eine brüchige Risikobasis, in der veraltete Zeitwertklauseln, fehlende Anpassungen bei Lagerwerten und übersehene Meldepflichten zu existenzbedrohenden Verlusten führen können. Neue Bedrohungslagen durch DSGVO-Vorgaben, NIS-2-Pflichten oder IT-Ausfälle treffen auf Policenlogiken, die auf stationäre Branchen von vorgestern zugeschnitten sind. Besonders tückisch sind die Unschärfen bei Betriebsunterbrechung und AMG-Deckung: Wer importiert, vorproduziert oder digital vernetzt ist, bewegt sich in rechtlichen Grauzonen, die klassischen Policen fremd sind. Auch Meldefristen nach Einbruch, Brand oder Cyberangriff sind real kaum haltbar, wenn kein strukturierter Notfallplan vorliegt. Diese Analyse zeigt, warum Apotheken nicht nur neue Risiken versichern, sondern Versicherung grundsätzlich neu denken müssen. Wer pauschal versichert, bleibt unterversorgt. Wer stattdessen gezielt strukturiert, bewahrt Kontrolle, Stabilität und Handlungsfähigkeit.
Apotheken zählen zu den systemrelevanten Einrichtungen im deutschen Gesundheitswesen. Sie stehen nicht nur für die sichere Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln, sondern erfüllen auch komplexe regulatorische, logistische und haftungsrechtliche Vorgaben. Dennoch zeigt die Realität, dass viele Apotheken im Schadensfall nicht auf ein belastbares Sicherheitsnetz zurückgreifen können – obwohl sie über vermeintlich umfassende Versicherungspolicen verfügen. Der Grund liegt in einer riskanten Schieflage zwischen formalem Versicherungsschutz und realer Absicherungspraxis. Wer auf standardisierte Policen vertraut, übersieht oft versteckte Fallstricke – und steht im Ernstfall mit leeren Händen da.
Einer der gravierendsten strukturellen Schwachpunkte liegt in der sogenannten Zeitwertproblematik. Viele Policen werben im Deckungsumfang mit dem Begriff „Neuwert“, enthalten im Bedingungstext jedoch altersabhängige Abschläge oder unklare Ausschlussklauseln, die im Schadensfall nur noch den Zeitwert ersetzen. Für eine Apotheke, die betriebsbereit bleiben muss und bei der technische Infrastruktur sowie Pflichtausstattung nach Apothekenbetriebsordnung jederzeit vorgehalten werden müssen, ist das ein existenzielles Risiko. Geräte, die älter als fünf Jahre sind, verlieren durch solche Klauseln de facto ihren versicherten Wiederbeschaffungswert. Die Folge: Eine Neuanschaffung muss aus Eigenmitteln finanziert werden – oft im fünfstelligen Bereich.
Noch weitreichender sind die Effekte solcher Regelungen in Kombination mit Betriebsunterbrechungen. Eine beschädigte Klimaanlage, ein IT-Ausfall oder ein Wasserschaden im Lagerbereich können den gesamten Betrieb lahmlegen. Wenn dann eine Versicherung zwar den Sachschaden reguliert, aber den entgangenen Umsatz nur anteilig oder verspätet ersetzt – etwa weil Gutachterfristen, behördliche Freigaben oder unzureichend definierte Unterbrechungsfristen greifen – kommt es schnell zur Schieflage. Apotheken verfügen in der Regel nicht über Rücklagen, die längere Unterbrechungen auffangen könnten. Der Betriebsstillstand wird somit zum betriebswirtschaftlichen Totalschaden.
Hinzu kommt das Problem saisonal schwankender Lagerwerte. Apotheken unterliegen naturgemäß keinen konstanten Warenbeständen. Besonders in Zeiten hoher Nachfrage – etwa zur Grippesaison oder bei Lieferengpässen – steigt der Lagerwert sprunghaft an. Klassische Policen, die auf Durchschnittswerte oder fixe Versicherungssummen basieren, können mit solchen Schwankungen nicht mithalten. Ohne gleitende Deckung oder expliziten Verzicht auf die Unterversicherungsklausel kommt es im Schadensfall zur anteiligen Kürzung der Ersatzleistung. Das ist kein theoretisches Risiko – es betrifft jeden zweiten Schaden mit Lagerbezug, wie interne Schadendaten größerer Versicherungsgesellschaften zeigen.
