• 14.05.2025 – Apotheken-Nachrichten von heute - Update: Wenn Verträge täuschen, Politik ausweicht und Beratung digital wird

    APOTHEKE | Medienspiegel & Presse | Apotheken geraten zunehmend unter Druck: wirtschaftliche Interessen beeinflussen Informationen, unklare Versicherungsverträge erzeugen ...

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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Apotheken-Nachrichten von heute - Update: Wenn Verträge täuschen, Politik ausweicht und Beratung digital wird

 

Apothekenbetreiber stehen unter Druck, Haftung, Strukturreformen und Plattformstrategien neu zu bewerten

Die Lage der Apotheken ist angespannt. Betreiberinnen und Betreiber müssen nicht nur ein wirtschaftlich fragiles Versorgungssystem stabilisieren, sondern sich zugleich gegen zunehmende strukturelle, politische und rechtliche Zumutungen behaupten. Informationsmacht, die lange ein stiller Vorteil der etablierten Fachmedien war, droht sich in einen manipulativen Rückkanal zu verwandeln – wirtschaftliche Interessen, versteckte Produktplatzierungen und scheinbar objektive Marktanalysen infiltrieren die tägliche Entscheidungsgrundlage. Wer das nicht erkennt, läuft Gefahr, Investitionen, Personalentscheidungen oder Prozessanpassungen auf strategisch gesteuerte Narrative zu stützen – mit weitreichenden Folgen. Gleichzeitig offenbaren sich eklatante Lücken in der Absicherung betrieblicher Risiken. Verträge, die im Schadenfall den Neuwertersatz suggerieren, greifen bei Geräten oder Mobiliar oft nur noch auf den Zeitwert zurück – eine massive Haftungsfalle, insbesondere bei gesetzlich vorgeschriebener Mindestausstattung. Und während klassische Vor-Ort-Apotheken um Strukturstabilität ringen, treiben Plattformkonzerne wie Doc Morris mit politischen Umfragen die Gleichstellung voran. Der Begriff Telepharmazie wird strategisch aufgeladen, um nicht nur technische Lösungen zu legitimieren, sondern den gesamten Versorgungsprozess zu digitalisieren – Beratung, Lieferung, Medikationsmanagement inklusive. Inmitten dieser Dynamiken soll das Apothekenfixum erhöht werden, doch weder Auswahlkriterien noch Finanzierung sind geklärt. Die Apothekenbranche steht damit an einem neuralgischen Punkt, an dem strategische Selbstverteidigung nicht nur legitim, sondern überlebenswichtig ist.

 

Informationsmacht, ökonomischer Druck, strategische Selbstverteidigung

Apothekenbetreiber müssen Medien kritisch lesen, wirtschaftliche Einflussnahmen erkennen und ihre Entscheidungen auf belastbare Fakten stützen.

Wer heute eine Apotheke führt, muss nicht nur Arzneimittel abgeben und Betriebswirtschaft beherrschen, sondern vor allem eines: Informationen richtig einordnen. Denn inmitten einer zunehmend ökonomisierten Kommunikationslandschaft verschwimmen die Grenzen zwischen objektiver Berichterstattung und interessengesteuerter Einflussnahme. Was früher als neutrale Fachinformation galt, ist heute oft Bestandteil komplexer Vermarktungsstrategien. Für Apothekenleitungen birgt diese Entwicklung eine unterschätzte Gefahr: Entscheidungen über Investitionen, Prozesse oder Kundenberatung werden nicht selten auf Basis von Informationen getroffen, die nicht dem Erkenntnisinteresse dienen, sondern dem Marktmechanismus folgen.

Pharmazeutische Fachmedien spielen eine Schlüsselrolle im Informationsalltag der Apotheken. Sie liefern täglich Inhalte zu regulatorischen Änderungen, wirtschaftlichen Entwicklungen, neuen Produkten oder strategischen Empfehlungen. Doch die redaktionelle Unabhängigkeit dieser Medien gerät zunehmend unter Druck. Viele Beiträge entstehen in enger Abstimmung mit Anzeigenkunden, PR-Abteilungen oder Vertriebsstrukturen der Industrie. Auch sogenannte neutrale Berichte tragen oft unverkennbar den Stempel ihrer Geldgeber – sei es in Form selektiver Produktempfehlungen, unkritischer Studieninterpretationen oder einseitiger Erfolgsgeschichten aus der Digitalisierung. Besonders problematisch wird dies, wenn kritische Perspektiven fehlen, Alternativen unerwähnt bleiben oder Risiken bewusst relativiert werden.

Diese strukturelle Verzerrung hat unmittelbare Folgen für die Praxis. Apothekenbetreiber, die sich auf vermeintlich objektive Informationen verlassen, riskieren Fehlinvestitionen, ineffiziente Abläufe oder gar rechtliche Fehlentscheidungen. Ob bei der Wahl eines Softwareprodukts, der Einschätzung politischer Reformen oder der Beurteilung von Fortbildungsangeboten – der Ursprung und die Absicht einer Information entscheiden heute oft mehr als ihr Inhalt. Dabei wird die Informationshoheit zur unternehmerischen Schlüsselfrage: Wer sie aus der Hand gibt, verliert strategische Kontrolle.

Zugleich ist die Tendenz zur Positivberichterstattung unübersehbar. Themen mit hohem wirtschaftlichem oder politischem Konfliktpotenzial werden seltener aufgegriffen. Stattdessen dominieren risikofreie Inhalte mit hoher Anschlussfähigkeit: neue Produkte, vermeintliche Digitalisierungserfolge, Best-Practice-Beispiele – stets in affirmativer Tonalität. Diese Verschiebung erzeugt ein verzerrtes Bild vom Apothekenalltag und erschwert die differenzierte Auseinandersetzung mit strukturellen Problemen wie Lieferengpässen, Bürokratiebelastung oder Personalmangel.

Für Apothekenleitungen bedeutet das: Informationskompetenz ist kein akademisches Zusatzwissen, sondern ein essenzielles Führungsinstrument. Wer Inhalte nicht hinterfragt, läuft Gefahr, Teil eines kommerzialisierten Diskurses zu werden – als Zielgruppe, Umsetzer oder unkritischer Multiplikator. Daher ist es notwendig, redaktionelle Beiträge im Hinblick auf ihre Herkunft, Interessenlage und Darstellungsform zu analysieren. Das gilt insbesondere bei Fachbeiträgen zu Fortbildungen, Softwarelösungen, Abrechnungstools oder neuen pharmazeutischen Dienstleistungen.

Auch innerhalb des Teams sollte diese Medienreflexion aktiv gefördert werden. PTA und Approbierte orientieren sich im Alltag stark an Fachmedien, um ihre Beratung und Weiterbildung zu gestalten. Wenn diese Inhalte jedoch tendenziös sind, überträgt sich das direkt auf das Gespräch mit den Kundinnen und Kunden – und damit auf die Versorgungsqualität. In einer Phase wachsender rechtlicher Unsicherheit und ökonomischer Instabilität darf die Informationsbasis für betriebliche Entscheidungen nicht fragil sein.

Apotheken sind längst nicht mehr nur heilberufliche Einrichtungen, sondern Knotenpunkte eines hochregulierten und ökonomisierten Gesundheitsmarkts. Wer in diesem Umfeld bestehen will, muss Informationen nicht nur lesen, sondern durchdringen. Die Fähigkeit, zwischen journalistischer Aufklärung und strategischer Positionierung zu unterscheiden, entscheidet über die betriebliche Zukunft. Denn im Zeitalter der gesteuerten Narrative ist Urteilsfähigkeit der wichtigste Rohstoff überhaupt.

Die Apotheke ist kein Ort für mediale Blauäugigkeit – sie ist ein betrieblicher Brennpunkt gesellschaftlicher Verantwortung. Genau deshalb ist es gefährlich, wenn die tägliche Informationsgrundlage wirtschaftlichen Interessen unterliegt. Wo früher journalistische Sorgfalt galt, dominieren heute strategische Kommunikationsinteressen. Die scheinbare Objektivität vieler Beiträge verschleiert, dass ihre Entstehung oft weniger dem Erkenntnisinteresse als der Reichweitenlogik oder den Vorgaben von Anzeigenkunden folgt. Und genau hier beginnt das Risiko: Apotheken, die diesen Mechanismus nicht erkennen, machen sich abhängig – nicht nur finanziell, sondern strategisch.

Wer glaubt, sich durch die bloße Lektüre etablierter Branchenportale oder Newsletter orientieren zu können, lebt in einer Illusion. Denn die Mechanismen, die in der Konsumgüterbranche seit Jahrzehnten zur Absatzsteuerung genutzt werden, haben längst die pharmazeutische Informationswelt durchdrungen. Produkte, Dienstleistungen, Plattformstrategien – sie alle werden nicht neutral diskutiert, sondern gezielt platziert. Die Konsequenz: Entscheidungen in Apotheken basieren immer häufiger auf verzerrten Darstellungen. Und was auf falscher Grundlage entschieden wird, führt zu realen Schäden – organisatorisch, juristisch und wirtschaftlich.

Informationshoheit ist kein abstraktes Konzept, sondern die Voraussetzung für unternehmerische Autonomie. Wer sie abgibt, verliert nicht nur Überblick, sondern auch Handlungssicherheit. Das betrifft nicht nur große strategische Entscheidungen wie Investitionen oder Digitalisierung, sondern auch alltägliche Fragen: Welches Kassensystem wird eingeführt? Welche Fortbildung lohnt sich wirklich? Wie lassen sich gesetzliche Neuerungen umsetzen? Ohne saubere Informationsbasis entsteht Unsicherheit – und Unsicherheit ist im Gesundheitswesen der erste Schritt in Richtung Fehlversorgung.

Gerade in einer Zeit wachsender Regulierungsdichte, wachsender wirtschaftlicher Unsicherheiten und wachsender Abhängigkeiten ist es entscheidend, dass Apothekenleitungen sich nicht nur als Unternehmer, Pharmazeuten und Führungskräfte verstehen, sondern auch als aktive Informationsmanager. Sie müssen Inhalte selektieren, interpretieren, kontextualisieren. Sie müssen erkennen, dass jede Information Teil eines Kommunikationssystems ist – und dass keine Veröffentlichung unschuldig ist.

Diese Medienkompetenz ist keine Kür, sondern Pflicht. Sie ist nicht technisches Wissen, sondern strategische Selbstverteidigung. Denn wer Informationen nicht versteht, kann sie auch nicht nutzen. Und wer sie falsch einordnet, trifft falsche Entscheidungen – mit potenziell weitreichenden Folgen. Insofern ist Informationskompetenz nicht nur ein Beitrag zur Betriebssicherheit, sondern zum Überleben im ökonomisch vermessenen Gesundheitsmarkt. Sie ist das stille Fundament betrieblicher Klugheit. Und die beste Versicherung gegen die gefährlichste Illusion unserer Zeit: die Illusion der Objektivität.

 

Zeitwerttricks, Unterversicherungen, Meldefristen

Wie Apotheken im Schadensfall durch schlecht abgestimmte Verträge in die Haftungsfalle geraten

Versicherungsschutz ist für Apotheken keine Kür, sondern existenzielle Notwendigkeit. Doch in der Praxis offenbaren sich eklatante Schwächen – nicht selten durch Verträge, die Risiken unvollständig abbilden, Pflichten der Versicherten überstrapazieren oder durch intransparente Klauseln massive Deckungslücken erzeugen. Im Zentrum vieler Probleme steht der sogenannte Zeitwerttrick: Policen versprechen einen Neuwertersatz, regeln aber im Kleingedruckten, dass dieser bei Geräten oder Mobiliar ab einem bestimmten Alter nicht mehr gilt. Apotheken, die auf standardisierte Medizintechnik und eine betriebsbereite Infrastruktur angewiesen sind, laufen so Gefahr, nach einem Schaden nicht wieder hochfahren zu können – zumindest nicht ohne massive Eigenmittel oder Kreditaufnahme. Besonders kritisch wird dieser Umstand, wenn es sich um Pflichtausstattungen gemäß Apothekenbetriebsordnung handelt, deren Fehlen den Betrieb de facto unmöglich macht.

