• 11.01.2025 – Apotheken-Nachrichten von heute: Wirtschaftskrise und rechtliche Konflikte

    APOTHEKE | Medienspiegel & Presse | In Deutschland stehen Apotheken vor ernsthaften wirtschaftlichen Herausforderungen, die ihre Zukunftsfähigkeit gefährden könnten. Jens B ...

Business
Gesundheit
Vorsorge
Sicherheit
Finanzen

Für Sie gelesen

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

MySecur® Nachrichten - APOTHEKE:


APOTHEKE | Medienspiegel & Presse |

Apotheken-Nachrichten von heute: Wirtschaftskrise und rechtliche Konflikte

 

Honoraranpassungen, Versicherungsdilemmata und regulatorische Herausforderungen – eine detaillierte Analyse der Branchenrisiken

In Deutschland stehen Apotheken vor ernsthaften wirtschaftlichen Herausforderungen, die ihre Zukunftsfähigkeit gefährden könnten. Jens Beuth, ein Apothekeninhaber aus Gelsenkirchen, hob in einem Beitrag hervor, dass unzureichend angepasste Honorare und steigende Betriebskosten eine existenzielle Bedrohung darstellen. In Baden-Württemberg zeigt sich ein bedenklicher Trend mit einem Rückgang der Apothekenzahl, was insbesondere in ländlichen Gebieten die Versorgung erschwert. Zudem sind Apotheken komplexen Risiken ausgesetzt, die von rechtlichen Haftungen bis zu Cyberangriffen reichen, was die Bedeutung branchenspezifischer Versicherungen unterstreicht. Rechtliche Auseinandersetzungen, wie die Frage nach dem Nachschieben von Gründen bei einem Rücktritt vom Versicherungsvertrag, bleiben ein brisantes Thema, insbesondere bei Berufsunfähigkeitsversicherungen. Ein Urteil des Landgerichts Frankenthal zu Schäden in der Öffentlichkeit, verursacht durch einen Minderjährigen, unterstreicht die Notwendigkeit für Apothekenbetreiber, sich mit ihrer Verkehrssicherungspflicht auseinanderzusetzen. Der Winter bringt zusätzliche gesundheitliche Risiken mit sich, die vor allem sozial benachteiligte Gruppen betreffen können. In einem weiteren rechtlichen Kontext beleuchtet ein Urteil des Landgerichts Köln die Haftungsfragen bei Schäden durch Dritte, was auch für Apothekenbetreiber von großer Bedeutung ist. Neue Erkenntnisse zur antithrombotischen Therapie zeigen, dass direkte orale Antikoagulanzien im Vergleich zu Thrombozytenaggregationshemmern kein signifikant erhöhtes Risiko für intrakranielle Blutungen aufweisen, jedoch eine sorgfältige Abwägung erfordern. Schließlich stellen Arzneimittelpackungen mit indischer Codierung eine Herausforderung für die Echtheitsüberprüfung in deutschen Apotheken dar, trotz der Einführung eines europäischen Fälschungsschutzsystems.

 

Glosse: Wahlroulette – Der Lostopf bestimmt die Abda-Spitze

In einer Welt, in der politische Entscheidungen oft als Ergebnis sorgfältiger Planung und strategischer Überlegungen präsentiert werden, beschreitet die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Apothekerverbände (Abda) neue, unerforschte Pfade: Die Wahl ihres Vorstandes gleicht neuerdings eher einer Tombola als einer traditionellen Wahl. Am 16. Januar wird das Schicksal der Abda-Führung nicht mehr durch Wahlurnen, sondern durch einen Lostopf entschieden. Ein Schritt, der die Demokratie in den Apothekenverbänden in ein Glücksspiel verwandelt, oder etwa nicht?

Nachdem die letzte Wahl mit Gabriele Regina Overwiening als einziger Kandidatin in einem Desaster endete – sie wurde trotz ihrer Monopolstellung auf dem Wahlzettel von 52 Prozent der Stimmberechtigten abgewählt –, hat man sich in der Abda entschlossen, das Ruder herumzureißen. Doch statt tiefgreifender Reformen oder einer Ausweitung der Kandidatenliste entschied man sich für eine Art demokratisches Russisches Roulette: die Auslosung der Führungspositionen.

Das Verfahren ist denkbar einfach und erinnert an die Aufregung eines Fußballabends: Die Namen der Kandidaten werden in Hartgelatinekapseln der Größe 00 eingeschlossen, die dann in einen Lostopf geworfen werden. Friedemann Schmidt, der ehemalige Präsident der Abda, schlüpft in die Rolle des Glücksfees und zieht die Gewinner. Der Vorgang erfordert nicht mehr die kritische Auswahl durch die Wähler, sondern lediglich das stille Hoffen auf das Wohlwollen des Zufalls.

Die Einführung einer solchen Methode wirft jedoch eine Reihe von Fragen auf: Was sagt es über den Zustand einer Organisation aus, wenn sie sich dazu entschließt, ihre Führungskräfte eher durch Los als durch Leistung auszuwählen? Ist das der ultimative Ausdruck von Verzweiflung oder ein kühner Schritt in Richtung Innovation in der Verbandspolitik?

Doch während die Abda ihre Wahlurnen gegen Lostöpfe tauscht, steht sie weiterhin vor gewaltigen Herausforderungen: Die wachsende Macht der Online-Apotheken, vertreten durch Giganten wie die Shop Apotheke, deren Umsätze durch prominente Werbefiguren in die Höhe schnellen, und die schwindende Anzahl der Apotheken vor Ort. Der Rückgang der traditionellen Apotheken, die neben der alltäglichen Medikamentenabgabe auch komplexe Rezepturen meistern und essentiell zur Vermeidung von Medikationsfehlern sind, spiegelt eine Branche im Umbruch wider.