Ein weiteres zentrales Versäumnis liegt im Bereich der Meldepflichten. Viele Apothekenbetreiber unterschätzen die Komplexität und die kurzen Fristen, die nach einem Schadensereignis eingehalten werden müssen. Während bei einem Einbruch oder Wasserschaden noch relativ klar geregelt ist, was zu tun ist, geraten Apotheken bei Cyberangriffen oder Datenschutzverstößen rasch in ein operatives Chaos. Das NIS-2-Gesetz, das mittelfristig auch auf kleinere Gesundheitsdienstleister Anwendung finden wird, sieht strenge Meldefristen und umfangreiche Nachweispflichten vor. Ohne klare Verfahrensanweisung, personelle Ressourcen und technische Hilfsmittel sind diese Anforderungen kaum zu erfüllen – mit der Folge, dass auch der Versicherungsschutz wackelt. Denn viele Policen knüpfen die Leistung an fristgerechte Meldung, vollständige Dokumentation und sofortige Gegenmaßnahmen. Schon eine fehlende oder verspätete Initialmeldung kann zum Leistungswegfall führen.
Cyberrisiken werden in Apotheken nach wie vor unterschätzt. Dabei speichern Apotheken hochsensible personenbezogene Daten, verarbeiten Rezeptinformationen, agieren im E-Rezept-System und nutzen digitale Warenwirtschaftssysteme, die über externe Server angebunden sind. Jeder Ausfall dieser Systeme kann zu Regressforderungen führen – sei es durch die Krankenkasse, durch Kunden oder durch Aufsichtsbehörden. Cyberpolicen, die diesen Bedrohungslagen Rechnung tragen, sind bislang kaum verbreitet. Viele Apotheken verlassen sich auf rudimentären IT-Schutz oder auf Allgemeinklauseln in der Betriebshaftpflicht – ein Trugschluss. Denn weder die Betriebshaftpflicht noch die Inhaltsversicherung übernehmen Schäden aus Datenschutzverletzungen, Hackerangriffen oder IT-Erpressung. Notwendig wäre eine dezidierte Cyberpolice mit Incident-Response-Mechanismus, 24-Stunden-Hotline, juristischer Unterstützung bei DSGVO-Meldungen und technischer Soforthilfe. Solche Produkte existieren – werden aber selten passgenau abgeschlossen.
Ein weiterer Problembereich, der in der öffentlichen Diskussion nahezu ausgeblendet ist, betrifft die sogenannte AMG-Deckung. Sie wird immer dann relevant, wenn Apotheken in besonderem Umfang Arzneimittel importieren, vorab herstellen oder Lagerware über einen längeren Zeitraum bevorraten. In diesen Fällen geraten Apotheken unter das Arzneimittelgesetz und übernehmen – rechtlich betrachtet – teilweise Herstellerverantwortung. Derartige Risiken werden von herkömmlichen Betriebshaftpflichtversicherungen in der Regel nicht abgedeckt. Kommt es zu einem Rückruf, einer unerwünschten Arzneimittelwirkung oder gar einem Fehler in der Chargenfreigabe, haftet die Apotheke – und bleibt ohne spezifische AMG-Deckung auf dem Schaden sitzen. Diese Deckung ist hochspezialisiert, teuer und mit Bedingungen verknüpft, die regelmäßig angepasst werden müssen. Eine pauschale Einbindung in bestehende Policen findet so gut wie nie statt – was nicht zuletzt auf fehlendes Problembewusstsein bei vielen Apothekenbetreibern zurückzuführen ist.
