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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
PRESSEMITTEILUNG VERBAND DER PRIVATEN KRANKENVERSICHERUNG
Berlin - Zum heutigen Bericht
der "Süddeutschen Zeitung" über den ersten Entwurf eines
Patientenrechtegesetzes erklärt der Direktor des Verbandes der Privaten
Krankenversicherung (PKV), Volker Leienbach:
"Der PKV-Verband begrüßt die Absicht der Bundesregierung, die
Patientenrechte in einem eigenen Gesetz zu bündeln. Viele wichtige
Merkmale, die nun in diesem Gesetz geregelt werden sollen, sind übrigens
für die Privatversicherten bereits verwirklicht:
- Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) ermöglicht der Privaten
Krankenversicherung schon heute zusätzliche Dienstleistungen zur
Unterstützung der Patienten, auch bei der Durchsetzung von Ansprüchen
wegen fehlerhafter Behandlungsleistungen. Diese Instrumente haben sich
im Zusammenhang mit dem Arzthaftungsrecht bewährt.
- Das Ziel der Regierung, das Arzt-Patienten-Verhältnis in einem
Behandlungsvertrag festzuhalten, ist in der PKV bereits erfüllt.
Mögliche Rechtsunsicherheiten aus dem Sozialgesetzbuch V gelten für die
PKV nicht.
- Die angestrebte Regelung eines Haftungssystems nach den Regeln des
Bürgerlichen Gesetzbuches ist für gesetzlich Versicherte zu begrüßen,
für Privatversicherte gelten die BGB-Regeln schon jetzt.
Das stärkste Patientenrecht überhaupt ist die Freiheit der Arztwahl. Die
beste Qualitätssicherung ist die Freiheit von der Budgetierung und
damit Rationierung medizinischer Leistungen sowie die volle Teilhabe am
medizinischen Fortschritt. Diese Freiheiten sind genau die
Wesensmerkmale der Privaten Krankenversicherung, die eine Jahr für Jahr
steigende Zahl von neuen, zusätzlichen Versicherten sehr zu schätzen
weiß.
Die volle Patientensouveränität ist in der PKV bereits verwirklicht: Der
Privatversicherte kann frei den Arzt seines Vertrauens aussuchen und
jederzeit wechseln, ohne dass er dafür eine förmliche Überweisung
benötigt. Er kann sich direkt an jeden Facharzt und an jede
Krankenhaus-Ambulanz wenden, ohne vorher eine Genehmigung einholen zu
müssen. Der mündige Privatpatient erkennt zudem genau die Kosten seiner
Behandlung."
Kontakt
Stefan Reker
Pressesprecher
E-Mail: presse@pkv.de
Tel.: 030 / 2045 8966
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