• 15.01.2025 – Apotheken-Nachrichten von heute - Update: Steigende Kosten, Retaxationen und neue Hoffnung

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APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Apotheken-Nachrichten von heute - Update: Steigende Kosten, Retaxationen und neue Hoffnung

 

Beitragserhöhungen, Apothekenstreitigkeiten und Durchbrüche in der Tuberkuloseforschung – ein Überblick aktueller Entwicklungen

Zum Jahreswechsel steigen nicht nur die Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung, sondern auch Privatversicherte sehen sich mit deutlichen Erhöhungen konfrontiert. Gleichzeitig spitzen sich die finanziellen Belastungen in Apotheken aufgrund anhaltender Retaxationen zu, während Versandapotheken ihre Rolle in der Arzneimittelversorgung weiter stärken möchten. Innerhalb der Standesvertretung der Apotheker kommt es zu Spannungen, die Reformbemühungen ausbremsen und bestehende Machtstrukturen zementieren. Inmitten dieser Herausforderungen rücken neue Dienstleistungen wie die Unterstützung bei der elektronischen Patientenakte ins Zentrum der Diskussion, begleitet von Kontroversen über Rezeptfälschungen und rechtliche Klarstellungen, wie jüngst durch das Bundesverwaltungsgericht zur Kennzeichnung von Hustensäften. Auch im Bereich der Online-Apotheken sorgt eine umstrittene Studie eines ehemaligen BMG-Beamten für Debatten über Marktstrukturen. Hoffnung auf Fortschritte gibt es in der Tuberkuloseforschung mit innovativen Wirkstoffen, während Experten eine präzisere Diagnostik bei Adipositas fordern. Eine aktuelle Studie zeigt zudem, dass selbst kurze Bewegungseinheiten das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen bei Frauen erheblich senken können. In diesem Spannungsfeld zwischen Gesundheitsversorgung, rechtlichen Auseinandersetzungen und wissenschaftlichen Fortschritten bleibt die Frage nach zukunftsfähigen L

 

Privatversicherte unter Druck: Deutliche Beitragssteigerungen zum Jahreswechsel

Zum Jahreswechsel sind nicht nur die Beiträge für gesetzlich Krankenversicherte durch gestiegene Zusatzbeiträge deutlich angehoben worden, auch Privatversicherte spüren die Belastung. Laut dem Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) sind etwa zwei Drittel der Privatversicherten von Beitragserhöhungen betroffen, die im Durchschnitt 18 Prozent betragen. Selbst wenn man Tarife ausklammert, die unterjährig angepasst werden, stiegen die Beiträge um durchschnittlich 12 Prozent. Für das Jahr 2025 wird der durchschnittliche Monatsbeitrag bei rund 623 Euro liegen, wie der PKV-Verband berichtet.

Die Kostenentwicklung in der privaten Krankenversicherung unterscheidet sich dabei kaum von der bei den gesetzlichen Kassen. Während die Beitragseinnahmen pro Versichertem in der privaten Krankenversicherung zwischen 2005 und 2025 um durchschnittlich 3,1 Prozent jährlich stiegen, lag der jährliche Anstieg bei den gesetzlichen Krankenkassen bei 3,8 Prozent. Dennoch trifft die jüngste Welle von Beitragserhöhungen viele Privatversicherte spürbar, insbesondere vor dem Hintergrund steigender Lebenshaltungskosten und einer anhaltenden Inflation.

Gründe für die kräftigen Anpassungen sieht der PKV-Verband vor allem in den stark gestiegenen medizinischen Leistungsausgaben. Besonders der Krankenhausbereich wirkte als Kostentreiber. Zwischen 2021 und 2023 stiegen die Pflegekosten je durchschnittlichem Pflegetag im Krankenhaus um 37,5 Prozent. Zusätzlich haben sich die Kosten für ambulante Behandlungen und Medikamente deutlich erhöht. Private und gesetzliche Versicherer sehen sich mit denselben Herausforderungen konfrontiert, da die Kosten für medizinische Versorgung und technologische Fortschritte branchenübergreifend steigen.

Die Belastung durch steigende Beiträge dürfte die Diskussion über die Zukunft der Krankenversicherungen in Deutschland weiter anheizen. Für viele Versicherte stellt sich zunehmend die Frage, wie bezahlbar das Gesundheitssystem bleibt, wenn die Kosten für medizinische Leistungen weiterhin in diesem Maße steigen.

Die steigenden Beiträge in der privaten Krankenversicherung verdeutlichen die strukturellen Herausforderungen im Gesundheitswesen. Was einst als stabile und individuell gestaltbare Alternative zur gesetzlichen Versicherung galt, wird für viele Privatversicherte zunehmend zur finanziellen Belastung. Dabei zeigen die Zahlen, dass sowohl die privaten als auch die gesetzlichen Krankenversicherungen gleichermaßen unter dem Druck der Kostenentwicklung stehen.

Ein wesentlicher Treiber sind die unaufhaltsam steigenden Ausgaben für den Krankenhausbetrieb und die technologische Weiterentwicklung der Medizin. Während bessere Versorgung und modernere Behandlungsmethoden zweifellos notwendig und wünschenswert sind, müssen diese auch finanzierbar bleiben. Es stellt sich die Frage, wie lange das gegenwärtige System ohne umfassende Reformen noch tragfähig ist.

Die Verantwortung liegt dabei nicht allein bei den Versicherern, sondern auch bei der Politik, die klare Rahmenbedingungen schaffen muss, um langfristige Stabilität zu gewährleisten. Ohne gezielte Maßnahmen zur Kostenkontrolle und effizienteren Ressourcennutzung wird die Belastung für Versicherte, ob privat oder gesetzlich, weiter steigen. Die Herausforderung besteht darin, die Balance zwischen hochwertiger medizinischer Versorgung und finanzieller Tragbarkeit für alle zu wahren.