Und so, während die Abda ihre neue Führung vielleicht eher per Lotterie als durch überlegte Wahl bestimmt, bleibt zu hoffen, dass die Zufallsauswahl am Ende die richtigen Personen in die entscheidenden Positionen bringt. Denn nur mit starken Führungspersönlichkeiten kann der Kampf gegen die Digitalisierung und Marktmonopolisierung erfolgreich geführt werden.

Zum Schluss noch ein kleiner Lichtblick: Der Kassenabschlag wird demnächst wieder gesenkt, was den finanziell gebeutelten Apotheken etwas Luft verschaffen dürfte. Doch reicht das aus, um die tiefgreifenden Probleme der Branche zu lösen? Der Lostopf hat gesprochen, aber nur die Zeit wird zeigen, ob das Glück der Abda hold ist.

 

Zukunft der Apotheken in Gefahr: Honorardebatten und wirtschaftliche Herausforderungen

Die Apotheken in Deutschland stehen vor enormen wirtschaftlichen Herausforderungen, die ihre Zukunftsfähigkeit ernsthaft gefährden. Jens Beuth, ein Apothekeninhaber aus Gelsenkirchen, brachte diese prekäre Lage in einem Beitrag des Senders Sat.1 ans Licht. Die Kernproblematik der Branche liegt in den unzureichend angepassten Honoraren und stetig steigenden Betriebskosten, die zusammen eine existenzielle Bedrohung darstellen.

Karl-Josef Laumann, der Gesundheitsminister von Nordrhein-Westfalen, hat ebenfalls Bedenken geäußert und betont die Notwendigkeit, die Krankenkassenbeiträge zu überdenken, um die Honorare der Apotheken anzupassen. Diese Anpassung ist entscheidend, da die derzeitige Honorarstruktur nicht mehr zeitgemäß ist und die wirtschaftliche Belastung der Apotheken nicht mehr trägt. Die Forderung nach einer gerechteren Honorierung ist auch ein Spiegelbild der allgemeinen Anerkennung der Apotheker als unverzichtbare Akteure im Gesundheitswesen, die eine umfassende und zugängliche medizinische Beratung bieten.

Die Situation wird weiter kompliziert durch den wachsenden Druck von Online-Apotheken und großen Ketten, die den traditionellen Apotheken zunehmend Konkurrenz machen. Diese Entwicklung zwingt viele Apotheken, ihre Geschäftsmodelle zu überdenken und innovative Lösungen zu finden, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Trotz dieser Herausforderungen bleibt der persönliche Kontakt und die individuelle Beratung in lokalen Apotheken ein unersetzbare Komponente der Gesundheitsversorgung, die durch digitale Angebote nicht vollständig repliziert werden kann.

Die Krise der deutschen Apotheken ist ein deutliches Signal, dass dringender Handlungsbedarf besteht. Es ist eine gemeinsame Verantwortung von Politik, Krankenkassen und der Gesellschaft, eine tragfähige Lösung für die Honorarproblematik zu finden. Die Apotheker leisten einen wesentlichen Beitrag zur öffentlichen Gesundheit und sollten dafür nicht nur mit Respekt, sondern auch mit einer Honorierung entschädigt werden, die ihre Bedeutung und ihren Aufwand widerspiegelt.

Die Zukunft der lokalen Apotheken hängt von der Bereitschaft aller Beteiligten ab, diese wichtigen Gesundheitsdienstleister zu unterstützen und zu fördern. Eine Anpassung der Honorare wäre ein entscheidender Schritt, um die wirtschaftliche Nachhaltigkeit der Apotheken zu sichern und sicherzustellen, dass sie weiterhin als eine Säule der Gesundheitsversorgung vor Ort fungieren können. Ohne eine solche Anpassung könnte die deutsche Gesundheitslandschaft ein wichtiges Element ihrer Infrastruktur verlieren, mit potenziell gravierenden Folgen für die medizinische Versorgung der Bevölkerung. Es ist Zeit, dass die entscheidenden Akteure zusammenkommen und konkrete Schritte unternehmen, um die Apotheken zu stärken und ihre wichtige Rolle in der Gesundheitsversorgung zu erhalten.

 

Schrumpfende Apothekenlandschaft in Baden-Württemberg: Eine Herausforderung für die ländliche Versorgung

In Baden-Württemberg zeigt sich ein bedenklicher Trend: Zum Ende des Jahres 2024 ist die Zahl der Apotheken auf nur noch 2.152 gesunken. Dies markiert einen drastischen Rückgang von 70 Apotheken im Vergleich zum Vorjahr, während nur vier neue Eröffnungen verzeichnet wurden. In den vergangenen 15 Jahren hat sich die Zahl der Apotheken um mehr als 20 Prozent reduziert.

Die Auswirkungen dieses Rückgangs sind besonders in ländlichen Gebieten spürbar, wo Apotheken über bloße Verkaufsstellen hinaus als wesentliche Anlaufstellen für Gesundheitsberatung und Notfallversorgung dienen. Die Landesapothekerkammer Baden-Württemberg schlägt Alarm und betont die wachsenden Versorgungslücken, die vor allem in Notfällen kritisch werden.

