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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |
Während Apotheken in strukturschwachen Regionen dringend auf politische Unterstützung warten, stößt ein Pilotprojekt von Amazon mit Defibrillatoren in Lieferwagen neue Debatten über Ersthelferkonzepte an. Gleichzeitig setzen Apotheken auf automatisierte Abholstationen, stoßen dabei aber auf rechtliche Hürden. Die Stiftung Warentest deckt derweil eine gravierende Versicherungslücke bei Gartenlauben auf. In Köln sorgt ein Urteil zur Rückdatierung von Arbeitszeugnissen für Aufsehen, während ein Apotheker dem Hersteller Merck Untätigkeit nach einer Tablettenreklamation vorwirft. Lieferengpässe bei Azithromycin zwingen Apotheken zur Rezepturherstellung, und mit Nasic Salin Duo erweitert Klosterfrau das Angebot nicht-medikamentöser Nasentherapien. Hoffnung für Parkinson-Patienten bringt derweil der Fokus auf Bewegung und Schlaf als therapeutische Säulen.
Apotheken in der Klemme – Strukturschwache Standorte warten auf politische Impulse
Das Gesundheitswesen in Deutschland steht vor einem Umbruch. Mit dem bevorstehenden Wechsel an der Spitze des Bundesgesundheitsministeriums und der Veröffentlichung des Koalitionsvertrags rücken auch die öffentlichen Apotheken erneut in den Fokus der politischen Debatte. Besonders strukturschwache Apotheken geraten zunehmend unter Druck – nicht nur wirtschaftlich, sondern auch mit Blick auf ihre Rolle in der gesundheitlichen Daseinsvorsorge. ABDA-Präsident Thomas Preis stellte bei einer abendlichen Diskussionsrunde mit Vertretern aus Politik, Kassen und Ärzteschaft klar: Ohne schnelle politische Maßnahmen drohe ein weiterer Rückgang der Apothekendichte, insbesondere in unterversorgten Regionen.
Der neue Koalitionsvertrag widmet den Apotheken erstmals ein eigenes Kapitel. Aus Sicht der Apothekerschaft ist das ein bedeutender Schritt, doch entscheidend sei nun die konkrete Umsetzung. Preis betonte, dass die Apotheken bereits ein „effizientes Modell“ zur Stärkung strukturschwacher Standorte vorbereitet hätten, das nun mit der Politik diskutiert werden müsse. Ziel sei es, den drohenden Versorgungsabriss in ländlichen Regionen wie auch in zunehmend ausgedünnten Stadtvierteln zu verhindern.
Die Diskussion um eine Ausweitung der pharmazeutischen Kompetenzen, etwa die Verlängerung von Dauermedikationen ohne vorherige ärztliche Rücksprache, stieß auf geteiltes Echo. Während die ABDA in ihrem Positionspapier argumentiert, dass Apotheken auf diese Weise unnötige Notfallbesuche verhindern könnten, äußerte die Ärzteschaft deutliche Bedenken. Dr. Stephan Hofmeister, Vizechef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, sprach sich strikt gegen eine Übertragung medizinischer Verantwortung auf Apotheken aus. Auch das Impfen durch Apotheker lehnte er mit Verweis auf mögliche Risiken entschieden ab.
Ein weiterer Knackpunkt ist die finanzielle Ausstattung der Apotheken. Zwar sieht der Koalitionsvertrag eine einmalige Anhebung des Fixhonorars auf 9,50 Euro vor, doch eine flächendeckende Wirkung ist fraglich. Kritiker weisen darauf hin, dass von dieser Maßnahme vor allem umsatzstarke Apotheken profitieren, während kleine, strukturschwache Betriebe kaum entlastet werden. Aus Sicht von Krankenkassenvertretern wäre eine Kombination aus Grundsockel und gezielten Zuschlägen für besonders belastete Standorte sinnvoller.
Zudem bleibt offen, wie schnell die angekündigten Maßnahmen tatsächlich greifen. Bis zur konkreten Ausgestaltung und Umsetzung der Pläne dürften Monate vergehen. Die CDU-Gesundheitspolitikerin Simone Borchardt warnte davor, zu lange auf administrative Prozesse zu setzen. Die Herausforderungen in der Versorgung seien akut, die Zeit dränge. Sie forderte eine sektorübergreifende Sichtweise auf das Gesundheitssystem und mehr Komplexität im politischen Denken. Apotheken, Ärztinnen und Ärzte sowie Kliniken müssten künftig gemeinsam betrachtet und eingebunden werden.
Trotz aller Differenzen herrschte Einigkeit darüber, dass das System einen offenen Dialog benötigt. Die vergangenen Jahre hätten gezeigt, dass politischer Austausch auf Augenhöhe fehle. Mit dem Wechsel im Bundesgesundheitsministerium verbinden viele Berufsgruppen die Hoffnung auf eine neue Gesprächskultur – und auf konkrete Fortschritte in der Unterstützung der Apotheken, besonders jener, die am Rand der Wirtschaftlichkeit operieren.
Die politische Anerkennung der Apotheken als tragende Säule der Gesundheitsversorgung ist ein notwendiger, aber verspäteter Schritt. Insbesondere strukturschwache Standorte benötigen jetzt klare Signale und gezielte finanzielle Unterstützung, damit sie ihre Aufgaben auch künftig erfüllen können. Während um Kompetenzen und Zuständigkeiten gestritten wird, geht vielerorts die wohnortnahe Versorgung verloren. Der Reformbedarf ist offensichtlich, doch es reicht nicht, ihn lediglich zu benennen – er muss endlich praktisch und zielgerichtet umgesetzt werden. Der politische Wille scheint vorhanden zu sein. Nun zählt das Handeln.