 

Zwischen Regulierung und Widerstand: Die andauernde Retaxationsproblematik in deutschen Apotheken

Die Retaxationsproblematik in deutschen Apotheken spitzt sich zu und wird zunehmend zu einem Brennpunkt im Gesundheitssektor. Die Kernfrage dreht sich um die Auslegung der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV), insbesondere der Paragraphen 4 und 5, die die Grundlage für die Preisberechnung von Medikamenten bilden. In den letzten Jahren haben Krankenkassen vermehrt Rückforderungen gestellt, die auf angebliche Fehler in der Abrechnung von Rezepturen basieren. Apotheken setzen daraufhin Mustereinsprüche ein, um sich gegen diese als ungerecht empfundenen Retaxationen zu wehren. Doch die Krankenkassen zeigen sich unnachgiebig und lehnen diese regelmäßig ab, was zu erheblichen finanziellen Belastungen für die Apotheken führt.

Die Probleme wurden verstärkt, als die Krankenkassen die Kündigung der Hilfstaxe, Anlagen 1 und 2, vollzogen, was praktisch bedeutete, dass die etablierten Verfahren zur Preisberechnung nicht mehr anerkannt wurden. Diese Entwicklung hat viele Apotheken in eine prekäre Lage gebracht, da sie nun mit einer Flut von Retaxationen konfrontiert sind, die ihre Existenz bedrohen könnten.

Auf einer übergeordneten Ebene wird inzwischen sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene nach Lösungen gesucht. Diskutiert wird, wie man ein Verfahren etablieren kann, das es den Apotheken ermöglicht, effektiver gegen ungerechtfertigte Retaxationen vorzugehen. Ein Vorschlag ist die Einführung eines Musterstreitverfahrens, das es ermöglichen soll, systemische Probleme kollektiv zu adressieren und so den individuellen Apotheken eine stärkere Rechtsposition zu verleihen.

Die Retaxationspraxis, wie sie derzeit von den Krankenkassen gehandhabt wird, stellt eine erhebliche Herausforderung für die deutsche Apothekenlandschaft dar. Die rigide Haltung der Kassen gegenüber den Einsprüchen der Apotheken zeigt eine bedenkliche Entwicklung im Gesundheitswesen: eine zunehmende Verschärfung der administrativen Anforderungen ohne ausreichende Berücksichtigung der operativen Realitäten und der finanziellen Belastungen, die damit für die einzelnen Apotheken verbunden sind.

Diese Problematik ist nicht nur ein Symptom für die komplexen Beziehungen zwischen Apotheken und Krankenkassen, sondern sie spiegelt auch tiefere strukturelle Schwächen im System wider. Es zeigt sich, dass die aktuelle Gesetzeslage und die administrative Handhabung nicht mehr zeitgemäß sind und nicht den Anforderungen eines fairen und effizienten Gesundheitsversorgungssystems entsprechen. Die hohe Zahl der Retaxationen und die regelmäßige Ablehnung von Mustereinsprüchen könnten langfristig das Vertrauen der Apotheker in die Fairness des Systems untergraben und die Patientenversorgung beeinträchtigen, da finanzielle Unsicherheiten die Apotheken zur Vorsicht bei der Lagerhaltung und Bestellung neuer Medikamente zwingen könnten.

Es ist daher dringend geboten, dass eine Neuregelung der AMPreisV und der Retaxationspraktiken erfolgt. Ein vereinfachtes, transparentes und gerechtes Verfahren wäre im Interesse aller Beteiligten – der Apotheken, der Krankenkassen und nicht zuletzt der Patienten. Die Einführung eines Musterstreitverfahrens könnte ein erster Schritt sein, um den Apotheken eine stärkere Stimme zu geben und kollektive Probleme effektiver zu adressieren. Darüber hinaus bedarf es einer grundlegenden Diskussion und Überarbeitung der bestehenden Gesetze und Richtlinien, um sicherzustellen, dass sie den heutigen Anforderungen an eine patientenzentrierte und gerechte Medikamentenversorgung gerecht werden.

  

Gutachten offenbart Potenziale und Risiken: Die Rolle der Versandapotheken in der Arzneimittelversorgung

Ein aktuelles Gutachten, das von führenden deutschen Versandapotheken in Auftrag gegeben wurde, analysiert die gegenwärtige und zukünftige Rolle dieser Anbieter in der Arzneimittelversorgung. Unter dem Titel „Versandapotheken als tragende Säule der Gesundheitsversorgung“ untersucht die Studie, inwieweit Versandapotheken eine flächendeckende, kosteneffiziente und zukunftsorientierte Medikamentenversorgung sicherstellen können. Dabei geht sie über reine Imagepflege hinaus und präsentiert auch objektive Daten und Fakten, die wichtige Einblicke in den Markt und die Versorgungslage liefern.

Die Untersuchung zeigt, dass Versandapotheken durch digitalisierte Prozesse und optimierte Lieferketten eine besonders effiziente Verteilung von Arzneimitteln ermöglichen. Besonders in ländlichen Regionen, in denen die Dichte an stationären Apotheken abnimmt, könnten Versandapotheken eine entscheidende Rolle spielen. Die Studie betont, dass gerade in diesen Gebieten die Zustellung durch Versandapotheken zur Versorgungssicherheit beiträgt, insbesondere bei schwer erhältlichen oder hochpreisigen Medikamenten.

Ein weiterer Schwerpunkt des Gutachtens liegt auf den wirtschaftlichen Vorteilen, die Versandapotheken bieten. Durch Skaleneffekte und den Verzicht auf aufwendige Infrastruktur können diese Anbieter oft günstigere Preise realisieren, die vor allem chronisch erkrankten Patienten zugutekommen, die auf regelmäßige Medikamentenlieferungen angewiesen sind. Gleichzeitig werden die potenziellen Risiken nicht verschwiegen: Die Studie warnt vor einer zunehmenden Konzentration des Marktes, die in Lieferengpässen und einer eingeschränkten Wettbewerbssituation münden könnte.

