• 25.03.2025 – Apotheken-Nachrichten von heute - Update: Kostenexplosion, Rechtskonflikte, Digitalstrategien

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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Apotheken-Nachrichten von heute - Update: Kostenexplosion, Rechtskonflikte, Digitalstrategien

 

Hochpreis-Therapien, OTC-Versand und Cannabis-Rezepte bringen Apotheken, Kassen und Hersteller an Belastungsgrenzen zwischen Finanzen, Recht und Digitalisierung

Der deutsche Gesundheitssektor steht vor einem tiefgreifenden Wandel: Immer mehr hochpreisige Therapien mit sechsstelligen Kosten pro Patient fordern das Solidarprinzip der Gesetzlichen Krankenversicherung heraus. Besonders bei seltenen Erkrankungen, onkologischen Innovationen oder Gentherapien geraten Apotheken und Krankenkassen gleichermaßen an ihre finanziellen Grenzen. Parallel wächst der Druck auf Apotheken durch rechtliche Unsicherheiten wie im Fall der Hilfstaxe, die nun mit Musterklagen des Deutschen Apothekerverbands juristisch geklärt werden soll. Derweil bietet die Versicherungsbranche mit Lösungen wie PharmaRisk® OMNI Schutzmechanismen, um Apotheken angesichts wachsender Risiken von Haftung bis Cybercrime abzusichern. Auf digitaler Ebene setzt die standeseigene Gedisa auf eine Plattformstrategie gegen Retaxationen, mit der automatisierte Prüfprozesse und perspektivisch KI-Anwendungen etabliert werden sollen. Währenddessen verändern sich die Marktverhältnisse rasant: Der Drogeriekonzern dm plant mit einer grenznahen Präsenzapotheke den Einstieg in den OTC-Versandhandel über Tschechien und umgeht damit gezielt deutsches Apothekenrecht. Auch auf dem Kapitalmarkt bleiben Unsicherheiten: Der geplante Börsengang des Pharmaunternehmens Stada wurde erneut vertagt – Beobachter zweifeln an der strategischen Ausrichtung. In der ärztlichen Versorgung schlägt die Ärztekammer Nordrhein Alarm: Seit der Teillegalisierung von Cannabis häufen sich Online-Rezepte, die ohne persönlichen Arztkontakt erstellt werden, was ein neues Missbrauchsrisiko darstellt. Indes rückt die Forschung das vegetative Nervensystem der Frau in den Fokus: Eine neue Studie zeigt, wie hormonelle Schwankungen im Menstruationszyklus weit über Stimmung und Fruchtbarkeit hinaus das Herz beeinflussen – ein medizinischer Blick auf Zusammenhänge, die bislang unterschätzt wurden.

 

Hochpreis-Therapien im Zwiespalt: Medizinischer Fortschritt als Kostenfalle für GKV und Apotheken

Der rasante Anstieg hochpreisiger Arzneimittel stellt das deutsche Gesundheitssystem vor grundlegende Fragen zur künftigen Finanzierbarkeit medizinischer Versorgung. Immer mehr neue Therapien erreichen den Markt mit einem Preisschild in sechsstelliger Höhe – pro Patient und Jahr. Besonders häufig betrifft dies innovative Medikamente zur Behandlung seltener Erkrankungen, personalisierte Onkologie-Therapien oder gentherapeutische Ansätze. So sehr diese Fortschritte für einzelne Patientinnen und Patienten lebensverändernd oder gar lebensrettend sein können, so sehr geraten die solidarischen Strukturen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) unter Druck.

Apotheken mit einem hohen Anteil an Hochpreiserverordnungen spüren die finanziellen Risiken dieser Entwicklung unmittelbar. Sie müssen die Arzneimittel zunächst vorfinanzieren und häufig mehrere Tage oder Wochen auf die Erstattung durch die Krankenkassen warten. Kommen Retaxationen, etwa aufgrund formaler Fehler bei der Rezeptbearbeitung, hinzu oder verweigern die Kassen die Zahlung wegen fehlender Genehmigungen, geraten selbst wirtschaftlich solide aufgestellte Betriebe in eine bedrohliche Schieflage. Es sind bereits Fälle bekannt, in denen Apotheken aufgrund der finanziellen Belastung durch Hochpreisverordnungen ihre Zahlungsfähigkeit gefährdet sahen oder ihre wirtschaftliche Existenz absichern mussten – etwa durch neue Kreditlinien oder den Verzicht auf sonst übliche Investitionen.

Parallel dazu steigen die Ausgaben der GKV für Arzneimittel rasant an. Laut Zahlen des Bundesministeriums für Gesundheit beliefen sich die Netto-Arzneimittelausgaben der gesetzlichen Kassen 2023 auf über 50 Milliarden Euro – ein Anstieg um rund sechs Prozent gegenüber dem Vorjahr. Besonders auffällig: Während die Zahl der verordneten Packungen eher stagniert oder sogar leicht zurückgeht, wächst der Anteil der Hochpreiser stetig. Einzelne Therapien schlagen mit 300.000 Euro und mehr pro Jahr zu Buche, etwa bei neu zugelassenen Gentherapien gegen seltene genetische Defekte oder Immunzelltherapien (CAR-T-Zelltherapien) in der Krebstherapie.

Gesundheitspolitiker, Ökonomen und Kassenvertreter schlagen Alarm. Denn die Finanzierungsbasis der GKV beruht auf dem Solidarprinzip: Viele zahlen ein, wenige profitieren im Krankheitsfall. Wenn nun aber ein wachsender Anteil der Beiträge in extrem teure Behandlungen für einzelne Patienten fließt, droht das System aus dem Gleichgewicht zu geraten. Schon heute prognostizieren Experten für die kommenden Jahre steigende Zusatzbeiträge – nicht zuletzt, um die teuren Innovationen refinanzieren zu können.

Zugleich stellt sich die Frage nach der Bewertung des therapeutischen Nutzens. Kritiker bemängeln, dass nicht jede teure Therapie einen tatsächlich nachhaltigen oder belegten Zusatznutzen gegenüber bestehenden Behandlungsstandards aufweist. Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) kommt in seinen frühen Nutzenbewertungen nicht selten zu differenzierten oder ablehnenden Einschätzungen. Dennoch werden viele Hochpreispräparate schnell und breit verordnet – oft unter dem Druck der Erwartungshaltung von Patientinnen, Patienten und Ärzten.

