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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
GESUNDHEITSMINISTER GEORG WEISWEILER:
Saarbrücken - "Das
Versorgungsstrukturgesetz wird dazu führen, die gesundheitliche
Versorgung in Deutschland zu verbessern. Daher unterstützen wir die
Bemühungen auf Bundesebene", so der saarländische Gesundheitsminister
Georg Weisweiler bei der Landespressekonferenz in Saarbrücken. Das
Gesetz hat am vergangenen Freitag die nächste Hürde im Bundesrat
genommen.
Einer der großen Punkte ist die neu geschaffene Möglichkeit der
sektorenübergreifenden Bedarfsplanung. „Die Länder erhalten flexible
Möglichkeiten, entsprechend den regionalen Gegebenheiten und
Erfordernissen in größerer Eigenverantwortung die gesundheitliche
Versorgung zu steuern - ausgerichtet am jeweiligen Bedarf der Menschen
vor Ort", so Minister Weisweiler. „Dafür habe ich mich von Anfang an -
auch in Gesprächen mit dem Bundesgesundheitsminister - stark gemacht."
Beispielsweise erhalten die Länder ein Mitsprache- und Initiativrecht im
gemeinsamen Bundesausschuss. Zwei Länder werden künftig an den
Beratungen des gemeinsamen Bundesausschusses in Fragen der
Bedarfsplanung teilnehmen. Dies ist auch das Vorsitzland der GMK - also
im nächsten Jahr das Saarland.
Schließlich wird es ein neues Gremium geben, das aus Vertretern des
Landes, der kassenärztlichen Vereinigung, der Landesverbände der
Krankenkassen sowie der Ersatzkassen und der Saarländischen
Krankenhausgesellschaft sowie weiteren Beteiligten, z. B. den
Ärztekammern, besteht. Dieses gemeinsame Landesgremium wird sich mit
Fragen der sektorenübergreifenden Versorgung beschäftigen. Minister
Weisweiler: „Nach der Verabschiedung des GKV-Versorgungsstrukturgesetzes
werden wir zügig die gesetzlichen Voraussetzungen für die Gründung
eines solchen gemeinsamen Landesgremiums im Saarland schaffen."
Bei dem Regelungsbereich der spezialärztlichen Versorgung, wie er im
jetzigen Gesetzentwurf vorgesehen ist, sieht Minister Weisweiler noch
Gesprächsbedarf: „Es sind derzeit keine Regelungen zur Vermeidung von
medizinisch nicht indizierten Mengenausweitungen und damit von
Kostenrisiken für die gesetzlichen Krankenkassen vorgesehen." Zudem sei
nicht hinreichend klargestellt, welche Erkrankungen konkret dem Bereich
der spezialärztlichen Versorgung zuzuordnen sind. Eine sinnvolle
Möglichkeit sei deshalb, die vorgesehenen Regelungen des § 116 b SGB V
aus dem vorliegenden Gesetzentwurf herauszulösen und die Thematik in
einem gesonderten Gesetzgebungsverfahren weiter zu verfolgen. „Dieser
wichtige Bereich sollte in aller Ruhe und nach sorgfältiger Abstimmung
mit allen Akteuren erfolgen. Wir werden uns im anstehenden
Beratungsprozess für notwendige Ergänzungen einsetzen", so Weisweiler
abschließend.
Kontakt
Ministerium für Gesundheit und Verbraucherschutz
Ursulinenstraße 8-16
66111 Saarbrücken
Tel.: (0681) 501 3110
Fax: (0681) 501 5048
Email: n.scharfenberg@gesundheit.saarland.de
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