• 21.04.2025 – Apothekenteams wollen Früher in Rente – aber zu welchem Preis?

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SICHERHEIT | Medienspiegel & Presse |

Apothekenteams wollen Früher in Rente – aber zu welchem Preis?

 

In der Apothekenbranche wächst der Wunsch nach frühem Ruhestand – doch ohne klare Planung drohen hohe Kosten statt finanzieller Sicherheit

Früher in Rente ohne finanzielle Einbußen – diese Möglichkeit klingt verlockend, ist aber mit hohen Kosten verbunden. Wer Sonderzahlungen in die Rentenversicherung leisten will, um Abschläge auszugleichen, muss früh planen und genau rechnen. Besonders in Apothekenteams, wo Arbeitsbelastung und Personalengpässe zunehmen, ist die Entscheidung über den richtigen Rentenzeitpunkt komplex. Was es zu beachten gilt, welche Fallstricke drohen – und warum strategisches Handeln unerlässlich ist.


Die Möglichkeit, durch freiwillige Sonderzahlungen Abschläge bei einem vorzeitigen Renteneintritt auszugleichen, wird zunehmend genutzt – auch von Beschäftigten in Apotheken. Doch das Verfahren ist komplex, die Kosten sind hoch, und der Spielraum für Fehler gering. Für Apothekenteams stellt sich deshalb nicht nur die finanzielle Frage, sondern auch die nach dem richtigen Zeitpunkt und der strategischen Vorbereitung.

Wer vor dem regulären Renteneintrittsalter in den Ruhestand geht, muss mit einem Abschlag von 0,3 Prozent pro Monat rechnen – maximal also mit einer Kürzung von 14,4 Prozent bei einem Rentenbeginn drei Jahre vor der Regelaltersgrenze. Für viele Mitarbeitende in Apotheken, die mit gesundheitlicher Belastung, fehlender Entlastung oder schlicht mit dem Wunsch nach früherem Ruhestand konfrontiert sind, erscheint ein vorzeitiger Rentenbeginn als realistische Perspektive. Doch die damit verbundenen Einbußen können die finanzielle Sicherheit im Alter erheblich gefährden.

Sonderzahlungen an die Deutsche Rentenversicherung bieten eine legale Möglichkeit, diese Rentenabschläge auszugleichen. 2023 zahlten Versicherte im Durchschnitt 18.320 Euro, um ihre Rentenansprüche auf das volle Niveau zu bringen. Der tatsächliche Betrag hängt dabei vom individuellen Versicherungsverlauf, der Höhe der erwarteten Altersrente und dem gewünschten vorgezogenen Renteneintritt ab. Für Mitarbeitende in Apotheken kann diese Summe angesichts stagnierender Gehälter und fehlender Boni eine erhebliche Hürde darstellen.

Besonders kritisch ist die Informationslage: Vielen Beschäftigten ist diese Option entweder nicht bekannt oder sie wird fälschlich mit dem freiwilligen Renteneintritt gleichgesetzt. Dabei handelt es sich um ein separates Verfahren, das eine formale Auskunft bei der Deutschen Rentenversicherung erfordert. Erst auf dieser Grundlage lässt sich verbindlich feststellen, welche Zahlungen nötig wären und wie sie geleistet werden können – einmalig oder in Raten, verteilt über mehrere Jahre.

Für Apothekenteams bedeutet das konkret: Spätestens ab dem 50. Lebensjahr sollte eine erste strategische Rentenplanung erfolgen. Wer plant, früher in Rente zu gehen, muss sich rechtzeitig mit der Rentenversicherung in Verbindung setzen, um die nötigen Informationen einzuholen. Ohne eine solche Vorausplanung drohen entweder überhöhte Last-Minute-Zahlungen oder der Verzicht auf die abschlagsfreie Rente.