Auch auf europäischer Ebene wird das Thema intensiv diskutiert. Die Einführung gemeinsamer Bewertungsverfahren für Arzneimittel (Health Technology Assessment, HTA) ab 2025 soll dazu beitragen, die Nutzenbewertung und Preisfindung zu harmonisieren. Ob dies jedoch die Preisentwicklungen nachhaltig bremst, bleibt ungewiss.

Für Apotheken, GKV und Politik ergibt sich eine gemeinsame Herausforderung: Es gilt, den medizinischen Fortschritt zugänglich zu halten, ohne das System zu überfordern. Gefragt sind langfristige Strategien zur Finanzstabilisierung, etwa durch risikobasierte Erstattungsmodelle, stärkere Nutzenbewertung, internationale Preisvergleiche oder durch neue Instrumente der Preisregulierung. Die aktuelle Dynamik zeigt jedoch: Ein struktureller Umbau lässt auf sich warten, während der Kostendruck weiter steigt.

Hochpreis-Therapien sind ein zweischneidiges Schwert. Sie sind Hoffnungsträger für viele Menschen mit schwerwiegenden oder bislang unheilbaren Erkrankungen – und gleichzeitig ein potenzieller Brandbeschleuniger für ein ohnehin unter Druck stehendes Gesundheitssystem. Der medizinische Fortschritt schreitet rasant voran, doch die wirtschaftliche Architektur, die ihn finanzieren soll, wurde nicht im selben Tempo weiterentwickelt. Die Folge ist ein gefährliches Ungleichgewicht zwischen Innovationsdynamik und Finanzrealität.

Das Solidarprinzip der GKV – einst ein stabiler Grundpfeiler sozialer Absicherung – gerät durch diese Entwicklung zunehmend ins Wanken. Wenn immer mehr Mittel für wenige Patienten aufgewendet werden müssen, während die Breite der Versichertengemeinschaft gleichzeitig mit Leistungskürzungen, längeren Wartezeiten oder höheren Beiträgen rechnen muss, dann ist ein Kipppunkt absehbar. Dieser Kipppunkt ist nicht nur theoretisch. Er zeigt sich heute schon in den Debatten über steigende Krankenkassenbeiträge, überbudgetierte Leistungen in Arztpraxen oder über zunehmende Einschränkungen bei der Arzneimittelverfügbarkeit.

Besonders prekär ist die Situation für die öffentlichen Apotheken. Sie sind nicht nur Versorger, sondern zunehmend auch wirtschaftliche Risikoträger. Der Spagat zwischen Versorgungssicherheit und Liquiditätsengpässen ist für viele Häuser kaum noch zu bewältigen. Es ist eine absurde Realität: Eine Apotheke, die alles richtig macht und teure Medikamente rechtzeitig beschafft, kann allein dadurch in eine wirtschaftliche Notlage geraten, wenn sich Rückzahlungen oder Retaxationen häufen.

Die Politik darf diesem Dilemma nicht länger tatenlos zusehen. Es braucht dringend ein Frühwarnsystem, das drohende Schieflagen bei der Arzneimittelfinanzierung erkennt. Zudem müssen endlich verbindliche Instrumente zur Preisregulierung entwickelt werden, die den Spagat zwischen Innovation und Finanzierbarkeit realistisch abbilden. Das betrifft nicht nur Deutschland, sondern auch die europäische Ebene, auf der die Herstellerpreise immer weniger nachvollziehbar und steuerbar erscheinen.

Letztlich steht eine grundlegende Debatte an: Was ist uns als Gesellschaft der medizinische Fortschritt wert – und wie verteilen wir diese Last gerecht? Die Antwort darauf darf nicht allein den Marktkräften überlassen bleiben. Sonst droht die Vision eines solidarisch getragenen, flächendeckenden und innovativen Gesundheitssystems zu einer kostspieligen Illusion zu werden.

 

Anpassungsstrategien in der Versicherungsbranche: PharmaRisk® OMNI als Sicherheitsanker für Apotheken

In der sich ständig wandelnden Landschaft der Apothekenversicherung, geprägt durch fortschreitende Digitalisierung, verschärfte regulatorische Anforderungen und neue Marktrisiken, hat sich die PharmaRisk® OMNI-Police als eine der adaptivsten Versicherungslösungen etabliert. Entwickelt von Mysecur, zielt diese Versicherungspolice darauf ab, Apotheken umfassenden Schutz gegen eine Vielzahl von Risiken zu bieten, von Haftungsansprüchen bis hin zu Cyberbedrohungen.

Die Betriebshaftpflichtversicherung der PharmaRisk® OMNI deckt Schäden bis zu 30 Millionen Euro und schützt Apotheken vor finanziellen Verlusten durch Personen-, Sach- oder Vermögensschäden. Diese umfangreiche Deckung ist ein Indikator für das Engagement von Mysecur, um über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus Sicherheit zu gewährleisten. Ergänzend dazu bietet die Sach- und Inhaltsversicherung Schutz bis zu 5 Millionen Euro und deckt alles von Einbruchdiebstahl bis zu Wasserschäden ab, was die Betriebskontinuität maßgeblich sichert.

Ein spezieller Aspekt der PharmaRisk® OMNI ist die Kühlgutversicherung, die Apotheken gegen die finanziellen Folgen eines Ausfalls der Kühlsysteme absichert – ein entscheidendes Element für die Lagerung temperaturempfindlicher Medikamente. Darüber hinaus minimiert die Retaxationsversicherung das Risiko finanzieller Einbußen durch die strengen Prüfungen der Krankenkassen im Rezeptabrechnungsprozess.

Die Bestands- und InnovationsGarantie (BIG) ist ein zentrales Merkmal der PharmaRisk® OMNI, das sicherstellt, dass die Versicherungsleistungen stets auf dem neuesten Stand sind und ohne zusätzliche Kosten aktualisiert werden. Dies bietet Apotheken nicht nur finanzielle Sicherheit, sondern auch das Vertrauen, dass ihr Versicherungsschutz kontinuierlich den neuesten Risiken und technologischen Entwicklungen angepasst wird.