Neben diesen operativen Risiken existieren strukturelle Schwächen in der Versicherungsarchitektur selbst. Viele Verträge stammen noch aus Zeiten, in denen Apotheken rein stationär agierten, keine telepharmazeutischen Leistungen erbrachten und weder E-Rezepte noch elektronische Patientenakten handhabten. Die digitale Transformation des Apothekenbetriebs ist in den meisten Policen noch nicht nachvollzogen. Selbst neue Verträge basieren häufig auf alten Textmodulen, in denen der Begriff „Cyber“ zwar vorkommt, aber keine substanzielle Regelung enthalten ist. Auch für pharmazeutische Dienstleistungen – etwa Impfungen, Medikationsanalysen oder AMTS-Beratung – existieren oft keine expliziten Haftungsklauseln. In Kombination mit der erhöhten Sichtbarkeit der Apotheke als Versorger im Gesundheitssystem wächst das juristische Risiko exponentiell.
Dasselbe gilt für den Umgang mit externen Dienstleistern. Viele Apotheken greifen bei IT, Buchhaltung, Rezeptabrechnung oder sogar Personalmanagement auf externe Anbieter zurück. Wer haftet bei Fehlern, Fristversäumnissen oder Datenschutzpannen? Die Betriebshaftpflicht greift nur begrenzt – denn sie versichert in erster Linie eigenes Verschulden, nicht das von Dritten. Ohne aktiven Einschluss sogenannter Erfüllungsgehilfen bleibt ein Großteil dieser Risiken ungedeckt. Die Unterscheidung zwischen „versicherter Tätigkeit“ und „mitversichertem Risiko“ ist dabei kein sprachliches Detail, sondern haftungsrechtlich von zentraler Bedeutung – insbesondere bei automatisierten Fehlerketten, etwa in digitalen Rezeptabrechnungssystemen.
Hinzu kommt die übergeordnete Problematik der Gutachterverfahren. Im Schadenfall entscheidet nicht selten das Urteil eines externen Sachverständigen darüber, ob und in welchem Umfang ein Versicherungsfall anerkannt wird. Apotheken sind hier im Nachteil: Ihre spezifischen Betriebsmodelle, regulatorischen Anforderungen und Versorgungsverpflichtungen sind Gutachtern oft fremd. Die Folge sind Fehleinschätzungen bei der Schadenshöhe, falsche Wiederbeschaffungsfristen oder unrealistische Vorstellungen zur Dauer der Betriebsunterbrechung. In Kombination mit der faktischen Abhängigkeit vom Gutachtervotum führt dies zu strukturellen Nachteilen für Apotheken. Nur Policen mit Anspruch auf ein Gegengutachten oder einem klar definierten Schlichtungsverfahren bieten hier eine gewisse Schutzwirkung.
Die Versicherungswirtschaft hat begonnen, auf diese Entwicklungen zu reagieren – allerdings bislang vor allem im Industriebereich. Apotheken werden vielfach noch unter den klassischen Gewerbebetrieben geführt. Die Folge: Produkte von der Stange, standardisierte Bedingungen, keine branchenspezifische Risikobewertung. Der Markt für apothekenspezifische Versicherungslösungen bleibt unterentwickelt. Es gibt zwar Anbieter, die modulare Systeme mit abgestuften Deckungen, abgestimmten Summen und regulatorischer Kompatibilität bieten – doch ihre Marktpräsenz ist begrenzt. Vielen Apotheken fehlen Ansprechpartner, um solche Lösungen individuell zu konfigurieren. Und oft fehlt auch das Problembewusstsein.
Der einzig wirksame Weg führt über ein strukturiertes Risikomanagement: Versicherungsverträge müssen nicht nur verwaltet, sondern aktiv gesteuert, überprüft und angepasst werden. Dazu gehört ein regelmäßiger Policen-Check, ein Abgleich mit betrieblichen Veränderungen, ein prüffähiges Schadenverzeichnis, Notfallpläne für Cyberangriffe und ein strukturiertes Meldewesen. Wer diese Punkte ignoriert, spielt mit der wirtschaftlichen Existenz seiner Apotheke. Wer sie ernst nimmt, schafft Stabilität, schützt seine Mitarbeitenden und erfüllt seine Versorgungsverantwortung – auch im Ernstfall.
