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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Berlin - Ihre Kritik an dem
Entwurf für ein Versorgungsstrukturgesetz der Bundesregierung hat
Gesundheitsministerin Malu Dreyer heute im rheinland-pfälzischen Landtag
bekräftigt. "Der Entwurf hält leider nicht, was er verspricht, nämlich
auch künftig eine flächendeckende wohnortnahe medizinische Versorgung zu
sichern", sagte die Ministerin. Es handele sich vielmehr um ein
Sammelsurium von Einzelmaßnahmen, die zum Teil durchaus sinnvoll, zum
Teil aber regelrecht kontraproduktiv seien. Es fehle ein schlüssiges
Gesamtkonzept. Auch wage sich die Bundesregierung nicht an den Kern
eines wichtigen Problems in der medizinischen Versorgung, das in der
Trennung des Krankenversicherungssystems in einen gesetzlichen und einen
privaten Teil begründet ist.
Während der Bund nur Stückwerk liefere, habe Rheinland-Pfalz schon vor
vier Jahren gemeinsam mit den Partnern im Gesundheitswesen einen
umfangreichen Masterplan erarbeitet, der verschiedene Maßnahmen enthält,
angefangen bei der Ausbildung über die Weiterbildung bis hin zur
Unterstützung bei der Niederlassung. Im Frühjahr dieses Jahres wurde der
Masterplan weiterentwickelt, um die hausärztliche Versorgung vor allem
in den ländlichen Gebieten zu stärken. Kern der mit den Partnern
vereinbarten Maßnahmen ist die finanzielle Förderung von Ärztinnen und
Ärzten, die sich in ländlichen Gebieten niederlassen.
Vieles könne aber nicht auf Landesebene geregelt werden, hier sei der
Bundesgesetzgeber gefragt. „Deshalb ist es so wichtig, dass der
Bundesgesetzgeber handelt", so Malu Dreyer. In dem Anfang August
vorgelegten Gesetzentwurf fehlen nach ihrer Ansicht wichtige Elemente
beispielsweise im Bereich der ärztlichen Ausbildung. Hier habe der Bund
Maßnahmen, die er mit den Ländern besprochen hatte, nicht in den Entwurf
aufgenommen, um die Zustimmungspflicht des Bundesrates zu umgehen,
kritisierte die Ministerin. Dabei sei es ein wichtiges Anliegen aller
Länder gewesen, dass bei der Auswahl der Studierenden neben der
Abiturnote verstärkt weitere Auswahlkriterien herangezogen werden und
die Allgemeinmedizin im Medizinstudium ein stärkeres Gewicht bekommt.
Der Gesetzentwurf berge ein hohes Kostenrisiko, gleichzeitig gebe es
erhebliche Zweifel, dass er die medizinische Versorgung nachhaltig
verbessere. „Leider bleiben die Aussagen zu den Kostenwirkungen im
Gesetzentwurf weiterhin vage und vor allem viel zu optimistisch", so die
Ministerin. Das habe schließlich auch der Bundesfinanzminister moniert,
der mit deutlich höheren Kostensteigerungen für die Krankenkassen als
das Bundesgesundheitsministerium rechnet. „Das Kostenrisiko aber tragen
allein die Versicherten. Das heißt konkret, die Menschen zahlen drauf
und haben keinen zusätzlichen Nutzen", so die Ministerin.
Wie in der Pflegeversicherung tritt die Ministerin auch in der
Krankenversicherung für eine Zusammenlegung von privater und
gesetzlicher Krankenversicherung ein. Das wirke sich nicht nur positiv
auf die gesamte Finanzlage der Krankenversicherung aus, sondern stehe
auch direkt im Zusammenhang mit dem Ärztemangel. „Wer will es Ärztinnen
und Ärzten verdenken, wenn sie sich verstärkt in städtischen Regionen
und Ballungsräumen niederlassen, wo es mehr Privatpatienten als auf dem
Land gibt, für die mehr Honorar gezahlt wird", so die Ministerin. Die
Angleichung der Honorare von gesetzlicher und privater
Krankenversicherung unter Beibehaltung des derzeitigen Gesamthonorars
und begleitet durch eine alle Bürgerinnen und Bürger umfassende
Finanzierung müsse daher zwingend auf die Tagesordnung gesetzt werden,
um die ärztliche Tätigkeit im ländlichen Raum finanziell ebenso
attraktiv zu halten wie in der Stadt.
Kontakt
Annelie Zimmer
Pressereferat
Bauhofstraße 9
55116 Mainz
Telefon 06131 16-2401
Telefax 06131 1617-2401
E-Mail: annelie.zimmer@msagd.rlp.de
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