Hinzu kommen steuerliche und betriebliche Aspekte. Sonderzahlungen können – je nach Einzelfall – steuerlich geltend gemacht werden. Dabei gilt: Je früher der Zahlungsbeginn, desto besser lassen sich die Belastungen über Jahre verteilen. In Apotheken mit kleinen Teams stellt sich jedoch oft die Frage, wie Personalengpässe abgefedert werden sollen, wenn mehrere Mitarbeitende gleichzeitig Rentenpläne umsetzen. Die frühzeitige Klärung solcher Fragen ist auch aus Sicht der Apothekenleitung unverzichtbar.

Für Apothekeninhaberinnen und -inhaber gilt zudem: Wer selbst eine Rentenoptimierung durch Sonderzahlungen plant, muss dies mit der unternehmerischen Perspektive verknüpfen. Denn häufig stehen gleichzeitig Überlegungen zur Apothekenabgabe oder zur Umstrukturierung im Raum. Eine Investition in die eigene Rente kann nur sinnvoll sein, wenn sie im Gesamtzusammenhang mit Unternehmenswert, Verkaufsperspektive und steuerlicher Optimierung gedacht wird.


Kommentar: Strategisch statt spontan – Rentenplanung ist Chefsache und Teamsache zugleich

In kaum einem anderen Berufsfeld ist der Wunsch nach früherem Ruhestand so nachvollziehbar wie in Apotheken. Der Arbeitsdruck ist hoch, der Fachkräftemangel spürbar, und die gesellschaftliche Anerkennung hält mit der tatsächlichen Leistung kaum Schritt. Dass viele Beschäftigte die Möglichkeit prüfen, Rentenabschläge durch Sonderzahlungen zu vermeiden, ist verständlich. Doch allzu oft geschieht dies zu spät, unkoordiniert oder auf unvollständiger Informationsbasis.

Apothekenteams müssen sich daher klarmachen: Rentenplanung ist keine Aufgabe für die letzten Berufsjahre, sondern ein langfristiges Projekt. Wer rechtzeitig beginnt, verschafft sich Handlungsspielräume – auch finanziell. Die Möglichkeit, Sonderbeiträge in Raten zu leisten, ist ein Vorteil, der nur dann zum Tragen kommt, wenn frühzeitig entsprechende Entscheidungen getroffen werden.

Inhaberinnen und Inhaber stehen dabei in doppelter Verantwortung. Zum einen geht es um ihre eigene Altersvorsorge, zum anderen um die vorausschauende Gestaltung der Personalstruktur. Wenn langjährige Mitarbeitende gleichzeitig in Rente gehen wollen, entstehen Lücken, die nicht kurzfristig geschlossen werden können – schon gar nicht in Zeiten eines angespannten Arbeitsmarkts. Die Rentenplanung sollte deshalb Teil der Personalentwicklung sein, nicht deren Notlösung.

Auch steuerlich ist das Thema sensibel. Wer Beiträge aus dem Privatvermögen leistet, sollte genau prüfen lassen, wie sich diese in der Steuererklärung niederschlagen und welche Effekte sich durch eine kluge Staffelung erzielen lassen. Ohne professionelle Beratung geht das kaum – und hier liegt eine der größten Schwächen im Apothekenalltag: Für das operative Geschäft bleibt oft kaum Raum, strategische Themen wie Altersvorsorge oder Vermögensstrukturierung konsequent zu verfolgen.

Der Gesetzgeber bietet mit der Sonderzahlung zur Vermeidung von Rentenabschlägen ein Instrument, das gerade in physisch und psychisch belastenden Berufen sinnvoll ist. Doch dieses Instrument entfaltet nur dann seinen Nutzen, wenn es mit Sorgfalt, Planung und einem Blick auf das Ganze eingesetzt wird. Wer kurzfristig agiert, zahlt oft mehr – oder verpasst die Chance ganz.

Am Ende ist die abschlagsfreie Rente kein Geschenk, sondern das Ergebnis kluger Entscheidungen. Für Apothekenteams bedeutet das: jetzt handeln, nicht erst morgen. Denn wer seine Rente erst kurz vor dem Ruhestand plant, zahlt den Preis – im wörtlichen wie im übertragenen Sinn.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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