In einem Umfeld, das durch rapide technologische Entwicklungen und komplexe gesetzliche Anforderungen geprägt ist, wird die Anpassungsfähigkeit von Versicherungspolicen immer entscheidender für die wirtschaftliche Resilienz von Apotheken. Die PharmaRisk® OMNI bietet durch ihre innovative Struktur eine Versicherungslösung, die nicht nur reaktiven Schutz bietet, sondern Apotheken aktiv dabei unterstützt, sich auf zukünftige Herausforderungen vorzubereiten und auf diese zu reagieren.

Die Bestands- und InnovationsGarantie der PharmaRisk® OMNI spiegelt ein tiefes Verständnis für die dynamischen Bedürfnisse der Apothekenbranche wider und setzt einen neuen Standard für Versicherungen, die nicht nur bestehende, sondern auch zukünftige Risiken abdecken. Dies zeigt, wie Versicherungen über ihre traditionelle Rolle hinauswachsen können, indem sie nicht nur Schäden regulieren, sondern auch präventiv wirken und den Versicherten ermöglichen, mit Vertrauen in eine unsichere Zukunft zu blicken.

Die fortschrittlichen Funktionen und die flexible Anpassung der PharmaRisk® OMNI verdeutlichen, dass Versicherungen ein essenzieller Partner für Apotheken sind, um sowohl aktuellen als auch zukünftigen Anforderungen gerecht zu werden. In einem Markt, der von stetigem Wandel geprägt ist, stellt diese Versicherungspolice ein kritisches Werkzeug dar, das Apotheken hilft, nicht nur zu überleben, sondern zu gedeihen.

 

Hilfstaxe auf dem juristischen Prüfstand: DAV plant Musterklagen – Apotheken im Zentrum der Auseinandersetzung

Der jahrelange Konflikt um die Hilfstaxe spitzt sich weiter zu: Der Deutsche Apothekerverband (DAV) bereitet nach Informationen aus gut unterrichteten Kreisen mehrere Musterklagen gegen den GKV-Spitzenverband vor. Die juristische Offensive soll Klarheit über die umstrittenen Vergütungsregelungen für parenterale Zubereitungen schaffen, insbesondere bei Zytostatika und anderen individuell hergestellten Infusionslösungen. Seit der Kündigung des bisherigen Rahmenvertrags durch die gesetzlichen Krankenkassen im Jahr 2020 fehlt es an einer verlässlichen Grundlage für die Abrechnung. Derzeit gelten übergangsweise fortgeschriebene Regeln – ein Zustand, der weder für Apotheken noch für Kassen langfristig tragbar erscheint.

Die sogenannte Hilfstaxe, die ursprünglich eine zwischen DAV und GKV-Spitzenverband ausgehandelte vertragliche Vereinbarung war, regelt die Preisbildung für aufwändig hergestellte Arzneimittel, insbesondere im Bereich der Onkologie. Neben dem eigentlichen Wirkstoffpreis berücksichtigt sie auch Zuschläge für Herstellung, Dokumentation, Personal- und Raumkosten sowie Materialaufwand. Seit der Vertragsauflösung operieren Apotheken in einer rechtlich prekären Grauzone. Zwar werden weiterhin Rechnungen auf Basis der alten Hilfstaxe erstellt, doch immer häufiger kommt es zu Retaxationen und Abrechnungsstreitigkeiten.

Der DAV sieht sich nun gezwungen, den Konflikt vor die Sozialgerichtsbarkeit zu bringen. Juristisch versierte Experten arbeiten derzeit mit Hochdruck an der Auswahl geeigneter Fallkonstellationen, die sich als Musterverfahren eignen. Dabei geht es insbesondere um die Anwendbarkeit der bisherigen Taxe ohne vertragliche Grundlage, um rechtliche Fragen zur Wirtschaftlichkeit, um Abschläge sowie um die generelle Verbindlichkeit von Preisregelungen im Rahmen nicht mehr bestehender Vereinbarungen. Auch die Rechtsfrage, ob Krankenkassen einseitig Preiskürzungen durchsetzen dürfen, soll geklärt werden.

Ein zentrales Element der Strategie: Apotheken sollen als Kläger auftreten. Der DAV ruft deshalb gezielt dazu auf, konkrete Fälle aus der Praxis zu melden, die sich für eine gerichtliche Klärung eignen. Die Bereitschaft unter den Apotheken scheint groß. Viele Betriebe beklagen seit Jahren finanzielle Verluste durch nicht kostendeckende Erstattungen und sehen in der juristischen Klärung die einzige Möglichkeit, verbindliche Rechtssicherheit herzustellen.

In den Fokus rückt dabei auch die Frage, ob es dem GKV-Spitzenverband erlaubt ist, ohne vertragliche Regelung die geltende Hilfstaxe einseitig auszulegen oder zu unterlaufen. Apotheken berichten vermehrt von teils willkürlich anmutenden Retaxationen, die mit angeblich unwirtschaftlicher Herstellung oder zu hohen Zuschlägen begründet werden – obwohl die Grundlage dafür, so der DAV, durch das bisherige Verfahren eigentlich klar geregelt war.

Während der DAV die Musterklagen vorbereitet, gibt sich der GKV-Spitzenverband zurückhaltend. Offizielle Stellungnahmen zur aktuellen Eskalation sind bislang ausgeblieben. In früheren Äußerungen hatte der Verband jedoch darauf hingewiesen, dass man ein neues, wirtschaftlicheres Vergütungsmodell anstrebe. Die Verhandlungen mit dem DAV waren seitdem mehrfach gescheitert – nicht zuletzt aufgrund grundsätzlicher Differenzen über die Höhe der Zuschläge und die Anerkennung der tatsächlichen Herstellkosten.