Ein besonders kritischer Punkt bleibt die pharmazeutische Beratung. Während Versandapotheken vermehrt digitale Beratungsdienste wie Chatbots oder Videotelefonie anbieten, wird die persönliche Interaktion zwischen Apotheker und Patient, die für viele Menschen essenziell ist, nicht vollständig ersetzt. Die Qualität und Effektivität dieser neuen Beratungsformen bedarf einer genauen Beobachtung, insbesondere bei komplexen oder risikobehafteten Medikamentenanwendungen.

Das Gutachten kommt zu dem Schluss, dass Versandapotheken ein enormes Potenzial haben, den Wandel in der Arzneimittelversorgung aktiv mitzugestalten. Doch der Bericht macht auch deutlich, dass sie kein vollständiger Ersatz für das flächendeckende Netz aus stationären Apotheken sein können. Vielmehr sollte ihre Rolle als Ergänzung verstanden werden, um Versorgungslücken zu schließen und gleichzeitig auf eine nachhaltige Qualitätssicherung zu achten.

Das vorgelegte Gutachten zu den Versandapotheken bietet eine wertvolle Grundlage, um die Diskussion über die zukünftige Struktur der Arzneimittelversorgung in Deutschland weiter voranzutreiben. Es zeigt klar auf, dass Versandapotheken in einem sich digitalisierenden Gesundheitssystem unverzichtbar werden könnten – allerdings nicht ohne strenge regulatorische Begleitung und klare Leitlinien, die sicherstellen, dass die Bedürfnisse der Patienten im Mittelpunkt stehen.

Einer der Hauptvorteile der Versandapotheken liegt zweifellos in ihrer Effizienz. Durch den Einsatz digitaler Technologien und automatisierter Prozesse können sie nicht nur Kosten senken, sondern auch die Reichweite ihrer Dienste erheblich erhöhen. Dies ist insbesondere in strukturschwachen Regionen ein bedeutender Vorteil, wo der Rückgang der stationären Apotheken die Versorgungssicherheit gefährden könnte. Gleichzeitig darf diese Effizienz nicht auf Kosten der individuellen Betreuung gehen. Gerade für ältere Menschen, chronisch Kranke oder Personen mit komplexen Medikationsplänen ist die persönliche Beratung ein unverzichtbarer Bestandteil der Therapie.

Ein weiterer kritischer Punkt ist die Marktkonzentration. Die Studie macht deutlich, dass der Marktanteil einiger weniger großer Anbieter stetig wächst. Dies birgt das Risiko, dass bei Lieferengpässen oder technischen Störungen große Teile der Versorgungskette ins Stocken geraten könnten. Eine ausgewogene Marktstruktur mit einer breiteren Diversifikation wäre hier ein wichtiger Ansatz, um solche Risiken zu minimieren.

Nicht zuletzt bleibt die Frage nach der Beratungsqualität. Die zunehmende Nutzung digitaler Kanäle kann zwar viele Prozesse erleichtern, doch es bleibt fraglich, ob virtuelle Beratungen den gleichen Standard wie persönliche Gespräche erreichen können. Hier ist die Politik gefordert, Standards zu setzen und regelmäßig zu überprüfen, ob diese neuen Beratungsmodelle den Bedürfnissen der Patienten gerecht werden.

Das Gutachten sollte als Ausgangspunkt für eine intensive gesellschaftliche und politische Debatte dienen. Versandapotheken können einen wichtigen Beitrag leisten, doch sie sollten nicht als Allheilmittel für die Herausforderungen der Gesundheitsversorgung gesehen werden. Es gilt, ein Gleichgewicht zwischen Innovation, Effizienz und der bewährten Qualität der stationären Versorgung zu finden. Nur so kann sichergestellt werden, dass alle Patientengruppen – unabhängig von ihrem Wohnort oder ihren individuellen Bedürfnissen – bestmöglich versorgt werden.

 

Das Ringen um Erneuerung: Die Apothekerstandesvertretung vor einer Zerreißprobe

Die Wahlen zum Kammervorstand in Hessen haben erneut die Spaltung innerhalb der apothekerlichen Standesvertretung sichtbar gemacht. Während viele Mitglieder auf frischen Wind und eine Neuausrichtung hofften, zeichnet sich ein anderes Bild ab: Das Establishment hat seine Machtposition weiter gefestigt, Reformbestrebungen wurden effektiv ausgebremst. Dies ist nicht nur ein Rückschlag für jene, die sich für einen Wandel einsetzen, sondern auch ein Signal, wie stark die bestehenden Machtstrukturen innerhalb der Standesvertretung verankert sind.

In den vergangenen Wochen wurden immer wieder Stimmen laut, die auf die Notwendigkeit von Transparenz, Vielfalt und einer stärkeren Einbindung jüngerer Generationen hinwiesen. Die Hoffnung lag auf neuen Gesichtern, die mit einem unverbrauchten Ansatz die dringend benötigten Reformen vorantreiben könnten. Doch wie Beobachter berichten, wurden die Wahlentscheidungen durch interne Absprachen und ein taktisches Vorgehen maßgeblich beeinflusst, wodurch Kandidaten mit alternativen Konzepten kaum eine Chance hatten, sich zu positionieren.

Dieser Verlauf ist exemplarisch für ein übergreifendes Problem in der Standesvertretung. Seit Jahren kämpfen Apotheken mit existenziellen Herausforderungen: steigende Kosten, sinkende Margen und der zunehmende Wettbewerbsdruck durch Versandapotheken. Gleichzeitig erwarten Politik und Gesellschaft, dass Apotheken vor Ort ihre Rolle als niedrigschwellige Anlaufstelle im Gesundheitswesen weiter ausbauen. Die Standesvertretung jedoch wirkt vielfach gelähmt und wenig handlungsfähig. Kritiker werfen ihr vor, mehr mit der Sicherung interner Machtverhältnisse als mit der strategischen Zukunftssicherung des Berufsstandes beschäftigt zu sein.

