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SICHERHEIT | Medienspiegel & Presse |
Ein Versicherungsnehmer verschweigt bewusst psychische Vorerkrankungen bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung, um bessere Konditionen zu erzielen, und meldet den Versicherungsfall strategisch nach Ablauf der Anfechtungsfrist. Gerichte bewerten dies als arglistige Täuschung und sehen einen schweren Verstoß gegen Treu und Glauben. Das Urteil des OLG Braunschweig, bestätigt durch den BGH, zeigt die Grenzen rechtlicher Fristen und unterstreicht die Bedeutung von Ehrlichkeit und Transparenz in Versicherungsverträgen.
Ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Braunschweig, das durch den Bundesgerichtshof (BGH) bestätigt wurde, zeigt die weitreichenden Konsequenzen vorsätzlicher Täuschung bei Berufsunfähigkeitsversicherungen (BU). Der Fall macht deutlich, dass auch nach Ablauf gesetzlicher Fristen arglistiges Verhalten nicht folgenlos bleibt. Mit ihrer Entscheidung stärken die Gerichte die Grundsätze von Treu und Glauben und setzen klare Grenzen für die Rechte von Versicherungsnehmern.
Im vorliegenden Fall hatte ein Versicherungsnehmer bei Abschluss einer BU-Versicherung psychische Vorerkrankungen verschwiegen. Diese Informationen, die von der Versicherung ausdrücklich abgefragt worden waren, wurden bewusst zurückgehalten, um günstigere Vertragsbedingungen zu erlangen. Einige Jahre später wurde der Versicherungsnehmer berufsunfähig, wobei die verschwiegenen psychischen Erkrankungen eine wesentliche Rolle spielten. Anstatt den Versicherungsfall umgehend zu melden, wartete der Versicherungsnehmer bis nach Ablauf der zehnjährigen Anfechtungsfrist gemäß § 124 Abs. 3 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Die Meldung erfolgte nur wenige Tage nach Fristablauf, wodurch der Versicherer den Vertrag nicht mehr wegen arglistiger Täuschung anfechten konnte.
Das OLG Braunschweig bewertete dieses Verhalten als schwerwiegenden Verstoß gegen Treu und Glauben. Die Richter argumentierten, dass der Versicherungsnehmer bewusst versucht habe, das Anfechtungsrecht der Versicherung zu umgehen. Besonders belastend war die Tatsache, dass der Versicherungsnehmer denselben Versicherungsfall bei einem anderen Versicherer fristgerecht angezeigt hatte. Dies ließ keinen Zweifel daran, dass die verspätete Meldung in diesem Fall strategisch motiviert war. Die Verweigerung der Leistungen durch den Versicherer wurde daher vom Gericht als rechtmäßig bestätigt.
Das OLG betonte, dass Fristen keine Möglichkeit bieten dürften, Täuschung zu verschleiern. Die zehnjährige Anfechtungsfrist schütze Versicherungsnehmer nur vor unberechtigten oder verspäteten Anfechtungen, nicht jedoch vor den Konsequenzen vorsätzlichen Fehlverhaltens. Mit Beschluss vom 23.10.2024 bestätigte der Bundesgerichtshof die Entscheidung des OLG und wies die Beschwerde des Versicherungsnehmers gegen die Nichtzulassung der Revision zurück. Der BGH hob hervor, dass arglistige Täuschung auch nach Fristablauf zur Verweigerung von Versicherungsleistungen führen kann, da das Prinzip von Treu und Glauben ein zentrales Element des Vertragsrechts ist.
Dieses Urteil hat eine klare Signalwirkung: Versicherungsnehmer müssen sich bewusst sein, dass Täuschungen und strategische Fristausnutzungen nicht toleriert werden. Der Fall zeigt, dass die Pflicht zur Transparenz und Ehrlichkeit nicht nur beim Vertragsabschluss, sondern auch bei der Abwicklung von Versicherungsfällen eine entscheidende Rolle spielt.
Das Urteil des OLG Braunschweig, bestätigt durch den BGH, setzt einen deutlichen Maßstab für den Umgang mit Täuschung bei Berufsunfähigkeitsversicherungen. Es zeigt, dass das Vertrauen zwischen Versicherungsnehmern und Versicherern eine zentrale Grundlage für Versicherungsverträge bildet. Wer dieses Vertrauen missbraucht, kann sich weder auf gesetzliche Fristen noch auf vermeintliche Schutzmechanismen berufen.
Berufsunfähigkeitsversicherungen sind ein wichtiges Instrument zur Absicherung gegen die finanziellen Folgen von Arbeitsunfähigkeit. Sie beruhen jedoch auf einem transparenten Austausch von Informationen. Versicherungsnehmer sind verpflichtet, bei Vertragsabschluss wahrheitsgemäße Angaben zu machen und alle geforderten Informationen offenzulegen. Verstöße gegen diese Pflichten gefährden nicht nur den individuellen Versicherungsschutz, sondern auch die Stabilität des Systems insgesamt.
Das vorliegende Urteil unterstreicht, dass die Anfechtungsfrist von zehn Jahren kein Freibrief für arglistige Täuschung ist. Fristen sollen Rechtssicherheit schaffen, nicht jedoch vorsätzliches Fehlverhalten schützen. Mit ihrer Entscheidung haben die Gerichte klargestellt, dass ein bewusster Missbrauch dieser Fristen Konsequenzen haben muss, auch wenn der Anfechtungszeitraum formal abgelaufen ist.
Für Versicherungsnehmer ist dieses Urteil eine Mahnung, ihre Verpflichtungen ernst zu nehmen. Besonders in Berufen mit hoher psychischer und physischer Belastung, wie etwa im Gesundheitswesen, ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung von großer Bedeutung. Doch dieser Schutz greift nur, wenn die Grundlage des Vertrags – korrekte Angaben und rechtzeitige Meldungen – nicht verletzt wird.
Gleichzeitig zeigt der Fall, wie wichtig es ist, Versicherungsverträge und Gesundheitsdaten sorgfältig zu dokumentieren. Eine professionelle Beratung beim Abschluss solcher Versicherungen kann dazu beitragen, Missverständnisse zu vermeiden und die Rechte des Versicherungsnehmers zu sichern.
Dieses Urteil schafft nicht nur Klarheit, sondern trägt auch zur Integrität des Versicherungssystems bei. Es ist ein wichtiges Signal, dass Täuschung und strategische Ausnutzung von Fristen keine Akzeptanz finden – ein Schritt, der sowohl Versicherer als auch ehrliche Versicherungsnehmer schützt. Transparenz und Ehrlichkeit bleiben die zentralen Prinzipien eines funktionierenden Versicherungssystems, das auf Fairness und Vertrauen basiert.
Von Engin Günder, Fachjournalist
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