Martin Braun, Präsident der Landesapothekerkammer, macht auf die dringende Notwendigkeit aufmerksam, politische Maßnahmen zu ergreifen. Er fordert eine Anpassung der Honorare und eine Reduzierung der Bürokratie, die besonders die verbleibenden Apotheken belastet. Der zunehmende Kostendruck und Schwierigkeiten bei der Suche nach qualifizierten Nachfolgern, wenn Inhaber in den Ruhestand gehen, verschärfen die Situation zusätzlich.

Bundesweit sieht die Lage nicht viel besser aus. Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (Abda) berichtet von einem Rückgang der Apothekenzahl um drei Prozent auf 17.041, den niedrigsten Stand seit fast 50 Jahren. Dieser Rückgang wird auch dadurch angetrieben, dass qualifizierte Fachkräfte vermehrt in der Industrie oder Krankenhausapotheken eine Anstellung finden, wo die Verdienstmöglichkeiten attraktiver sind.

Die Schließung von Apotheken in Baden-Württemberg ist mehr als eine statistische Zahl – sie ist ein Alarmzeichen für die Gesundheitsversorgung, insbesondere in ländlichen Regionen. Die Politik muss erkennen, dass Apotheken nicht nur Medikamente, sondern auch lebenswichtige Dienstleistungen und Beratung bieten. Die aktuelle Entwicklung gefährdet die Sicherstellung einer grundlegenden medizinischen Versorgung und verlangt nach sofortigem Handeln, um den Trend umzukehren und die Zukunft der lokalen Apotheken zu sichern. Es geht hierbei nicht nur um wirtschaftliche Aspekte, sondern um das Wohlergehen der gesamten Bevölkerung.

 

Maßgeschneiderter Schutz: Die Bedeutung branchenspezifischer Versicherungen für Apotheken

Apotheken sind mehr als nur Einzelhandelsgeschäfte; sie sind komplexe Einrichtungen im Gesundheitswesen, die einer Vielzahl von spezifischen Risiken ausgesetzt sind. Diese Risiken reichen von rechtlichen Haftungen über Naturkatastrophen bis hin zu spezialisierten Risiken wie Cyberangriffen und Betriebsunterbrechungen. Eine branchenspezifische Apothekenversicherung bietet nicht nur einen umfassenden Schutz, sondern ist auch darauf zugeschnitten, die einzigartigen Herausforderungen und Bedürfnisse von Apotheken abzudecken.

Erstens, Apothekenbetreiber müssen die besonderen Risiken ihrer Branche verstehen. Dies beinhaltet die rechtlichen Verpflichtungen, die mit der Abgabe und Lagerung von Medikamenten verbunden sind, sowie die Verantwortung, die sie gegenüber ihren Patienten tragen. Versicherungen, die speziell für Apotheken konzipiert sind, berücksichtigen solche Aspekte und bieten Deckungen, die über allgemeine Geschäftsversicherungen hinausgehen. Dazu gehören Haftpflichtversicherungen, die speziell auf die Risiken von Fehldosierungen und Beratungsfehlern eingehen.

Zweitens, die Bedrohung durch Cyberangriffe hat in den letzten Jahren zugenommen, besonders in Branchen, die sensible Daten verwalten, wie es in Apotheken der Fall ist. Eine branchenspezifische Cyberpolice deckt nicht nur die direkten Schäden durch einen Cyberangriff ab, sondern unterstützt auch bei der Einhaltung von Datenschutzgesetzen und bietet Unterstützung im Krisenmanagement. Dies ist entscheidend, da der Verlust von Patientendaten nicht nur finanzielle Strafen nach sich ziehen kann, sondern auch das Vertrauen der Kunden nachhaltig schädigt.

Drittens ist die Betriebsunterbrechungsversicherung für Apotheken von kritischer Bedeutung. Viele Standardpolicen decken grundlegende Betriebsausfälle, jedoch erfordern Apotheken spezielle Erwägungen wie den Verlust von temperatursensitiven Medikamenten oder den Ausfall spezialisierter pharmazeutischer Ausrüstung. Branchenspezifische Policen können so gestaltet werden, dass sie diese besonderen Bedingungen berücksichtigen und sicherstellen, dass die Apotheke auch bei längerfristigen Unterbrechungen finanziell geschützt ist.

Viertens müssen Apotheker die Notwendigkeit einer regelmäßigen Überprüfung und Anpassung ihrer Versicherungspolicen anerkennen. Der Markt für pharmazeutische Produkte und Dienstleistungen entwickelt sich ständig weiter, und Versicherungspolicen müssen entsprechend angepasst werden, um neue Risiken abzudecken. Eine enge Zusammenarbeit mit Versicherungsvertretern, die sich auf den Gesundheitssektor spezialisiert haben, ist unerlässlich, um sicherzustellen, dass alle Aspekte des Apothekenbetriebs geschützt sind.

Die Priorität einer branchenspezifischen Apothekenversicherung kann nicht hoch genug eingeschätzt werden. In einer Welt, in der Apotheken zunehmend als primäre Anlaufstellen für gesundheitliche Beratung und Dienstleistungen dienen, ist der Bedarf an einem maßgeschneiderten Versicherungsschutz, der die speziellen Risiken und Anforderungen dieser kritischen Infrastrukturen berücksichtigt, von entscheidender Bedeutung. Apotheker müssen proaktiv in den Schutz ihrer Betriebe investieren, nicht nur um finanzielle Risiken zu minimieren, sondern auch um das Vertrauen ihrer Kunden zu erhalten und zu stärken. Eine umfassende, auf die Apotheke zugeschnittene Versicherungspolice ist daher nicht nur eine finanzielle Absicherung, sondern auch ein wesentlicher Bestandteil des Qualitätsmanagements und der Patientensicherheit. Letztlich ist sie ein entscheidender Faktor, der den langfristigen Erfolg und die Nachhaltigkeit von Apotheken unterstützt, indem sie eine solide Grundlage für den sicheren und effektiven Betrieb in einem immer komplexeren Gesundheitssystem bildet.