Wer heute eine Apotheke betreibt, handelt im Grenzbereich zwischen Versorgungspflicht, Haftungsrisiko und wirtschaftlichem Überlebenskampf. Angesichts regulatorischer Dauerbelastung, digitaler Transformationsdefizite und wirtschaftlicher Margenerosion mutet es fast paradox an, dass eines der gefährlichsten Risiken kaum sichtbar ist: der Irrglaube an Sicherheit durch Versicherungsverträge, die im Ernstfall strukturell unzureichend sind. Apotheken gelten zu Unrecht als konservative Betriebe mit klaren Abläufen – dabei sind sie längst hochvernetzte Gesundheitsdienstleister, die eine Vielzahl spezialisierter und digital abhängiger Prozesse koordinieren. Und doch fußt ihre Absicherung vielfach auf Versicherungskonzepten, die dieser Realität nicht einmal im Ansatz gerecht werden.
Die erste große Fehleinschätzung liegt in der Annahme, dass ein einmal abgeschlossener Versicherungsvertrag dauerhaft tragfähig bleibt. Apotheken verändern sich – sie wachsen, spezialisieren sich, investieren in neue Technik, übernehmen Heimversorgungen, bieten pharmazeutische Dienstleistungen an, kooperieren mit Ärztinnen und Ärzten, nutzen Telepharmazie oder betreiben externe Kommissionierautomaten. Diese strukturellen Entwicklungen verändern das Risikoprofil grundlegend. Wer den Versicherungsvertrag unverändert lässt, schafft ungewollte Deckungslücken. Dabei geht es nicht um formale Nachträge, sondern um substanzielle Anpassungen: neue Tätigkeitsfelder, neue gesetzliche Pflichten, neue Verantwortlichkeiten.
Ein zweiter Irrtum ist die weitverbreitete Unterschätzung der Frist- und Formpflichten. Besonders im Kontext von Cybervorfällen, Datenschutzverstößen oder regulatorisch relevanten Schäden wie Produkthaftungsfällen nach AMG sind Apotheken mit einem völlig neuen Komplexitätsgrad konfrontiert. Versicherungsverträge sind in solchen Fällen keine automatische Hilfestellung, sondern eine Bedingungskette mit engen Zeitfenstern, strengen Nachweiserfordernissen und hohen Formalstandards. Wer hier keine strukturierte Notfallorganisation hat – also keinen klaren Prozess für Erstmeldung, Dokumentation, IT-Sicherung, juristische Begleitung und Behördenkommunikation –, riskiert durch einfache Versäumnisse den vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes. Das ist keine Randnotiz, sondern ein systemisches Problem: Viele Apotheken sind organisatorisch auf solche Szenarien schlicht nicht vorbereitet.
Die dritte große Schwachstelle betrifft die fehlende Branchenadäquanz vieler Policen. Standardverträge, wie sie oft von Generalisten vermittelt werden, behandeln Apotheken wie einfache Einzelhandelsbetriebe. Doch Apotheken agieren in einem hochsensiblen, streng regulierten, versorgungsrelevanten Umfeld – mit gesetzlichen Auflagen zur Ausstattung, strengen Hygienevorgaben, Arzneimittelverantwortung und Sozialdatenschutzpflichten. Eine Versicherung, die diese Rahmenbedingungen nicht spezifisch abbildet, bietet nur scheinbare Sicherheit. Das zeigt sich besonders in der AMG-Deckung, in der Haftung für Vorproduktionen oder Importchargen, im Gutachterverfahren bei Pflichtausstattungsschäden und in der Bewertung von Unterbrechungsschäden nach behördlich veranlassten Stillständen. Hier offenbaren sich regelmäßig eklatante Schutzlücken – meist erst im Schadenfall, wenn keine Korrektur mehr möglich ist.