Defibrillatoren im Lieferwagen: Amazon testet Einsatz von Fahrern als Ersthelfer
Amazon hat in einem aufsehenerregenden Pilotprojekt untersucht, ob seine Lieferfahrer in akuten medizinischen Notfällen als Ersthelfer eingesetzt werden können. Das Projekt mit dem internen Namen „Project Pulse“ wurde in Amsterdam, London und Bologna durchgeführt. Mehr als 100 freiwillige Fahrer nahmen daran teil. Ziel des Versuchs war es, herauszufinden, ob die flächendeckende Präsenz der Fahrer im Stadtgebiet dazu beitragen kann, die Zeit bis zum Eintreffen lebensrettender Hilfe zu verkürzen.
Die teilnehmenden Fahrer wurden im Vorfeld in Erster Hilfe geschult und erhielten eine Einweisung in die Nutzung automatisierter externer Defibrillatoren (AED), die in ihren Lieferfahrzeugen installiert wurden. Diese Geräte können bei einem plötzlichen Herzstillstand helfen, den normalen Herzrhythmus durch gezielte Stromstöße wiederherzustellen. Über eine speziell entwickelte App wurden die Fahrer bei einem gemeldeten medizinischen Notfall in der Nähe alarmiert und zum Einsatzort geleitet.
Während der Testphase kam es in mehreren Fällen dazu, dass Fahrer den Einsatzort erreichten – allerdings trafen sie dabei in der Regel erst ein, nachdem der reguläre Rettungsdienst bereits vor Ort war. Dennoch zeigten erste Auswertungen, dass Fahrer in bestimmten urbanen Gebieten im Durchschnitt schneller eintreffen könnten als Notärzte oder Sanitäter, was bei zeitkritischen Notfällen wie Herzstillständen einen Unterschied machen kann.
Laut internen Berechnungen des Unternehmens könnte eine breitere Einführung des Programms im ersten Jahr mit unter 17 Millionen US-Dollar realisiert werden. Damit ließen sich rund 15 Prozent der Fahrer im Liefernetzwerk mit entsprechender Ausrüstung und Schulung ausstatten. Grundlage der Überlegungen war auch eine Analyse, wonach sich etwa 70 Prozent aller Herz-Kreislauf-Notfälle in Wohngebieten ereignen – Orte, die Lieferdienste täglich mehrfach anfahren.
Das Projekt wird derzeit intern ausgewertet. Noch offen ist, ob und wie es in größerem Maßstab weitergeführt wird. Neben medizinischen und logistischen Fragestellungen dürften künftig auch rechtliche Rahmenbedingungen, Datenschutzfragen sowie die psychologische Belastung der Fahrer in die Beurteilung einfließen. Das Experiment verdeutlicht, wie Unternehmen mit weitverzweigter Infrastruktur zunehmend auch in gesellschaftliche Versorgungsstrukturen eingebunden werden könnten – freiwillig, flankierend und potenziell lebensrettend.
Die Idee, Lieferfahrer in die Erstversorgung medizinischer Notfälle einzubinden, wirkt auf den ersten Blick visionär – und ist dennoch ein Ausdruck eines zunehmenden Bedürfnisses nach Alternativen in der Notfallhilfe. Dass der Rettungsdienst in Ballungsräumen mitunter zu spät kommt, ist kein Geheimnis. Wenn Unternehmen wie Amazon logistische Ressourcen zur Verfügung stellen, um diese Lücken zumindest punktuell zu schließen, ist das keine Revolution, aber ein realistischer Beitrag.
Doch bei aller technischen Machbarkeit darf nicht übersehen werden, welche Anforderungen mit einer solchen Maßnahme verbunden sind. Der Einsatz an einem Notfallort bedeutet nicht nur technisches Wissen, sondern auch psychische Belastbarkeit und klare Verantwortlichkeiten. Was gut gemeint ist, darf nicht zu einer Überforderung Einzelner führen. Das Projekt sollte daher nicht als Ersatz, sondern allenfalls als Ergänzung zur öffentlichen Notfallversorgung betrachtet werden.
Die Diskussion um „Project Pulse“ öffnet aber auch einen größeren Raum: Sie wirft die Frage auf, wie privatwirtschaftliche Strukturen sinnvoll in das Gemeinwesen integriert werden können – ohne sie zu instrumentalisieren und ohne das Grundprinzip staatlicher Daseinsvorsorge aus den Augen zu verlieren.
Automatisierte Abholstationen in Apotheken – Zwischen Versorgungserleichterung und Regulierung
Seit einer Änderung der Apothekenbetriebsordnung im Dezember 2020 dürfen öffentliche Apotheken in Deutschland Arzneimittel über automatisierte Ausgabestationen bereitstellen. Ziel der Regelung ist es, die Arzneimittelversorgung insbesondere in ländlichen und strukturschwachen Regionen zu verbessern und gleichzeitig den Komfort für Patientinnen und Patienten zu erhöhen. Doch der Einsatz solcher Abholstationen ist an enge rechtliche Voraussetzungen geknüpft und stellt Apotheken vor praktische und organisatorische Herausforderungen.