                                                                        

Versicherer und Rücktrittsgründe: Streit um Nachschieben eskaliert

Die Frage, ob Versicherer nach einem erklärten Rücktritt vom Versicherungsvertrag weitere Gründe nachschieben dürfen, sorgt für anhaltende Diskussionen in der Rechtspraxis. Besonders bei Berufsunfähigkeitsversicherungen (BU), wo die Angaben des Versicherungsnehmers bei Antragstellung entscheidend sind, ist die Situation oft brisant.

Gemäß § 19 Abs. 2 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, wenn der Versicherungsnehmer wesentliche Gefahrenumstände verschweigt, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat. Dabei muss der Rücktritt binnen einer Monatsfrist erklärt werden, sobald der Versicherer von der Pflichtverletzung erfährt. Doch was passiert, wenn der Versicherer nach der Rücktrittserklärung weitere Gründe vorbringt?

Laut § 21 Abs. 1 VVG ist das Nachschieben weiterer Rücktrittsgründe grundsätzlich zulässig, jedoch ebenfalls an die Monatsfrist gebunden. Die Interpretation dieser Frist sorgt allerdings für Unklarheit. Die Rechtsprechung unterscheidet zwischen Gründen, die dem Versicherer bei der ursprünglichen Erklärung bereits bekannt waren, und solchen, die später entdeckt wurden. Letztere können separat geltend gemacht werden, was dem Versicherer eine neue Monatsfrist einräumt.

Für Versicherte bedeutet dies, dass sie sich häufig in einem langwierigen rechtlichen Streit wiederfinden, wenn ein Versicherer wiederholt neue Gründe anführt, um den Vertrag rückwirkend aufzulösen. Besonders kritisch wird dies bei Anfechtungen wegen arglistiger Täuschung, bei denen die Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) greifen. Hier gilt nach § 124 BGB eine Jahresfrist, innerhalb derer neue Gründe nachgeschoben werden können.

Die Praxis zeigt, dass Versicherer zunehmend auf diese rechtlichen Möglichkeiten zurückgreifen, um Ansprüche abzuwehren. Für Versicherte, die auf den Schutz einer BU-Police angewiesen sind, kann dies existenzbedrohend sein. Die Frage, wie weit das Nachschieben von Gründen gehen darf, könnte künftig verstärkt höchstrichterlich geklärt werden müssen.

Der Umgang mit Rücktritts- und Anfechtungsgründen durch Versicherer wirft eine grundlegende Frage des Fair Plays auf. Während es rechtlich durchaus legitim ist, weitere Gründe nachzuschieben, steht der Schutz der Versicherten vor einer existenziellen Absicherung auf dem Spiel.

Es ist nachvollziehbar, dass Versicherer bei arglistigem Verhalten des Versicherungsnehmers konsequent handeln müssen. Dennoch führt die Praxis, wiederholt neue Gründe ins Feld zu führen, zu einer erheblichen Verunsicherung der Versicherten. Der bürokratische und juristische Aufwand, den Betroffene betreiben müssen, um ihren Anspruch durchzusetzen, steht in keinem Verhältnis zur ursprünglichen Idee einer Berufsunfähigkeitsversicherung.

Die Politik und die Gerichte sind gefordert, klare Regeln zu schaffen, die eine Balance zwischen den berechtigten Interessen der Versicherer und dem Schutz der Versicherten herstellen. Versicherungsverträge leben von Vertrauen. Dieses Vertrauen darf nicht durch eine exzessive Auslegung von Nachschiebe-Regelungen untergraben werden. Ein transparenter und fairer Umgang mit Rücktritts- und Anfechtungsgründen ist unerlässlich, um die Glaubwürdigkeit der Versicherungsbranche langfristig zu erhalten.

 

Risikomanagement für Apotheken: Umgang mit Unfallhaftung

Ein Urteil des Landgerichts Frankenthal bringt Klarheit in die Frage, ob Minderjährige bei Schäden in der Öffentlichkeit haftbar gemacht werden können. Im konkreten Fall prallte ein 13-jähriger Junge nach dem Spielen auf einem Drehkarussell gegen die Schaufensterscheibe eines Geschäfts, das daraufhin einen erheblichen Glasschaden erlitt. Die Richter entschieden: Das Kind haftet nicht, da kein Verschulden nachgewiesen werden konnte. Apothekenbetreiber und andere Geschäftsinhaber sollten den Fall als Anlass nehmen, sich intensiver mit ihrer eigenen Verkehrssicherungspflicht und den damit verbundenen Haftungsfragen auseinanderzusetzen.

Der Vorfall ereignete sich, als der Junge nach dem Besuch des Drehkarussells in einer Fußgängerzone das Gleichgewicht verlor und rückwärts gegen die Scheibe des Geschäfts stürzte. Der betroffene Ladenbesitzer verlangte Schadenersatz und argumentierte, dass der Junge durch fahrlässiges Verhalten den Vorfall verursacht habe. Das Gericht wies die Klage jedoch ab, da keine Anzeichen für ein schuldhaftes Verhalten des Jungen vorlagen. Das Urteil basiert auf dem deutschen Verschuldensprinzip, das nur in Ausnahmefällen eine Haftung ohne konkreten Nachweis von Fahrlässigkeit vorsieht.

