• 31.03.2011 – BVerwG: Berechnung Dentin-Adhäsiv-Technik geklärt

    GESUNDHEIT – BESCHLUSS In einem Beschluss vom 19.01.2011 (BVerwG 2 B 64.10) hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) deutlich gemacht, dass die Berechnung der Dentin-Adhäsi ...

Business
Gesundheit
Vorsorge
Sicherheit
Finanzen

Für Sie gelesen

Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:

ApoRisk® Nachrichten - Gesundheit:


BESCHLUSS

BVerwG: Berechnung Dentin-Adhäsiv-Technik geklärt

 

In einem Beschluss vom 19.01.2011 (BVerwG 2 B 64.10) hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) deutlich gemacht, dass die Berechnung der Dentin-Adhäsiv-Technik im Beihilfebereich geklärt ist. In seinem Beschluss weist das BVerwG die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zum Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof vom 12. Juli 2010 (VGH 14 BV 09.808) zurück.

Dem Beschluss des BVerwG lag der Fall eines Beihilfeberechtigten zugrunde, dem die Erstattung von Aufwendungen für eine zahnärztliche Behandlung in Anwendung der Dentin-Adhäsiv-Technik insoweit verweigert wurde, als die Gebühr auf Grundlage der Ziff. 216 und 217 GOZ einen Steigerungsfaktor von 1,5 überschritt. Der Beihilfeberechtigte gewann sowohl in der Vorinstanz als auch vor dem Bayerischen VGH, wobei ihm für die Aufwendungen in voller Höhe Beihilfe zugestanden wurde. Der Bayerische VGH hat in seinem Urteil ausgeführt, dass es allgemein anerkannt sei, dass die Gebührenbemessung von Leistungen der dentin-adhäsiven oder multi-adhäsiven Kompositrestaurationen analog der Ziff. 214 bis 217 des Gebührenverzeichnisses zur GOZ erfolge, wobei nur der Steigerungsfaktor von 2,3 streitig sei. Der Steigerungsfaktor innerhalb der Regelspanne zwischen den Steigerungsfaktoren 1 und 2,3 sei nach billigem Ermessen zu bestimmen und nicht grundsätzlich gesondert zu begründen. Die Regelspanne der Steigerungssätze stelle auch bei einer analogen Anwendung der Ziff. 214 bis 217 des Gebührenverzeichnisses eine ausreichende Bandbreite für die sachgerechte Einordnung der Leistungen in Dentin-Adhäsiv-Technik zur Verfügung. Nur bei substantiierten Einwendungen gegen die Anwendung des Steigerungsfaktors von 2,3 im Einzelfall sei zu erläutern, dass dieser sachgerecht sei.

BVerwG - Klärung der Rechtfragen ist erfolgt

In seinem Beschluss zur Nichtzulassung der Revision macht das BVerwG deutlich, dass die Frage der beihilferechtlichen Angemessenheit eines Steigerungsfaktors von 2,3 ohne nähere Begründung bei der Berechnung von Leistungen in Dentin-Adhäsiv-Technik bereits geklärt sei, weshalb die Durchführung eines Revisionsverfahrens nicht gerechtfertigt sei. Für die Entscheidung, ob nach den Maßstäben des Beihilferechtes Aufwendungen für ärztliche Leistungen angemessen seien, sei die Auslegung des ärztlichen Gebührenrechtes durch die Zivilgerichte maßgebend. In der Rechtsprechung der Zivilgerichte sei geklärt, nach welchen Grundsätzen zahnärztliche Behandlungen nach der Dentin-Adhäsiv-Methode abzurechnen seien, wobei das BVerwG u. a. die Entscheidung des LG Frankfurt vom 24.11.2004 (2 16 S 173/99) zitiert (Berechnung der Dentin-Adhäsiv-Methode nach den Gebührenziffern 215 bis 217 analog).

Keine Kompetenzüberschreitung des Dienstherrn

Das BVerwG stellt darüber hinaus fest, dass § 5 Abs. 2 S. 1 GOZ die Bestimmung des Steigerungsfaktors in das billige Ermessen des die Rechnung erstellenden Zahnarztes stelle. Ein Ermessensfehlgebrauch liege nicht darin, dass ärztliche Leistungen von durchschnittlicher Schwierigkeit mit dem Schwellenwert eines 2,3-fachen Steigerungsfaktors abgerechnet würden, wobei auf das Urteil des BGH vom 08.11.2007 (III ZR 54/07) abgestellt wird. Eine dem ärztlichen Gebührenrecht entsprechende Berechnung werde nicht deshalb beihilferechtlich unangemessen, weil Verwaltungsvorschriften des beihilfepflichtigen Dienstherrn eine vom ärztlichen Gebührenrecht nach der Auslegung der Zivilgerichte abweichende Berechnungsmethode verlangen würden. Denn damit würde der Dienstherr seine Kompetenz zum Erlass norminterpretierender Verwaltungsvorschriften überschreiten. Im Hinblick auf die zivilgerichtliche Rechtsprechung sei die Auslegung des einschlägigen Gebührenrechtes auch nicht mehr in dem Sinn zweifelhaft, dass erst ein Erlass des beihilfepflichtigen Dienstherrn für Klarheit sorgen müsste.