Die juristische Eskalation dürfte nun über Jahre hinweg für Rechtsunsicherheit sorgen – mit unmittelbaren Auswirkungen auf die Versorgungspraxis in den Apotheken. Denn solange keine neuen, gerichtsfesten Regelungen existieren, bleibt jede Herstellung einer parenteralen Rezeptur ein betriebswirtschaftliches Risiko. Einige Apotheken haben ihr Angebot bereits eingeschränkt oder vollständig eingestellt. Andere arbeiten trotz der Unsicherheiten weiter – auch aus Sorge um die Versorgung schwerkranker Patienten.

Der aktuelle Schritt des Deutschen Apothekerverbands, mehrere Musterklagen gegen den GKV-Spitzenverband auf den Weg zu bringen, ist nicht nur Ausdruck juristischer Notwehr, sondern ein klares Signal: Die Apothekenbranche lässt sich nicht dauerhaft auf eine Rolle als Lückenfüller in einem strukturell ungelösten System degradieren. Seit Jahren wird auf dem Rücken der Apotheken um Centbeträge gefeilscht, während diese gleichzeitig höchste Anforderungen an Qualität, Dokumentation und Therapiesicherheit erfüllen müssen. Die Kündigung der Hilfstaxe-Vereinbarung durch den GKV-Spitzenverband war kein Neuanfang, sondern ein Rückschritt – hinein in eine Phase struktureller Unsicherheit.

Die Apotheken haben in dieser Gemengelage bewundernswert lange durchgehalten. Doch die Grenze der Belastbarkeit ist erreicht. Retaxationen, wirtschaftliche Risiken, ein wachsender bürokratischer Aufwand und eine zunehmende juristische Grauzone bei der Abrechnung gefährden die Existenz vieler spezialisierter Apotheken. Dass der DAV nun den Weg der gerichtlichen Klärung sucht, ist ein längst überfälliger Schritt – auch wenn er mit Risiken verbunden ist.

Die Entscheidung, Apotheken aktiv in die Klagevorbereitung einzubinden, ist dabei ebenso pragmatisch wie strategisch: Nur mit authentischen Fällen lässt sich das Ausmaß der Misere greifbar machen. Die Sozialgerichte werden sich nun mit Fragen beschäftigen müssen, die längst politisch hätten geklärt werden müssen – etwa mit der Grundsatzfrage, ob die Vergütung für aufwändige patientenindividuelle Arzneimittelherstellung weiterhin auf einer pauschalisierten Grundlage erfolgen darf, die in der Realität kaum noch Kosten deckt.

Der Ausgang der Verfahren wird weitreichende Folgen haben. Sollte der DAV Erfolg haben, könnte dies nicht nur die Position der Apotheken in künftigen Verhandlungen stärken, sondern auch eine Neubewertung der wirtschaftlichen Bedingungen für individuelle Arzneimittelherstellung erzwingen. Verlieren die Apotheken hingegen, droht ein Präzedenzfall, der das wirtschaftliche Risiko weiter auf die Betriebe abwälzt – mit unabsehbaren Folgen für die Versorgung schwerkranker Patienten.

In jedem Fall zeigt der Konflikt eines deutlich: Die Zeit für politische Ausweichmanöver ist vorbei. Es braucht keine weiteren Absichtserklärungen, sondern belastbare Rahmenbedingungen – vertraglich oder gesetzlich geregelt. Denn Gesundheit ist keine Verhandlungsmasse. Und Versorgungssicherheit darf nicht länger das Ergebnis juristischer Auslegungssache sein.

 

Digitale Lösung gegen Retaxationen – Apotheken setzen auf neue Plattformstrategie

Die standeseigene Digitalgesellschaft Gedisa hat auf einer außerordentlichen Mitgliederversammlung des Landesapothekerverbands Sachsen-Anhalt in Landsberg ihr erweitertes Konzept zur Bekämpfung von Retaxationen vorgestellt. Im Mittelpunkt der Präsentation durch Geschäftsführer Sören Friedrich stand die Einführung einer einheitlichen digitalen Plattform für Apothekenbetriebe, die unter anderem eine strukturierte Datenübermittlung, automatisierte Prüfprozesse und perspektivisch den Einsatz künstlicher Intelligenz vorsieht.

Die Apothekenlandschaft in Deutschland befindet sich im Wandel. Sinkende Betriebszahlen, Fachkräftemangel und bürokratische Belastungen sorgen für zunehmenden wirtschaftlichen Druck. Besonders Retaxationen durch Krankenkassen stellen für viele Apotheken ein unkalkulierbares Risiko dar. Gedisa sieht hier Handlungsbedarf und will mithilfe digitaler Prozesse standardisierte Schnittstellen zwischen Apotheken, Landesverbänden und Kostenträgern schaffen. Ziel ist es, Fehlerquellen frühzeitig zu erkennen und den Aufwand für Rückfragen und Rückforderungen deutlich zu verringern.

Die digitale Plattform soll darüber hinaus eine rechtskonforme Aufbewahrung aller relevanten Dokumente ermöglichen. Datensicherheit, Unveränderbarkeit und Zugriffsschutz sollen über eine verschlüsselte Cloudlösung sichergestellt werden, für die jede Betriebsstätte einen eigenen Zugang erhält. Die Verantwortlichen setzen dabei auf zentrale Speicherung in eigener Infrastruktur und betonen die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben.

Ein weiterer Baustein des Konzepts ist der Einsatz künstlicher Intelligenz zur automatisierten Bearbeitung von Kleinstretaxationen. Diese verursachen in der Praxis oftmals einen erheblichen Bearbeitungsaufwand, ohne dass der wirtschaftliche Nutzen in einem angemessenen Verhältnis steht. Durch maschinelles Erkennen typischer Fehler und die Erstellung standardisierter Antwortschreiben soll künftig der Aufwand deutlich reduziert und die Transparenz für die Betriebe erhöht werden. Mittelfristig strebt die Gedisa an, das Thema Retaxationen bis 2026 weitgehend zu lösen.

Finanziert werden soll das Vorhaben über eine monatliche Pauschale in Höhe von 39 Euro pro Apotheke. Nachdem die initiale Anschubfinanzierung durch die Landesverbände Ende 2024 ausläuft, müssen die Apotheken den laufenden Betrieb künftig selbst tragen. Die geplante Beitragserhebung führte in der Versammlung zu kontroversen Diskussionen. Kritisiert wurde unter anderem, dass Apotheken bereits an mehreren Stellen für digitale Lösungen zahlen würden und eine klare Priorisierung erforderlich sei.