Dazu kommt ein strukturelles Kommunikationsdefizit zwischen Versicherern und Apotheken. Während viele Apotheken den direkten Kontakt mit ihrer Versicherung auf ein Minimum beschränken, setzen Versicherer oft auf standardisierte Prozesse, unpersonalisierte Schadensabwicklung und technische Abfragen, die der betrieblichen Realität vor Ort nicht gerecht werden. Eine Apotheke kann keine digitalen Protokolle einer Alarmanlage liefern, wenn diese vom Wasserschaden zerstört wurde. Sie kann keine vollständige Schadendokumentation nach DSGVO-Standard einreichen, wenn der Systemausfall genau diese Daten vernichtet hat. Und sie kann keine realistischen Wiederanlaufzeiten planen, wenn Gutachter die besonderen regulatorischen Anforderungen für Betriebsfreigaben nicht kennen oder anerkennen. Diese strukturelle Asymmetrie führt zu systematischen Nachteilen für Apotheken – und zur Gefahr einer faktischen Entsicherung durch formalistische Ablehnungsbegründungen.
Nicht zuletzt ist das Thema Versicherungsarchitektur in vielen Apotheken unterrepräsentiert, weil es als technisch, sperrig oder „nicht akut“ empfunden wird. Das ist gefährlich. Denn Versicherung ist nicht Reaktion, sondern Prävention. Es geht nicht darum, einen Schaden irgendwie ersetzt zu bekommen, sondern darum, den Betrieb schnell, rechtssicher und wirtschaftlich sinnvoll wieder aufnehmen zu können. Eine leistungsfähige Police ist ein betriebsstrategisches Instrument, kein Formalakt. Sie muss jährlich überprüft, aktiv angepasst, betriebswirtschaftlich mitgedacht und personell im Team verankert sein. Dazu braucht es geschulte Ansprechpartner, realistische Szenarien, eindeutige Deckungslogik und einen klaren, apothekenspezifischen Sprachgebrauch im Bedingungswerk. Nur dann entfaltet Versicherung ihre Schutzfunktion – nicht als bürokratische Bürde, sondern als operatives Sicherheitsnetz.
Die Versicherungsbranche ist gefordert, endlich apothekenspezifisch zu denken – nicht nur juristisch, sondern operativ. Und die Apotheken sind gefordert, ihre Rolle im Risikomanagement neu zu definieren. Wer glaubt, mit Standarddeckungen und einmaligen Policenchecks seine Verantwortung erfüllt zu haben, verkennt die Realität. Die Risiken sind komplex, die Anforderungen hoch, die Folgen real. Nur ein aktives, strategisches und partnerschaftlich abgestimmtes Risikomanagement kann verhindern, dass eine scheinbar gut abgesicherte Apotheke beim ersten Ernstfall vor dem wirtschaftlichen Abgrund steht.
Der Schaden kommt nicht immer mit Ankündigung – aber die Absicherung sollte es tun. Alles andere ist verantwortungslos. Gegenüber dem eigenen Betrieb, den Mitarbeitenden, der Versorgung und nicht zuletzt den Menschen, die tagtäglich auf die Funktionsfähigkeit ihrer Apotheke vertrauen. Versichert zu sein reicht nicht. Entscheidend ist, ob man im Ernstfall wirklich geschützt ist. Und das beginnt lange vor dem ersten Schaden – mit klarem Blick, strukturiertem Vorgehen und der Bereitschaft, Sicherheit nicht zu vermuten, sondern zu gestalten.
Von Engin Günder, Fachjournalist
Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung
Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.
Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.
Risk Management: Professionelles Sicherheitsmanagement
Versicherungskosten-Check: Geld sparen mit dem richtigen Überblick
Sicherheitkompass: Die umfassenden Lösungen der ApoSecur
MyLeitfaden: Das Leben steckt voller Risiken - Wir begleiten Sie sicher in Ihre Zukunft
MyBusiness: Ihr betriebliches Sicherheitspaket
MyPrivate: Ihr privates Sicherheitspaket
MyTeam: Versicherungslösungen speziell für Angestellte
Business All-Inklusive: Eine einzige Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
Business Modular: Risiken so individuell wie möglich absichern
Business Rechtschutz: Mit berufsständischem Rechtsschutz immer auf der sicheren Seite
Business Verdienstausfall: Existenzsicherung - Ihr Ausfall bedeutet Stillstand
Business Kfz-Flotten-Versicherung: Die beste Kfz-Versicherung der Zukunft
Sicher in die Zukunft – www.mysecur.de