Die morgige Abstimmung auf der ABDA-Mitgliederversammlung dürfte diesen Eindruck weiter untermauern. Statt einen klaren Kurswechsel einzuleiten, wird vielerorts ein „Weiter so“ erwartet. Dabei stehen drängende Fragen zur Debatte: Wie kann die Digitalisierung in Apotheken sinnvoll vorangetrieben werden? Welche Unterstützung benötigen Apotheken in der anhaltenden Fachkräftekrise? Und wie soll auf die anhaltende wirtschaftliche Belastung reagiert werden, die viele Betriebe an den Rand der Schließung bringt?

Die Basis, vor allem junge Apothekerinnen und Apotheker, äußert zunehmend Unmut. Sie kritisieren nicht nur die intransparente Entscheidungsfindung, sondern auch die fehlende Bereitschaft, echte Reformen anzugehen. Dabei betonen sie, dass die Herausforderungen nicht nur ein Problem einzelner Betriebe, sondern eine gesamtgesellschaftliche Dimension haben. Ohne tragfähige Lösungen drohen die flächendeckende Versorgung durch Apotheken und damit ein zentraler Pfeiler des deutschen Gesundheitssystems ins Wanken zu geraten.

Die Entwicklungen in Hessen und die bevorstehenden Entscheidungen auf der ABDA-Mitgliederversammlung werfen ein Schlaglicht auf ein Grundproblem der apothekerlichen Standesvertretung: den Widerspruch zwischen der Notwendigkeit von Veränderung und der Beharrlichkeit eines festgefügten Establishments. Während die Apothekenbranche mit tiefgreifenden Umbrüchen konfrontiert ist, agiert die Standesvertretung nach einem Muster der Vergangenheit. Es geht weniger um Zukunftsvisionen und innovative Konzepte, sondern um die Bewahrung etablierter Strukturen.

Dieses Festhalten an alten Denkmustern mag kurzfristig Stabilität suggerieren, doch langfristig untergräbt es die Glaubwürdigkeit der Standesvertretung. Die Apothekerschaft befindet sich an einem Scheideweg: Entweder gelingt es, neue Impulse aufzunehmen und eine Reformbewegung zuzulassen, oder der Berufsstand riskiert, im Zuge der gesellschaftlichen und technologischen Entwicklungen zurückzufallen. Besonders fatal ist, dass die Stimmen der jüngeren Generation weitgehend überhört werden. Diese Gruppe bringt nicht nur eine hohe Fachkompetenz mit, sondern auch ein tiefes Verständnis für die Anforderungen einer digitalisierten und patientenorientierten Gesundheitsversorgung. Ihre Perspektiven nicht ernst zu nehmen, ist ein kurzsichtiger Fehler, der langfristig teuer werden könnte.

Auch auf politischer Ebene schwächt der interne Stillstand die Position der Standesvertretung. Ohne klare Forderungen und eine gemeinsame Linie wird es zunehmend schwieriger, sich gegenüber der Politik Gehör zu verschaffen. Dies zeigt sich insbesondere in zentralen Themen wie der Finanzierung der Apothekenvergütung, der Förderung von Pharmazeutischen Dienstleistungen und der Abwehr des wachsenden Einflusses von Versandapotheken.

Die Standesvertretung muss sich entscheiden: Will sie ihre Energie weiterhin in internen Machtkämpfen vergeuden, oder ist sie bereit, mutige Entscheidungen zu treffen und sich für die Zukunft der Apotheken einzusetzen? Die Basis hat ein Recht darauf, dass ihre Interessen nicht nur verwaltet, sondern aktiv vertreten werden. Dafür braucht es Führungspersönlichkeiten, die bereit sind, die nötigen Reformen einzuleiten und den Berufsstand zukunftsfähig aufzustellen. Die morgige Abstimmung bei der ABDA wird zeigen, ob das Establishment zu solchen Schritten bereit ist – oder ob der Status quo abermals verteidigt wird.

 

Neue ePA-Dienstleistung: Apotheken zwischen Unterstützung und Vergütungsforderungen

Am vergangenen Montag hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach zu einem wichtigen Treffen mit Vertretern der Apothekerschaft eingeladen. Hauptthema der Diskussion war die geplante Einbeziehung der Apotheken in die Umsetzung der elektronischen Patientenakte (ePA). Der Minister erläuterte seine Vision, dass Apotheken eine zentrale Rolle bei der Einführung der ePA übernehmen sollten, indem sie den Patienten beim Zugriff über ihre Smartphones assistieren und als Informationspunkt rund um die ePA dienen.

Die Bundesregierung sieht in den Apotheken eine unverzichtbare Schnittstelle zur Bevölkerung und möchte sie als kompetente Anlaufstelle für die digitale Gesundheitsversorgung etablieren. Dabei sollen Apothekenteams Patienten nicht nur technisch unterstützen, sondern auch über wichtige Datenschutzaspekte aufklären und bei der Verwaltung ihrer Gesundheitsdaten assistieren.

Jedoch zeigte sich während des Treffens, dass trotz grundsätzlicher Zustimmung zur Idee, erhebliche Bedenken bezüglich der Vergütung der zusätzlichen Dienstleistungen bestehen. Apotheker führen an, dass die Integration der ePA in den Apothekenalltag zusätzlichen administrativen und personellen Aufwand bedeutet, der ohne eine angemessene finanzielle Kompensation nicht zu stemmen ist. Die Forderungen nach klaren und fairen Vergütungsmodellen stehen somit im Zentrum der weiteren Verhandlungen zwischen den Apothekerverbänden und dem Gesundheitsministerium.

Die erfolgreiche Implementierung der ePA stellt einen entscheidenden Schritt zur Digitalisierung des Gesundheitswesens in Deutschland dar. Sie verspricht effizientere Behandlungsabläufe und einen verbesserten Informationsfluss zwischen den beteiligten medizinischen Einrichtungen. Dennoch ist die Realisierung dieses Projekts ohne die volle Unterstützung und das Engagement der Apotheker unwahrscheinlich. Es bleibt abzuwarten, wie die Regierung auf die Forderungen der Apothekerschaft reagieren wird, um eine zufriedenstellende Lösung für beide Seiten zu finden.