Trotz der Einwände entschied sich eine breite Mehrheit der Mitglieder für die Fortführung der Finanzierung. Der Beschluss soll sicherstellen, dass die begonnene digitale Infrastruktur nicht ins Stocken gerät und das Projekt weitergeführt werden kann. Zum Abschluss informierte der Verbandsvorsitzende Mathias Arnold noch über die neue Plakatkampagne der ABDA. Apotheken sollen mit personalisierten Motiven stärker sichtbar gemacht werden, etwa durch die Einbindung eigener Mitarbeitender auf den Plakaten.

Die Initiative der Gedisa ist ein Schritt in die richtige Richtung – aber auch ein Signal dafür, wie angespannt die Lage in den Apotheken inzwischen ist. Retaxationen belasten den Alltag, kosten Zeit, Personal und Nerven. Dass sich der Berufsstand nun auf eigene Lösungen besinnt, zeigt nicht nur Innovationskraft, sondern auch eine zunehmende Distanz zu den etablierten Versorgungsstrukturen. Ob das Konzept langfristig trägt, hängt nicht nur von der technischen Umsetzbarkeit, sondern auch von der Akzeptanz unter den Apotheken ab. Die Diskussion um die Zusatzkosten zeigt, dass die Schmerzgrenze vielerorts erreicht ist. Wenn der Nutzen im Alltag spürbar wird, könnte das Projekt jedoch ein wichtiger Baustein zur Entlastung werden – und ein Modellfall für digitale Eigenverantwortung im Gesundheitswesen.

 

dm steigt in grenznahen OTC-Versandhandel ein – Neue Realität für Apotheken

Der Drogeriemarkt dm plant den Einstieg in den Versandhandel mit apothekenpflichtigen, nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln (OTC) über eine neu gegründete Präsenzapotheke im tschechischen Bor, unweit der deutschen Grenze. Der Start soll im Herbst erfolgen und stellt einen strategischen Vorstoß dar, bei dem die rechtlichen Rahmenbedingungen des deutschen Apothekenrechts bewusst umgangen werden. Der Versand erfolgt aus dem EU-Ausland, während der Onlineshop weiterhin unter der bekannten deutschen dm-Domain läuft – eine juristisch abgestimmte Konstruktion, die sich auf das europäische Fernabsatzrecht stützt.

Der Schritt markiert einen tiefgreifenden Einschnitt im Apothekenmarkt. Mit seiner etablierten Markenpräsenz, einem flächendeckenden Filialnetz und digitalen Services wie Click-&-Collect sowie der Integration von Payback punktet dm bei einer breiten Kundschaft. Diese emotionale Kundenbindung stellt einen erheblichen Wettbewerbsvorteil dar. In aktuellen Markterhebungen zum Onlinehandel mit OTC-Produkten rangiert dm bereits hinter Shop Apotheke und deutlich vor Doc Morris – obwohl der Versandhandel mit apothekenpflichtigen Produkten bisher noch nicht einmal angelaufen ist.

Für inhabergeführte Apotheken in Deutschland bringt diese Entwicklung weitreichende Risiken mit sich. dm ist für seine stabile Niedrigpreisstrategie bekannt, was den Preisdruck im ohnehin hart umkämpften OTC-Geschäft weiter erhöhen dürfte. Kunden, die Arzneimittelpreise online vergleichen, stellen zunehmend kritische Rückfragen zu den höheren Preisen stationärer Apotheken. Die Erwartungshaltung verändert sich.

Zugleich wandelt sich das Konsumverhalten. Bequemlichkeit, Schnelligkeit und Preisvorteile dominieren zunehmend die Entscheidung der Verbraucher – besonders bei jüngeren Zielgruppen, die den persönlichen Kontakt in der Apotheke vor Ort immer seltener suchen. Die Folge: Die Bindung an die klassische Apotheke schwindet.

Besorgniserregend ist zudem die strukturelle Wettbewerbsverzerrung. Durch den Sitz der Versandapotheke im EU-Ausland kann dm nationale Vorschriften wie das Mehrbesitzverbot oder die Vorgabe pharmazeutischer Fachkräfte in bestimmten Vertriebswegen umgehen. Dies verschafft dem Konzern Vorteile, die deutschen Apotheken aus regulatorischen Gründen verwehrt bleiben.

Hinzu kommt, dass viele Apotheken in den vergangenen Jahren in ihre digitale Sichtbarkeit investiert haben. Doch gegen die technische Leistungsfähigkeit und Logistikinfrastruktur eines Konzerns wie dm geraten diese Angebote leicht ins Hintertreffen. Die Kombination aus markenstarkem Auftreten, Kundenservice und flächendeckendem Versand stellt eine neue Dimension im Wettbewerb dar.

Der Vorstoß von dm ist ein Weckruf. Apothekerinnen und Apotheker müssen ihre Stärken neu definieren: individuelle Beratung, pharmazeutische Dienstleistungen, Spezialisierungen und digitale Anschlussfähigkeit. Kooperationen, Vernetzung mit Ärzten oder Pflegeeinrichtungen sowie das gezielte Ausbauen von Präventionsangeboten könnten Wege sein, sich von der Konkurrenz abzugrenzen.

Fest steht: Der OTC-Markt öffnet sich weiter für branchenfremde Akteure. Supermärkte, Drogerien und Onlineplattformen fordern die einst exklusive Rolle der Apotheke heraus. Wer im künftigen Gesundheitsmarkt bestehen will, muss die Veränderungen nicht nur erkennen – sondern aktiv gestalten.

Der Einstieg von dm in den grenznahen OTC-Versandhandel ist mehr als eine wirtschaftliche Expansion – er ist ein Signal. Der Apothekenmarkt wird neu sortiert. Während sich traditionelle Apotheken noch an alte Marktmechanismen klammern, setzt ein Handelsriese zu einem strukturell cleveren und rechtlich zulässigen Schachzug an, der das Kräfteverhältnis verändert.

