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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Berlin - Nach intensiven
Vorbereitungen ist es jetzt soweit. Ab Oktober 2011 werden die
Krankenkassen elektronische Gesundheitskarten an ihre Versicherten
ausgeben. Zurzeit werden in Krankenhäusern sowie in Arzt- und
Zahnarztpraxen neue Kartenterminals installiert, die sowohl die neuen
elektronischen Gesundheitskarten als auch die bisherigen
Krankenversichertenkarten verarbeiten können.
Die neue elektronische Gesundheitskarte enthält neben einem Lichtbild
die gleichen Verwaltungsdaten wie die Krankenversichertenkarte. Hierzu
gehören z.B. Name, Anschrift, Krankenkasse oder Versichertenstatus.
Schon von Beginn an trägt das Lichtbild dazu bei, Kartenmissbrauch
einzudämmen. Technisch ist die elektronische Gesundheitskarte bereits
darauf vorbereitet, in weiteren Ausbaustufen auf Wunsch des Versicherten
auch Notfalldaten sowie Hinweise auf Patien-tenverfügungen und
Organspenderklärungen aufzunehmen. Darüber hinaus soll auch die
Kommunikation zwischen den Leistungserbringern, z.B. durch den
elektronischen Arztbrief, verbessert werden. Der Schutz der sensiblen
Gesundheitsdaten ist gesetzlich verankert und wird durch technische
Maßnahmen sichergestellt (z.B. Verschlüsselung von Daten). Die
elektronische Gesundheitskarte und die neue Infrastruktur ermöglichen
den sicheren Austausch von für die Behandlung notwendigen medizinischen
Informationen. Dies verbessert die Qualität und Effizienz der
Patientenversorgung.
Ärzte, Zahnärzte und Krankenhäuser erhalten eine Pauschale zur
Refinanzierung der neuen Kartenterminals. Gefördert werden stationäre
Kartenterminals (eHealth-BCS-Terminals) und mobile Kartenterminals.
Voraussetzung ist allerdings, dass die Kartenterminals bis zum 30.
September 2011 bestellt werden. Wer die Pauschale noch in Anspruch
nehmen will, muss diese Frist beachten. Eine Einzelpraxis kann bis zu
850 Euro für den Kauf und die Installation erhalten. Dies gilt für alle
Praxen außerhalb der Region Nordrhein, da die Ausstattungsphase dort
bereits 2008 abgeschlossen wurde.
In einer Übergangszeit kann es vorkommen, dass Versicherte mit ihrer
elektronischen Gesundheitskarte auf eine noch nicht modernisierte Praxis
treffen. In diesem Fall ist sichergestellt, dass sie behandelt werden.
Die für eine Behandlung notwendigen Verwaltungsdaten müssen dann durch
das Praxispersonal auf einem anderen Weg ermittelt werden. Bereits jetzt
ist auch festgelegt, dass in absehbarer Zeit nur noch die elektronische
Gesundheitskarte zum Einsatz kommen wird. Die Krankenversichertenkarte
verliert dann ihre Gültigkeit.
Mehr Informationen finden Sie unter:
Bundesministerium für Gesundheit: http://www.bundesgesundheitsministerium.de
Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH: http://www.gematik.de
Kontakt
Bundesministerium für Gesundheit
Friedrichstraße 108
10117 Berlin (Mitte)
Tel +49 (0)1888 441-2225
Fax +49 (0)1888 441-1245
pressestelle@bmg.bund.de
http://www.bmg.bund.de
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