Für Apothekenbetreiber ergeben sich aus diesem Urteil wichtige Konsequenzen. Schaufenster in hochfrequentierten Fußgängerzonen sind regelmäßig besonderen Risiken ausgesetzt, sei es durch spielende Kinder, Passanten oder auch Unfälle mit Fahrrädern oder E-Scootern. Um sich rechtlich abzusichern, sollten Apothekenbetreiber sicherstellen, dass ihre Schaufenster und andere exponierte Bereiche robust und den aktuellen Sicherheitsstandards entsprechend gestaltet sind. Darüber hinaus ist eine regelmäßige Überprüfung der bestehenden Versicherungen erforderlich, insbesondere der Betriebshaftpflichtversicherung, die Glasschäden oder andere Schäden abdecken sollte.

Ein weiterer Aspekt ist die Verkehrssicherungspflicht, die Geschäftsinhabern obliegt. Diese verpflichtet Apothekenbetreiber, Gefahrenquellen für Dritte zu minimieren. Beispielsweise könnten Drehkarussells oder andere Spielgeräte in der Nähe von Apotheken potenzielle Risiken bergen, die durch geeignete Präventionsmaßnahmen reduziert werden sollten. Dazu zählen unter anderem bauliche Schutzvorrichtungen, Sicherheitskennzeichnungen oder Absprachen mit Kommunen über die Platzierung solcher Geräte.

Obwohl das Urteil noch nicht rechtskräftig ist und eine Berufung möglich bleibt, zeigt der Fall deutlich, wie entscheidend eine vorausschauende Absicherung sein kann. Nicht nur bauliche Maßnahmen, sondern auch eine gezielte rechtliche und versicherungstechnische Beratung sind für Apothekenbetreiber unerlässlich, um im Fall von unvorhergesehenen Vorfällen geschützt zu sein.

Das Urteil des Landgerichts Frankenthal ist ein Weckruf für Apothekenbetreiber und andere Geschäftsinhaber, sich intensiver mit ihren Haftungsrisiken auseinanderzusetzen. Besonders in hochfrequentierten Fußgängerzonen ist die Wahrscheinlichkeit von Schäden durch Passanten oder spielende Kinder nicht zu unterschätzen. Der Fall verdeutlicht, dass eine Haftung von Minderjährigen nur unter sehr engen Voraussetzungen greift und Geschäftsinhaber häufig auf den Schäden sitzen bleiben, wenn keine ausreichenden Vorkehrungen getroffen wurden.

Für Apothekenbetreiber ist dies eine Gelegenheit, ihre Verkehrssicherungspflicht kritisch zu hinterfragen. Spielgeräte wie das im vorliegenden Fall genutzte Drehkarussell sind beliebte Anziehungspunkte für Kinder, aber auch potenzielle Risikofaktoren. Hier könnten Apothekenbetreiber gemeinsam mit den Kommunen daran arbeiten, sichere Abstände zu Schaufenstern und Eingangsbereichen zu gewährleisten. Auch Warnhinweise oder robuste Schutzvorrichtungen können helfen, das Risiko von Schäden zu minimieren.

Ebenso entscheidend ist eine gut aufgestellte Versicherungspolice. Eine umfassende Betriebshaftpflichtversicherung sollte sowohl Schäden an der eigenen Immobilie als auch mögliche Regressforderungen Dritter abdecken. Besonders bei Glasschäden ist es wichtig, dass die Versicherung explizit solche Vorfälle in hochfrequentierten Lagen einschließt. Regelmäßige Überprüfungen und Aktualisierungen der Versicherungsverträge können hier entscheidend sein, um im Schadensfall nicht unvorbereitet zu sein.

Abseits der rechtlichen und baulichen Aspekte könnte der Fall aber auch Anlass für eine gesellschaftliche Diskussion sein. Apotheken und andere Geschäfte sollten in urbanen Räumen nicht nur als wirtschaftliche Einheiten gesehen werden, sondern auch als integraler Bestandteil des öffentlichen Lebens. Die Balance zwischen wirtschaftlichen Interessen, der Verkehrssicherungspflicht und einer kinderfreundlichen Umgebung erfordert daher ein sorgfältiges Zusammenspiel von Geschäftsinhabern, Kommunen und Stadtplanern.

Das Urteil zeigt: Schäden lassen sich nie vollständig vermeiden, aber durch proaktive Maßnahmen und eine vorausschauende Planung können Apothekenbetreiber ihre Risiken deutlich reduzieren und sich rechtlich absichern – für den Fall der Fälle.

 

Winterliche Risiken: Proaktive Schutzmaßnahmen gegen Unterkühlung und Erfrierungen entscheidend

Der Winter stellt eine besondere Herausforderung für die öffentliche Gesundheit dar, da die sinkenden Temperaturen ernsthafte Risiken wie Unterkühlungen und Erfrierungen mit sich bringen. Diese saisonbedingten Gefahren betreffen insbesondere sozial benachteiligte Gruppen wie Obdachlose, Personen, die unter Alkoholeinfluss stehen, sowie Unfallopfer bei Eisunfällen. Die Kälte wirkt sich dabei nicht nur lokal aus, sondern kann zu systemischen und potenziell tödlichen Gesundheitsproblemen führen.

