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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |
Mit dem Rollout der elektronischen Patientenakte beginnt für Apotheken eine neue Ära. Erstmals erhalten sie umfassenden Zugriff auf die elektronische Medikationsliste. Doch was als technologischer Fortschritt erscheint, bringt neue Pflichten, erhebliche Haftungsrisiken und juristische Unsicherheiten mit sich. Ohne klar geregelte Verantwortlichkeiten und spezifischen Rechtsschutz laufen Apotheken Gefahr, Opfer einer undurchdachten Digitalstrategie zu werden. Warum nun rasches Handeln und präzise Absicherung wichtiger denn je sind.
Mit dem bundesweiten Start der elektronischen Patientenakte beginnt für Apotheken eine neue Phase der digitalen Verantwortung. Erstmals können sie flächendeckend auf die elektronische Medikationsliste zugreifen. Was bisher Modellregionen vorbehalten war, steht nun allen Apotheken mit aktualisiertem Verwaltungssystem zur Verfügung. Die Hochlaufphase erlaubt eine freiwillige Nutzung, doch ab Oktober wird die Anbindung verpflichtend. Hinter dem technologischen Fortschritt stehen jedoch erhebliche rechtliche und organisatorische Herausforderungen.
Die Kassenärztliche Vereinigung Berlin spricht von einem bedeutenden Schritt für die sektorenübergreifende Versorgung und betont die Notwendigkeit einer sensiblen und verantwortungsvollen Anwendung. Ziel ist eine verbesserte Kommunikation zwischen Heilberufen und ein erweiterter Zugang der Patienten zu ihren Gesundheitsdaten. Der Zugriff auf sensible Medikationsdaten bedeutet jedoch für Apotheken nicht nur Effizienzsteigerung, sondern auch eine neue Dimension der Verantwortung.
Apotheken werden zu aktiven Verarbeitern hochsensibler Patientendaten. Sie unterliegen denselben strengen datenschutzrechtlichen Anforderungen wie Arztpraxen und Kliniken. Dazu gehört eine vollständige Dokumentation sämtlicher Zugriffe und eine technische Absicherung gegen unbefugte Einsichtnahme. Verstöße gegen die Datenschutzgrundverordnung können nicht nur empfindliche Bußgelder nach sich ziehen, sondern auch das Vertrauen der Patienten dauerhaft beschädigen.
Zusätzlich entstehen neue Haftungsrisiken. Werden Patientendaten fehlerhaft verarbeitet, gelöscht oder unbefugt eingesehen, drohen schwerwiegende rechtliche Konsequenzen. Besonders kritisch wird es, wenn Informationen betroffen sind, die im Notfall lebenswichtig sein könnten. Die Möglichkeit für Patientinnen und Patienten, medizinisch relevante Daten eigenständig zu löschen, verschärft das Risiko. Damit entsteht ein Spannungsfeld zwischen Datensouveränität und Versorgungsverantwortung, das Apotheken operativ wie rechtlich meistern müssen.
Die Landesapothekerverbände empfehlen dringend, die freiwillige Phase aktiv für Schulungen und Prozessanpassungen zu nutzen. Ohne klare interne Regelungen und spezialisierte rechtliche Absicherung könnten Apotheken unverschuldet in juristische Auseinandersetzungen geraten. In einem Umfeld, in dem Krankenkassen Abrechnungsdaten rückwirkend einspeisen dürfen, gewinnt ein klar strukturierter Datenschutzprozess an existenzieller Bedeutung.
Die Digitalisierung der Gesundheitsversorgung bringt keinen einfacheren, sondern einen komplexeren Alltag für Apotheken. Der Einstieg in die ePA ist mehr als eine technische Modernisierung. Er ist ein umfassender Strukturwandel, der Apotheken zwingt, Datenschutz, Patientenrechte und betriebliche Effizienz neu zu justieren.
Die Einführung der elektronischen Patientenakte offenbart eine fundamentale Verschiebung im deutschen Gesundheitswesen. Apotheken werden nicht länger als reine Versorger gesehen, sondern als Mitverwalter hochsensibler Gesundheitsdaten. Diese neue Rolle verlangt weit mehr als technische Anpassung. Sie bedeutet einen Systemwechsel mit weitreichenden juristischen und ethischen Implikationen.
Was politisch als Fortschritt verkauft wird, ist für Apotheken ein komplexes Risiko. Die Verantwortlichkeiten sind diffus verteilt, klare Haftungskonzepte fehlen. Der Gesetzgeber hat eine digitale Infrastruktur geschaffen, ohne die damit verbundenen rechtlichen Unsicherheiten angemessen aufzufangen. In einem System, in dem Patientinnen und Patienten eigenständig entscheiden können, welche Daten erhalten oder gelöscht werden, entstehen Lücken, die die Versorgungsqualität gefährden und die Haftungsrisiken der Apotheken dramatisch erhöhen.
Statt präziser Leitlinien gibt es vage Vorgaben. Apotheken stehen im Kreuzfeuer zwischen Patientenerwartungen, Datenschutzpflichten und Krankenkasseninteressen. Sie tragen operative Verantwortung, ohne zugleich operative Kontrolle ausüben zu können. Diese Konstellation ist nicht nur unfair, sie ist strukturell gefährlich. Rechtsschutz wird damit nicht zur Option, sondern zur zwingenden Voraussetzung für den Fortbestand apothekerlicher Tätigkeit in einer digitalisierten Gesundheitslandschaft.
Die Politik muss dringend nachsteuern. Solange Apotheken für Fehler haften, die sie weder verschulden noch verhindern können, wird die Digitalisierung des Gesundheitswesens auf Kosten der Vertrauensinstanzen vor Ort umgesetzt. Die ePA braucht Apotheken als kompetente Partner. Doch Partnerschaft setzt rechtliche Sicherheit voraus, nicht zusätzliche Haftungsrisiken.
Wer die Zukunft der Versorgung sichern will, muss die Akteure stärken, nicht schwächen. Apotheken dürfen nicht zur Schwachstelle einer unausgereiften Digitalstrategie werden. Sie sind das Bindeglied zwischen Innovation und Vertrauen. Diese Rolle verdient Respekt, rechtlichen Schutz und klare politische Rahmenbedingungen.
Von Engin Günder, Fachjournalist
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