Die Herausforderung besteht nicht nur im Preis, sondern im System. dm nutzt die Möglichkeiten der europäischen Warenverkehrsfreiheit konsequent aus – legal, aber mit spürbaren Folgen für den deutschen Apothekenstandort. Wer sich dem Wandel verweigert, läuft Gefahr, ins Hintertreffen zu geraten.

Jetzt ist die Zeit für mutige Konzepte und echte Alleinstellungsmerkmale. Beratungsqualität allein wird nicht reichen. Es braucht strategische Neuausrichtungen, politische Debatten über faire Marktbedingungen und ein gemeinsames Verständnis, dass Versorgung mehr ist als Versand.

Der Apothekenberuf steht am Scheideweg. Wer überleben will, muss nicht nur handeln – sondern vorausdenken.

 

Stadas Börsenpläne erneut auf Eis – Unklare Perspektive beim Pharmahersteller aus Bad Vilbel

Der Arzneimittelhersteller Stada hat den geplanten Börsengang erneut verschoben. Das Unternehmen mit Sitz in Bad Vilbel nennt das aktuell volatile Marktumfeld als Hauptgrund für die Absage, ohne jedoch einen neuen Zeitplan zu nennen. Damit nimmt die bewegte Kapitalmarktgeschichte des Traditionsunternehmens eine weitere Wendung. Beobachter sehen darin ein Symptom der Unsicherheit in der strategischen Ausrichtung des Konzerns, der bereits mehrfach zwischen Börsennotierung und Privatisierung hin- und hergependelt ist.

Stada war bis zum Jahr 2020 über viele Jahrzehnte an der Börse gelistet, ehe die Eigentümer Bain Capital und Cinven den Rückzug vom Kapitalmarkt vollzogen. Die Übernahme der beiden Finanzinvestoren im Jahr 2017 hatte bereits zu erheblichen strukturellen Veränderungen innerhalb des Unternehmens geführt. Damals war der Rückzug von der Börse Teil einer langfristigen Neuausrichtung, die auf Effizienzsteigerung und Internationalisierung abzielte. Mit der vollständigen Dekotierung 2020 schien Stada endgültig dem Kapitalmarkt den Rücken zu kehren.

Doch bereits wenige Jahre später mehrten sich erneut die Signale für eine Rückkehr auf das Börsenparkett. Vor allem im Jahr 2023 war die Rede von einem bevorstehenden Initial Public Offering (IPO) laut geworden. Finanzkreise berichteten von intensiven Vorbereitungen im Hintergrund, unter anderem von ersten Gesprächen mit Investmentbanken und einem klaren Zeitfenster. Das Ziel: Mit frischem Kapital die globale Expansion vorantreiben, das Produktsortiment weiterentwickeln und strategische Zukäufe ermöglichen.

Dass diese Pläne nun abermals gestoppt wurden, überrascht Branchenkenner nicht gänzlich. Die Kombination aus geopolitischen Risiken, Zinserhöhungen, einer wachsenden Investorenzurückhaltung sowie der schwachen Kursentwicklung anderer Börsenneulinge habe laut Experten zu einem deutlichen Abwägen geführt. Der Markt sei derzeit nicht aufnahmefähig für ein Unternehmen wie Stada, das zwar solide aufgestellt sei, aber weder als Innovationsführer noch als spektakulärer Wachstumswert gilt.

Intern heißt es, das Management wolle keinen „überstürzten“ Schritt wagen, der in einer unterbewerteten Erstnotiz münden könnte. Stattdessen wolle man den geeigneten Zeitpunkt abwarten, um einen nachhaltigen Börsenerfolg zu gewährleisten. Gleichwohl bleibt unklar, ob und wann ein neuer Anlauf erfolgen wird. Konkrete Aussagen zum weiteren Vorgehen bleiben vage. Auch die Eigentümer äußern sich bislang nicht zu strategischen Alternativen wie einer Beteiligungsveräußerung, einem Private Sale oder einer erneuten Börsenvorbereitung zu einem späteren Zeitpunkt.

In der Belegschaft wächst indes die Unsicherheit. Ein Börsengang hätte auch Auswirkungen auf die Beteiligungsprogramme für Mitarbeiter sowie auf die langfristige Investitionsplanung in Forschung und Entwicklung. Zudem steht die Frage im Raum, wie es mit dem angestrebten Wachstum außerhalb Europas weitergehen soll – gerade in Märkten wie Lateinamerika oder Asien, wo Investitionen notwendig wären, um wettbewerbsfähig zu bleiben.

Analysten bewerten die jüngste Wendung differenziert. Während einige die Entscheidung als pragmatisch und angesichts der aktuellen Rahmenbedingungen als verantwortungsvoll einstufen, sehen andere darin einen Mangel an strategischer Klarheit. In jedem Fall sendet das Unternehmen ein ambivalentes Signal an den Kapitalmarkt, das Vertrauen kostet.

Der jüngste Rückzieher von Stada beim geplanten Börsengang ist mehr als nur eine taktische Entscheidung. Er steht exemplarisch für die Unsicherheit, die ein Unternehmen ausstrahlt, wenn Strategie und Kommunikation nicht im Gleichschritt verlaufen. Seit Jahren oszilliert Stada zwischen öffentlicher Kapitalmarktorientierung und privater Kontrolle durch Finanzinvestoren. Dieses Hin und Her lässt sich schwerlich als vorausschauende Unternehmenspolitik interpretieren – vielmehr entsteht der Eindruck einer reaktiven, marktabhängigen Entscheidungsfindung, bei der nachhaltige Planung auf der Strecke bleibt.

Natürlich sind die Argumente für eine Verschiebung nachvollziehbar: ein angespanntes Börsenumfeld, das Scheitern prominenter IPOs in den letzten Monaten, globale Unsicherheiten. Doch wer sich 2023 mit aller Deutlichkeit in Stellung bringt, um zurück an die Börse zu kehren, und entsprechende Signale in den Markt sendet, übernimmt damit auch kommunikative Verantwortung. Die Entscheidung, diese Signale nun ins Leere laufen zu lassen, beschädigt die Glaubwürdigkeit. Investoren, Analysten und Mitarbeitende verlieren gleichermaßen das Vertrauen in die Verlässlichkeit strategischer Aussagen.