Erfrierungen sind oft die Folge der direkten Exposition gegenüber eisigen Temperaturen, wobei die Haut und das darunterliegende Gewebe Schäden erleiden. Die Symptome beginnen typischerweise mit einer bläulich-roten Verfärbung der Haut, die allmählich weiß-gelblich oder grau wird. Die betroffenen Bereiche fühlen sich kalt an und durchlaufen eine Transformation von weich und schmerzhaft zu hart und gefühllos, was oft ein Gefühl der Enge verursacht, ähnlich dem Tragen zu kleiner Schuhe.

Unterkühlung betrifft das gesamte Körpersystem. Sie tritt auf, wenn der Körper über längere Zeit mehr Wärme verliert, als er erzeugen kann. Initialsymptome umfassen intensives Zittern, eine beschleunigte Atmung und Herzrate. Im fortgeschrittenen Stadium verlangsamt sich die Atmung, die Muskeln versteifen sich, und der Betroffene zeigt eine zunehmende Reaktionslosigkeit, die bis zur Bewusstlosigkeit führen kann.

Die Erste Hilfe ist entscheidend und beginnt mit der korrekten Identifikation der Symptome. Bei Anzeichen einer Unterkühlung oder Erfrierung sollte sofort der Notruf 112 gewählt werden. Ersthelfer sollten den Betroffenen mit Decken isolieren und vor weiterem Wärmeverlust schützen. Ist der Patient bewusstlos, wird die Überprüfung der Atmung zwingend. Bei Atemstillstand ist eine sofortige Wiederbelebung durchzuführen.

Präventive Maßnahmen sind ebenso von großer Bedeutung. Diese umfassen das Tragen mehrschichtiger, wasserabweisender und isolierender Kleidung, den Schutz der Extremitäten und das Mitführen von Rettungsdecken und warmen Getränken. Ein besonderes Augenmerk gilt der Aufklärung und Vorbereitung der Bevölkerung auf die Risiken und die richtige Reaktion in Kältenotfällen, um individuelle und kollektive Sicherheit zu gewährleisten.

Die kalte Jahreszeit bringt eine Reihe von Gefahren mit sich, die oft unterschätzt werden. Unterkühlungen und Erfrierungen sind dabei nicht nur medizinische Notfälle, sie spiegeln auch soziale Herausforderungen wider. Insbesondere die gefährdeten Gruppen, einschließlich der Obdachlosen und Menschen, die durch Substanzgebrauch beeinträchtigt sind, benötigen besondere Aufmerksamkeit und Schutzmaßnahmen. Es ist entscheidend, dass sowohl Einzelpersonen als auch Gemeinschaften in Erste-Hilfe-Techniken geschult sind und aktiv an präventiven Maßnahmen teilnehmen.

Städtische Programme und NGO-Initiativen, die sich um Kältehilfe und Winterunterkünfte kümmern, spielen eine zentrale Rolle, um diesen Risiken zu begegnen. Darüber hinaus ist die breite Öffentlichkeit gefordert, nicht wegzusehen, sondern in Notsituationen adäquat zu reagieren. Die Installation von Warnsystemen für extrem kalte Tage und die Bereitstellung von Notfallausrüstungen können hierbei unterstützen.

Indem jeder Einzelne sich der Risiken bewusst wird und lernt, wie man in Kälte-Notfällen reagiert, können wir als Gesellschaft dazu beitragen, dass die Wintermonate sicherer werden. Die gemeinsamen Anstrengungen, von der individuellen Vorsorge bis hin zur gesellschaftlichen Fürsorge, sind essenziell, um die kalte Jahreszeit nicht nur zu überstehen, sondern auch denen zu helfen, die am meisten von diesen saisonalen Risiken betroffen sind.

                                                                                                                                                

Risikomanagement für Apotheken: Lehren aus dem Kölner E-Scooter-Urteil

In einem wegweisenden Urteil des Landgerichts Köln wurde entschieden, dass die Haftpflichtversicherung eines E-Scooters nicht für Schäden aufkommen muss, die durch das Umkippen des Scooters an einem geparkten Fahrzeug entstanden sind. Diese Entscheidung wirft ein Schlaglicht auf die Verantwortlichkeiten und Haftungsfragen, die auch für Apothekenbetreiber von großer Bedeutung sind, insbesondere wenn es um Schäden durch Dritte geht.

Apotheken, die häufig in dicht besiedelten städtischen Gebieten liegen, könnten ähnlichen Risiken ausgesetzt sein, wie sie im Kölner Fall beschrieben wurden. Das Gericht stellte klar, dass eine Haftpflichtversicherung nicht automatisch für Schäden aufkommt, die durch das unsachgemäße Abstellen von Fahrzeugen verursacht werden, es sei denn, es liegt ein nachweisbares Verschulden vor. Diese Erkenntnis ist für Apothekenbetreiber wichtig, da sie oft mit parkenden Fahrzeugen oder Lieferdiensten in Berührung kommen, die potenziell Schaden anrichten könnten.

Für Apothekenbetreiber bedeutet dies, dass sie eine klare Überwachung und eventuell auch Kennzeichnung von Parkbereichen vornehmen sollten, um das Risiko von Schäden zu minimieren. Zudem sollten sie ihre eigene Versicherungspolice überprüfen, um sicherzustellen, dass sie ausreichend gegen Schäden durch Dritte geschützt sind. Das Gericht betonte auch die Bedeutung der Verkehrssicherungspflicht, die Apotheken dazu anhält, mögliche Gefahrenquellen, die von ihrem Betrieb ausgehen könnten, zu minimieren.