RA Michael Lennartz

Presseinformationen: http://www.aporisk.de/presseLink

Weitere Informationen: http://www.aporisk.de/nachrichtenLink

 

Weitere Meldungen


RISIKEN VON WARENHANDLING- UND BLISTERMASCHINEN IN ALLGEFAHREN - APOTHEKENVERSICHERUNG MIT ABGEDECKT
Die Automatisierung der Arbeitsabläufe in der Apotheke nimmt weiter zu
http://www.aporisk.de

DIREKTVERSICHERUNGSPORTAL BIETET AKTUELLEN ÜBERBLICK ÜBER DIE BRANCHEN-NEWS SOWIE RISIKEN DES APOTHEKENBETRIEBES UND DEREN WIRTSCHAFTLICHE ABSICHERUNGEN
Wo findet der Apotheker die richtige Geschäftsversicherung?
http://www.aporisk.deLink

NICHT KLEIN GEDRUCKT, SONDERN KUNDENFREUNDLICH UND VOLLSTÄNDIG - SOLCHE VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN ERSPAREN KULANZBITTEN
Das Licht einer Apothekenversicherung nicht unter den Scheffel stellen
http://www.aporisk.deLink

DETAILIERTE CHECKLISTE UNTERSTÜTZT BEI DER IDENTIFIZIERUNG ALLER RISIKEN DES GESCHÄFTSBETRIEBES DER APOTHEKE
Die Leistungsparameter einer Apothekenversicherung für alle Fälle
http://www.aporisk.deLink

DIE INFORMATIONS UND KOMMUNIKATIONSTECHNIK IN DER APOTHEKE IST UMFASSEND MIT EINER APOTHEKENVERSICHERUNG ABZUDECKEN
Das Cockpit für den Apothekenerfolg muss gut gesichert sein
http://www.aporisk.deLink

All-RISK- ODER ALLGEFAHRENVERSICHERUNG FÖRDERT DAS VERTRAUEN DES APOTHEKERS BEI KREDIT- UND AUFTRAGGEBERN
Alle Risiken wirtschaftlich in einer Apothekenversicherung erfasst
http://www.aporisk.deLink

DIE LAK BW FÖRDERT DIE QUALITÄT DER APOTHEKERAUSBILDUNG DURCH ANSPRUCHSVOLLERES PRAKTIKUM
‚Akademische Ausbildungsapotheke' und umfassende Haftpflichtversicherung unterstützen Apotheker im Alltag
http://www.aporisk.deLink

DIE ZUSÄTZLICHE PRIVATE ABSICHERUNG DER BERUFSUNFÄHIGKEIT IST EIN MUSS FÜR JEDEN APOTHEKER
Eine professionelle Vertretung für Urlaub, Krankheit oder Berufsunfähigkeit schont die Nerven
http://www.aporisk.deLink

WARUM GEHÖREN ALLE ELEKTRONIKRISIKEN IN JEDE UMFASSENDE APOTHEKENVERSICHERUNG ?
Die Politik fordert - Apotheker sollen Teil der Aufgaben von Ärzten übernehmen
http://www.aporisk.deLink

APOTHEKENNACHFOLGE-REGELUNG
Existenzgründung, Kauf oder Pacht: die Apothekenübergabe ist eine Entscheidung fürs Leben
http://www.aporisk.deLink

 

www.apotheker-versicherung.com | www.apothekerversicherung.com | www.apotheken-versicherung.eu | www.apothekenversicherungen.com | www.pharma-risk.de | www.medi-risk.de | www.medirisk.de | www.private-risk.de | www.pharm-assec.de |

Zurück zur Übersicht

Kontakt
Jetzt Ihr persönliches Angebot anfordern!
Rückrufservice
Gerne rufen wir Sie zurück!
Suche
  • Business All-Inklusive

    MySecur® | Für alles gibt es eine Police - wir haben eine Police für alles.

Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung

Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.

Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.

  • BerufsunfähigkeitsVorsorge

    MySecur® | Das moderne Berufsunfähigkeitskonzept ohne Wenn und Aber

Aktuell
Ratgeber
Vergleich
Beratung
Kontakt
  • Die Risiken für Apotheken sind kalkulierbar

    ApoSecur® | Rundum-Schutz speziell für Apotheken

Beratungskonzept

Risk Management: Professionelles Sicherheitsmanagement
Versicherungskosten-Check: Geld sparen mit dem richtigen Überblick
Sicherheitkompass: Die umfassenden Lösungen der ApoSecur
MyLeitfaden: Das Leben steckt voller Risiken - Wir begleiten Sie sicher in Ihre Zukunft
MyBusiness: Ihr betriebliches Sicherheitspaket
MyPrivate: Ihr privates Sicherheitspaket
MyTeam: Versicherungslösungen speziell für Angestellte

Business All-Inklusive: Eine einzige Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
Business Modular: Risiken so individuell wie möglich absichern
Business Rechtschutz: Mit berufsständischem Rechtsschutz immer auf der sicheren Seite
Business Verdienstausfall: Existenzsicherung - Ihr Ausfall bedeutet Stillstand
Business Kfz-Flotten-Versicherung: Die beste Kfz-Versicherung der Zukunft



Sicher in die Zukunft – www.mysecur.de

QR Code
Startseite Impressum Seitenübersicht Lexikon Checklisten Produktlösungen Vergleichsrechner