Gleichzeitig bleiben viele Policen unterhalb des realen Versicherungsbedarfs. Apotheken sind dynamische Lagerbetriebe, in denen saisonal bedingt hohe Schwankungen auftreten. Besonders in der Grippesaison, vor Weihnachten oder zu Beginn von Rabattvertragsumstellungen explodieren Lagerwerte kurzfristig. Wenn der Versicherungsvertrag nur auf einen durchschnittlichen Jahreswert abgestellt ist und keine gleitende Deckung oder eine explizite Verzichtsklausel für Unterversicherung enthält, droht im Schadensfall eine gravierende Unterdeckung. Die Folge: Ein Totalverlust wird nur anteilig ersetzt – mit unmittelbaren Folgen für Liquidität und Betriebsfähigkeit.

Ein weiteres strukturelles Problem sind die vielfach unterschätzten Meldepflichten. Viele Apothekenbetreiber kennen ihre Pflichten nur unzureichend – etwa im Hinblick auf Fristen, Zuständigkeiten oder den Umfang der Erstmeldung nach einem Schadensereignis. Fehler in der Kommunikation mit dem Versicherer führen nicht nur zu zeitlichen Verzögerungen, sondern können zu Leistungskürzungen oder im schlimmsten Fall zur Leistungsverweigerung führen. Vor allem nach Cyberangriffen, Einbruchdiebstahl oder Wasserschäden ist schnelles und korrektes Handeln gefragt – eine Herausforderung für Betriebe mit kleiner Personaldecke oder fehlender Notfallorganisation.

Hinzu kommen neue Herausforderungen durch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das künftige NIS-2-Gesetz. Beide Regelwerke verlangen eine lückenlose IT-Sicherheitsarchitektur, umfassende Präventionsmaßnahmen und vor allem kurze Meldefristen im Falle eines Angriffs oder einer Datenpanne. Viele Apotheken sind auf diese Anforderungen weder technisch noch organisatorisch vorbereitet. Der Abschluss einer Cyberversicherung ist in dieser Konstellation nicht nur ein Schutzschirm gegen unmittelbare Kosten wie IT-Forensik oder PR-Krisenberatung, sondern auch ein organisatorischer Rettungsanker. Gute Cyberpolicen stellen heute Incident-Response-Teams bereit, bieten Compliance-Unterstützung bei Meldeprozessen und decken auch Bußgeldrisiken ab.

Neben diesen akuten Gefährdungslagen existieren auch langfristig kritische Punkte, die sich oft erst im Ernstfall offenbaren. Dazu gehören zum Beispiel Gutachterverfahren, bei denen die apothekenspezifischen Anforderungen oft übersehen werden. Eine falsche oder unzureichende Schadensbewertung kann dazu führen, dass der Versicherer falsche Entschädigungssummen berechnet oder Wiederherstellungszeiten zu knapp kalkuliert. Gerade in Verbindung mit Betriebsunterbrechungen kann dies verheerend sein, denn Apotheken haben kaum Spielraum, Umsatzverluste über mehrere Wochen hinweg auszugleichen. Eine angemessene Versicherungssumme bei Betriebsunterbrechung ist daher ebenso wichtig wie eine Fristenregelung, die die behördliche Wiederfreigabe des Betriebs realistisch einbezieht.

Ein besonders komplexer Bereich ist die sogenannte AMG-Deckung – also die Absicherung der Haftungsrisiken aus dem Arzneimittelgesetz. Sie wird vor allem dann relevant, wenn Apotheken Arzneimittel importieren, in größeren Chargen herstellen oder vorkonfektionieren. Sobald Apotheken rechtlich in den Bereich der Herstellungsverantwortung geraten, reichen klassische Betriebshaftpflichtversicherungen nicht mehr aus. Ohne spezifische Deckungslösungen riskieren Apotheken hier nicht nur Schadensersatzforderungen, sondern auch aufsichtsrechtliche Konsequenzen. Die AMG-Deckung muss dabei nicht nur auf die aktuelle Tätigkeit abgestimmt, sondern auch vorsorgend ausgestaltet sein – etwa durch sogenannte Nachhaftungsvereinbarungen bei Betriebsaufgabe oder Tätigkeitsausdehnung.

All diese Aspekte zeigen: Versicherungsmanagement in Apotheken ist keine Nebenaufgabe, sondern ein strategischer Erfolgsfaktor. Betreiber müssen Risiken nicht nur identifizieren, sondern vor allem auch richtig bewerten und kontinuierlich neu kalibrieren – etwa bei Betriebsveränderungen, Umsatzwachstum, neuen Dienstleistungen oder IT-Umstellungen. Der Schlüssel liegt in maßgeschneiderten Lösungen, die keine Kompromisse beim Schutz eingehen und zugleich flexibel auf die dynamische Apothekenrealität reagieren. Nur so lässt sich verhindern, dass ein Versicherungsfall zum Existenzrisiko wird.

Der Apothekenbetrieb der Gegenwart ist ein hochkomplexes, reguliertes System mit zunehmend fragiler Betriebsbasis. Die Mär vom Versicherungsbüro, das einmal im Jahr einen Standardcheck durchführt und dann wieder verschwindet, hat in dieser Realität keinen Platz mehr. Vielmehr braucht es heute eine dauerhafte strategische Partnerschaft zwischen Apothekenleitung und Versicherungsexpertise – nicht nur auf der Maklerebene, sondern auch auf der technischen Ebene der Risikobeurteilung. Apotheken sind keine beliebigen Gewerbebetriebe, sondern systemrelevante Einrichtungen mit Sonderstatus, gesetzlich vorgeschriebener Ausstattung, besonderen Haftungsrisiken und extrem sensiblen Datenflüssen. Wer das nicht berücksichtigt, versichert bestenfalls einen Rohbau – aber nicht den lebendigen Organismus einer modernen Apotheke.

Der gravierendste Fehler liegt in der Annahme, dass Policen pauschal wirken. Doch die Realität ist anders: Ein falsch versicherter Lagerwert kann im Schadensfall die gesamte Liquidität gefährden. Eine vergessene Meldefrist nach einem Datenleck kann zu Regressansprüchen führen, die die Betriebshaftpflicht gar nicht deckt. Und ein ungenügender Schutz gegen Betriebsunterbrechung ignoriert die Tatsache, dass viele Apotheken keine Rücklagen für vier oder sechs Wochen Ausfall bilden können – schlicht weil der Honorarrahmen keine Spielräume lässt. Gerade deshalb ist die Rolle der Versicherung nicht passiv: Sie muss mitdenken, anpassen, kommunizieren – und sich an den Anforderungen des Apothekenalltags messen lassen.

Das größte strukturelle Problem liegt aber in der Normierung: Standardisierte Klauselwerke, nicht apothekenspezifische Gutachter, fehlende Branchenerfahrung auf Versicherungsseite – all das führt dazu, dass im Schadenfall unnötige Eskalationen entstehen. Der Rückgriff auf Zeitwertregelungen oder unflexible Sublimits, die im Alltag kaum beachtet werden, ist dabei mehr als nur ärgerlich. Er ist gefährlich. Denn er hebelt den Grundmechanismus der Absicherung aus: die kalkulierbare Reduktion existenzieller Risiken.

Gerade mit Blick auf neue Bedrohungslagen – etwa durch Cyberangriffe, Importhaftung oder regulatorische Anforderungen wie NIS-2 – ist es zwingend erforderlich, dass Apotheken versicherungstechnisch nicht nur geschützt, sondern auch proaktiv befähigt werden, diesen Anforderungen zu begegnen. Das beginnt mit klaren, verständlichen Policen, führt über regelmäßige Risikoanalysen bis hin zu konkreten Unterstützungsangeboten in Notfällen.

Versicherungen dürfen keine passiven Begleiter mehr sein, sondern müssen Teil des professionellen Betriebsmanagements werden – mit Reaktionsplänen, Notfallprotokollen, internen Audits und strategischer Beratung. Nur so entsteht ein Schutzsystem, das der realen Komplexität des Apothekenbetriebs gerecht wird. Wer das erkennt, handelt nicht aus Angst, sondern aus Verantwortung. Und wer diese Verantwortung ernst nimmt, sichert nicht nur seine Apotheke – sondern das Vertrauen in eine verlässliche, resiliente Arzneimittelversorgung.

 

Trump greift Arzneimittelpreise an, Roche und Novartis formieren Widerstand 

Multimilliarden-Investitionen infrage gestellt, Pharmariesen fürchten Gewinneinbruch

Die Pläne der US-Regierung, die Arzneimittelpreise drastisch zu senken, haben international weitreichende Folgen ausgelöst. Besonders betroffen zeigen sich die Pharmakonzerne Novartis und Roche, die ursprünglich massive Investitionen in den Vereinigten Staaten angekündigt hatten. Mit Trumps Dekret zur Preisbindung an internationale Tiefstpreise gerät nicht nur das bestehende Geschäftsmodell unter Druck, sondern auch die Investitionsbereitschaft. Roche teilte mit, die angekündigten 50 Milliarden Dollar zur Expansion der US-Produktionskapazitäten stünden nun infrage. Novartis wollte sich zur Zukunft seiner 23 Milliarden Dollar schweren Investitionspläne nicht äußern. Beide Konzerne kündigten jedoch juristischen Widerstand gegen die Exekutivanordnung an, die aus ihrer Sicht tief in marktwirtschaftliche Prinzipien eingreift und ohne parlamentarische Legitimation beschlossen wurde.

Kern des umstrittenen Vorstoßes ist die sogenannte Most-Favored-Nation-Klausel, die vorsieht, die Preise für verschreibungspflichtige Arzneimittel künftig auf das Niveau der günstigsten Industrieländer zu begrenzen. Der US-Präsident verfolgt damit das Ziel, Preisabschläge von bis zu 90 Prozent durchzusetzen. Selbst wenn Experten der Großbank UBS Zweifel an der rechtlichen Durchsetzbarkeit hegen, entfaltet der Vorstoß bereits Wirkung. Analysten der HSBC schätzen, dass bis zu 70 Prozent der operativen Gewinne der Branche in den USA erzielt werden – Einnahmen, die nun auf dem Spiel stehen. Besonders hart träfe es Roche: Mehr als die Hälfte der Umsätze im Pharmabereich stammt aus den Vereinigten Staaten.

Ein strukturelles Problem sieht die Branche in der Art der US-Preisbildung selbst. Anders als in vielen europäischen Ländern ist das US-Gesundheitssystem durch ein komplexes Netz von sogenannten Pharmacy Benefit Managern geprägt. Diese Akteure verhandeln im Auftrag der Versicherer Preisnachlässe mit der Industrie, behalten jedoch hohe Margen für sich. Der Industrieverband PhRMA schätzt, dass bis zur Hälfte aller Arzneimittelausgaben gar nicht bei den Herstellern, sondern bei Mittelsmännern, Versicherern und Krankenhäusern verbleibt. Novartis kündigte an, genau hier ansetzen und diese Systemstrukturen kritisch hinterfragen zu wollen. Eine Reduktion dieser Transferverluste könne auch ohne staatliche Eingriffe zu sinkenden Endkundenpreisen führen, so die implizite Argumentation.