Gemäß § 17 Abs. 2a ApBetrO dürfen apothekenpflichtige Arzneimittel unter bestimmten Bedingungen über technische Vorrichtungen außerhalb der Betriebsräume zur Verfügung gestellt werden. Diese Regelung erlaubt es, sogenannte Abholfächer einzurichten, über die Patienten ihre bestellten Medikamente rund um die Uhr kontaktlos abholen können – eine logistische Entlastung für Apotheken und ein Gewinn an Flexibilität für die Kundschaft.
Doch der Gesetzgeber hat klare Grenzen gezogen: Die Abholstation darf sich nur in räumlicher Nähe zur Apotheke befinden, der Zugang muss gesichert sein, und die Ausgabe darf ausschließlich nach pharmazeutischer Prüfung der Medikation erfolgen. Zudem muss sichergestellt sein, dass die Lagerung der Medikamente während der Zwischenzeit den arzneimittelrechtlichen Vorgaben entspricht – insbesondere im Hinblick auf Temperaturstabilität und Schutz vor unbefugtem Zugriff.
Auch die persönliche Beratung bleibt Pflicht: Die Abgabe über eine Abholstation darf nur dann erfolgen, wenn keine Beratung notwendig ist oder diese bereits erfolgt ist. Für rezeptpflichtige Arzneimittel gelten zudem besondere Anforderungen. So muss beispielsweise eine eindeutige Zuordnung zum Patienten gewährleistet sein und eine ordnungsgemäße Dokumentation der Abgabe erfolgen.
Technisch sind die Systeme inzwischen ausgereift: Sie ermöglichen automatisierte Einlagerung, sichere Identifikation per Code oder Karte und temperaturkontrollierte Aufbewahrung. In der Praxis scheitert die flächendeckende Einführung jedoch häufig an baulichen oder wirtschaftlichen Hürden. Insbesondere kleine Apotheken sehen sich mit hohen Investitionskosten und fehlender digitaler Infrastruktur konfrontiert. Auch die rechtliche Unsicherheit über die Auslegung mancher Regelungen sorgt für Zurückhaltung im Apothekenalltag.
Trotzdem sehen viele Apothekerinnen und Apotheker in der Abholstation eine Chance, um sich im Wettbewerb zu behaupten und den veränderten Anforderungen der Kundschaft gerecht zu werden. Vor allem in Zeiten zunehmender Digitalisierung und Pandemieerfahrungen steigt die Nachfrage nach kontaktarmen Lösungen.
Die Einführung automatisierter Abholstationen ist ein Beispiel für den vorsichtigen Schritt in Richtung Digitalisierung innerhalb der Arzneimittelversorgung. Die gesetzliche Regelung schafft zwar einen Rahmen, lässt jedoch in der Praxis viele Fragen offen. Wie viel technologische Innovation verträgt der apothekenrechtliche Alltag? Und wie gelingt der Spagat zwischen Flexibilisierung und dem weiterhin geltenden Anspruch auf persönliche pharmazeutische Betreuung?
Die grundsätzliche Idee, Apothekenlogistik effizienter und kundenorientierter zu gestalten, ist richtig und notwendig – besonders angesichts des anhaltenden Fachkräftemangels und steigender Erwartungen an Serviceverfügbarkeit. Doch der bürokratische Aufwand, gepaart mit teils rigiden Auslegungen der ApBetrO, bremst die Bereitschaft zur Umsetzung.
Statt Abholstationen pauschal als Gefahr für die klassische Vor-Ort-Apotheke zu sehen, sollten sie als ergänzendes Angebot im Sinne der Versorgungssicherheit verstanden werden. Voraussetzung ist allerdings, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen endlich praxistauglich präzisiert und bürokratische Hürden abgebaut werden. Nur so kann die automatisierte Ausgabe von Arzneimitteln ihr Potenzial entfalten – zum Nutzen von Apotheken und Patienten gleichermaßen.
Versicherungsschutz für Gartenlauben bleibt unzureichend – Stiftung Warentest untersucht Marktlage
Die Stiftung Warentest hat sich in ihrer aktuellen Ausgabe eingehend mit dem Versicherungsschutz für Gartenlauben beschäftigt und dabei eine eklatante Versorgungslücke im deutschen Versicherungsmarkt aufgezeigt. Die umfassende Erhebung, für die insgesamt 136 Versicherungsunternehmen kontaktiert wurden, zeigt deutlich: Nur eine kleine Zahl von Anbietern hält spezielle Policen bereit, die sich explizit an private Kleingärtner richtet. Damit bleibt ein großer Teil der Eigentümer von Gartenlauben ohne bedarfsgerechten Schutz – insbesondere dann, wenn sich die Laube nicht auf dem privaten Wohngrundstück, sondern auf einer externen Parzelle innerhalb einer Kleingartenanlage befindet.
Konkret konnten lediglich sechs Versicherer identifiziert werden, die überhaupt eigenständige Laubenversicherungen im Programm führen. Diese Angebote unterscheiden sich stark in Preis, Leistungsumfang und versicherbaren Werten. Die Stiftung Warentest hat die Tarife anhand eines Modells mit einer 24 Quadratmeter großen Standardlaube – entsprechend der gesetzlichen Maximalgröße laut Bundeskleingartengesetz – und einer vorgeschlagenen Versicherungssumme von rund 35.000 Euro untersucht. Diese Summe soll nicht nur die Bausubstanz der Laube, sondern auch das Inventar wie Werkzeuge, Möbel und Gartengeräte absichern. Doch nicht alle Anbieter ermöglichen eine derart umfassende Deckung. In einigen Fällen sind die Versicherungssummen starr vorgegeben oder nur in abgestuften Paketen wählbar, wodurch sich die Absicherung nicht flexibel an den tatsächlichen Bedarf anpassen lässt.