Dieses Urteil könnte einen Präzedenzfall darstellen, der Apothekenbetreiber dazu veranlasst, ihre aktuellen Sicherheits- und Versicherungsstrategien zu überdenken, um sich gegen ähnliche Vorfälle abzusichern. Es zeigt auch die Notwendigkeit auf, klare Richtlinien für das Abstellen von Fahrzeugen zu etablieren, sowohl für Kunden als auch für Lieferanten.

Das jüngste Urteil des Landgerichts Köln dient als wichtiger Weckruf für Apothekenbetreiber überall in Deutschland. Es unterstreicht die Notwendigkeit einer sorgfältigen Risikobewertung und Managementstrategien, die über die bloße Absicherung durch Versicherungen hinausgehen. Dieses Urteil zeigt auf, dass nicht jede Gefahr vorhersehbar oder vermeidbar ist, aber auch, dass klare rechtliche und organisatorische Maßnahmen entscheidend sind, um sich gegen die finanziellen und operationellen Auswirkungen solcher Vorfälle zu schützen. In einer Zeit, in der urbane Räume immer mehr von kleinen Transportmitteln wie E-Scootern genutzt werden, müssen Apothekenbetreiber proaktiv handeln, um sowohl ihr Eigentum als auch das ihrer Kunden zu schützen. Das beginnt mit einer umfassenden Überprüfung der eigenen Sicherheitsprotokolle und einer klaren Kommunikation dieser Richtlinien an alle Beteiligten.

 

DOAKs und Thrombozytenaggregationshemmer: Neue Erkenntnisse zur antithrombotischen Therapie

Die Erstlinientherapie mit direkten oralen Antikoagulanzien (DOAK) bei Vorhofflimmern zeigt im Vergleich zur Anwendung von Thrombozytenaggregationshemmern kein signifikant erhöhtes Risiko für intrakranielle Blutungen. Dies belegen die Ergebnisse einer Metaanalyse irischer Wissenschaftler, die die Sicherheit und Effektivität beider Therapieansätze untersucht haben. Schwere Blutungen treten jedoch unter DOAKs häufiger auf, was eine sorgfältige Abwägung im klinischen Alltag erfordert.

Direkte orale Antikoagulanzien sind gemäß den Leitlinien der Europäischen Gesellschaft für Kardiologie (ESC) zur Schlaganfallprävention bei Patienten mit nicht-valvulärem Vorhofflimmern und zusätzlichen Risikofaktoren wie Hypertonie, Diabetes mellitus oder einem vorherigen Schlaganfall indiziert. Die verfügbaren Wirkstoffe umfassen den Thrombinhemmer Dabigatran (Pradaxa®) sowie die Faktor-Xa-Hemmer Apixaban (Eliquis® und Generika), Edoxaban (Lixiana®) und Rivaroxaban (Xarelto® und Generika).

Trotz der klaren Empfehlung der Leitlinien kommt es in der Praxis häufig zu einer bevorzugten Verordnung von Thrombozytenaggregationshemmern wie Acetylsalicylsäure (Aspirin®), insbesondere bei Patienten mit erhöhtem Blutungsrisiko. Diese Praxis steht jedoch im Widerspruch zur Leitlinie, die darauf hinweist, dass das Schlaganfallrisiko bei Vorhofflimmern das Blutungsrisiko überwiegt und Thrombozytenaggregationshemmer eine deutlich geringere prophylaktische Wirksamkeit aufweisen. Die Gründe hierfür liegen häufig in der Furcht vor potenziellen intrakraniellen Blutungen, die Ärzte dazu veranlassen, auf vermeintlich sicherere Alternativen auszuweichen.

Die Metaanalyse verdeutlicht die Notwendigkeit, Therapieentscheidungen individuell auf den Patienten zuzuschneiden und die Risiken beider Ansätze kritisch gegeneinander abzuwägen. Gleichzeitig bleibt der Appell an Ärzte, sich stärker an evidenzbasierten Leitlinien zu orientieren, um die bestmögliche Versorgung für ihre Patienten sicherzustellen.

Die Ergebnisse der Metaanalyse sind ein wichtiger Weckruf für die medizinische Praxis: Die Angst vor Blutungskomplikationen darf nicht dazu führen, dass Patienten eine suboptimale Therapie erhalten. DOAKs haben sich als wirksam und sicher erwiesen und sollten bei der Schlaganfallprophylaxe bei Vorhofflimmern als Mittel der ersten Wahl zum Einsatz kommen.

Die Zurückhaltung vieler Ärzte gegenüber Antikoagulanzien zeigt ein Dilemma, das tiefer in der Versorgungsrealität verwurzelt ist. Häufig fehlt es an einer präzisen Einschätzung des individuellen Blutungsrisikos, das durch Instrumente wie den CHA₂DS₂-VASc-Score und HAS-BLED-Score objektiv erfasst werden könnte. Gleichzeitig ist es unerlässlich, Patienten umfassend über die Vorteile und potenziellen Risiken der verfügbaren Therapien aufzuklären.

Die Leitlinien geben klare Handlungsempfehlungen, doch ihre Umsetzung scheitert oft an Unsicherheiten oder Zeitdruck im Praxisalltag. Hier sind nicht nur Ärzte, sondern auch Gesundheitsbehörden und Fachgesellschaften gefordert, durch Fortbildungen und Informationskampagnen eine fundierte Entscheidungsfindung zu fördern. Letztlich steht die Patientensicherheit im Fokus, und diese wird nur erreicht, wenn evidenzbasierte Medizin konsequent angewendet wird.