Hinzu kommt: Die Kapitalmärkte sind nicht bloß Finanzierungsquellen. Sie sind Spiegel der Unternehmensidentität und Taktgeber für Transparenz, Governance und Zukunftsausrichtung. Wer den Gang an die Börse anpeilt, muss nicht nur eine stabile Bilanz, sondern auch ein stabiles Selbstbild präsentieren. Hier liegt eine zentrale Schwäche in der aktuellen Stada-Kommunikation – es fehlt an klarer Linie, an langfristiger Vision, die über opportunistisches Timing hinausreicht.

Der Pharmamarkt verändert sich rapide. Globale Lieferketten, regulatorische Anforderungen, Innovationsdruck und Margenkampf erfordern strategische Klarheit. Ein zögerliches Lavieren zwischen Kapitalmarkt und Private Equity ist unter diesen Bedingungen nicht zukunftsfähig. Stada wird sich entscheiden müssen: Will man ein langfristig investorengetriebenes Unternehmen sein – mit allen Verpflichtungen, die das mit sich bringt? Oder bleibt man unter dem Schirm privater Eigentümer, mit mehr Handlungsspielraum, aber auch weniger öffentlicher Legitimität?

Die Antwort auf diese Frage wird darüber entscheiden, ob Stada in Zukunft als stabiler Akteur im globalen Pharmamarkt wahrgenommen wird – oder als Getriebener der eigenen Unentschlossenheit.

 

Online-Rezepte für Cannabis: Ärzte und Apotheker schlagen Alarm

Die Ärztekammer Nordrhein warnt vor einer besorgniserregenden Entwicklung im Zusammenhang mit der Verordnung von Medizinalcannabis über Online-Plattformen. Seit der Entkriminalisierung von Cannabis zum 1. April 2024 sei eine Zunahme von Rezepten zu beobachten, die ausschließlich auf Basis digital ausgefüllter Fragebögen ohne persönlichen Arztkontakt ausgestellt werden. Die Kammer spricht von einem ungewollten Nebeneffekt der Teillegalisierung und sieht ein wachsendes Missbrauchspotenzial.

Laut Ärztekammer nutzen insbesondere international agierende Internet-Anbieter die neue Rechtslage, um ein profitables Geschäftsmodell zu etablieren. Auf deren Plattformen werde Medizinalcannabis häufig ohne kritische Prüfung verordnet – eine Entwicklung, die sowohl dem ärztlichen Berufsrecht als auch medizinischen Standards widerspreche. Die Fernbehandlung durch ausländische Ärztinnen und Ärzte sei oft nicht durch deutsche Vorschriften regulierbar, was eine rechtliche Grauzone schaffe.

Zugleich sehen sich Apotheken zunehmend mit entsprechenden Verordnungen konfrontiert, die kaum Rückschlüsse auf eine fundierte medizinische Indikation zulassen. Dabei unterliegt Medizinalcannabis seit April nicht mehr dem Betäubungsmittelgesetz. Die Verschreibung erfolgt nicht länger über ein spezielles BtM-Rezept, sondern kann regulär auf Privatrezept ausgestellt werden. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) meldet einen sprunghaften Anstieg der Einfuhrmengen: Wurden 2023 noch rund 32,5 Tonnen Cannabisblüten importiert, waren es 2024 bereits mehr als 72 Tonnen.

Die Ärztekammer Nordrhein fordert deshalb, die Verschreibung von Medizinalcannabis wieder auf den persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt zu beschränken oder eine erneute Aufnahme in das Betäubungsmittelgesetz zu prüfen. In der jüngsten Kammerversammlung wurde zudem auf das erhebliche Missbrauchsrisiko und mögliche Nebenwirkungen hingewiesen, insbesondere bei jungen Erwachsenen. Medizinalcannabis sei ein Rauschmittel, das nur in medizinisch klar begründeten Ausnahmefällen zum Einsatz kommen solle.

Auch auf rechtlicher Ebene wurde gegen Online-Plattformen vorgegangen. Die Apothekerkammer Nordrhein erzielte vor dem Landgericht Hamburg einen Erfolg gegen die Plattform „Dr. Ansay“. Diese hatte mit vereinfachten Zugangsmöglichkeiten zu medizinischem Cannabis geworben, bei denen allein das Ausfüllen eines Fragebogens für eine Verordnung genügte. Das Gericht untersagte die Bewerbung solcher telemedizinischen Behandlungen mit dem Ziel der Cannabisverordnung gegenüber Verbrauchern.

Der Präsident der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA), Thomas Preis, kritisierte die Praxis deutlich. Die vermeintliche Fernbehandlung durch Fragebögen sei mit ärztlichen Standards nicht vereinbar und untergrabe das Vertrauen in die medizinische Versorgung.

Die Diskussion um Medizinalcannabis und digitale Gesundheitsangebote entwickelt sich damit zunehmend zu einem Streitfall zwischen Innovation und ärztlicher Sorgfaltspflicht. Während Plattformanbieter auf niedrigschwellige Versorgung setzen, fordern Kammern und Fachverbände eine Rückkehr zu strengeren Kontrollen und einer klaren Trennung zwischen medizinischer Indikation und Freizeitkonsum.

Die Entkriminalisierung von Cannabis sollte nicht dazu führen, dass medizinisch begründete Therapien durch gewerbliche Vereinfachung untergraben werden. Wenn Diagnose und Verordnung auf das bloße Ankreuzen von Symptomen im Netz reduziert werden, wird der ärztliche Beruf zur Formalie degradiert. Der Fall zeigt deutlich, dass gesetzliche Regelungen hinter der digitalen Realität hinterherhinken. Telemedizin darf kein Einfallstor für Versorgung ohne Verantwortung werden. Es ist höchste Zeit, dass Gesetzgeber und Aufsichtsbehörden handeln – bevor aus medizinischer Hilfe ein kommerzielles Einfallstor für missbräuchlichen Konsum wird.