Die Einführung der elektronischen Patientenakte markiert einen innovativen Schritt in der deutschen Gesundheitspolitik. Die strategische Entscheidung, Apotheken in diesen Prozess einzubinden, zeigt das Vertrauen in ihre Fähigkeit, als Brücke zwischen moderner Technologie und Patienten zu fungieren. Diese Entwicklung könnte die Art und Weise, wie Gesundheitsdienstleistungen erbracht und verwaltet werden, revolutionieren, indem sie eine effizientere, sicherere und benutzerfreundlichere Methode bietet.

Allerdings stellt die Frage der adäquaten Vergütung eine signifikante Hürde dar. Die Apotheker sind bereit, diese neue Verantwortung zu übernehmen, fordern jedoch eine Vergütung, die den zusätzlichen Anforderungen gerecht wird. Dies ist nicht nur eine Frage der Anerkennung ihrer professionellen Leistungen, sondern auch essenziell, um die Qualität der Patientenversorgung langfristig zu sichern.

Es ist daher entscheidend, dass das Gesundheitsministerium einen konstruktiven Dialog mit den Apothekern führt, um eine faire und nachhaltige Finanzierungsstruktur zu entwickeln. Die Apotheker müssen als Partner im Gesundheitssystem wahrgenommen werden, deren Beitrag zur öffentlichen Gesundheit adäquat entlohnt wird. Wenn das Ministerium dieses Gleichgewicht nicht findet, könnte die Umsetzung der ePA riskieren, auf halbem Wege stecken zu bleiben, was die Potenziale der digitalen Transformation stark einschränken würde. In einer Zeit, in der digitale Lösungen mehr denn je benötigt werden, ist es von höchster Bedeutung, dass alle Beteiligten angemessen unterstützt und kompensiert werden.

                                  

Rezeptfälschung: 49-Jähriger in Alt Ruppin zu Geldstrafe verurteilt

Ein 49-jähriger Mann ist von einem Gericht in Brandenburg zu einer Geldstrafe von 900 Euro verurteilt worden, nachdem er mehrfach versucht hatte, mit gefälschten Rezepten ein teures Medikament in einer Apotheke in Alt Ruppin zu erhalten. Die Tat wurde durch die Aufmerksamkeit der Apothekerin aufgedeckt, die nach mehreren verdächtigen Bestellungen und Anrufen die Polizei alarmierte.

Der Mann hatte es auf ein verschreibungspflichtiges Medikament zur Gewichtsreduktion abgesehen, dessen Kosten die 1.000-Euro-Marke überschritten. Die Apothekerin wurde misstrauisch, als das Medikament mehrfach bestellt wurde und der Kunde auffällig häufig Kontakt suchte. Nachdem der Mann am Montag erneut in der Apotheke erschien, um das Medikament abzuholen, informierte sie die Polizei. Die Beamten trafen rechtzeitig ein und nahmen den Mann vor Ort fest.

Im anschließenden beschleunigten Verfahren wurde der Mann wegen Urkundenfälschung und Betrugs schuldig gesprochen. Neben der Geldstrafe wird er voraussichtlich auch für die entstandenen Kosten haften müssen. Das Gericht betonte in seiner Urteilsbegründung, dass solche Taten nicht nur die Sicherheit des Gesundheitswesens gefährden, sondern auch das Vertrauen in die Integrität von Apotheken untergraben.

Die Apothekerin zeigte sich erleichtert, dass der Fall schnell aufgeklärt werden konnte. Sie hob die Bedeutung von Wachsamkeit und schnellem Handeln im Umgang mit Rezeptfälschungen hervor. Der Vorfall wirft jedoch ein Schlaglicht auf die zunehmende Problematik gefälschter Verschreibungen und die damit einhergehenden Risiken für Apotheken und Patienten.

Der Fall in Alt Ruppin zeigt einmal mehr, wie dringend die Problematik von Rezeptfälschungen angegangen werden muss. Apotheken sind zunehmend Ziel solcher Straftaten, die nicht nur finanziellen Schaden verursachen, sondern auch potenzielle Gefahren für Patienten bergen. Gefälschte Rezepte können zu einer unangemessenen Medikamentenversorgung führen und die ohnehin stark belasteten Ressourcen im Gesundheitswesen weiter strapazieren.

Die Apothekerin in diesem Fall hat vorbildlich gehandelt. Ihr wachsames Vorgehen hat dazu beigetragen, eine Straftat aufzudecken und möglicherweise weiteren Schaden zu verhindern. Doch nicht alle Fälle dürften so glimpflich ausgehen. Ohne gezielte Schulungen und technische Unterstützung wird es für Apotheken zunehmend schwierig, Fälschungen frühzeitig zu erkennen.

Es braucht daher mehr als das Engagement einzelner Akteure. Gesetzgeber und Behörden sind gefragt, die rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen zu verbessern. Die Einführung sicherer digitaler Rezeptsysteme könnte hier einen wichtigen Beitrag leisten. Nur durch eine gemeinsame Anstrengung lässt sich das Vertrauen in das Rezeptwesen und das Gesundheitssystem langfristig sichern.

 

Klare Regeln für klare Angaben: Bundesverwaltungsgericht entscheidet gegen "ohne Alkohol"-Kennzeichnung auf Hustensaft

In einer aktuellen Entscheidung hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die arzneimittelrechtliche Zulässigkeit der Kennzeichnung von Hustensaft mit der Angabe "ohne Alkohol" verneint. Das Gericht stellte fest, dass solche Angaben irreführend sein können, da sie die vollständige Abwesenheit von Ethanol suggerieren, obwohl dieses tatsächlich im Herstellungsprozess verwendet und erst anschließend nahezu vollständig entfernt wird. Die Entscheidung betrifft ein spezifisches, nicht verschreibungspflichtiges Hustensaftprodukt, das zur Behandlung von Erkältungssymptomen dient und auch für die Anwendung bei Kindern ab einem Jahr geeignet ist.