Besondere Probleme bestehen bei der Absicherung mobiler und häufig genutzter Gegenstände wie Gartenmöbel, Grills oder Elektrogeräte. Während Feuerschäden, Einbruchdiebstahl und Sturm in den meisten Tarifen standardmäßig enthalten sind, fehlt es oft an Leistungen bei einfachem Diebstahl oder Vandalismus. Auch für zusätzliche Gartenbauten wie Gewächshäuser oder Photovoltaikanlagen besteht in vielen Tarifen entweder gar kein oder nur eingeschränkter Schutz – meist gebunden an bestimmte Größen oder Voraussetzungen wie eine feste Verankerung im Boden. Der Schutz für PV-Anlagen ist häufig auf Balkonkraftwerksleistung begrenzt oder nur gegen Aufpreis erhältlich.
Einen Sonderfall stellt die weit verbreitete Gruppenversicherung dar, die über viele Kleingartenvereine organisiert wird. Hier schließt der Vereinsvorstand im Namen der Mitglieder einen Rahmenvertrag mit einem spezialisierten Anbieter ab. Diese Variante bietet zwar günstige Konditionen und eine gewisse Grundabsicherung, ist jedoch in ihrer Flexibilität begrenzt. Individuelle Risiken, wie etwa teure Sonderausstattungen, lassen sich darüber häufig nicht oder nur unzureichend abdecken. Zudem sind solche Gruppenverträge meist an eine Vereinsmitgliedschaft gebunden und stehen Außenstehenden nicht zur Verfügung.
Im Vergleich der Stiftung Warentest fielen auch Unterschiede in der Selbstbeteiligung und Wartezeiten auf. So sah ein Tarif etwa bei Sturmschäden einen Selbstbehalt von 300 Euro und eine Wartezeit von vier Wochen vor. Ein anderer Tarif deckte Sturmschäden nur bis 15 Prozent der Versicherungssumme ab, was angesichts zunehmender Extremwetterlagen problematisch sein kann. Auch die Versicherbarkeit von Photovoltaikmodulen und deren technischen Komponenten wie Wechselrichter ist nicht flächendeckend gewährleistet. Die Leistungshöchstgrenzen variieren stark und decken in vielen Fällen nicht die tatsächlichen Kosten einer Wiederbeschaffung.
Zusätzlich erschwert wird die Lage durch die Tatsache, dass Hausrat- oder Wohngebäudeversicherungen Lauben in der Regel nur dann einschließen, wenn sie sich auf dem versicherten Grundstück befinden. Damit sind die meisten Gartenlauben in Kleingartenanlagen – also abseits des Wohnsitzes – de facto nicht durch bestehende Versicherungen geschützt. Für viele Kleingärtner, die ihre Laube regelmäßig nutzen und darin hochwertige Gegenstände lagern, bedeutet dies ein hohes Risiko.
Die Ergebnisse der Untersuchung offenbaren eine strukturelle Schwäche im deutschen Versicherungswesen, wenn es um den Schutz von Eigentum außerhalb des Wohnhauses geht. Gartenlauben sind für viele Menschen in Deutschland nicht nur ein Ort der Erholung, sondern auch ein erhebliches finanzielles und emotionales Investment. Dennoch wird der Versicherungsschutz für diese Objekte nach wie vor stiefmütterlich behandelt. Die geringe Zahl spezialisierter Produkte und die starken Einschränkungen in den angebotenen Tarifen lassen erkennen, dass die Branche das Risikoprofil der Zielgruppe nicht ausreichend erfasst oder schlicht ignoriert.
Besonders problematisch ist die Abhängigkeit von Gruppenverträgen in Kleingartenvereinen. Zwar bieten sie preislich attraktive Konditionen, doch fehlt es ihnen an individueller Skalierbarkeit. Eigentümer mit besonderen Bedürfnissen, höherwertigem Inventar oder zusätzlichen Gebäuden bleiben unzureichend abgesichert oder müssen mit Zusatzpolicen arbeiten, die nur schwer erhältlich sind. Dies entspricht nicht dem Anspruch einer modernen, verbraucherorientierten Versicherungskultur.
Die Stiftung Warentest zeigt mit ihrer Auswertung, wie notwendig Transparenz und Vergleichbarkeit auch in kleineren Versicherungssegmenten sind. Der Versicherungsbedarf endet nicht an der Grundstücksgrenze – auch dezentrale oder saisonal genutzte Objekte wie Gartenlauben verdienen eine Absicherung, die heutigen Standards entspricht. Angesichts zunehmender Wetterextreme und einer steigenden Zahl an Einbrüchen in Kleingärten sollte der Schutz von Lauben nicht länger eine Randerscheinung im Versicherungsmarkt bleiben. Vielmehr braucht es passgenaue, modulare Tarife, die auf die realen Nutzungsgewohnheiten und Werte der Laubenbesitzer eingehen – und nicht nur auf veraltete Standardmodelle.
Angestellte ohne Anspruch auf Rückdatierung von Arbeitszeugnissen
In einer signifikanten Entscheidung hat das Landesarbeitsgericht Köln die Forderung eines Arbeitnehmers zurückgewiesen, das Ausstellungsdatum seines Arbeitszeugnisses rückwirkend anzupassen. Der Fall, der weitreichende Implikationen für die Ausstellung von Arbeitszeugnissen in Deutschland haben könnte, drehte sich um die Frage, ob das Zeugnisdatum dem letzten physischen Arbeitstag oder dem offiziellen Beendigungsdatum des Arbeitsverhältnisses entsprechen sollte.