 

Herz im Takt der Hormone – Wie der Menstruationszyklus das vegetative Nervensystem beeinflusst

Der weibliche Menstruationszyklus wird häufig in erster Linie mit Fruchtbarkeit, Stimmungsschwankungen oder Hautveränderungen assoziiert. Doch die monatlichen hormonellen Umstellungen betreffen weit mehr als nur die Fortpflanzungsorgane. Eine aktuelle Studie des Max-Planck-Instituts für Kognitions- und Neurowissenschaften in Leipzig liefert nun erstmals detaillierte Erkenntnisse darüber, wie die hormonellen Schwankungen im Zyklusverlauf auch das Herz und das vegetative Nervensystem beeinflussen.

Im Rahmen der Untersuchung beobachteten die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler eine Gruppe gesunder Frauen über mehrere Zyklusphasen hinweg. Dabei wurden unter anderem die Herzfrequenz (HF), die Herzratenvariabilität (HRV) sowie die Aktivität bestimmter Gehirnregionen gemessen, die für die autonome Regulation des Herz-Kreislauf-Systems verantwortlich sind. Der Fokus lag auf dem Zusammenspiel zwischen hormonellen Veränderungen und der Funktion des sogenannten autonomen Nervensystems – also jenem Teil des Nervensystems, der unbewusst Körperfunktionen wie Herzschlag, Atmung und Verdauung steuert.

Die Ergebnisse zeigen einen klaren Zusammenhang zwischen der Zyklusphase und der Funktion des vegetativen Nervensystems. In der frühen Follikelphase, wenn der Östrogenspiegel ansteigt, waren Herzfrequenz und HRV im physiologischen Gleichgewicht. In der Lutealphase – nach dem Eisprung, wenn der Progesteronspiegel deutlich steigt – registrierten die Forscher hingegen eine Erhöhung der durchschnittlichen Herzfrequenz sowie eine Abnahme der HRV. Letztere gilt in der Medizin als Indikator für die Anpassungsfähigkeit des Herzens an Stressoren und äußere Reize. Eine niedrige HRV kann mit einem erhöhten Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen in Verbindung stehen.

Auch die neurologischen Messungen ergaben zyklusabhängige Aktivitätsunterschiede in Gehirnarealen, die für die kardiale Steuerung von Bedeutung sind. Dies legt nahe, dass der Menstruationszyklus über neurohormonale Pfade eine direkte Rückkopplung auf das Herzkreislaufsystem ausübt – eine Erkenntnis, die in der bisherigen Forschung weitgehend unberücksichtigt geblieben ist.

Die Studie verdeutlicht die Notwendigkeit, die weibliche Physiologie in der medizinischen Forschung differenzierter zu betrachten. Bisher basieren viele diagnostische Normwerte auf männlichen Referenzgruppen. Zyklusabhängige Veränderungen bei Herzfrequenz, Blutdruck oder EKG-Werten könnten jedoch bei Frauen zu Fehleinschätzungen führen, wenn sie nicht in den klinischen Kontext eingeordnet werden.

Zudem hat die Untersuchung auch praktische Relevanz für die ärztliche Versorgung: Beispielsweise könnten kardiologische Diagnosen oder Medikamenteneinstellungen künftig besser individualisiert werden, wenn die jeweilige Zyklusphase berücksichtigt wird. Auch bei sportmedizinischen Fragen, Stressdiagnostik oder der Behandlung hormonbedingter Beschwerden wie PMS könnten die neuen Erkenntnisse Anwendung finden.

Langfristig könnten zyklusbasierte Analysen sogar dabei helfen, Frühindikatoren für Herz-Kreislauf-Risiken zu identifizieren – insbesondere bei Patientinnen mit Vorerkrankungen oder hormonellen Dysbalancen. Die Studie ist damit ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer geschlechtersensiblen und personalisierten Medizin.

Die Ergebnisse der Leipziger Studie sind ein wissenschaftlicher Paukenschlag – und ein medizinisches Alarmsignal zugleich. Seit Jahrzehnten ist bekannt, dass sich Männer und Frauen in ihrer hormonellen Ausstattung, Stoffwechselregulation und Immunreaktion unterscheiden. Doch in der klinischen Praxis bleibt dieser Unterschied häufig eine theoretische Randnotiz. Die aktuelle Forschung macht deutlich: Der weibliche Zyklus ist nicht nur ein reproduktives Phänomen, sondern ein zentraler Taktgeber für viele körperliche Prozesse – auch für das Herz.

Dass die Herzfrequenz und ihre Variabilität systematisch mit dem hormonellen Zyklus schwanken, sollte Konsequenzen für Diagnostik, Therapie und medizinische Ausbildung haben. Wenn eine Frau in der Lutealphase einen erhöhten Ruhepuls aufweist, ist das womöglich keine pathologische Auffälligkeit, sondern eine physiologische Reaktion auf Progesteron. Wer das nicht weiß, läuft Gefahr, unnötige Untersuchungen einzuleiten oder falsche Schlüsse zu ziehen.

Besonders bedenklich ist, dass Normwerte in der Medizin oft auf männlichen Datensätzen beruhen. Frauen werden nicht nur seltener in Studien berücksichtigt, ihre zyklusbedingten Unterschiede werden häufig ignoriert. Die Folge ist eine strukturelle Verzerrung in der medizinischen Versorgung, die Risiken birgt – gerade bei Herz-Kreislauf-Erkrankungen, deren Symptome bei Frauen ohnehin oft unspezifischer verlaufen und deshalb häufiger übersehen werden.

Die Wissenschaft liefert nun eindeutige Hinweise, dass ein Umdenken notwendig ist. Die zyklusbedingte Dynamik der Herzaktivität ist kein medizinischer Ausreißer, sondern Ausdruck normaler weiblicher Physiologie. Eine individualisierte Medizin muss diese Tatsache nicht nur anerkennen, sondern in konkrete Handlungsanleitungen übersetzen: Sei es in der kardiologischen Diagnostik, bei Medikamentenstudien oder in der Prävention.

Diese Studie zeigt, wie wichtig es ist, geschlechtsspezifische Unterschiede nicht als Problem, sondern als Chance zu begreifen. Die Integration zyklusbasierter Erkenntnisse kann nicht nur die medizinische Genauigkeit erhöhen, sondern auch das Vertrauen von Patientinnen in ihre Versorgung stärken. Denn wer verstanden wird, fühlt sich auch besser behandelt.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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