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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |
Die Einführung des E-Rezepts sollte für mehr Sicherheit und Effizienz sorgen – doch Apotheken geraten zunehmend in eine rechtliche Grauzone. Fehlerhafte Verordnungen aus Arztpraxen führen zu Retaxationen, obwohl Apotheken weder Einfluss auf die Entstehung der Mängel noch auf deren Korrektur haben. Zwischen technischen Defiziten und starren Regularien bleibt die wirtschaftliche Verantwortung am Ende oft bei den Betrieben hängen.
Die Digitalisierung des Gesundheitswesens sollte die Abläufe effizienter und sicherer gestalten. Doch das E-Rezept, als zentrales Instrument dieser Entwicklung, stellt Apotheken in der Praxis vor neue Herausforderungen. Statt Entlastung erleben viele Betriebe eine Verschiebung von Verantwortung und Haftungsrisiken, insbesondere wenn formale Fehler auf ärztlichen Verordnungen auftreten. Obwohl die Fehler häufig in den Systemen der Arztpraxen entstehen, trifft die Konsequenz regelmäßig die Apotheken.
Ein zentrales Problem ergibt sich bei unvollständigen oder fehlerhaften Angaben auf dem E-Rezept – beispielsweise wenn der vollständige Name der versicherten Person nicht angegeben ist. Nach § 2 Absatz 1 Nummer 3 der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) sind sowohl der vollständige Name als auch das Geburtsdatum verpflichtende Angaben. Ist der Name nicht korrekt oder nur teilweise übermittelt, darf die Apotheke das Rezept nicht beliefern. Der GKV-Spitzenverband macht in diesen Fällen deutlich, dass die Versichertennummer nicht als Ersatz gilt, da sie nicht zu den gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtangaben zählt.
Während technische Fehler bei der Adresse der verordnenden Arztpraxis laut GKV-Spitzenverband nicht zu Retaxationen führen sollen, ist der Umgang mit formalen Mängeln bei Patientendaten unnachgiebig. Das Problem: Diese Datenübertragungsfehler entstehen häufig bereits in den Praxisverwaltungssystemen (PVS), etwa durch fehlerhafte Schnittstellen oder unvollständige Datensätze. Apotheken haben keine Möglichkeit, diese Fehler zu korrigieren oder die Vollständigkeit selbstständig zu prüfen – sie sind auf die Korrektheit der digitalen Verordnung angewiesen. Trotz dieser Abhängigkeit müssen sie für die Einhaltung der formalen Vorgaben einstehen.
Diese Konstellation führt dazu, dass Apotheken in der täglichen Praxis erheblichen Mehraufwand betreiben müssen. Jedes E-Rezept muss auf formale und inhaltliche Korrektheit überprüft werden. Wird eine Unstimmigkeit festgestellt, müssen Rücksprachen mit der Arztpraxis erfolgen – nicht selten unter Zeitdruck und mit unklarem Ausgang. Die Folge ist eine Verzögerung der Arzneimittelabgabe und ein zusätzlicher personeller Aufwand, der im Apothekenhonorar nicht abgebildet ist. Hinzu kommen die wirtschaftlichen Folgen, wenn ein fehlerhaftes Rezept beliefert wird und die Krankenkasse im Nachhinein die Vergütung streicht.
Besonders problematisch ist dies für Apotheken mit hohem Rezeptvolumen. Selbst kleinere formale Fehler können sich bei wiederkehrenden Vorgängen zu erheblichen finanziellen Verlusten summieren. Viele Apotheken sehen sich gezwungen, interne Kontrollprozesse weiter zu verschärfen, was wiederum Personal bindet und den Arbeitsalltag zusätzlich belastet. Eine systemische Entlastung durch klare Vorgaben, technische Sicherheiten oder verbindliche Kulanzregelungen fehlt bislang.
Zwar existieren Versicherungsmodelle, die Retaxationen absichern sollen, doch diese greifen häufig nur unter bestimmten Bedingungen und decken nicht alle Fälle ab. In der Praxis bleibt ein erheblicher Teil der Risiken bei den Apotheken selbst. Die Erwartung, dass Digitalisierung auch zu mehr Verlässlichkeit führt, wird damit in vielen Fällen nicht erfüllt.
Die Rolle der Apotheke als letztes Glied in der Versorgungskette wird durch die aktuelle Ausgestaltung des E-Rezepts weiter belastet. Statt auf pharmazeutische Aufgaben fokussieren zu können, müssen sich Apothekenbetreiber zunehmend mit juristischen und technischen Details von Verordnungen auseinandersetzen. Der ursprüngliche Anspruch einer klaren, automatisierten Arzneimittelversorgung wird durch komplexe Haftungskonstellationen konterkariert.
Was als Fortschritt gefeiert wurde, ist in der Realität oft ein Rückschritt: Das E-Rezept sollte Prozesse vereinfachen und Apotheken entlasten, doch in der derzeitigen Ausgestaltung verursacht es neue Probleme. Die juristische Verantwortung für formale Fehler, die beim Arzt oder im IT-System entstehen, liegt de facto bei der Apotheke – eine absurde Situation, die die wirtschaftliche Stabilität vieler Betriebe gefährdet.
Die fehlende Verbindlichkeit bei Ausnahmeregelungen wie fehlerhaften Arztadressen und die Härte bei fehlerhaften Patientendaten zeigen deutlich, wie unausgewogen das System derzeit ist. Die Krankenkassen halten formalistische Maßstäbe aufrecht, während die Apotheken die praktischen Folgen tragen – in Form von Retaxationen, zusätzlichem Arbeitsaufwand und Rufschädigung bei den Patienten, wenn es zu Verzögerungen kommt. Dabei ist die Verantwortung für die Korrektheit der Daten gesetzlich eindeutig bei der ausstellenden Stelle angesiedelt.
Besonders schwer wiegt, dass der digitale Prozess derzeit keine ausreichenden Schutzmechanismen bietet, um Apotheken vor solchen Folgen zu bewahren. Es fehlen technische Validierungen, die fehlerhafte oder unvollständige Rezepte vorab blockieren würden. Ebenso fehlt es an politischen Lösungen, die den Apotheken eine echte Absicherung bieten. Kulanzempfehlungen der Kassen reichen nicht aus – es braucht rechtlich belastbare Regelungen.
Wenn die Digitalisierung im Gesundheitswesen nicht dazu führt, dass alle Beteiligten unter fairen Bedingungen arbeiten können, verliert sie ihre Glaubwürdigkeit. Apotheken übernehmen eine entscheidende Rolle in der Arzneimittelversorgung – sie dürfen dabei nicht zu Prüfinstanzen oder Haftungsträgern für fremde Fehler degradiert werden. Es ist höchste Zeit, die Verantwortung im System gerecht zu verteilen und Apotheken mit klaren Regeln und Schutzmechanismen auszustatten.
Von Engin Günder, Fachjournalist
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