Der Kläger, dessen Arbeitsverhältnis acht Wochen vor der Ausstellung des Zeugnisses endete, vertrat die Auffassung, dass eine Rückdatierung seines Zeugnisses auf seinen letzten Arbeitstag eine genauere und gerechtere Darstellung seiner Anstellungsdauer ermöglichen würde. Sein Argument stützte sich auf die Annahme, dass das Zeugnisdatum als Referenzpunkt für zukünftige Arbeitgeber dient und daher so präzise wie möglich sein sollte.
Die Richter des Landesarbeitsgerichts wiesen diese Argumentation jedoch zurück. In ihrer Urteilsbegründung stellten sie klar, dass das Gesetz lediglich vorschreibt, das Arbeitszeugnis zum „Ende des Arbeitsverhältnisses“ auszustellen. Dieses Ende ist rechtlich nicht notwendigerweise mit dem letzten Tag der physischen Anwesenheit im Betrieb gleichzusetzen, sondern bezieht sich auf das formelle Beendigungsdatum, das durch Kündigung, Aufhebungsvertrag oder ähnliche rechtliche Vereinbarungen festgelegt wird.
Die Entscheidung beleuchtet die rechtlichen Feinheiten im Umgang mit Arbeitszeugnissen und setzt einen Präzedenzfall für ähnliche Fälle in der Zukunft. Sie betont die Wichtigkeit des formellen Beendigungsdatums als maßgeblichen Zeitpunkt für die Ausstellung von Arbeitszeugnissen und dient als wichtige Orientierungshilfe sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer in Deutschland.
Das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln wirft ein Schlaglicht auf eine oft unterschätzte, aber grundlegende Fragestellung im Arbeitsrecht: die Bedeutung und Handhabung des Ausstellungsdatums von Arbeitszeugnissen. Diese Entscheidung verdeutlicht, dass das formelle Beendigungsdatum des Arbeitsverhältnisses ein entscheidender und rechtlich bindender Zeitpunkt für die Ausstellung von Arbeitszeugnissen ist, welcher nicht mit dem physischen Austrittsdatum des Mitarbeiters verwechselt werden darf.
Die richterliche Klärung, dass kein Anspruch auf Rückdatierung besteht, sollte Arbeitnehmer wie auch Arbeitgeber dazu anhalten, das Beendigungsdatum in Arbeitsverträgen und -zeugnissen präzise zu handhaben. Dies schützt nicht nur vor rechtlichen Missverständnissen und Auseinandersetzungen, sondern fördert auch Transparenz und Fairness im Arbeitsmarkt.
Für Arbeitnehmer könnte diese Entscheidung jedoch auch Nachteile mit sich bringen. In Fällen, in denen zwischen dem letzten Arbeitstag und dem Ausstellungsdatum des Zeugnisses eine signifikante Zeit liegt, könnte das spätere Datum potenziell zu Missverständnissen bei zukünftigen Arbeitgebern führen, die das Zeugnisdatum möglicherweise fälschlicherweise als Indikator für die tatsächliche Arbeitsdauer interpretieren.
Das Urteil fordert daher eine sorgfältige Überlegung und möglicherweise auch eine Anpassung der Praxis im Umgang mit Arbeitszeugnissen. Es unterstreicht die Notwendigkeit für klare kommunikative Richtlinien seitens der Arbeitgeber beim Ausstellen von Arbeitszeugnissen und könnte langfristig dazu beitragen, die Rechtssicherheit und Fairness im deutschen Arbeitsmarkt weiter zu stärken.
Zerfallene Schilddrüsentabletten: Apotheker erhebt schwere Vorwürfe gegen Merck wegen unzureichender Reaktion auf Patientenreklamation
Ein Vorfall in der Salvator-Apotheke im bayerischen Gunzenhausen hat eine Debatte über die Reklamationspraxis großer Pharmahersteller ausgelöst. Eine Stammkundin meldete Inhaber Rainer Bellmann eine auffällige Veränderung ihrer Schilddrüsentabletten: Das Präparat zerfiel bei der Einnahme bereits im Mund – ein Umstand, der weder dem üblichen galenischen Verhalten der Tabletten entspricht noch mit der bisherigen Erfahrung der Patientin vereinbar war. Bellmann nahm die Beschwerde ernst, dokumentierte die Umstände und leitete die Reklamation an den Hersteller Merck weiter. Die Reaktion des Konzerns aber fiel ernüchternd aus – sowohl für die betroffene Patientin als auch für den Apotheker selbst.
Merck habe laut Bellmann weder eine Ersatzlieferung noch eine Rückerstattung angeboten. Stattdessen sei ihm lediglich mitgeteilt worden, dass man sich intern mit der Angelegenheit befassen werde. Eine Zwischenlösung, wie etwa die Bereitstellung eines Alternativpräparats oder zumindest eine vorläufige Gutschrift, sei nicht erfolgt. Auch die Verantwortung für die erneute Ausstellung eines Rezeptes sei auf die Patientin und die Apotheke abgewälzt worden. „Keine Ware, keine Erstattung und um das neue Rezept sollen wir uns auch noch kümmern – das ist kein Umgang mit einer Patientin, die auf dieses Medikament angewiesen ist“, so Bellmann im Gespräch.