Der politische Kontext jedoch erschwert rationale Verhandlungen. Trump sucht vor dem Hintergrund einer angespannten innenpolitischen Lage den Schulterschluss mit den Bürgern – und greift dabei gezielt Branchen an, denen er Profitgier vorwirft. Dabei war es noch vor wenigen Wochen derselbe Präsident, der lautstark Zölle auf importierte Medikamente in den Raum stellte, um Produktionsverlagerungen in die USA zu fördern. In dieser Atmosphäre kündigten Roche und Novartis ihre Milliardenpläne an, getragen vom politischen Wunschdenken eines pharmafreundlichen Amerika. Dass sich der Ton nun so radikal gewandelt hat, sehen viele Beobachter als Beleg für die Unberechenbarkeit der US-Politik unter Trump.

Der Widerstand der Pharmaindustrie dürfte daher nicht nur juristische Dimensionen annehmen, sondern auch strategische. Roche erklärte gegenüber der NZZ, seine Verbindungen in die politische Landschaft Washingtons aktivieren zu wollen. Schon 2019 war die Pharmabranche der mit Abstand größte Lobbyakteur in den Vereinigten Staaten, mit einem Gesamtvolumen von fast 400 Millionen US-Dollar. Ob die bisherigen Mechanismen zur politischen Einflussnahme ausreichen werden, ist offen. Sicher ist jedoch: Der internationale Pharmastandort USA steht auf dem Prüfstand – und mit ihm das Vertrauen globaler Investoren.

Die Eskalation zwischen der US-Regierung und der Pharmabranche ist mehr als ein regulatorischer Zwist – sie ist Ausdruck eines systemischen Misstrauens zwischen Politik und Industrie. Wenn ein Präsident das Gesundheitswesen zum Schlachtfeld politischer Symbolik macht, verlieren alle Beteiligten. Die jüngsten Pläne Trumps, die Preise für verschreibungspflichtige Medikamente an internationale Tiefstwerte zu koppeln, mögen aus Sicht der Patienten zunächst populär erscheinen. Doch ihre Konsequenz wäre eine strukturelle Erosion des innovationsgetriebenen Pharmastandorts USA, an dessen Profitabilität viele internationale Unternehmen ihre Geschäftsmodelle ausgerichtet haben.

Gerade Roche und Novartis stehen exemplarisch für diese Entwicklung. Beide haben auf das bisherige Standortversprechen vertraut, Milliardeninvestitionen angekündigt und nun feststellen müssen, dass politische Volatilität ökonomische Planung zerstört. Die angekündigten Klagen gegen das Dekret sind daher nicht bloßer Selbstschutz, sondern eine Mahnung an die politische Vernunft. Wenn sich wirtschaftliche Rahmenbedingungen über Nacht ins Gegenteil verkehren, verliert der Standort seine Glaubwürdigkeit – nicht nur für Pharmaunternehmen.

Gleichzeitig offenbart der Konflikt ein grundlegendes Dilemma der US-Gesundheitspolitik. Die enormen Arzneimittelpreise in den Vereinigten Staaten sind nicht nur Ausdruck unternehmerischer Margenpolitik, sondern Ergebnis eines ineffizienten und intransparenten Systems. Die Rolle der Pharmacy Benefit Manager, die sich zwischen Hersteller und Versicherer schalten und dafür hohe Anteile der Versorgungskosten abschöpfen, wird seit Jahren kritisiert. Doch statt hier strukturell anzusetzen, greift Trump zur symbolpolitischen Brechstange – und droht, dabei das Fundament des eigenen Systems zu sprengen.

Dass Roche und Novartis sich jetzt ihrer Lobbykontakte bedienen und juristische Wege prüfen, ist ein legitimer Schritt. Doch auch die Industrie muss sich selbstkritisch fragen, ob ihre bisherige Preisstrategie in den USA dauerhaft haltbar ist. Die Idee, Gewinne in Amerika zur Quersubventionierung günstiger Versorgung in Europa zu nutzen, steht nun zur Disposition. Die Antwort kann nicht in einem politischen Machtspiel gesucht werden, sondern in einer ehrlichen Strukturreform. Die aber braucht ein Minimum an Vertrauen – und genau das hat Trump systematisch zerstört.

Die USA haben mit dieser Konfrontation nicht nur ein industriepolitisches Problem geschaffen, sondern ein Glaubwürdigkeitsproblem. Ein Standort, dessen Regeln dem nächsten Dekret unterliegen, ist kein sicherer Investitionsort. Und eine Politik, die erst mit Milliarden lockt und dann mit Preiskeulen droht, ist keine verlässliche Verhandlungspartnerin. Wer internationale Konzerne halten will, muss ihnen mehr bieten als Unsicherheit und Drohgebärden. Der pharmazeutische Rückzug aus den USA könnte der erste Schritt einer globalen Neubewertung sein.

 

Gleichlange Spieße im Apothekenmarkt, Telepharmazie als Hebel für Reformforderungen

Doc Morris nutzt Verbraucherumfrage, um politische Forderungen mit wachsendem Onlineanteil zu untermauern.

Der Begriff „Telepharmazie“ hat sich zu einem politischen Minenfeld entwickelt. Während das Bundesgesundheitsministerium unter der Ampelkoalition versuchte, ihn auf eine technische Vertretungsregelung zwischen Approbierten und PTA herunterzubrechen, interpretiert ihn Doc Morris in deutlich weiterem Sinne. Für den niederländischen Versandapothekenkonzern ist Telepharmazie der Schlüsselbegriff für eine umfassende, digitale Arzneimittelversorgung – einschließlich Beratung, Zustellung und Medikationsmanagement. Anlässlich einer im Auftrag von Doc Morris durchgeführten Verbraucherumfrage fordert CEO Walter Hess nun die politische Gleichstellung mit Vor-Ort-Apotheken und sieht sich dabei durch den Koalitionsvertrag bestärkt.

Laut dieser Umfrage des Marktforschungsunternehmens Kantar bestellen bereits mehr als 30 Prozent der befragten Verbraucher rezeptfreie oder verschreibungspflichtige Arzneimittel online. Weitere 18 Prozent ziehen dies in Betracht. Für Hess ein klares Signal: Die Telepharmazie sei im Versorgungsalltag angekommen. Die Onlineapotheke verstehe sich nicht als bloße Ergänzung des bestehenden Systems, sondern als gleichwertiger Bestandteil einer zukunftsfähigen Versorgung. In einer offiziellen Mitteilung betont Hess, dass Telepharmazie politisch und rechtlich als „gleichberechtigte zweite Säule“ anerkannt werden müsse. Der Begriff erfährt hier eine strategische Umdeutung – weg von der ursprünglich diskutierten Apothekenvertretung, hin zum umfassenden Versandmodell.

Im Zentrum der Forderungen steht der Koalitionsvertrag der schwarz-roten Bundesregierung. Zwar nimmt dieser explizit Bezug auf die Verbesserung der Rahmenbedingungen für Telemedizin, einschließlich Telepharmazie. Doch was darunter konkret zu verstehen ist, bleibt offen. Die Versandbranche nutzt diese Unschärfe gezielt. Im Kapitel zur Apothekenpolitik heißt es, man wolle die Arzneimittelversorgung in der Fläche stärken und spricht von einer Anhebung des Fixums für alle Apotheken. Gleichzeitig sollen die Vorgaben für Versandapotheken an jene der Vor-Ort-Apotheken angepasst werden, um – so der Wortlaut – „gleichlange Spieße“ zu schaffen. Ob damit die Gleichbehandlung im Sinne der Versandapotheken gemeint ist oder eher deren Begrenzung, bleibt umstritten.

Doc Morris legt den Fokus bewusst auf die Interpretationsspielräume dieser Formulierungen. Während Kritiker die Nutzung von Verbraucherumfragen für politische Forderungen als wirtschaftlich motivierte Strategie werten, betont Hess den Versorgungsauftrag seiner Branche. Das Unternehmen sieht sich in der Mitte der Versorgung angekommen, nicht mehr am Rand. Die wachsende Beliebtheit des Onlinebezugs wird als Indikator für Akzeptanz und Bedürfnis gedeutet. Doch darin liegt auch das politische Kalkül: Wenn Onlineapotheken bereits Millionen Menschen mit Arzneimitteln versorgen, dann – so die Logik – sollten sie auch in allen Bereichen gleich behandelt werden: bei der Vergütung, bei den Beratungspflichten, bei der Systemintegration.

Dabei bleibt offen, wie ein rechtlicher Rahmen aussehen soll, der Online- und Präsenzapotheken wirklich gleichstellt, ohne das bestehende Versorgungsgefüge zu gefährden. Die apothekenrechtlichen Schutzmechanismen beruhen auf dem Prinzip der persönlichen Verantwortung der Approbierten, dem Nacht- und Notdienst, der Rezeptprüfung vor Ort. All dies lässt sich schwer auf ein digitales Modell übertragen, ohne Qualitätsverluste zu riskieren. Dennoch will Doc Morris hier ansetzen: Man sieht sich als Innovationstreiber, der Telepharmazie nicht nur als technischen Fortschritt, sondern als politische Bewegung interpretiert.

Die Strategie ist eindeutig: Die Verbraucherumfrage dient nicht nur der internen Marktforschung, sondern wird gezielt als Argumentationshilfe in den politischen Diskurs eingespeist. Die Telepharmazie wird zum Projektionsraum für Modernisierung, Effizienz, Gleichstellung – und letztlich für eine Marktöffnung, die den klassischen Apothekenstrukturen diametral entgegensteht. Ob die Regierung dieser Lesart folgt oder die Schutzprinzipien des Apothekenwesens verteidigt, wird sich an der konkreten Ausgestaltung der angekündigten Reformen zeigen.

Was Doc Morris als Fortschritt verkauft, ist in Wahrheit ein raffinierter Schachzug zur Marktexpansion. Der Begriff „Telepharmazie“ wird dabei gezielt politisch umgedeutet. Was ursprünglich als technologische Ergänzung in der stationären Versorgung gemeint war – etwa um Versorgungslücken im ländlichen Raum zu schließen oder kurzfristige Vertretungen zu ermöglichen – wird nun als Legitimation für den strukturellen Ausbau des Versandhandels missbraucht. Dass dabei eine Verbraucherumfrage mit nur 1002 Teilnehmenden zur Grundlage politischer Gleichberechtigungsforderungen gemacht wird, ist nicht nur fragwürdig, sondern belegt die strategische Absicht hinter der Aktion.

Die Gleichbehandlung, die Doc Morris einfordert, basiert auf einer Umkehr des Versorgungsgedankens: Nicht mehr die Apotheke vor Ort, ihre soziale, personelle und fachliche Infrastruktur ist das Maß der Dinge, sondern die Abrufbarkeit von Arzneimitteln über digitale Schnittstellen. Die Logik dahinter ist betriebswirtschaftlich nachvollziehbar – sie missachtet jedoch systemisch gewachsene Versorgungsprinzipien, die auf Verantwortung, Beratung, Erreichbarkeit und Kontinuität beruhen. Die Digitalisierung wird zum trojanischen Pferd, hinter dessen Fassade sich marktwirtschaftliche Interessen formieren, die mit Daseinsvorsorge nur noch rhetorisch verbunden sind.

Dass sich die Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag nicht klarer positioniert hat, rächt sich nun. Unklare Formulierungen zu Telepharmazie und gleichlangen Spießen öffnen Interpretationsspielräume, die die politisch organisierten Marktteilnehmer zielgenau ausnutzen. Während inhabergeführte Apotheken über sinkende Margen, steigende Fixkosten und regulatorischen Druck klagen, nutzt der digitale Wettbewerber jede sprachliche Lücke zur Forderung nach Gleichstellung – obwohl seine Infrastruktur mit jener der Präsenzapotheken strukturell nicht vergleichbar ist.