Das Hustensaftpräparat, dessen Wirkstoff aus einem Dickextrakt des Thymiankrauts gewonnen wird, nutzt Ethanol als Auszugsmittel im Produktionsprozess. Die gerichtliche Überprüfung wurde durch die 2015 erfolgte Verlängerung der Zulassung des Arzneimittels ausgelöst, bei der die Entfernung der Angaben "ohne Alkohol (Ethanol)/ohne Zuckerzusatz" gefordert wurde. Diese Anforderung führte zu einem Rechtsstreit, da der Zulassungsinhaber argumentierte, dass solche Hinweise zur medizinischen Sicherheit und Aufklärung der Patienten beitragen könnten.

Das Bundesverwaltungsgericht argumentierte jedoch, dass Informationen über das Fehlen bestimmter Substanzen, sofern sie nicht Teil der regulären arzneimittelrechtlichen Pflichtangaben sind, keine zulässige Ergänzung auf der Verpackung darstellen. Es betonte die Bedeutung der genauen und unmissverständlichen Aufklärung der Verbraucher durch die Packungsbeilage, in der alle Inhaltsstoffe detailliert aufgeführt sein müssen. Die Verwendung von Begriffen wie "ohne Alkohol" könne zu Unsicherheiten führen, insbesondere wenn Verbraucher versuchen, aus dem Fehlen solcher Angaben auf die Zusammensetzung des Produkts zu schließen.

Das Gericht urteilte weiterhin, dass auch die Angabe "ohne Zuckerzusatz" irreführend sei und die tatsächliche Relevanz für die Anwendung des Medikaments nicht korrekt widerspiegele. Die Entscheidung des Gerichts unterstreicht die Notwendigkeit einer klaren und präzisen Produktkennzeichnung im Interesse der Verbrauchersicherheit und -information.

Die jüngste Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts markiert einen wichtigen Schritt in Richtung größerer Transparenz und Verbraucherschutz im Bereich der Arzneimittelkennzeichnung. Durch das Verbot der irreführenden Kennzeichnung "ohne Alkohol" auf Hustensaft wird ein stärkeres Bewusstsein für die Bedeutung genauer Inhaltsangaben geschaffen. Dieser Fall zeigt deutlich, wie essenziell eine unmissverständliche Kommunikation zwischen Arzneimittelherstellern und Verbrauchern ist, um Fehlinformationen und potenzielle Gesundheitsrisiken zu vermeiden. Es geht hier nicht nur um die Einhaltung rechtlicher Vorgaben, sondern vielmehr um das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Produkte, die sie für sich und ihre Familien verwenden. Die Entscheidung stärkt dieses Vertrauen, indem sie aufzeigt, dass im Zweifel die vollständige und klare Information der Verbraucher Vorrang hat vor marketingtechnisch motivierten Angaben.

 

Interessenkonflikte unter der Lupe: Ehemaliger BMG-Beamter verfasst umstrittene Studie für Online-Apotheken

Die Debatte um die Auswirkungen des Online-Apothekenhandels auf traditionelle Vor-Ort-Apotheken hat durch eine neue Studie, erstellt von einer Berliner Agentur für Politikberatung, eine zusätzliche Dimension erhalten. Besonders brisant: Einer der Hauptautoren ist ein ehemaliger Beamter des Bundesgesundheitsministeriums (BMG), der zuvor als Unterabteilungsleiter für Arzneimittel zuständig war. Diese Personalie hat in der Fachwelt und Öffentlichkeit Fragen zur Glaubwürdigkeit und Unabhängigkeit der Forschungsergebnisse aufgeworfen.

Die Studie argumentiert, dass der Rückgang der stationären Apotheken nicht unmittelbar durch den Online-Handel verursacht wird. Vielmehr seien demografische Veränderungen, eine Verschiebung der Konsumentenpräferenzen hin zum digitalen Einkauf und strukturelle Marktveränderungen die treibenden Kräfte hinter dieser Entwicklung. Die Autoren betonen, dass die Online-Apotheken lediglich eine Antwort auf das veränderte Verbraucherverhalten darstellen und nicht als Hauptverursacher der Schließungswelle bei den lokalen Apotheken gesehen werden sollten.

Diese Schlussfolgerungen haben innerhalb der Apothekerschaft gemischte Reaktionen hervorgerufen. Während einige die Perspektive der Studie als Weckruf für eine notwendige Anpassung an moderne Verbrauchertrends sehen, befürchten andere, dass die Ergebnisse genutzt werden könnten, um politische Maßnahmen zu rechtfertigen, die den Online-Handel weiter begünstigen, ohne die existenziellen Herausforderungen für traditionelle Apotheken ausreichend zu adressieren.

Die Verbindung eines ehemaligen BMG-Beamten mit einer Studie, die potenziell weitreichende Auswirkungen auf die gesamte Apothekenlandschaft haben könnte, wirft ernsthafte Fragen über die ethischen Standards wissenschaftlicher Forschung auf. Der Wechsel von einer hochrangigen öffentlichen Position in die private Wirtschaftsberatung ist nicht per se problematisch, jedoch sind Transparenz und Integrität erforderlich, um den Verdacht der Befangenheit zu vermeiden.

Die Studie unterstreicht die Notwendigkeit einer klaren Trennung zwischen ehemaligen Regulierungsbehörden und den Sektoren, die sie einst regulierten. Es ist von größter Bedeutung, dass solche Forschungsarbeiten nicht nur wissenschaftlichen Rigorismus demonstrieren, sondern auch frei von jeglichem Einfluss sind, der die Objektivität ihrer Ergebnisse kompromittieren könnte. Eine unabhängige Überprüfung der Studienergebnisse und Methodik wäre ein wichtiger Schritt, um das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Unparteilichkeit der gesundheitspolitischen Forschung zu stärken.

Angesichts der potenziellen Auswirkungen dieser Studie auf zukünftige Gesetzgebungen und die Regulierung des Apothekenmarktes ist es entscheidend, dass alle Beteiligten die höchsten Standards an Transparenz und ethisches Verhalten anlegen. Die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung und die Existenz zahlreicher kleiner Apothekenbetriebe könnten von den Entscheidungen abhängen, die auf Basis dieser Forschung getroffen werden.