Für den Apotheker, der seit über 35 Jahren in der Versorgung tätig ist, ist der Vorgang ein Novum. Zwar kenne er aus Erfahrung die standardisierten Prozesse bei Arzneimittelreklamationen, doch eine derartige Abwesenheit von Kulanz und praktischer Hilfestellung sei ihm noch nicht begegnet. „In all den Jahren hatte ich es nie erlebt, dass ein namhafter Hersteller so abblockt“, erklärt Bellmann.
Besonders schwer wiegt der Umstand, dass es sich bei dem reklamierenden Kundenkreis nicht um Gelegenheitskäufer, sondern um chronisch erkrankte Menschen handelt, die auf eine verlässliche und konstante Medikation angewiesen sind. Gerade bei Schilddrüsenerkrankungen kann bereits eine kurzfristige Unterbrechung oder Veränderung der Wirkstoffaufnahme erhebliche gesundheitliche Folgen haben – von Konzentrationsstörungen bis hin zu kardiovaskulären Beschwerden. Umso größer ist das Unverständnis, dass auf Seiten des Herstellers keine proaktive Lösungsbereitschaft zu erkennen gewesen sei.
Apotheker Bellmann sieht nicht nur eine Missachtung der Apothekenrolle, sondern auch einen Vertrauensbruch gegenüber der Patientin. „Wir werden nicht als Partner gesehen, sondern als bloße Schnittstelle, die Probleme möglichst geräuschlos weiterzuleiten hat. Doch gerade in solchen Situationen erwarten Patientinnen und Patienten, dass sich jemand kümmert.“ Der Fall offenbart damit ein strukturelles Problem im Umgang mit Qualitätsbeanstandungen innerhalb der Pharmabranche – insbesondere wenn die wirtschaftlichen und logistischen Risiken auf die Versorgungsebene verschoben werden.
Die Reklamation in der Salvator-Apotheke steht exemplarisch für ein wachsendes Missverhältnis zwischen Herstellern und der Versorgungspraxis vor Ort. Während sich Pharmaunternehmen oft auf ihre formalen Prüfverfahren und interne Qualitätskontrollen berufen, geraten reale Versorgungssituationen mitunter ins Hintertreffen – insbesondere dann, wenn Reklamationen nicht in Chargengröße, sondern in Einzelfällen auftreten. Der Fall Merck wirft damit nicht nur Fragen zur Kulanz, sondern auch zur Verantwortungskultur auf.
Pharmazeutische Hersteller profitieren von einem System, das auf Vertrauen basiert – Vertrauen in die Qualität ihrer Produkte, in die Rückverfolgbarkeit bei Problemen und in ihre Bereitschaft zur Kooperation mit Apotheken als Versorgungsstütze. Wenn eine Kundin sich mit einer berechtigten Reklamation an ihre Apotheke wendet und dann von allen Seiten abgewiesen wird, beschädigt das nicht nur ihr Vertrauen, sondern auch das Image der gesamten Lieferkette.
Dass Merck nicht zu einer sofortigen Unterstützung bereit war, ist insbesondere vor dem Hintergrund problematisch, dass Apotheken keine Rückgaberechte wie der Einzelhandel haben. Sie bleiben bei mangelnder Kulanz auf Ware, Arbeitsaufwand und Reputationsschäden sitzen. Das Argument, erst ein neues Rezept abwarten zu müssen, mag formal korrekt sein – es ignoriert jedoch die realen Belastungen von Patienten und Apotheken. In einer Zeit, in der Lieferengpässe, Fachkräftemangel und bürokratische Belastungen ohnehin den Alltag bestimmen, ist ein solches Verhalten schlicht unangemessen.
Hersteller wie Merck sollten sich fragen, welche Rolle sie im Gesundheitswesen künftig einnehmen wollen: die eines verlässlichen Partners in der Patientensicherheit – oder die eines anonymen Konzerns, der auf Formvorschriften verweist und dabei die Versorgungslage aus den Augen verliert. Der vorliegende Fall spricht eine klare Sprache – und wird vermutlich nicht der letzte seiner Art sein, wenn sich am Umgang mit Reklamationen nichts ändert.
Lieferengpass bei Azithromycin: Apotheken greifen auf Rezepturen zurück
Der antibiotische Wirkstoff Azithromycin ist derzeit bundesweit nur eingeschränkt verfügbar. Wie aus Informationen aus dem Apothekenumfeld hervorgeht, sind aktuell mehrere Fertigarzneimittel verschiedener Hersteller betroffen. Besonders schwer lieferbar sind Filmtabletten mit 250 und 500 Milligramm Wirkstoffgehalt sowie Suspensionen für Kinder. Die Versorgungslage dürfte sich frühestens Mitte Mai entspannen.
Azithromycin zählt zur Gruppe der Makrolid-Antibiotika und wird häufig zur Behandlung von Infektionen der oberen und unteren Atemwege eingesetzt. Dazu zählen unter anderem Rachen- und Mandelentzündungen, Bronchitis, Lungenentzündungen sowie akute Mittelohrentzündungen. Aufgrund seiner kurzen Therapiedauer und guten Verträglichkeit wird es insbesondere bei Kindern häufig verordnet. Der aktuelle Engpass stellt daher für die Versorgung vulnerabler Patientengruppen eine besondere Herausforderung dar.