Die politische Herausforderung liegt in der Klärung eines zentralen Punktes: Soll Telepharmazie eine Verlängerung der stationären Apothekenverantwortung sein – oder die Basis eines völlig neuen Versorgungskanals? Eine vermischte Definition öffnet Tür und Tor für Deregulierung durch die Hintertür. Wer jetzt Gleichstellung fordert, ohne die Systemverantwortung zu tragen, fordert in Wahrheit Privilegierung. Insofern ist die Debatte kein Streit um Begriffe, sondern um die Zukunft der flächendeckenden Arzneimittelversorgung in Deutschland.

Was gebraucht wird, ist kein gleichberechtigter Freibrief für Plattformökonomie, sondern ein klarer gesetzlicher Rahmen, der Verantwortung, Zugang und Qualität definiert – und zwar unabhängig von Marktanteilen oder Umfrageergebnissen. Die Gleichbehandlung im Gesundheitswesen darf nicht an die Lautstärke der PR-Kampagnen gekoppelt sein, sondern an überprüfbare Versorgungsbeiträge. Wer diesen Maßstab anlegt, wird erkennen: Die zweite Säule, die Doc Morris reklamiert, steht bisher mehr auf Renditeinteresse als auf Verantwortung.

 

Fixhonorar, Digitalisierung, Prävention: Apotheken als Rückgrat der Versorgung

Apotheken sollen mehr Verantwortung übernehmen, doch wirtschaftlicher Druck, E-Rezept-Probleme und fehlende Präventionsbudgets erschweren die Neuausrichtung.

Beim diesjährigen Wirtschaftsforum des Deutschen Apothekerverbandes hat der DAV-Vorsitzende Hans-Peter Hubmann einen politischen Lagebericht vorgelegt, der die Spannbreite zwischen internationaler Instabilität und nationalen Handlungsspielräumen deutlich machte. Er analysierte die aktuelle Position der Apotheken im Kontext weltweiter Verwerfungen, politischer Kurswechsel und systemischer Reformversäumnisse. Die Botschaft war klar: Apotheken sind nicht Teil des Problems, sondern Teil der Lösung – wenn man ihnen endlich den strukturellen, politischen und wirtschaftlichen Raum lässt, den sie für eine zukunftsfeste Versorgung brauchen.

Ausgangspunkt seiner Analyse war der politische Bruch im November des Vorjahres: Das faktische Scheitern der Ampelkoalition bedeutete für die Apotheken nicht nur ein abruptes Ende der bisherigen gesundheitspolitischen Agenda, sondern auch die Möglichkeit, über neue Weichenstellungen zu diskutieren. Hubmann kritisierte insbesondere die Entscheidung des Bundesgesundheitsministers, den Kassenabschlag zu erhöhen und die notwendige Honorarerhöhung ausbleiben zu lassen. Vor allem das Vorhaben einer Apotheke ohne approbiertes Personal wäre, so Hubmann, ein massiver Eingriff in die Arzneimittelsicherheit und hätte die Versorgungsstruktur irreparabel geschwächt.

Parallel zur innenpolitischen Zäsur sorgte das internationale Geschehen für weitere Unsicherheit. Die Wiederwahl Donald Trumps in den USA und die eskalierende Lage im Nahen Osten verstärkten geopolitische Spannungen. In seiner Rede verwies Hubmann auf die fragil gewordene Weltordnung und betonte die Abhängigkeit Deutschlands vom internationalen Handel mit Arzneimitteln. Ein Viertel aller deutschen Pharmaexporte geht in die Vereinigten Staaten, während rund 17 Prozent der Arzneimittelimporte aus den USA stammen. Handelskonflikte oder protektionistische Maßnahmen könnten diese Achse jederzeit unterbrechen – mit dramatischen Konsequenzen für die Versorgungssicherheit.

Trotz dieser düsteren Rahmenbedingungen sieht Hubmann auch Anlass zur Hoffnung. Die neue Regierungskoalition habe im Koalitionsvertrag Maßnahmen zur Stabilisierung der Apotheken angekündigt, die – wenn umgesetzt – echte Entlastung bringen könnten. Er nannte insbesondere die Möglichkeit, das Fixhonorar kurzfristig auf 9,50 Euro anzuheben und das Verbot von Großhandelsrabatten aufzuheben. Dies sei politisch einfach umsetzbar und hätte unmittelbare Wirkung, da die entsprechende Änderung nur einer Anpassung der Arzneimittelpreisverordnung bedürfe.

Ein weiteres zentrales Thema seiner Rede war die Digitalisierung. Die Einführung des E-Rezepts habe die Betriebsrealität vieler Apotheken grundlegend verändert. Prozesse, die früher papierbasiert waren, verlangen heute IT-Kompetenz, Systemsicherheit und eine funktionierende Schnittstelle zu Kassen, Warenwirtschaft und Datenschutzstandards. Dennoch werde die Leistung der Apotheken beim digitalen Wandel bislang kaum honoriert. Hubmann forderte daher nicht nur die finanzielle Vergütung der digitalen Vermittlungsleistung, sondern auch eine aktive Rolle der Apotheken in der künftigen Digitalstrategie.

Die Zukunft der Versorgung sieht der DAV-Vorsitzende auch im Ausbau der Prävention. Ziel müsse es sein, langfristig ebenso viele Mittel in die Vorbeugung von Krankheiten zu investieren wie in deren Behandlung. In diesem Zusammenhang verwies Hubmann auf das ABDA-Strategiekonzept „Apotheke der Zukunft“, das konkrete Wege aufzeige, wie Apotheken ihre Kompetenzen erweitern und zugleich andere Teile des Gesundheitswesens entlasten könnten. Die Bereitschaft der Apothekerschaft, zusätzliche Aufgaben im Bereich Beratung, Prävention und Versorgung zu übernehmen, sei da – es fehle jedoch an politischem Willen und finanziellen Rahmenbedingungen.

Angesichts der wachsenden Zahl an Apothekenschließungen – allein im vergangenen Jahr verzeichnete man einen neuen Negativrekord – warnte Hubmann vor einer schleichenden Erosion der wohnortnahen Versorgung. Die verbleibenden Apotheken stünden unter erheblichem Druck, viele Teams arbeiteten längst am Limit. Ohne eine schnelle und substanzielle Gegensteuerung drohe nicht nur eine wirtschaftliche, sondern auch eine strukturelle Auszehrung des Berufsstandes.

Der Auftritt von Hans-Peter Hubmann auf dem diesjährigen DAV-Wirtschaftsforum war mehr als eine Bestandsaufnahme – es war ein Versuch, aus Trümmern politische Orientierung zu entwickeln. Die Apothekerschaft, die sich seit Jahren im politischen Schatten befindet, reklamiert nicht nur Sichtbarkeit, sondern auch Mitverantwortung. Und das mit Recht. Was Hubmann formuliert, ist keine Verteidigungsrede, sondern ein Angriffsplan auf das politische Vakuum, das die Ampelregierung hinterlassen hat. Indem er die Apotheken als Teil der Lösung positioniert, kontert er die Erzählung, wonach Reformen nur auf Kosten der bestehenden Strukturen gelingen könnten.

In seiner Analyse der Weltlage zeigt sich Hubmann ungewohnt außenpolitisch – ein Perspektivwechsel, der überzeugt. Denn die Apotheken sind längst Teil globaler Lieferketten. Wer meint, Arzneimittelversorgung ließe sich im nationalen Vakuum reformieren, ignoriert, dass politischer Wandel in Washington schneller zu Versorgungsengpässen führen kann als jede verpatzte Preisverordnung in Berlin. Trumps Wahlsieg, Israels Eskalation, Europas wirtschaftlicher Druck – all das betrifft den Apothekentresen in Deutschland direkter, als manch ein Politiker wahrhaben möchte.

Doch gerade im Inneren versagt die Politik seit Jahren. Das E-Rezept wurde implementiert, ohne die analoge Sicherung aufzugeben. Digitalisierung bedeutet für viele Apotheken nicht Effizienz, sondern Mehraufwand, ohne finanzielle Kompensation. Noch gravierender ist die Unterfinanzierung ihrer originären Leistungen. Die Forderung nach 9,50 Euro Fixhonorar ist nicht überzogen, sondern eine notwendige Mindestbedingung. Dass dies immer noch Gegenstand von Debatten sein muss, zeigt, wie gering die politische Bereitschaft ist, Apotheken nicht nur als Reibungsverlust, sondern als Ressource zu begreifen.

Die Idee, Prävention zu stärken, ist nicht neu, aber sie erhält im Zusammenhang mit Apotheken neue Schlagkraft. Denn keine Institution ist näher an der Alltagsgesundheit der Bevölkerung. Wenn man Prävention ernst nimmt, muss man Apotheken stärken – nicht schwächen. Dass diese bereit sind, mehr Verantwortung zu übernehmen, ist nicht nur eine Botschaft, sondern ein Angebot, das die Politik nicht länger ignorieren kann, ohne selbst in Erklärungsnot zu geraten.

Der DAV-Vorsitzende liefert keinen alarmistischen Appell, sondern eine strukturierte Argumentation für eine Neuausrichtung. Das verdient nicht nur politische Aufmerksamkeit, sondern zügige Umsetzung. Wer jetzt nicht handelt, wird in wenigen Jahren nicht nur weniger Apotheken, sondern auch weniger Versorgung erklären müssen. Hubmanns Positionierung bringt es auf den Punkt: Apotheken sind keine Baustelle – sie sind ein Fundament.

 

Strukturreform, Frühstart-Rente, Hinzuverdienst

Gesundheitspolitik, Altersvorsorge und Arbeitsmarkt: Merz stellt Weichen für eine neue Sozialarchitektur

In seiner ersten Regierungserklärung als Bundeskanzler hat Friedrich Merz (CDU) einen neuen politischen Grundton angeschlagen. Obwohl die Gesundheitspolitik in seiner Rede nur vergleichsweise wenig Raum einnahm, kündigte Merz in wenigen prägnanten Sätzen eine tiefgreifende Strukturreform des Gesundheits- und Pflegesystems an. Es gehe darum, ein System zukunftsfest zu machen, das durch Fachkräftemangel, demografischen Wandel und strukturelle Überlastung an seine Grenzen gekommen sei. Merz sprach von einem Bündnis mit Expertinnen und Experten sowie mit den Sozialpartnern. Sie sollen helfen, neue Leitlinien zu entwerfen, die die Arbeitsbedingungen im Gesundheitswesen verbessern, Pflegeberufe aufwerten und den Reformstau der vergangenen Jahre auflösen.

Gleichzeitig wurde deutlich, dass die neue Bundesregierung die sozialen Sicherungssysteme stärker an der Eigenverantwortung ausrichten will. Die von Merz vorgestellte sogenannte Frühstart-Rente steht sinnbildlich für dieses Paradigma. Bereits ab dem sechsten Lebensjahr soll ein kapitalgedecktes Altersvorsorgemodell etabliert werden, das Kinder auf einen langfristigen Aufbau individueller Rücklagen vorbereitet. Der Staat will damit nicht nur Anreize setzen, sondern eine neue Normalität der Vorsorge schaffen. Diese frühe Kapitaldeckung soll langfristig eine tragfähige Säule im reformierten Rentensystem bilden. In diesem Zusammenhang kündigte Merz an, das Rentenniveau bis 2031 bei 48 Prozent zu stabilisieren. Dies sei ein zentrales Ziel, um der jungen Generation Vertrauen in die Alterssicherung zurückzugeben.

