• 30.04.2025 – Apotheken-News: Apotheken geraten durch Werbetafeln unter rechtlichen Druck

    APOTHEKE | Medienspiegel & Presse | Der Wettbewerb im Apothekenmarkt verschärft sich durch gezielte Werbung von Versandhändlern direkt vor Apotheken. Rechtsschutz mit Laute ...

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Apotheken-News: Apotheken geraten durch Werbetafeln unter rechtlichen Druck

 

Versandapotheken nutzen gezielt den Raum vor stationären Betrieben

Wenn Versandapotheken direkt vor stationären Apotheken mit Plakaten werben, ist das mehr als ein geschmackloses Detail. Es ist Ausdruck eines systemischen Problems im deutschen Apothekenmarkt. Der Fall in Oberhausen zeigt, wie wichtig rechtlicher Schutz vor gezielter Marktverdrängung wird. Ohne branchenspezifischen Rechtsschutz verlieren Apotheken nicht nur Sichtbarkeit, sondern ihre Handlungsfähigkeit. Der Wettbewerbsdruck wird zum strukturellen Risiko für die Versorgung vor Ort. Wer sich jetzt nicht absichert, wird zum Spielball fremder Marketingstrategien.


Vor der Ruhrland-Apotheke in Oberhausen wurde ein großformatiges Plakat der Versandapotheke Shop Apotheke aufgestellt. Es zeigt den bekannten Moderator Günther Jauch, der für die Onlinebestellung von Medikamenten wirbt. Das Plakat befindet sich direkt vor dem Eingang der Vor-Ort-Apotheke von Inhaber Ihab Alnwakeel und sorgt für erhebliche Irritationen. Die Werbefläche wurde nach Angaben des Apothekers kurz nach einem abgelehnten Kooperationsangebot durch Shop Apotheke platziert. Der zeitliche Zusammenhang legt den Verdacht nahe, dass es sich um eine gezielte Reaktion auf die Absage handelt. Der Apotheker spricht von einem massiven Eingriff in die lokale Sichtbarkeit seiner Versorgungseinrichtung.

Der Fall hat weitreichende Relevanz für Apotheken bundesweit. Immer mehr Versandapotheken nutzen öffentliche Flächen in unmittelbarer Nähe zu Apothekenstandorten, um ihre Markenpräsenz auszubauen. Das Lauterkeitsrecht setzt hier klare Grenzen, wenn eine gezielte Behinderung, Irreführung oder Ausnutzung fremder Leistungen vorliegt. Doch für viele Apotheken ist der Weg zu rechtlicher Gegenwehr versperrt, da die Kosten für juristische Schritte erheblich sind und branchenspezifisches Wissen erfordern. Ohne spezialisierten Rechtsschutz bleiben viele Betriebe schutzlos.

Ein branchenspezifischer Rechtsschutz mit Wettbewerbsmodul ist daher kein optionaler Baustein mehr, sondern eine betriebliche Notwendigkeit. Er deckt nicht nur klassische Streitigkeiten mit Kunden oder Vermietern ab, sondern ermöglicht gezielte Abmahnungen, Unterlassungsklagen und Prüfverfahren bei potenziell wettbewerbswidrigem Verhalten. Gerade im Bereich der Außenwerbung kommt es häufig zu juristischen Graubereichen, in denen spezialisierte Kanzleien Klarheit schaffen müssen.

Während stationäre Apotheken durch gesetzliche Werbebeschränkungen gebunden sind, nutzen Versandapotheken gezielt die Freiräume öffentlicher Werbeträger. Die Rechtslage ist vielfach nicht abschließend geklärt, was zu struktureller Benachteiligung führen kann. Der Fall in Oberhausen zeigt deutlich, wie Sichtbarkeit vor Ort zur juristischen Frage wird. Wer den Zugang zum Kunden im öffentlichen Raum verliert, verliert mittelfristig auch an Marktanteilen. Diese Entwicklung trifft besonders inhabergeführte Apotheken, deren Wettbewerbsfähigkeit auf lokaler Präsenz beruht.

Der Wettbewerb im Apothekenmarkt hat sich nicht nur digital, sondern zunehmend physisch verändert. Plattformanbieter nutzen ihr Budget für Werbekampagnen, die gezielt vor Apotheken stattfinden. Die Grenze zwischen legitimer Werbung und unlauterem Verhalten verschwimmt. Nur wer rechtlich abgesichert ist, kann die eigene Position wirksam verteidigen. Ohne juristische Mittel bleibt der Marktdruck einseitig.


Kommentar:

Die Apotheke als Versorgerin vor Ort gerät in eine neue Phase der Auseinandersetzung mit dem digitalen Wettbewerb. Längst geht es nicht mehr nur um Preise oder Lieferzeiten, sondern um Sichtbarkeit, Vertrauen und präventive Verteidigung gegen strategisch platzierte Werbebotschaften. Der Fall in Oberhausen zeigt in exemplarischer Deutlichkeit, wie Onlineanbieter mit marktführender Kraft auch die symbolischen Räume der Vor-Ort-Versorgung angreifen. Ein Plakat vor der Tür mag banal wirken, ist aber Ausdruck einer systemischen Strategie: die langsame Verdrängung stationärer Versorgung durch omnipräsente Markenpräsenz.

Politisch bleibt dieser Vorgang nahezu unbeachtet. Die regulatorischen Rahmenbedingungen stammen aus einer Zeit vor dem digitalen Strukturwandel. Während Apothekerinnen und Apotheker sich an strenge Werbevorgaben halten müssen, können Plattformen wie Shop Apotheke mit Prominenten vor den Apothekeneingängen werben. Diese Schieflage erzeugt eine doppelte Belastung: wirtschaftlich und psychologisch. Denn sie delegitimiert die lokale Versorgung im Sichtfeld der eigenen Kundschaft.

Die Verantwortung für dieses Ungleichgewicht liegt nicht nur bei einzelnen Werbefirmen, sondern in der politischen Untätigkeit, branchenspezifische Wettbewerbsregeln konsequent weiterzuentwickeln. Die Forderung nach fairen Marktbedingungen ist keine Lobbyposition, sondern eine Frage der Daseinsvorsorge. Wer Apotheken in strukturschwachen Regionen erhalten will, muss ihnen die Mittel geben, sich gegen systematische Angriffe zu wehren. Dazu zählt auch die Möglichkeit, juristisch auf Augenhöhe zu agieren.

Ein branchenspezifischer Rechtsschutz mit Lauterkeitsmodul ist dafür kein Luxus, sondern Voraussetzung. Er ist das Instrument, das aus ohnmächtiger Beobachtung aktiven Schutz macht. Die Verteidigung der Vor-Ort-Versorgung beginnt nicht mit neuen Gesetzen, sondern mit der Nutzung der bestehenden Mittel. Der Fall Oberhausen sollte Apotheken bundesweit zur Prüfung ihrer juristischen Resilienz anregen. Denn die Werbefläche vor der eigenen Tür kann morgen bereits Teil einer flächendeckenden Strategie sein.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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