 

Neue Hoffnung im Kampf gegen Tuberkulose: DprE1-Hemmer auf dem Prüfstand

In der medizinischen Forschung zeichnet sich eine vielversprechende Entwicklung ab: DprE1-Hemmer könnten ein neues Kapitel in der Behandlung von Tuberkulose aufschlagen. Trotz der Verfügbarkeit zahlreicher Behandlungsoptionen bleibt Tuberkulose die weltweit führende tödliche Infektionskrankheit, mit über zehn Millionen Neuerkrankungen und circa 1,3 Millionen Todesfällen allein im Jahr 2023. Das wachsende Problem der Antibiotikaresistenz verstärkt die Dringlichkeit für innovative Therapieansätze.

DprE1-Hemmer, eine neue Klasse von Wirkstoffen, zielen auf das Enzym Decaprenylphosphoryl-β-D-Ribose 2'-Epimerase (DprE1) ab, das eine zentrale Rolle in der Zellwandsynthese der Mykobakterien spielt. Durch die Blockade dieses Enzyms entstehen Defekte in der Zellwand, die zum Absterben der Bakterien führen. Derzeit befinden sich mehrere Kandidaten dieser Wirkstoffklasse in der Entwicklungsphase, darunter Macozinon, Quabodepistat und das in Deutschland entwickelte BTZ-043.

Die vielversprechenden Ergebnisse einer Phase-Ib/IIa-Studie, geleitet von Privatdozent Dr. Norbert Heinrich an der Ludwig-Maximilians-Universität München, wurden kürzlich im Fachjournal "The Lancet Microbe" publiziert. In dieser Studie wurde die Sicherheit und Wirksamkeit von BTZ-043 bei 77 Erwachsenen mit neu diagnostizierter pulmonaler Tuberkulose getestet. Die Ergebnisse bestätigen die antibakterielle Wirkung und gute Verträglichkeit des Medikaments, auch in Kombination mit anderen Tuberkulose-Medikamenten.

Trotz der Erfolge sind weitere Studien erforderlich, um die Langzeitwirkungen und optimale Dosierungsstrategien zu bestimmen. Größere Folgestudien sollen seltene Sicherheitssignale identifizieren und die Wirksamkeit in verschiedenen Patientenpopulationen evaluieren.

Die Entwicklung von DprE1-Hemmern markiert einen kritischen Fortschritt in der Tuberkuloseforschung, insbesondere angesichts der steigenden Resistenzraten gegenüber bestehenden Medikamenten. Während die jüngsten Studienergebnisse Grund zur Hoffnung bieten, illustrieren sie auch die Herausforderungen, die mit der Einführung neuer Behandlungsmethoden verbunden sind. Die Notwendigkeit weiterer Forschung unterstreicht die Bedeutung von Geduld und nachhaltiger Investition in die medizinische Wissenschaft. Dieser Weg mag lang und steinig sein, doch das Potenzial, das Leben von Millionen zu verbessern, rechtfertigt jede Anstrengung.

 

Neue Definition von Adipositas: Experten fordern präzisere Diagnoserichtlinien

Eine internationale medizinische Kommission hat im Fachjournal The Lancet Diabetes & Endocrinology Vorschläge zur Überarbeitung der Diagnoserichtlinien für Adipositas veröffentlicht. Ziel ist es, die bisherige Praxis, die sich überwiegend auf den Body-Mass-Index (BMI) stützt, durch präzisere Methoden zu ergänzen. Der BMI, der aus dem Verhältnis von Körpergewicht zur Körpergröße berechnet wird, liefert laut Experten keine ausreichenden Informationen über die Fettverteilung im Körper oder den individuellen Gesundheitszustand.

Die Fachgruppe empfiehlt, ergänzende Messungen wie den Taillenumfang oder das Verhältnis von Taille zu Hüfte heranzuziehen. Alternativ könnten auch direkte Körperfettmessungen, etwa durch Knochendichtemessungen, unabhängig vom BMI erfolgen. Diese Ansätze sollen insbesondere die Gesundheitsrisiken genauer abbilden, die durch Fettablagerungen im Bauchraum oder an inneren Organen entstehen. Laut Robert Eckel von der University of Colorado seien diese Fettdepots weitaus gefährlicher als Fett unter der Haut. Menschen mit einem BMI über 40 gelten jedoch weiterhin als eindeutig adipös.

Zusätzlich schlägt die Kommission zwei neue Kategorien vor: „Klinische Adipositas“ beschreibt eine chronische Erkrankung mit Organdysfunktionen, während „präklinische Adipositas“ auf Gesundheitsrisiken hinweist, ohne dass bereits Krankheiten manifest sind. Diese Unterscheidung soll eine bessere Verteilung der Gesundheitsressourcen und eine individuellere Therapie ermöglichen.

Besonders bei Kindern und Jugendlichen sehen die Experten dringenden Handlungsbedarf. Die Prävalenz von Fettleibigkeit bei 5- bis 19-Jährigen ist seit 1975 von 4 Prozent auf über 18 Prozent gestiegen. Da Adipositas im Kindesalter das Risiko schwerer Erkrankungen im späteren Leben signifikant erhöht, fordern die Fachleute frühzeitige Prävention und Intervention.

Kritik kommt unter anderem von Professor Thomas Reinehr von der Vestischen Kinder- und Jugendklinik Datteln. Er bemängelt, dass die neuen Richtlinien psychische Belastungen von Betroffenen, insbesondere durch Mobbing, nicht ausreichend berücksichtigen. Zudem könnten Krankenkassen die Finanzierung von Behandlungen weiter einschränken, da diese nach den neuen Kriterien häufig erst bei Folgeerkrankungen greifen würden. Dies würde präventive Maßnahmen erschweren und langfristig höhere Kosten verursachen.

Die Kommission betont jedoch, dass die differenzierte Betrachtung von Adipositas zu einer rationaleren Priorisierung der Behandlung führen soll. Kritiker warnen vor einer möglichen Verzerrung der öffentlichen Wahrnehmung, da weniger gemeldete Fälle in Statistiken den Eindruck erwecken könnten, dass das Problem zurückgeht, obwohl es in Wahrheit bestehen bleibt.