Merz stellte zudem eine Rentenreformkommission in Aussicht. Sie soll konkrete Vorschläge zur gerechten Gestaltung der Alterssicherung für alle Generationen erarbeiten. Er betonte, dass sich die Gesellschaft darauf verlassen können müsse, im Alter nicht in Unsicherheit zu geraten. Die Herausforderung bestehe darin, eine ausgewogene Balance zwischen Beitragspflicht, Staatszuschüssen und individueller Vorsorge zu finden. Die neue Generationenpolitik solle nach Merz nicht nur finanzielle, sondern auch gesellschaftliche Resilienz erzeugen.

In der Arbeitsmarktpolitik kündigte Merz einschneidende Veränderungen am bestehenden Bürgergeld-System an. Dieses soll abgeschafft und durch eine neue Grundsicherung ersetzt werden, die Erwerbsanreize stärker betont. Das bestehende System kritisierte Merz als zu wenig wirksam in der Förderung von Arbeitswilligen. In Zukunft soll es lohnender werden, einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachzugehen, auch bei parallelem Leistungsbezug. Um dies zu ermöglichen, sollen die Hinzuverdienstgrenzen reformiert und die Transferentzugsraten in den verschiedenen Sozialleistungssystemen besser aufeinander abgestimmt werden.

Ein weiteres zentrales Element war die Rolle der Sozialpartner. Merz lobte ausdrücklich die Verantwortung der Tarifparteien und kündigte an, dass die neue Regierung an der unabhängigen Mindestlohnkommission festhalten werde. Auch wenn ein Mindestlohn von 15 Euro im Jahr 2026 als erreichbar bezeichnet wurde, solle dieser nicht gesetzlich festgeschrieben, sondern tarifpolitisch entwickelt werden. Der Kanzler verwies dabei auf das Prinzip der Subsidiarität – der Staat solle unterstützen, aber nicht dominieren.

Mit Blick auf die alternde Gesellschaft formulierte Merz ein ambitioniertes Ziel: die Umgestaltung des Sozialstaats zu einem generationengerechten Zukunftsmodell. Er sprach vom notwendigen „neuen Generationenvertrag“, dessen Fundament eine Politik sei, die Verantwortung zwischen Jung und Alt gerecht verteile. Die junge Generation dürfe nicht mit den Versäumnissen der älteren überfordert werden. Zugleich forderte Merz sie auf, Verantwortung zu übernehmen – durch aktive Teilhabe, Vorsorge und Mitgestaltung der Gesellschaft. Der Kanzler stellte in diesem Zusammenhang klar, dass sich die aktuelle Legislaturperiode als entscheidendes Zeitfenster versteht, in dem die politischen Weichenstellungen für die kommenden Jahrzehnte vorgenommen werden müssen.

Die Rede von Merz lässt erkennen, dass die neue Bundesregierung nicht auf punktuelle Anpassungen, sondern auf eine systematische Neujustierung der sozialen Ordnung setzt. Gesundheit, Pflege, Rente und Arbeitsmarkt werden dabei nicht isoliert betrachtet, sondern als zusammenhängende Elemente eines neuen gesellschaftlichen Vertrages. Die Umsetzung wird allerdings maßgeblich davon abhängen, ob es gelingt, die verschiedenen Interessengruppen in ein konstruktives Reformbündnis zu integrieren – und ob Merz den politischen Willen aufbringen kann, gegen Widerstände aus der eigenen Partei und der Opposition einen echten Wandel einzuleiten.

Die Regierungserklärung von Friedrich Merz markiert den Übergang von einem pragmatisch-verwalterischen zu einem strategisch-reformorientierten Regierungsstil. Anders als viele Vorgänger setzt Merz nicht auf tagespolitische Feuerwehreinsätze, sondern auf langfristige Korrekturen im Fundament des Sozialstaates. Dass Gesundheitspolitik in seiner Rede nur kurz erwähnt wurde, ist kein Zufall, sondern Ausdruck eines systemischen Denkens: Nicht Einzelaspekte, sondern deren Vernetzung stehen im Fokus. Genau darin liegt auch das politische Risiko.

Merz kündigt tiefgreifende Reformen an, bleibt aber bei entscheidenden Punkten noch im Ungefähren. Strukturreform im Gesundheitswesen – das klingt nach Konsens, doch niemand weiß, ob dies eine Aufwertung der Pflege bedeutet oder eine Entflechtung der Kassensysteme. Frühstart-Rente – ein bemerkenswertes Konzept, aber was bedeutet es für Haushalte mit prekären Einkommen, die kaum Spielraum für zusätzliche Altersvorsorge haben? Die Abschaffung des Bürgergelds – ein markanter Schritt, doch bisher bleibt offen, ob die neue Grundsicherung tatsächlich mehr leistet oder lediglich mehr fordert. Die Balance zwischen Anreiz und Druck ist fragil, zumal der Übergang politisch und sozial heikel ist.

Dass Merz den Generationenvertrag zum Leitmotiv seiner Rede macht, ist rhetorisch stark und analytisch richtig. Der demografische Wandel duldet keinen Aufschub. Doch aus der Betonung moralischer Verantwortung darf kein staatlicher Rückzug werden. Wer auf Eigenverantwortung setzt, muss auch faire Startbedingungen schaffen – und diese fehlen bislang in weiten Teilen der Gesellschaft. Die Idee einer kapitalgedeckten Altersvorsorge ab dem sechsten Lebensjahr ist visionär, doch ohne flankierende Maßnahmen wie Bildungsreformen, Einkommensstabilisierung und Schuldenabbau bei Familien droht sie zum Symbol elitärer Sozialtechnik zu verkommen.

Die Regierung wird zeigen müssen, ob sie in der Lage ist, mehr als nur Diskurse zu verändern. Strukturelle Reformen gelingen nur, wenn sie breite Legitimität besitzen – das setzt Transparenz, Teilhabe und Dialog voraus. Die Sozialpartner, die Merz ins Zentrum rückt, sind dabei keine Garantie für Konsens, sondern potenzielle Konfliktlinien. Der Verzicht auf gesetzlich fixierten Mindestlohn signalisiert einerseits Vertrauen, andererseits auch ein Ausweichen vor klaren politischen Entscheidungen. Die Orientierung an Tarifentwicklungen ist richtig, greift aber dort zu kurz, wo keine starke Tarifbindung besteht – etwa im Pflegebereich, in dem Reformbedarf offenkundig ist.

Friedrich Merz hat die großen Linien gezeichnet. Doch Linien allein machen noch keinen Weg. Die Regierungserklärung war der erste Schritt, nun muss der Kanzler liefern: mit Gesetzesinitiativen, Investitionsplänen und einer ehrlichen Kommunikation der Zumutungen. Denn dass diese Reformperiode auch Opfer erfordern wird, ist unausgesprochen das eigentlich brisante Versprechen seiner Rede.

 

Apothekenfixum soll steigen, Auswahl nach Versorgungsgrad fällt weg, Finanzierung fraglich

DAV präsentiert einheitliches Modell für alle Apotheken – doch die Milliardenfrage bleibt ungeklärt

Der Deutsche Apothekerverband (DAV) hat mit seinem neuen Vorschlag zur Umgestaltung der Apothekenvergütung eine kontroverse Debatte entfacht. Während der Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP für die laufende Legislaturperiode eine gezielte Förderung von Apotheken „in Abhängigkeit vom Versorgungsgrad“ vorsieht, schlägt der DAV nun eine pauschale Vergütung für alle Betriebsstätten vor. Konkret sollen alle Apotheken für die ersten 20.000 abgegebenen Arzneimittelpackungen im Jahr einen Zuschlag von 11 Euro erhalten. Für jede weitere Packung ist ein Fixbetrag von 9,50 Euro vorgesehen. Diese Regelung, die der DAV als „Grundkostenzuschlag“ bezeichnet, soll aus einem Fonds gespeist werden – etwa dem Nacht- und Notdienstfonds –, um die gesetzlich vorgeschriebene Gleichpreisigkeit von Arzneimitteln zu wahren.

Die Idee einer differenzierten Förderung nach Versorgungsgrad wird damit faktisch aufgegeben. Der DAV argumentiert, es sei kaum praktikabel, die „Versorgungsrelevanz“ einer Apotheke eindeutig zu definieren. Diese Einschätzung reflektiert die tieferliegende Problematik: Die Kriterien für strukturell benachteiligte Regionen oder besonders relevante Apotheken sind politisch vage, bürokratisch schwer messbar und riskieren eine willkürliche Ungleichbehandlung. Stattdessen setzt der DAV auf flächendeckende Einheitlichkeit. Der Vorstoß wurde beim DAV-Wirtschaftsforum von DAV-Vorsitzendem Hans-Peter Hubmann und Abda-Geschäftsführerin Claudia Korf vorgestellt. Beide betonten, dass der Grundkostenzuschlag nicht zu Lasten bestehender Förderinstrumente wie des Honorars für pharmazeutische Dienstleistungen (pDL) gehen dürfe. Dessen Mittel sind gesetzlich zweckgebunden und sollen laut Koalitionsvertrag nur im Übergang als Finanzierungsquelle dienen.

Die vorgeschlagene Umverteilung hätte jedoch massive finanzielle Auswirkungen. Während der Koalitionsvertrag eine jährliche Förderung im Umfang von 75 Millionen Euro vorsieht, kalkuliert der DAV mit einem Bedarf von 350 Millionen Euro. Interne Berechnungen legen nahe, dass der tatsächliche Bedarf sogar bei rund 510 Millionen Euro liegen könnte – sofern alle 17.000 Apotheken in Deutschland das 20.000er-Kontingent ausschöpfen. Zwar räumt Hubmann ein, dass etwa zehn Prozent der Apotheken unter dieser Schwelle liegen, doch selbst bei großzügiger Schätzung bleibt eine erhebliche Finanzierungslücke bestehen.

Zudem bleibt offen, ob der Gesetzgeber bereit sein wird, diesen zusätzlichen Bedarf zu decken. Die Haushaltslage ist angespannt, das Gesundheitswesen kämpft an mehreren Fronten mit strukturellen Defiziten, und auch die Finanzreserven der gesetzlichen Krankenversicherung sind aufgebraucht. Gleichwohl verweist der DAV auf eine in den Koalitionsverhandlungen identifizierte Reserve in Höhe von 350 Millionen Euro, die als Verhandlungsbasis dienen könne. Ob diese Summe allerdings für eine dauerhafte Finanzierung ausreicht, bleibt fraglich.

Der Vorschlag des DAV verschiebt damit nicht nur den Rahmen der politischen Diskussion, sondern setzt den Gesetzgeber unter Zugzwang. Sollte sich der Fondsansatz politisch durchsetzen, wäre eine gesetzliche Neuregelung unumgänglich. Dies betrifft nicht nur die Verteilung der Mittel, sondern auch die juristische Konstruktion einer neuen Gleichpreisregelung über Fonds – ein Vorhaben, das juristisch und technisch anspruchsvoll ist.

Die einheitliche Lösung hat aus Sicht vieler Apotheker unbestreitbare Vorteile: Sie vermeidet Streit über Kriterien, stärkt das Prinzip der Gleichbehandlung und wirkt der Fragmentierung des Apothekenmarkts entgegen. Doch der Preis ist hoch – nicht nur finanziell, sondern auch politisch. Der DAV fordert implizit die Abkehr von einem zentralen gesundheitspolitischen Versprechen: der gezielten Stärkung strukturschwacher Regionen. Ob diese Umdeutung von der Politik mitgetragen wird, ist derzeit völlig offen.

