• 09.01.2011 – Gute Wahl bei der ambulanten Pflege

    GESUNDHEIT – RICHTIG SUCHEN Über 1.500.000 gesetzlich Krankenversicherte sind derzeit auf eine ambulante Pflege angewiesen. Im Falle des Falles ist es gut zu wissen, worauf ...

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ApoRisk® Nachrichten - Gesundheit:


RICHTIG SUCHEN

Gute Wahl bei der ambulanten Pflege

 

Über 1.500.000 gesetzlich Krankenversicherte sind derzeit auf eine ambulante Pflege angewiesen. Im Falle des Falles ist es gut zu wissen, worauf es bei der Auswahl eines professionellen Pflegedienstes ankommt.

Die meisten Menschen möchten, wenn sie sich nicht mehr alleine versorgen können, zu Hause gepflegt werden. In vielen Fällen ist dann ein ambulanter Pflegedienst notwendig. Doch die Suche nach einem für den individuellen Bedarf passenden Dienstleister ist auf Grund der unterschiedlichsten Angebote nicht einfach. Tipps gibt es dazu von der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW).

Jeder gesetzlich Kranken- und Pflegeversicherte, der die gesetzliche Pflegeversicherung in Anspruch nehmen will, muss vorher vom Medizinischen Dienst (MDK), einer Einrichtung der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen, begutachtet werden. Dabei wird geprüft, ob und in welchem Maß ein Versicherter pflegebedürftig ist.

Wann eine Pflegebedürftigkeit vorliegt, ist in Paragraf 14 SGB XI (11. Sozialgesetzbuch) geregelt. Je nach Schwere der Pflegebedürftigkeit erfolgt die Einstufung nach Paragraf 15 SGB XI in eine von maximal drei Pflegestufen.

Laut MDK gibt es in Deutschland derzeit etwa 2,2 Millionen Pflegebedürftige. 1,5 Millionen von ihnen werden zu Hause (ambulant) gepflegt. Doch die Zahl wird nach Angaben von Experten weiter steigen.


Die richtige Suche


Doch wie findet der Einzelne im Bedarfsfall auch den für seine Situation passenden ambulanten Pflegedienst aus der Fülle der Angebote? Die Pflege-Expertin Claudia Stiller-Harms von der BGW nennt einige Auswahlkriterien:

  • Der Pflegedienst sollte nicht zu weit entfernt sein, damit er leicht erreichbar und im Notfall schnell zur Stelle ist.
  • Er sollte seine Leistungen mit Pflege- und Krankenkassen abrechnen können.
  • Er sollte alle Pflegebereiche abdecken, in denen Hilfe benötigt wird.
  • Der Anteil an ausgebildeten Pflegefachkräften sollte höher sein als der an angelernten Hilfskräften.
  • Vorteilhaft ist eine kontinuierliche Betreuung durch ein festes Team.
  • Auch am Wochenende muss eine fachlich qualifizierte Pflege gewährleistet sein.
  • Für Notfälle - auch nachts - sollte ein Bereitschaftsdienst vorhanden sein.
  • Der Pflegedienst sollte mit weiteren Institutionen, die für die persönliche Pflege wichtig sind, vernetzt arbeiten - beispielsweise mit dem Hausarzt, der Tagespflege und sozialen Diensten.
  • Es sollte ein individueller Pflegeplan aufgestellt werden, der besondere Wünsche und Gewohnheiten berücksichtigt.
  • Die Pflegekräfte sollten immer gut mit Hilfsmaterial, zum Beispiel Einmalhandschuhen, ausgestattet sein.


Erfahrungen sind wichtig


Insbesondere zählt auch der persönliche Gesamteindruck bei Beratungsgesprächen mit den infrage kommenden Pflegediensten. Die BGW-Expertin empfiehlt deshalb: „Sprechen Sie auch mit Beschäftigten der Pflegedienste. Machen sie einen gestressten und gesundheitlich angeschlagenen Eindruck oder wirken sie fit und motiviert auf Sie? Je nachdem wird auch die Qualität der Pflege unterschiedlich ausfallen."

Weitere Tipps zur Auswahl von Pflege- und Wohnangeboten beispielsweise für Senioren finden sich auch in der BGW-Broschüre „Individuell leben im Alter - ein Wegweiser", die kostenfrei im Internet heruntergeladen werden kann.

Auch die Erfahrungen, die zum Beispiel Bekannte, Nachbarn oder Freunde mit einem bestimmten Pflegedienst gemacht haben, können nützlich sein. Zusätzliche Informationsmöglichkeiten gibt es bei der jeweiligen Pflegekasse oder auch bei Sozialämtern, Wohlfahrtsverbänden und Seniorenbüros, die entsprechende Beratungen anbieten.


Keine Kostendeckung durch gesetzliche Pflegeversicherung


Möchte der Pflegende einen professionellen ambulanten Pflegedienst in Anspruch nehmen, zahlt die gesetzliche Pflegekasse eine sogenannte Pflegesachleistung. Für Pflegestufe eins stehen 440 Euro, für Pflegestufe zwei 1.040 Euro und für Pflegestufe drei 1.510 Euro zur Verfügung.

Besonders schwer pflegebedürftige Menschen können bis zu 1.918 Euro monatlich erhalten. Allerdings decken diese Leistungen selten die Kosten für einen solchen ambulanten Pflegedienst. Diese können sich beispielsweise problemlos bei Pflegestufe eins auf rund 900 Euro, bei Pflegestufe zwei auf knapp 2.000 Euro und bei Pflegestufe drei auf 3.400 Euro oder mehr belaufen.

Reicht das eigene Einkommen nicht, um die Kosten abzudecken, kann es auch sein, dass der Ehepartner oder nahe Verwandte wie Kinder oder Eltern herangezogen werden. Um eine ausreichende finanzielle Sicherheit im Falle einer Pflegebedürftigkeit zu erhalten, empfiehlt sich daher eine private Pflegezusatz-Versicherung. Beratung dazu gibt es beim Versicherungsfachmann.

Weitere Informationen: http://www.aporisk.de/nachrichten

(verpd) (ApoRisk)

 

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