• 18.04.2025 – Apotheken-News: ePA im Apothekenalltag zwischen Anspruch und Realität

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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Apotheken-News: ePA im Apothekenalltag zwischen Anspruch und Realität

 

Die digitale Patientenakte belastet Abläufe, verunsichert Apothekenteams und wirft grundlegende Fragen zur praktischen Umsetzbarkeit auf

Die elektronische Patientenakte soll das Herzstück einer vernetzten Gesundheitsversorgung werden – und droht doch, an ihren eigenen Ansprüchen zu scheitern. Während die Politik den flächendeckenden Einsatz vorantreibt, kämpfen Praxen, Apotheken und Versicherte mit technischen Hürden, unklaren Zuständigkeiten und einem System, das in der Anwendung kaum hält, was es auf dem Papier verspricht. Die Kluft zwischen digitalem Fortschritt und realem Versorgungsgeschehen wächst.


Die elektronische Patientenakte (ePA) steht im Zentrum der digitalen Strategie des deutschen Gesundheitswesens. Als zentrales Element der Telematikinfrastruktur soll sie Versicherten und Leistungserbringern gleichermaßen ermöglichen, medizinische Informationen sicher, strukturiert und sektorenübergreifend zu speichern und abzurufen. Doch während Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach die verpflichtende Einführung im Opt-out-Verfahren bis Anfang 2025 als digitalen Fortschritt ankündigt, mehren sich in der Praxis Stimmen, die von einem nicht beherrschbaren Reformtempo, unklaren Zuständigkeiten und erheblichem Mehraufwand berichten.

Die Grundidee der ePA ist ebenso ambitioniert wie sinnvoll: Diagnosen, Laborwerte, Medikationspläne, Impfungen oder Entlassbriefe sollen in einer digitalen Akte zusammengeführt werden. Versicherte behalten dabei die Hoheit über ihre Daten, indem sie individuell festlegen, wer Zugriff auf welche Informationen erhält. Ziel ist ein besser abgestimmter Therapieverlauf, weniger Redundanzen und eine effizientere Nutzung medizinischer Ressourcen. Doch die Realität in Arztpraxen, Krankenhäusern und Apotheken zeichnet ein anderes Bild. Viele Einrichtungen kämpfen mit instabiler Technik, fehlender Anbindung an bestehende Softwarelösungen und einem hohen Aufwand bei der Integration neuer digitaler Prozesse.

Insbesondere in hausärztlichen Praxen stößt die Einführung auf Skepsis. Die IT-Anforderungen seien hoch, die Erstattung der Umstellungskosten unzureichend, und die Unterstützung durch die zuständigen Stellen vielfach lückenhaft, berichten zahlreiche Ärzteverbände. Auch aus der Apothekerschaft ist zu hören, dass unklare Regelungen zur Dokumentation und unzureichende Schulungsangebote die Umsetzung erschweren. Dabei ist gerade die pharmazeutische Einbindung – etwa bei der Prüfung von Wechselwirkungen oder der Pflege von Medikationsdaten – ein zentraler Bestandteil der geplanten Funktionserweiterung der ePA.

Gleichzeitig stehen auch die Versicherten vor Herausforderungen. Die ePA ist bislang nur über spezielle Apps nutzbar, deren Aktivierung eine Gesundheitskarte mit NFC-Funktion, eine PIN sowie ein geeignetes Endgerät voraussetzt. Insbesondere ältere und weniger technikaffine Menschen bleiben damit außen vor. Die Nutzerzahlen sind entsprechend niedrig: Bislang haben nur wenige hunderttausend Versicherte ihre ePA aktiv mit Daten gefüllt – bei über 70 Millionen gesetzlich Versicherten ein ernüchternder Befund. Auch der Nutzen erschließt sich vielen nicht unmittelbar: Während digital affine Patienten Potenzial erkennen, bleibt für viele der konkrete Mehrwert unklar. Die Kontrolle über sensible Gesundheitsdaten – etwa im Bereich der Psychiatrie, HIV oder Onkologie – bleibt ein weiterer Streitpunkt in der öffentlichen Debatte.