Der Vorschlag des Deutschen Apothekerverbands zur Einführung eines sogenannten Grundkostenzuschlags für alle Apotheken ist in seiner Klarheit ebenso bestechend wie in seiner politischen Sprengkraft. Er konterkariert das eigentliche Ziel des Koalitionsvertrags, nämlich gezielt jene Apotheken zu fördern, die besonders relevant für die Versorgung strukturschwacher Gebiete sind. Der DAV ersetzt diese Differenzierung durch ein pauschales Modell – vermutlich nicht nur aus pragmatischen Gründen, sondern auch, weil er mit der administrativen Umsetzung selektiver Förderung auf absehbare Zeit keine politische Klarheit erwartet. Tatsächlich ist das politische Vorhaben, eine „Versorgungsrelevanz“ objektiv zu bestimmen, bisher nicht über wohlklingende Formulierungen hinausgekommen.

Doch die Argumentation des DAV ist nicht frei von Taktik. Wer Gleichbehandlung für alle fordert, nimmt zugleich gezielt Abstand vom sozialpolitischen Prinzip der gezielten Umverteilung. Der DAV nutzt die diffuse Gemengelage aus Bürokratiekritik, Haushaltsnöten und Reformverdruss für eine strategische Neujustierung der Vergütungspolitik. Dass er die Summen gleich selbst mitliefert – 350 Millionen Euro Bedarf, die exakt zur „identifizierten Reserve“ der Koalitionsarbeitsgruppe passen – ist kein Zufall. Hier wird ein Türöffner gesucht, um eine neue, dauerhafte Einnahmequelle zu etablieren.

Dass diese Forderung das ohnehin fragile Gleichgewicht zwischen wirtschaftlicher Realität und gesundheitspolitischem Anspruch erneut ins Wanken bringt, ist offensichtlich. Während die Politik mit 75 Millionen Euro für gezielte Förderung rechnet, wirft der DAV mal eben das Siebenfache in den Ring. In Zeiten struktureller Haushaltsnot ist das nicht nur ambitioniert, sondern potenziell provokativ. Der Versuch, das Ganze über einen existierenden Fonds abzuwickeln, um die Gleichpreisigkeit nicht zu gefährden, offenbart die strategische Raffinesse der Forderung – aber auch ihren politischen Sprengstoff.

Denn die Gleichpreisigkeit ist juristisch wie politisch kein selbstverständlicher Garant mehr. Ein einmaliger Griff in die Fondsstruktur könnte Begehrlichkeiten wecken oder juristische Klagen provozieren. Zudem sendet der Vorschlag ein klares Signal: Die Standesvertretung erwartet nicht länger selektive Besserstellungen, sondern strukturelle Gleichbehandlung – koste es, was es wolle. Die Frage ist, ob diese Strategie politisch aufgeht.

Der DAV hat mit seinem Vorschlag den Pfad des Koalitionsvertrags verlassen, aber dabei eine neue Realität geschaffen. Die Politik muss nun entscheiden, ob sie den eigenen Text als bindend oder als Verhandlungsmasse begreift. Sollte Letzteres gelten, dann steht mit dem Grundkostenzuschlag nicht nur ein neues Vergütungsmodell zur Debatte – sondern ein Paradigmenwechsel in der Strukturpolitik des Apothekenwesens. Wer diesen Weg mitgeht, muss sich bewusst sein: Die Gleichbehandlung wird teuer erkauft – und politische Zielgenauigkeit bleibt dabei auf der Strecke.

 

Arzneimittelgabe über Sonde, Risiken durch Zerkleinerung, Folgen fehlerhafter Praxis

Medikamente über die Sonde zu verabreichen erfordert Sorgfalt, Wissen und Zeit – sonst drohen Wirksamkeitsverlust, Sondenverstopfung und gesundheitliche Schäden.

Die Gabe von Arzneimitteln über eine Sonde ist eine Maßnahme, die hohe Präzision und pharmazeutisches Fachwissen verlangt. Sie betrifft Patienten, die nicht mehr schlucken können oder dürfen – etwa infolge neurologischer Erkrankungen, chirurgischer Eingriffe oder schwerer Dysphagien. Doch obwohl diese Form der Arzneimittelapplikation medizinisch notwendig sein kann, birgt sie erhebliche Risiken, wenn sie nicht exakt nach galenischen und pharmakologischen Grundsätzen erfolgt. Häufig wird die Notwendigkeit einer Sondengabe gar nicht erst hinterfragt. Dabei ist die erste entscheidende Frage stets, ob das Medikament zu diesem Zeitpunkt überhaupt zwingend erforderlich ist – und wenn ja, ob es nicht vielleicht doch oral, transdermal oder parenteral verabreicht werden könnte. Denn jede unnötige Manipulation von Arzneiformen ist eine potenzielle Fehlerquelle mit teils gravierenden Folgen für Wirksamkeit, Verträglichkeit und Patientensicherheit.

Ist eine enterale Applikation tatsächlich indiziert, treten sofort weitere komplexe Variablen in den Vordergrund. Die Art der Sonde – ob nasogastral, PEG oder jejunal –, ihr Innendurchmesser sowie ihre Lage im Gastrointestinaltrakt bestimmen maßgeblich, welche Arzneiformen überhaupt appliziert werden dürfen. So herrscht im Magen ein saures Milieu, das viele Wirkstoffe enzymatisch oder chemisch zersetzt. Der Dünndarm hingegen bietet ein neutraleres bis alkalisches Umfeld, dafür aber eine empfindlichere Resorptionsfläche. Besonders kritisch sind säureempfindliche Medikamente, die durch eine falsche Applikation über eine Magensonde inaktiviert werden können. Umgekehrt kann der Versuch, magensaftresistente Präparate über eine jejunale Sonde zu verabreichen, zu Verstopfungen führen, wenn Pellets verklumpen oder Gelhüllen sich nicht rechtzeitig auflösen. Hinzu kommt die Begrenzung des Bolusvolumens: Insbesondere bei duodenalen oder jejunalen Sonden darf die Gesamtmenge pro Gabe 50 ml nicht überschreiten, um osmotische Überlastungen oder Rückflussreaktionen zu vermeiden.

Bevorzugt sollten daher flüssige Arzneiformen zum Einsatz kommen – Tropfen, Lösungen oder Säfte, sofern diese galenisch geeignet und ausreichend stabil sind. Doch auch hier gilt: Flüssig ist nicht gleich geeignet. Eine zu hohe Osmolarität, wie sie bei manchen eisenhaltigen Präparaten oder stark konzentrierten Tropfen vorkommt, kann schwere Magen-Darm-Reaktionen auslösen, darunter Übelkeit, Spasmen oder sogar Erbrechen. Der Richtwert für eine sichere Osmolarität liegt idealerweise zwischen 300 und 400 mOsmol/l – maximal bis etwa 600. Präparate, die darüber liegen, müssen zwingend mit mindestens 30 ml Wasser verdünnt werden. Bei Suspensionen und Sirupen kommt ein weiteres Problem hinzu: schlecht lösliche Partikel, die zur Sedimentation neigen, erschweren die gleichmäßige Dosierung. Nur durch kräftiges Schütteln und sorgfältige Verdünnung lässt sich die korrekte Dosis garantieren. Nach jeder flüssigen Applikation muss die Sonde gründlich gespült werden – mindestens mit 30 ml Wasser, um Rückstände zu entfernen und eine Verstopfung zu verhindern.

Der Einsatz fester Arzneiformen ist noch riskanter. Wenn Brausetabletten verwendet werden, müssen diese vollständig in Wasser aufgelöst und anschließend sofort appliziert werden – Kohlendioxid sollte vorher durch Umrühren entweichen. Tabletten dürfen nur dann zerkleinert werden, wenn die Fachinformation dies ausdrücklich erlaubt. Besonders bei niedrig dosierten Medikamenten ist es sinnvoll, den Mörser vorher mit Lactose auszureiben, um Verluste zu vermeiden. Die Verreibung erfolgt idealerweise in einem glatten Plastikmörser. Unterschiedliche Tabletten dürfen niemals gemeinsam zerkleinert werden – das Risiko unerwünschter Wechselwirkungen und galenischer Inkompatibilitäten ist hoch. Retardierte Arzneiformen sind grundsätzlich ungeeignet: Wird ihre Matrix zerstört, kommt es zum unkontrollierten Freisetzen des gesamten Wirkstoffs, dem sogenannten Dose Dumping. Eine potenziell toxische Überdosierung ist die Folge. Ebenso kritisch sind magensaftresistente Tabletten, deren Schutzüberzug gezielt verhindern soll, dass der Wirkstoff bereits im sauren Milieu des Magens freigesetzt wird. Werden solche Präparate zerkleinert über eine Sonde in den Magen gegeben, ist nicht nur die Wirkung gefährdet, sondern auch die Schleimhautirritation vorprogrammiert.

Hartgelatinekapseln können geöffnet und der Inhalt in Wasser suspendiert werden, sofern dieser keine speziellen galenischen Eigenschaften aufweist. Weichgelatinekapseln stellen hingegen ein Problem dar: Sie lassen sich meist nur unvollständig entleeren, was die Dosierungsgenauigkeit erheblich beeinträchtigt. Eine komplette Auflösung der Kapsel in warmem Wasser ist oft der einzig gangbare Weg – allerdings nur bei Raumtemperaturstabilität des Wirkstoffs. Noch heikler sind Pellets mit säurefester Ummantelung, wie sie in vielen Retardpräparaten enthalten sind. Diese dürfen nicht zerkleinert und auch nicht unverdünnt gegeben werden – die Gefahr der Verklumpung und damit der Sondenverstopfung ist hoch.

Ein weiterer kritischer Punkt ist die Kombination von Arzneimitteln mit der Sondennahrung. Viele Wirkstoffe gehen Wechselwirkungen mit Bestandteilen der enteralen Ernährung ein – sie werden etwa gebunden und verlieren so ihre Bioverfügbarkeit. Phenytoin ist ein klassisches Beispiel: Wird es zusammen mit Sondennahrung verabreicht, sinkt seine Wirkung drastisch. Daher muss die Nahrungszufuhr zwei Stunden vor und zwei Stunden nach der Applikation ausgesetzt werden. Grundsätzlich gilt: Arzneimittel dürfen nie mit der Sondennahrung gemischt werden, sondern müssen stets separat, mit Zwischen- und Nachspülung verabreicht werden. Jede Gabe wird einzeln appliziert, getrennt durch mindestens 10 bis 20 ml Wasser, um die Sonde zu reinigen und Reaktionen zu vermeiden.

Kommt es dennoch zu einem Verschluss der Sonde, kann versucht werden, diese mit Cola oder Pepsinlösungen wieder durchgängig zu machen. In schwierigen Fällen kann eine Suspension von Pankreasenzymen in einer leicht alkalischen Lösung helfen, den Kanal zu reinigen. Doch solche Maßnahmen sind stets die letzte Rettung – und ersetzen nicht die Notwendigkeit korrekt durchgeführter Applikationen von Beginn an. Denn das eigentliche Problem liegt selten in der Sonde, sondern fast immer in der Art der Arzneimittelgabe. Wer hier ohne fundiertes Wissen handelt, riskiert nicht nur die Therapie, sondern auch das Wohl des Patienten.

 

Ballaststoffe statt Pillen: Wie Flohsamenschalen das Mikrobiom nach Antibiotika stabilisieren

Neue Studien zeigen, dass einfache Ballaststoffe Probiotika und sogar Stuhltransplantationen bei der Darmregeneration übertreffen können.