Trotz der Lieferprobleme bei Fertigpräparaten können Apotheken die Versorgung teilweise sicherstellen. Möglich wird dies durch individuelle Rezepturen, für die sowohl der Wirkstoff Azithromycin als auch geeignete Grundlagen zur Herstellung verfügbar sind. Fachkundige Apotheken setzen auf die Herstellung einer Suspension mit 40 Milligramm Wirkstoff pro Milliliter. Dabei kommt eine gepufferte Grundlage zum Einsatz, die mögliche Wechselwirkungen mit Hilfsstoffen verhindert. Auch die geschmackliche Anpassung durch Zusatz von Aromastoffen und Zucker kann bei Kindern erforderlich sein.
Die so hergestellten Suspensionen sind bei sachgemäßer Lagerung im Kühlschrank und in lichtgeschützter Verpackung bis zu sieben Tage haltbar. Die Herstellung erfolgt unter Beachtung der einschlägigen arzneimittelrechtlichen und pharmazeutischen Vorschriften und erfordert entsprechendes Fachwissen.
Sollte Azithromycin vollständig nicht verfügbar sein und eine Therapie dringend erforderlich, sehen Infektiologen den Einsatz von Clarithromycin als therapeutische Alternative. Das Erregerspektrum beider Substanzen überlappt sich weitgehend, sodass eine Umstellung in vielen Fällen möglich ist.
Die aktuelle Engpasslage verdeutlicht erneut die Verletzlichkeit der Arzneimittelversorgung bei international stark vernetzten Lieferketten. Der Rückgriff auf individuelle Rezepturen demonstriert die Bedeutung der Apotheken als verlässlicher Versorgungsanker – insbesondere in Krisensituationen.
Der anhaltende Engpass bei Azithromycin zeigt einmal mehr, wie fragil die Lieferketten bei essenziellen Arzneimitteln inzwischen sind. Wenn ein häufig eingesetztes Standardantibiotikum nur eingeschränkt erhältlich ist, gerät die ambulante Versorgung ins Wanken. Besonders betroffen sind Kinder, für die keine geeigneten Alternativen in fester Darreichungsform bereitstehen.
Dass Apotheken in dieser Situation mit Rezepturlösungen einspringen, ist ein Beleg für ihre hohe fachliche Kompetenz – ersetzt aber keine strukturellen Lösungen. Es braucht klare politische Maßnahmen zur Sicherung der Wirkstoffverfügbarkeit, Stärkung der Produktionsstandorte in Europa und gezielte Anreize für Unternehmen, um solche Engpässe künftig zu vermeiden. Rezepturen sind ein wichtiges Notfallinstrument – sie dürfen jedoch nicht zur Regelversorgung werden.
Nasic Salin Duo ergänzt Angebot für nicht-medikamentöse Nasentherapie
Der Hersteller Klosterfrau hat das Sortiment seiner Nasic-Produkte um eine neue Variante erweitert: Nasic Salin Duo. Dabei handelt es sich um ein Nasenspray auf Basis einer hypertonen Kochsalzlösung, das zur unterstützenden Behandlung bei akuter Rhinitis, allergischem Schnupfen sowie entzündeter oder verstopfter Nasenschleimhaut eingesetzt wird. Anders als viele klassische abschwellende Nasensprays enthält das Produkt keine Alpha-Sympathomimetika wie Xylometazolin, sondern setzt auf einen physikalischen Wirkmechanismus in Kombination mit pflegenden Inhaltsstoffen.
Kernbestandteil der neuen Rezeptur ist eine 2,5-prozentige Kochsalzlösung. Durch ihren osmotischen Effekt kann sie überschüssiges Wasser aus dem Gewebe der Nasenschleimhaut ziehen und so das Abschwellen auf natürliche Weise fördern. Ergänzt wird die Lösung durch Dexpanthenol, ein alkoholisches Derivat der Pantothensäure, das in der medizinischen Anwendung für seine regenerationsfördernden Eigenschaften bei Haut- und Schleimhautreizungen bekannt ist. Die Kombination beider Wirkprinzipien zielt auf eine gleichzeitig abschwellende und pflegende Wirkung ab, ohne dass pharmakologische Gewöhnungseffekte wie bei langandauernder Anwendung vasokonstriktiver Substanzen zu erwarten sind.
Das Spray ist zur mehrmals täglichen Anwendung bei Erwachsenen und Jugendlichen vorgesehen. Ein bis zwei Sprühstöße pro Nasenloch werden empfohlen, bei Kindern ab sechs Jahren genügt ein Sprühstoß. Die Einsatzmöglichkeiten reichen von Erkältungssymptomen über allergische Beschwerden bis hin zur Pflege bei trockener Raumluft oder infektbedingter Reizung der Nasenschleimhaut. Aufgrund der Inhaltsstoffe kann das Präparat längerfristig und bedarfsorientiert verwendet werden, ohne dass eine Einschränkung durch maximale Anwendungszeiträume besteht.
Mit der Markteinführung von Nasic Salin Duo reagiert Klosterfrau auf die anhaltende Nachfrage nach Alternativen zu medikamentösen Nasensprays, die häufig wegen ihrer Nebenwirkungen und Gewöhnungstendenz kritisch gesehen werden. Die Bedeutung nicht-medikamentöser Therapieoptionen nimmt insbesondere im Bereich der Selbstmedikation und der saisonalen Allergiebehandlung weiter zu.