Die Diskussion um eine neue Definition von Adipositas ist längst überfällig. Der BMI ist als alleiniges Diagnoseinstrument unzureichend und wird den individuellen Gesundheitsrisiken nicht gerecht. Die vorgeschlagenen Messmethoden und Kategorien könnten zu einer präziseren Diagnostik und effektiveren Therapie beitragen. Dennoch bleibt die Frage, ob diese Ansätze in der Praxis umsetzbar sind und den Zugang zu Behandlungen tatsächlich verbessern.

Besonders besorgniserregend ist die mögliche Einschränkung präventiver Maßnahmen durch die geänderten Kriterien. Gerade bei Kindern und Jugendlichen ist frühes Eingreifen essenziell, um langfristige Schäden zu vermeiden. Krankenkassen und Gesundheitspolitik sind daher gefordert, nicht nur wirtschaftliche Aspekte zu berücksichtigen, sondern auch die gesellschaftliche Verantwortung wahrzunehmen.

Die Balance zwischen einer effektiven Versorgung und dem Schutz vor Übertherapie muss gefunden werden. Dabei darf jedoch nicht der Eindruck entstehen, dass das Problem Adipositas durch Statistikmanipulation gelöst werden kann. Ein solider, wissenschaftlich fundierter Ansatz ist notwendig, um die wachsenden gesundheitlichen und wirtschaftlichen Herausforderungen dieser Epidemie zu bewältigen.

 

Kurze Aktivität stärkt Frauenherzen – Neue Studie stellt Bewegungsempfehlungen infrage

Kürzere, intensive Bewegungseinheiten könnten bei Frauen ausreichen, um das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen deutlich zu senken. Dies zeigen Ergebnisse einer aktuellen Studie der University of Sydney, die Daten von über 22.000 Teilnehmenden auswertete. Besonders Frauen im mittleren bis höheren Alter profitieren demnach von alltäglichen Aktivitäten wie Treppensteigen oder schnellen Gehphasen von ein bis vier Minuten Dauer.

Die Studie, die im »British Journal of Sports Medicine« veröffentlicht wurde, basiert auf Daten der UK-Biobank. Die untersuchte Kohorte bestand aus Personen, die nach eigenen Angaben keine regelmäßigen sportlichen Aktivitäten ausübten. Mithilfe von Accelerometern am Handgelenk wurden die Bewegungsmuster der Teilnehmenden objektiv erfasst. Während der durchschnittlichen Nachbeobachtungszeit von knapp acht Jahren erlitten 331 Frauen und 488 Männer aus der untersuchten Gruppe schwerwiegende kardiovaskuläre Ereignisse (MACE), wie Herzinfarkte oder kardiovaskuläre Todesfälle.

Bei Frauen zeigte sich ein klarer Zusammenhang zwischen der Häufigkeit und Intensität der Bewegung und dem Rückgang des Krankheitsrisikos. Bereits durchschnittlich 3,4 Minuten intensiver Aktivität am Tag senkten das Risiko für MACE um 45 Prozent und das Risiko für Herzversagen um 67 Prozent. Sogar noch kürzere Aktivitätsphasen, zwischen 1,2 und 1,6 Minuten, führten zu einer spürbaren Reduktion der Risiken um bis zu 40 Prozent. Bei Männern hingegen fiel der Effekt deutlich geringer aus, was darauf hindeutet, dass für diese Gruppe strukturierte sportliche Aktivitäten weiterhin essenziell bleiben.

Die Studienautoren schlagen vor, geschlechtsspezifische Bewegungsempfehlungen zu entwickeln, um den unterschiedlichen Wirkungsweisen von körperlicher Aktivität Rechnung zu tragen. Dies sei besonders relevant, da etwa ein Drittel der erwachsenen Bevölkerung im Vereinigten Königreich die bestehenden Leitlinien zur körperlichen Aktivität nicht erfülle. Angesichts einer alternden und zunehmend sitzenden Gesellschaft könnte die Förderung kurzer, alltäglicher Bewegungseinheiten ein praktikabler Ansatz zur Gesundheitsförderung sein.

Dr. Yasina Somani von der University of Leeds bezeichnete die Erkenntnisse als bedeutsam, da sie eine niedrigschwellige Möglichkeit aufzeigen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen zu verhindern. Sie betonte, dass die Wahl der Treppe anstelle eines Aufzugs oder andere kleine Änderungen im Alltag bereits messbare gesundheitliche Vorteile bringen könnten.

Die Studie wirft ein neues Licht auf gängige Bewegungsempfehlungen und könnte vor allem Frauen, die wenig Zeit oder Interesse an strukturierten Sportprogrammen haben, Hoffnung geben. Bemerkenswert ist die Effizienz kurzer Aktivitätseinheiten, die den oft propagierten langen Trainingseinheiten nicht nur ebenbürtig sind, sondern in der weiblichen Population sogar wirksamer zu sein scheinen.

Für die Gesundheitsförderung ergeben sich daraus wichtige Fragen: Sollten künftige Leitlinien geschlechtsspezifisch angepasst werden, um unterschiedliche physiologische Reaktionen besser zu berücksichtigen? Und wie können diese Erkenntnisse in der Praxis umgesetzt werden, um eine breite Bevölkerungsschicht zu erreichen?

Kritisch bleibt anzumerken, dass der geringere Effekt bei Männern nicht übersehen werden darf. Hier bleibt weiterhin die Herausforderung, sportliche Aktivität auch bei wenig aktiven Männern attraktiver zu machen. Es zeigt sich einmal mehr, dass Gesundheitsförderung keine Einheitslösung bieten kann. Vielmehr müssen Maßnahmen zielgruppengerecht und praxistauglich gestaltet werden, um möglichst viele Menschen zu erreichen und die steigenden Gesundheitsrisiken in einer alternden Gesellschaft zu minimieren.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

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