Antibiotika zählen zu den größten Errungenschaften der modernen Medizin – und gleichzeitig zu den folgenschwersten Eingriffen in das menschliche Mikrobiom. Jeder Einsatz, ob medizinisch notwendig oder vorschnell verordnet, hinterlässt Spuren im fein abgestimmten Gefüge unserer Darmflora. Die gängige Reaktion auf diesen Eingriff lautet bis heute: Probiotika. Doch eine wachsende Zahl an Studien stellt diese Strategie zunehmend infrage. Statt externer Bakterienstämme scheint die gezielte Zufuhr von Ballaststoffen – allen voran Flohsamenschalen – der entscheidende Faktor für eine nachhaltige Regeneration zu sein.

Die Logik der probiotischen Substitution ist bestechend einfach, aber biologisch nicht überzeugend. Dem Darm werden fremde Mikroorganismen zugeführt, in der Hoffnung, dass sie sich einnisten, vermehren und die durch Antibiotika entstandenen Lücken füllen. Doch in der Praxis zeigt sich: Die meisten Probiotika überstehen weder die Magenpassage zuverlässig noch sind sie in der Lage, sich dauerhaft gegen ein sich neu sortierendes Mikrobiom durchzusetzen. Der Effekt ist oft transient und biologisch nicht tiefgreifend.

Anders verhält es sich mit präbiotischer Nahrung. Ballaststoffe, insbesondere lösliche wie Flohsamenschalen, bilden die Nahrungsgrundlage für jene Bakterienarten, die ohnehin im menschlichen Darm angesiedelt sind – oder sich nach einem Eingriff wie einer Antibiotikatherapie wieder etablieren könnten. Der Unterschied ist fundamental: Während Probiotika fremde Gäste einladen, fördern Ballaststoffe die Rückkehr der alten Bewohner.

In einem Versuchsaufbau, der kürzlich auf einem internationalen Mikrobiom-Kongress vorgestellt wurde, verglichen Wissenschaftler die Wirkung einer faserreichen Ernährung mit der Effizienz von Probiotika und sogar mit der Stuhltransplantation. Das Ergebnis war eindeutig: Mäuse, deren Darmflora durch Antibiotika dezimiert worden war, zeigten unter einer ballaststoffreichen Diät eine deutlich schnellere, stabilere und artenreichere mikrobielle Erholung als die Vergleichsgruppen. Die Stuhltransplantation schnitt zwar besser ab als Probiotika, blieb aber hinter der Wirkung der natürlichen Ernährung zurück.

Dabei ist der Mechanismus nicht nur biochemisch, sondern auch strukturell überzeugend. Flohsamenschalen quellen im Darm auf, verlängern die Transitzeit des Speisebreis und bieten damit mehr Oberfläche und Verweildauer für die Vermehrung bestimmter Bakteriengruppen. Gleichzeitig wirken sie antiinflammatorisch und verbessern die Schleimhautintegrität – zwei Faktoren, die nach antibiotischer Schädigung des Mikrobioms von zentraler Bedeutung sind.

Ein weiteres Argument für den gezielten Einsatz von Flohsamenschalen liegt in ihrer selektiven Wirkung. Während Probiotika meist nur wenige Bakterienstämme enthalten, deren Einsatzbereich limitiert und teils umstritten ist, ermöglichen Ballaststoffe eine differenzierte Förderung jener Mikroben, die zum individuellen Mikrobiom gehören – nicht zu einem standardisierten Laborprodukt. Die Mikrobiota wird nicht ersetzt, sondern zur Selbstreparatur angeregt.

Erstaunlich ist dabei, wie wenig dieses Wissen bislang in der ärztlichen Praxis angekommen ist. Probiotikaprodukte stehen in Apotheken, Supermärkten und Drogerien, während der Einsatz einfacher Pflanzenfasern wie Flohsamenschalen als therapeutisches Mittel zur Mikrobiomstabilisierung kaum systematisch empfohlen wird. Der Grund dafür liegt nicht nur in der unzureichenden Studienlage früherer Jahre, sondern auch in der Tatsache, dass Ballaststoffe keinen patentierbaren Zusatznutzen bieten – und damit wirtschaftlich uninteressant erscheinen.

Doch das könnte sich ändern. Die Diskussion um Antibiotikaresistenzen, um das Darm-Hirn-Achsenmodell und um die systemische Bedeutung des Mikrobioms für Immunität, Psyche und Stoffwechsel lenkt den Fokus zurück auf funktionale Grundlagen. Und genau dort setzt die Erkenntnis an, dass Regeneration nicht von außen verordnet, sondern von innen angeregt werden muss.

Die Empfehlung, bei Antibiotikaeinsatz auf eine ballaststoffreiche Ernährung zu achten – möglichst kombiniert mit dem gezielten Einsatz quellender Pflanzenstoffe – ist damit nicht nur ein präventiver Hinweis, sondern eine therapeutisch wirksame Strategie. Flohsamenschalen, Leinsamen, Inulin oder resistente Stärke könnten den Weg für eine neue, selbstregulative Mikrobiommedizin ebnen – fernab industrieller Präparate, aber auf dem Boden wissenschaftlicher Evidenz.

Die Debatte um den richtigen Umgang mit dem durch Antibiotika geschädigten Mikrobiom offenbart einmal mehr die Dysfunktion zwischen wissenschaftlicher Evidenz und klinischer Praxis. Während Probiotika weiterhin vermarktet und rezeptfrei verkauft werden, lässt man die Erkenntnisse über die überlegene Wirkung einfacher Ballaststoffe weitgehend unbeachtet. Das ist nicht nur medizinisch bedauerlich, sondern gesundheitspolitisch fahrlässig. Denn es ist Ausdruck eines Systems, das Nahrung als Gesundheitsfaktor systematisch unterschätzt, solange kein Präparat daraus gemacht werden kann.

Das Mikrobiom ist kein statisches Objekt, das man durch externe Eingriffe wiederherstellen kann wie ein beschädigtes Ersatzteil in einer Maschine. Es ist ein dynamisches Ökosystem, das auf Lebensbedingungen reagiert – und genau darin liegt der Schlüssel zur Regeneration. Wer also glaubt, eine Kapsel mit gefriergetrockneten Milchsäurebakterien könne die komplexe Darmsymbiose nach einer Antibiotikatherapie reparieren, verkennt die biologischen Realitäten. Eine nachhaltige Wiederherstellung braucht Zeit, Bedingungen und vor allem das richtige Milieu. Und das lässt sich über die Ernährung deutlich effektiver beeinflussen als durch Zusatzpräparate.

Dass Flohsamenschalen hier eine zentrale Rolle einnehmen, ist kein Zufall. Sie bieten nicht nur strukturellen Halt für die bakterielle Wiederbesiedelung, sondern wirken auch entzündungshemmend, mechanisch schützend und metabolisch stabilisierend. In der Summe ergibt sich daraus ein therapeutisches Potenzial, das wissenschaftlich fundiert, ökonomisch günstig und praktisch umsetzbar ist – aber eben nicht industriell verwertbar.

Was also hält die medizinische Praxis davon ab, diesen Weg offensiv zu beschreiten? Es sind nicht fehlende Daten, sondern strukturelle Trägheit, ökonomische Interessen und ein verengter Gesundheitsbegriff. Noch immer dominiert die Vorstellung, dass Gesundheit aus der Packung kommt. Dabei liegt sie im Teller. Die Ernährung, das Mikrobiom und die systemische Gesundheit sind keine getrennten Sphären – sie sind funktional und physiologisch miteinander verschränkt.

Es ist an der Zeit, die Sprache der Medizin in diesem Punkt zu korrigieren. Nicht Probiotika, sondern Präbiotika – nicht Ersatz, sondern Förderung – nicht Intervention, sondern Kultivierung. Flohsamenschalen symbolisieren diesen Paradigmenwechsel exemplarisch. Sie sind keine Wundermittel, sondern Werkzeuge einer medizinischen Rückbesinnung. Wer den Darm heilen will, muss ihn ernähren – nicht bevölkern. Das ist nicht nur einfacher, sondern auch wirksamer.

Wenn diese Erkenntnis endlich in den medizinischen Mainstream übergeht, könnten viele teure, ineffektive und fehlgeleitete Therapien obsolet werden. Und vielleicht beginnt dann auch ein neues Kapitel in der Mikrobiommedizin – eines, das nicht mit dem Verkauf von Bakterien beginnt, sondern mit dem Verständnis für ihre Lebensweise.

 

Polypharmazie bei Herzinsuffizienz, therapeutische Priorisierung, Medikationsanalyse

Leitlinien statt Medikamentenabbau: Warum viele Arzneien Herzpatienten das Leben retten

Die Therapie der Herzinsuffizienz hat in den letzten Jahren bedeutende Fortschritte gemacht, nicht zuletzt durch die Etablierung der sogenannten quadrupel-Therapie, die aus vier essenziellen Arzneistoffklassen besteht. Doch mit zunehmender Multimorbidität steigt auch die Tablettenlast – ein Phänomen, das unter dem Schlagwort Polypharmazie inzwischen zum medikamentösen Alltag bei Herzinsuffizienzpatienten gehört. Die kürzlich veröffentlichte Konsenserklärung der Heart Failure Association (HFA) der Europäischen Gesellschaft für Kardiologie widmet sich daher der Frage, wie mit dieser Komplexität umzugehen ist. Doch die Empfehlungen stoßen auf Widerstand – insbesondere, wenn sie pauschale Reduktionsstrategien propagieren, ohne den klinischen Kontext zu würdigen.

In einem begleitenden Kommentar im European Journal of Heart Failure widersprechen drei prominente Fachvertreter dieser Lesart deutlich. Der Leipziger Kardiologe Ulrich Laufs, der US-amerikanische Herzspezialist Stephen Greene sowie der ABDA-Arzneimittelexperte Martin Schulz warnen davor, lebensverlängernde Therapien im Sinne eines generellen Deprescribings zurückzufahren. Im Gegenteil: Die Evidenzlage zeige eindeutig, dass die frühzeitige Gabe von mindestens vier Arzneimittelklassen das Überleben signifikant verlängere, das Fortschreiten der Erkrankung verlangsame und das Risiko für kardiovaskuläre Ereignisse massiv reduziere.

Der Blick auf die Praxis offenbart jedoch ein komplexes Bild. Patienten mit Herzinsuffizienz sind im Durchschnitt älter und leiden fast ausnahmslos unter weiteren Erkrankungen wie Diabetes, Vorhofflimmern, Hyperlipidämie, COPD oder Depression. Daraus ergibt sich ein therapeutisches Gesamtbild, das nicht selten mehr als zwölf Arzneimittel pro Tag umfasst – inklusive frei verkäuflicher Präparate, Nahrungsergänzungsmittel und homöopathischer Produkte. In diesem Setting wird Polypharmazie schnell zur Regel, nicht zur Ausnahme.

Die HFA empfiehlt daher ein systematisches Vorgehen zur Reduktion von Medikationslast. Als Werkzeuge dafür werden unter anderem die Beers-Kriterien und die STOPP/START-Methodik vorgeschlagen – ein Ansatz, dem die Kommentatoren deutlich widersprechen. Denn gerade ältere und gebrechliche Patienten profitieren laut aktueller Datenlage besonders stark von der leitliniengerechten Therapie. Altersbedingte Einschränkungen, so das Gegenargument, dürfen nicht pauschal als Grund für den Entzug evidenzbasierter Behandlung gelten.

Stattdessen fordern Laufs, Greene und Schulz eine differenzierte Betrachtung: Nicht die Anzahl der Tabletten ist entscheidend, sondern deren individueller Nutzen. Der Schlüssel dazu liegt in einer vollständigen und strukturierten Medikationsanalyse, die im Idealfall durch Apotheken durchgeführt wird. Diese verfügen über die nötige Schnittstellenkompetenz, um Arzneiinformationen aus unterschiedlichen Quellen zusammenzuführen, zu bewerten und gemeinsam mit Patienten und behandelnden Ärzten Therapieziele zu definieren.

