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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
FREMDBESITZVERBOT
Berlin - Am 19. Mai jährte sich das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Fremdbesitzverbot für Apotheken zum zweiten Mal. Auch das EuGH-Urteil zur Bedarfsplanung für Apotheken
ist bereits ein Jahr alt. Trotzdem konnte sich die EU-Kommission
bislang nicht durchringen, ihre Vertragsverletzungsverfahren gegen
mehrere Mitgliedstaaten, darunter Deutschland, formal zu beenden.
Möglicherweise stellt sich die Brüsseler Behörde jetzt ihrer Niederlage.
„Es ist unsere Absicht, die Verfahren einzustellen", sagte eine
Sprecherin gegenüber APOTHEKE ADHOC. Allerdings müssten vorab die
Beschwerdeführer informiert werden: „Es ist ein Routineverfahren, dass
die Kläger die Möglichkeit bekommen, neue Informationen vorzutragen, die
die Einschätzung der Kommission ändern könnten", so die Sprecherin.
Angesichts der juristisch eindeutigen Sachlage dürfte in dieser Hinsicht
vermutlich nicht allzu viel zu erwarten sein - was die Ankündigung der
Kommission, die Verfahren zu den Akten zu legen, umso greifbarer macht.
Weiterlesen: http://www.apotheke-adhoc.de/Nachrichten/Politik/15445.html
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