Die Einführung von Nasic Salin Duo markiert einen weiteren Schritt in Richtung differenzierter Nasentherapie, die auf pharmakologische Belastung weitgehend verzichtet. Der Fokus auf eine hypertonische Kochsalzlösung mit Zusatz von Dexpanthenol spiegelt das wachsende Bedürfnis vieler Patienten nach verträglichen, pflegenden und zugleich effektiven Lösungen wider. Gerade in der Erkältungssaison und bei allergischer Rhinitis bietet ein solches Produkt eine praktische Ergänzung zur symptomatischen Behandlung, ohne dass Nutzer mit den bekannten Risiken konventioneller abschwellender Mittel konfrontiert werden.
Die zunehmende Verfügbarkeit solcher Präparate zeigt zudem, dass sich der Markt für Nasensprays zunehmend diversifiziert. Für Apotheken bedeutet dies eine wachsende Verantwortung bei der Beratung, denn die Unterscheidung zwischen medikamentösen, physikalisch wirkenden und pflegenden Nasensprays wird für Laien immer weniger transparent. Vor diesem Hintergrund ist eine sachliche und indikationsbezogene Aufklärung essenziell – auch, um Fehlanwendungen oder unnötige Therapiedauern zu vermeiden.
Bewegung und guter Schlaf als Schlüssel in der Parkinson-Therapie
Parkinson-Patienten kämpfen häufig nicht nur mit den typischen motorischen Symptomen wie Muskelsteifigkeit oder Zittern, sondern auch mit erheblichen Schlafstörungen. Neuere Behandlungsansätze setzen deshalb vermehrt auf nicht-medikamentöse Maßnahmen – insbesondere Bewegungstherapien und gezielte Schlafberatung. Die Kombination aus Sport und strukturiertem Schlafmanagement kann die Lebensqualität nachhaltig verbessern und stellt eine wichtige Ergänzung zur klassischen medikamentösen Behandlung dar.
Studien zeigen, dass regelmäßige körperliche Aktivität nicht nur die Koordination stärkt, sondern auch die Neuroplastizität fördert – also die Fähigkeit des Gehirns, sich neu zu organisieren. Besonders wirkungsvoll sind dabei sportliche Aktivitäten, die rhythmische Bewegungsabfolgen beinhalten, etwa Tanzen, Nordic Walking oder Tai-Chi. Auch gezieltes Kraft- und Balancetraining kann motorische Einschränkungen deutlich abmildern. Bewegung beeinflusst zudem indirekt den Schlaf-Wach-Rhythmus positiv, da sie die innere Uhr stabilisiert und zu einem natürlichen Ermüdungseffekt am Abend beiträgt.
Neben Sport ist die Beratung bei Schlafproblemen ein zentraler Baustein der modernen Parkinson-Therapie. Viele Betroffene leiden unter Durchschlafstörungen, nächtlichem Harndrang oder Albträumen. In spezialisierten Schlafsprechstunden wird zunächst zwischen primären Schlafstörungen und medikamenteninduzierten Problemen unterschieden. Anschließend erhalten die Patienten verhaltensorientierte Empfehlungen wie die Reduktion von Koffein, geregelte Einschlafzeiten oder schlafhygienische Maßnahmen. Ergänzend kommen teilweise Melatoninpräparate oder pflanzliche Mittel zum Einsatz – hier ist die pharmazeutische Beratung gefragt.
Apotheken spielen dabei eine wichtige Rolle. Sie sind niedrigschwellige Anlaufstellen für Patienten und Angehörige, die Informationen zu geeigneten Bewegungskursen, rezeptfreien Schlafhilfen oder auch Wechselwirkungen mit der Parkinson-Medikation suchen. Für pharmazeutisches Personal ist es daher entscheidend, über die Besonderheiten der Erkrankung und die nicht-medikamentösen Behandlungsoptionen informiert zu sein. Ein interprofessioneller Ansatz – bestehend aus Ärzten, Therapeuten und Apothekenteams – kann die Versorgung entscheidend verbessern.
Die moderne Parkinson-Behandlung steht vor einem Paradigmenwechsel: Weg von der rein pharmakologischen Kontrolle der Symptome, hin zu einer ganzheitlichen Versorgung, in der der Mensch und nicht nur die Krankheit im Mittelpunkt steht. Schlafstörungen und Bewegungsmangel werden heute nicht mehr als Randerscheinungen betrachtet, sondern als wesentliche therapeutische Stellschrauben.
Dass körperliche Aktivität positiven Einfluss auf die Hirngesundheit hat, ist längst belegt. Die Herausforderung liegt darin, individuelle Trainingsformen zu etablieren, die in den Alltag der Patienten integriert werden können – ohne Überforderung, aber mit langfristiger Motivation. Hier braucht es wohnortnahe Angebote und gezielte Beratung durch Fachpersonal, auch in der Apotheke.
Ebenso wichtig ist ein sensibler Umgang mit dem Thema Schlaf. Schlaflosigkeit wird oft unterschätzt oder als unvermeidbare Begleiterscheinung hingenommen. Dabei sind gute Nächte ein Grundpfeiler für den Erhalt kognitiver Funktionen und seelischer Stabilität. Apotheken sollten daher gezielt Fortbildungen zum Thema schlafbezogene Störungen bei neurologischen Erkrankungen anbieten, um Patienten noch besser unterstützen zu können.
Die Botschaft ist klar: Parkinson-Therapie muss aktiv gelebt und individuell gestaltet werden. Bewegung und Schlafberatung sind keine Ergänzungen, sondern integrale Bestandteile einer wirksamen Behandlung. Sie sind Hoffnungsschimmer – nicht nur für Betroffene, sondern auch für eine neue Versorgungslogik.
Von Engin Günder, Fachjournalist
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