Dabei sollten Kombinationspräparate bevorzugt werden, um die tägliche Einnahmelast zu reduzieren, ohne den therapeutischen Effekt zu gefährden. Ziel ist es, einen Medikationsplan zu erstellen, der Sicherheit, Wirksamkeit und Lebensqualität vereint. Entscheidend ist auch die Kommunikation: Der Nutzen der Medikation muss klar vermittelt werden, nicht ihre Zahl problematisiert. Patienten sollten nicht durch pauschale Warnungen verunsichert, sondern durch individuelle Nutzenargumente überzeugt werden.

Im Zentrum steht daher ein Paradigmenwechsel: weg von der Abwehrhaltung gegenüber Polypharmazie, hin zur Fokussierung auf die Lebensverlängerung durch rational begründete, evidenzbasierte Pharmakotherapie. Denn Polypharmazie ist bei Herzinsuffizienz kein Versorgungsfehler, sondern ein Zeichen klinischer Konsequenz.

Die Diskussion um Polypharmazie bei Herzinsuffizienz krankt weniger an fehlender Evidenz als an einer begrifflichen Schieflage. Polypharmazie wird zu oft als Risiko geframed, als Fehler, der durch Reduktion behoben werden müsse. Doch bei Patienten mit schwerer Herzschwäche ist diese Lesart schlicht falsch. Wer sich der aktuellen Studienlage stellt, erkennt: Die Kombination mehrerer Wirkstoffklassen ist kein unnötiger Ballast, sondern eine Notwendigkeit zur Lebensverlängerung.

Gerade in der Altersmedizin verwechseln viele Behandler therapeutische Zurückhaltung mit Fürsorge. Dabei zeigen Daten eindeutig: Auch gebrechliche, multimorbide Patienten profitieren von der leitliniengerechten Therapie. Die Angst vor Nebenwirkungen darf nicht zur Ausrede für therapeutische Defizite werden. Die vermeintliche Schonung des Patienten ist in Wahrheit ein Entzug von Behandlungschancen – besonders dann, wenn pauschale Kriterien wie Beers oder STOPP/START zur Entscheidungsgrundlage erhoben werden.

Das eigentliche Problem liegt nicht in der Zahl der Medikamente, sondern in der fehlenden Systematik bei deren Anwendung. Medikationspläne sind oft unvollständig, überholt oder widersprüchlich. Genau hier kommt die Apotheke ins Spiel – als Ort der strukturierten Analyse, der pharmakologischen Kompetenz und der patientenzentrierten Kommunikation. Der Vorschlag, Medikationsanalysen vorrangig von Apotheken durchführen zu lassen, ist nicht nur pragmatisch, sondern überfällig.

Was zählt, ist ein bewusster Umgang mit Medikamenten – nicht das reflexhafte Streichen. Kombipräparate, Priorisierung nach Überlebensrelevanz, gemeinsame Zieldefinition mit dem Patienten: Diese Bausteine ersetzen das undifferenzierte Misstrauen gegenüber der Tablettenzahl. Stattdessen braucht es Vertrauen in die Pharmakotherapie, wo sie nachweislich wirkt. Patienten müssen verstehen, warum sie so viele Medikamente einnehmen – nicht damit sie Angst davor bekommen, sondern damit sie den Sinn erkennen.

Dass die Diskussion nun von einem hochkarätig besetzten Kommentargremium auf den Boden der Evidenz zurückgeführt wird, ist ein wichtiges Signal. Polypharmazie ist keine Krankheit, sondern Ausdruck medizinischer Verantwortung – wenn sie bewusst, koordiniert und evidenzbasiert erfolgt. Wer das nicht erkennt, läuft Gefahr, aus gut gemeinter Reduktion ein Versorgungsdefizit zu machen.

 

Fußpilz behandeln, Therapiegrenzen beachten, Naftifin und Miconazol im Vergleich

Selbstmedikation hat klare Grenzen – der Wirkvergleich zeigt: Beide Substanzen wirken gut, doch Resistenzlage und Komorbiditäten müssen beachtet werden.

Fußpilz ist keine Bagatelle, sondern eine behandlungsbedürftige Hauterkrankung mit deutlicher Tendenz zur Chronifizierung und Ausbreitung, wenn sie nicht rechtzeitig und konsequent therapiert wird. Obwohl die Diagnose oft in der Selbstmedikation gestellt und auch behandelt wird, erfordert der Umgang mit Tinea pedis sowohl pharmazeutisches Wissen als auch klinische Umsicht. Die EviNews widmen sich aktuell einem zentralen Aspekt der therapeutischen Praxis: dem Vergleich zweier topischer Antimykotika – Naftifin, einem Allylamin, und Miconazol, einem Azol. Die zentrale Fragestellung dabei lautet: Was wirkt besser und für wen?

Die therapeutische Relevanz ergibt sich aus der epidemiologischen Breite des Problems. Fußpilz ist eine der häufigsten Mykosen weltweit, begünstigt durch Feuchtigkeit, okklusive Schuhe, sportliche Aktivitäten und systemische Erkrankungen. In der Selbstmedikation kommen bevorzugt Wirkstoffe mit breitem antimykotischem Spektrum zum Einsatz, insbesondere Azole und Allylamine. Doch trotz dieser Auswahl bleiben Fragen offen: Wie unterscheiden sich die Substanzen hinsichtlich Wirksamkeit, Verträglichkeit, Therapietreue und Anwendungsaufwand?

Eine Metaanalyse, die im Februar im Fachjournal »Archives of Dermatological Research« erschienen ist, attestiert Naftifin eine hohe klinische und mykologische Wirksamkeit innerhalb von vier bis sechs Wochen. Bemerkenswert ist dabei die gute Verträglichkeit – die Häufigkeit unerwünschter Wirkungen unterscheidet sich kaum von Placebo. Auch im direkten Vergleich mit Miconazol, wie in einer weiteren Studie aus dem Jahr 2023, zeigt sich kein signifikanter Unterschied in der Wirksamkeit oder den Nebenwirkungen – bei einer Behandlungsdauer von zwei Wochen. Naftifin wird dabei einmal täglich, vorzugsweise abends, aufgetragen, während Miconazol ein- bis dreimal täglich appliziert wird – ein Aspekt, der sich in der alltäglichen Anwendung auf die Therapietreue auswirken kann.

Die EviNews-Autoren kommen zu dem Fazit, dass beide Substanzen als wirksam und gut verträglich gelten dürfen. Allerdings weisen sie auf die entscheidende Rolle der individuellen Situation hin: Die Resistenzlage – insbesondere gegenüber Terbinafin – entwickelt sich regional unterschiedlich, und bestimmte Vorerkrankungen wie Diabetes mellitus oder periphere Durchblutungsstörungen können das Risiko für Therapieversagen oder Komplikationen erhöhen. Ebenso wichtig ist die Berücksichtigung der Applikationsgewohnheiten und Alltagstauglichkeit: Ein Wirkstoff, der nur einmal täglich aufgetragen werden muss, steigert potenziell die Therapietreue, kann aber durch mangelnde Absorption oder falsche Anwendung in der Wirksamkeit eingeschränkt sein.

Eine besondere Herausforderung stellt die Grenzziehung zwischen sinnvoller Selbstmedikation und notwendiger ärztlicher Intervention dar. Spätestens wenn nach sieben Tagen keine Besserung eintritt, die Infektion mehrere Körperareale betrifft oder eine chronische Rezidivierung vorliegt, ist eine systemische Therapie durch ärztliche Verordnung geboten. Die Vorstellung, dass topische Präparate automatisch ausreichen, ist trügerisch. Gerade bei immunsupprimierten Patienten kann ein unbehandelter oder falsch behandelter Fußpilz zu ernsthaften Komplikationen führen, etwa zu bakteriellen Superinfektionen oder zu einer chronischen dermatophytischen Onychomykose.

Im Zentrum steht damit nicht nur die pharmakologische Qualität eines Präparats, sondern auch die Kontextualisierung im individuellen Risikoprofil des Patienten. Die pharmakologische Differenzierung zwischen Azolen und Allylaminen ist hierbei kein Selbstzweck, sondern dient der intelligenten Anpassung der Therapie an die Lebensrealität der Betroffenen. Die moderne Selbstmedikation muss in diesem Sinne nicht nur effektiv, sondern auch differenziert, adaptiv und beratungsorientiert sein.

Die Diskussion um die Wirksamkeit und Einsatzgrenzen topischer Antimykotika bei Fußpilz ist ein Paradebeispiel für eine unterschätzte, aber hochrelevante Schnittstelle zwischen Selbstmedikation, pharmazeutischer Beratung und systemischer Versorgung. Dass die EviNews die Substanzen Naftifin und Miconazol in den Mittelpunkt rücken, ist mehr als eine akademische Abwägung – es ist ein Plädoyer für differenzierte Therapieentscheidungen in einem Umfeld, das zu Vereinfachungen neigt.

Fußpilz ist weder ein triviales Alltagsproblem noch ein Stigma der Körperhygiene. Er ist Ausdruck eines mikrobiellen Ungleichgewichts, das durch äußere Bedingungen wie Feuchtigkeit, mechanische Reibung oder synthetisches Schuhwerk begünstigt, aber durch innere Dispositionen wie Diabetes oder Immundefizite potenziert wird. Die Therapie ist deshalb mehr als bloßes Auftragen einer Creme – sie ist ein kontrollierter Eingriff in ein mikrobielles Milieu mit potenziell systemischer Relevanz.

Naftifin und Miconazol sind dabei keine austauschbaren Tools einer pharmakologischen Beliebigkeit. Ihre jeweiligen Wirkmechanismen – Ergosterolhemmung versus Squalenepoxidasehemmung – zielen auf unterschiedliche Angriffspunkte der Pilzzelle. In der Praxis wird dieser Unterschied oft nivelliert zugunsten pragmatischer Überlegungen: Wie oft muss das Präparat aufgetragen werden? Wie gut wird es vertragen? Wie hoch ist die Rückfallquote? Doch genau diese Alltagsfragen sind es, die den Unterschied machen – nicht nur im Ergebnis, sondern auch in der Therapietreue.

Die eigentliche Herausforderung liegt jedoch tiefer: Die Grenzen der Selbstmedikation werden systematisch ignoriert. Dass Patienten selbst nach Wochen ineffektiver Therapie weitercremen, ohne ärztlichen Rat einzuholen, ist Ausdruck eines strukturellen Informationsdefizits. Hier ist der Apotheker gefordert – nicht als Verkäufer, sondern als klinisch denkender Berater. Er muss nicht nur die Wirkstoffwahl treffen, sondern auch klären, ob überhaupt noch eine topische Therapie sinnvoll ist oder der nächste Schritt der ärztlichen Abklärung eingeleitet werden muss.

Die Vorstellung, man könne Fußpilz pauschal mit jedem rezeptfreien Antimykotikum bekämpfen, ist nicht nur medizinisch falsch, sondern gefährlich. Mit der Zunahme von Resistenzen – vor allem gegenüber Terbinafin – steigt der Bedarf an intelligentem Therapieverhalten. Die Auswahl zwischen Naftifin und Miconazol ist dabei nur ein Teil eines größeren Puzzles: Es geht um Mikrobiologie, Pharmakodynamik, Patientenadhärenz und Systemintegration.

Wer heute topisch behandelt, muss morgen systemisch denken. Das ist keine Frage der Schwere, sondern der Verantwortung. Nur wenn die Selbstmedikation als Teil einer kontrollierten Therapie verstanden wird, kann sie ihren vollen Nutzen entfalten. Alles andere ist kosmetische Symptomkontrolle.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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