Hinzu kommen datenschutzrechtliche Bedenken. Zwar versichern Betreiber und Politik, dass alle Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung erfüllt seien, doch Kritiker bezweifeln, ob die technische Umsetzung der ePA diesem Versprechen tatsächlich gerecht wird. Der Chaos Computer Club, Verbraucherschützer und Datenschützer warnen regelmäßig vor Angriffspunkten in der Systemarchitektur und befürchten, dass im Falle eines Sicherheitsvorfalls das Vertrauen in digitale Gesundheitsangebote nachhaltig beschädigt werden könnte.

Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob der gesetzlich vorgegebene Zeitplan realistisch ist. Das Opt-out-Modell, das ab Anfang 2025 gelten soll, bedeutet, dass alle gesetzlich Versicherten automatisch eine ePA erhalten, sofern sie nicht aktiv widersprechen. Kritiker bemängeln, dass das System damit nicht schrittweise auf- und ausgebaut, sondern unter Zeitdruck in die Breite gezwungen wird – mit ungewissem Ausgang. Die Befürchtung: Ein fehleranfälliger Rollout unter hohem Erwartungsdruck könnte langfristig mehr schaden als nützen.

Die elektronische Patientenakte ist damit zum Prüfstein geworden für die Fähigkeit des deutschen Gesundheitswesens, mit dem Tempo der Digitalisierung Schritt zu halten. Vieles hängt nun davon ab, ob die politischen Entscheidungsträger auf die Kritik der Praxisakteure reagieren, regulatorische und technische Nachjustierungen ermöglichen und vor allem den Fokus stärker auf praktische Machbarkeit legen. Andernfalls droht die ePA nicht zum Leuchtturmprojekt, sondern zum Paradebeispiel eines überambitionierten Systemumbaus zu werden, der an der Lebensrealität der Beteiligten scheitert.


Kommentar:

Die ePA ist ein typisches Produkt einer gut gemeinten, aber praxisfernen Digitalpolitik. Die Idee, medizinische Daten gebündelt, strukturiert und patientenorientiert zugänglich zu machen, ist ohne Frage richtig. Doch Digitalisierung endet nicht bei Konzepten und Schlagwörtern. Sie muss sich an der Realität messen lassen – an funktionierenden Schnittstellen, an intuitiven Nutzeroberflächen, an verständlichen Abläufen für Patienten und an belastbaren Lösungen für Leistungserbringer. All das fehlt derzeit.

Wenn Arztpraxen auf halbfertige Technik treffen, Apotheken mangels Anleitungen improvisieren müssen und Patienten trotz App keine Einsicht in ihre Daten gewinnen, dann offenbart sich ein grundlegendes Strukturproblem. Es wurde versäumt, die technischen Voraussetzungen rechtzeitig zu schaffen, tragfähige Schulungskonzepte zu etablieren und die Einführung aus dem Versorgungsalltag heraus zu denken – nicht aus der ministeriellen Perspektive. Der Zeitdruck, den die verpflichtende Einführung erzeugt, verschärft diese Fehlentwicklung zusätzlich.

Hinzu kommt ein übermäßiges Vertrauen in Steuerung durch Vorschrift. Die ePA soll zum Standard werden – das ist legitim. Aber sie wird nur dann Akzeptanz finden, wenn sie ihren Nutzen konkret beweist und nicht als Verwaltungsinstrument wahrgenommen wird. Digitalisierung braucht Vertrauen, nicht Zwang. Der von Lauterbach forcierte Opt-out-Ansatz mag aus Sicht der Datennutzung nachvollziehbar sein – aus Sicht der Patientenkommunikation ist er riskant. Wer den Eindruck erweckt, Gesundheitsdaten würden ohne echte Zustimmung zentral gesammelt, spielt ungewollt jenen in die Hände, die Digitalisierung generell ablehnen.

Es braucht jetzt keine weiteren Gesetze, sondern funktionierende Anwendungen, erlebbare Vorteile und einen offenen Dialog mit den Beteiligten vor Ort. Wenn die ePA scheitert, wird sie nicht an der Idee scheitern – sondern daran, dass Anspruch und Wirklichkeit erneut zu weit auseinanderliegen.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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