 

Indische Arzneimittelcodierung: Risiken und Herausforderungen für Apotheken

In deutschen Apotheken tauchen nach wie vor Arzneimittelpackungen mit sogenannten „Indian-Coding“ auf. Diese Codierung, die in Indien für Exportprodukte üblich ist, birgt Herausforderungen für die Echtheitsüberprüfung im europäischen Fälschungsschutzsystem. Zwar hat die Einführung des europäischen Systems im Jahr 2019 das Problem deutlich reduziert, dennoch sind vereinzelte Packungen mit abweichenden Codierungen weiterhin im Umlauf.

Arzneimittel aus Indien tragen häufig einen DataMatrix-Code, der dem in der EU für Rx-Packungen vorgeschriebenen Code täuschend ähnlich sieht. Jedoch fehlt bei diesen Verpackungen das wichtige „PPN“-Emblem, das im europäischen System neben dem DataMatrix-Code abgedruckt sein muss. Stattdessen findet sich oft ein „GTIN“-Emblem, das auf die abweichende indische Codierung hinweist. Dies führt dazu, dass das Securpharm-System den indischen Code nicht erkennen kann, was die Überprüfung auf Fälschungen erheblich erschwert.

Apothekerinnen und Apotheker müssen daher besonders aufmerksam sein, um sicherzustellen, dass der korrekte Code erfasst wird. Ein weiteres Unterscheidungsmerkmal ist der Produktcode: Europäische Arzneimittel beginnen meist mit „11“ oder „04150“. Fehlen diese Merkmale oder ist ein „GTIN“-Emblem auf der Packung zu sehen, handelt es sich wahrscheinlich um eine Verpackung, die vor der Einführung des europaweiten Fälschungsschutzsystems in Umlauf gebracht wurde.

Hintergrund dieser Problematik ist die gesetzliche Regelung in Indien, die für Arzneimittel eigene Codierungsstandards vorgibt, sofern das Zielland nicht über gleichwertige Standards verfügt. Obwohl solche Packungen seltener geworden sind, besteht die Gefahr, dass fälschungssichere Maßnahmen durch diese Lücken unterlaufen werden könnten.

Das europäische System, das mit der Einführung von Securpharm am 9. Februar 2019 verpflichtend wurde, verfolgt das Ziel, gefälschte Arzneimittel zu identifizieren und aus der Lieferkette zu entfernen. Der Erfolg des Systems hängt jedoch maßgeblich von der korrekten Anwendung durch Apotheken ab. Fehlerhafte Scans oder Unkenntnis über Codierungsunterschiede können die Wirksamkeit dieses Schutzes gefährden.

Die anhaltende Problematik mit „Indian-Coding“ zeigt eindrucksvoll, wie wichtig einheitliche Standards im globalen Arzneimittelhandel sind. Während Europa mit Systemen wie Securpharm Vorreiter beim Schutz vor gefälschten Medikamenten ist, bleibt die internationale Zusammenarbeit hinter den Erwartungen zurück. Gerade Länder wie Indien, die für den globalen Arzneimittelmarkt eine zentrale Rolle spielen, sollten stärker eingebunden werden, um eine harmonisierte Codierung sicherzustellen.

Für Apotheken bedeutet dies, ihre Mitarbeitenden regelmäßig zu schulen und auf potenzielle Fallstricke wie abweichende Codierungen hinzuweisen. Nur so kann die Integrität der Versorgungskette gewährleistet werden. Politik und Industrie sind zugleich gefordert, noch mehr Transparenz und Kompatibilität in den internationalen Codierungsstandards zu schaffen. Sicherheit im Arzneimittelverkehr darf kein regionales Thema bleiben, sondern muss global gedacht werden.

Von Engin Günder, Fachjournalist

 

Zurück zur Übersicht

Kontakt
Jetzt Ihr persönliches Angebot anfordern!
Rückrufservice
Gerne rufen wir Sie zurück!
Suche
  • Business All-Inklusive

    MySecur® | Für alles gibt es eine Police - wir haben eine Police für alles.

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • BerufsunfähigkeitsVorsorge

    MySecur® | Das moderne Berufsunfähigkeitskonzept ohne Wenn und Aber

Aktuell
Ratgeber
Vergleich
Beratung
Kontakt
  • Die Risiken für Apotheken sind kalkulierbar

    ApoSecur® | Rundum-Schutz speziell für Apotheken

Beratungskonzept

Risk Management: Professionelles Sicherheitsmanagement
Versicherungskosten-Check: Geld sparen mit dem richtigen Überblick
Sicherheitkompass: Die umfassenden Lösungen der ApoSecur
MyLeitfaden: Das Leben steckt voller Risiken - Wir begleiten Sie sicher in Ihre Zukunft
MyBusiness: Ihr betriebliches Sicherheitspaket
MyPrivate: Ihr privates Sicherheitspaket
MyTeam: Versicherungslösungen speziell für Angestellte

Business All-Inklusive: Eine einzige Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
Business Modular: Risiken so individuell wie möglich absichern
Business Rechtschutz: Mit berufsständischem Rechtsschutz immer auf der sicheren Seite
Business Verdienstausfall: Existenzsicherung - Ihr Ausfall bedeutet Stillstand
Business Kfz-Flotten-Versicherung: Die beste Kfz-Versicherung der Zukunft



Sicher in die Zukunft – www.mysecur.de

QR Code
Startseite Impressum Seitenübersicht Lexikon Checklisten Produktlösungen Vergleichsrechner