• 01.12.2010 - AOK kündigt Zyto-Exklusivpartner

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PARENTERALE REZEPTUREN

AOK kündigt Zyto-Exklusivpartner

 

Berlin  -  Fehlstart bei der AOK Berlin-Brandenburg: Am Tag, an dem die Kasse eigentlich den Start ihrer Selektivverträge über parenterale Rezepturen in der Hauptstadt feiern wollte, musste ein Vertrag schon wieder gekündigt werden: Betroffen ist die Leonoren-Apotheke aus Berlin, die mit dem Losgebiet 1 die Bezirke Charlottenburg und Wilmersdorf versorgen sollte.

Holpriger Start: Die AOK Berlin-Brandenburg hat bei ihrer Zyto-Ausschreibung bereits einem Losgewinner gekündigt. Foto: APOTHEKE ADHOC

Holpriger Start: Die AOK Berlin-Brandenburg hat bei ihrer Zyto-Ausschreibung bereits einem Losgewinner gekündigt. Foto: APOTHEKE ADHOC

Zu den Gründen wollte sich die Kasse nicht im Detail äußern. Eine Sprecherin bestätigte gegenüber APOTHEKE ADHOC aber, dass ein vorgegebener Kündigungsgrund vorgelegen habe. Darunter fallen laut Vereinbarung zwischen der Kasse und den Apotheken etwa Ermittlungen oder Straftaten in Zusammenhang mit der Zuverlässigkeit der Lieferung, falsche Angaben der Apotheke, der Verlust der Betriebserlaubnis oder gerichtliche oder aufsichtsbehördliche Maßnahmen, die dem Vertrag die Grundlage entziehen.

Die Apotheke wurde nach Angaben der AOK bereits über die Kündigung informiert. Auch die betroffenen Arztpraxen wurden in Kenntnis gesetzt. Sie sollen ihre Bestellungen nun - wie zuvor - im Rahmen der Regelversorgung vornehmen. Damit können Ärzte aus Charlottenburg und Wilmersdorf ihre Rezepturen bei jeder Apotheke ihrer Wahl ordern - und die Apotheke darf das Rezept beliefern.

Dabei hatte die AOK noch vor zwei Wochen alle Apotheken darüber informiert, dass ab Dezember nur noch die Vertragspartner der AOK für die Belieferung zuständig sind. Von anderen Apotheken könnten dann keine onkologischen Zubereitungen mehr mit der AOK abgerechnet werden, hieß es.

Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hatte das in den Verfahren um die Ausschreibung anders gesehen: Laut Urteilsgründen können Patienten ihre Onkologierezepte grundsätzlich in der Apotheke ihrer Wahl einlösen. Laut AOK sollen sich die Apotheker in diesen Fällen bei dem verschreibenden Arzt rückversichern, ob kein Irrtum vorliegt. Aus Sicht der AOK dürfte das ohnehin die Ausnahme sein: „Das Wahlrecht ist in der Vergangenheit nur in Einzelfällen genutzt worden", so die Sprecherin. Normalerweise schicken Ärzte ihre Zyto-Rezepte direkt an eine Apotheke.

Dass Ärzte nun die Ausschreibung umgehen, indem sie ihren Patienten die Rezepte in die Hand drücken, will die AOK nicht dulden. „Wir würden uns in diesem Fall genau angucken, Patienten welcher Praxis besonders häufig ihr Wahlrecht in Anspruch nehmen", so die Sprecherin.

Eine Nachbesetzung für den Ausfall eines Vertragspartners gibt es nicht. Die Kasse kann das Los neu ausschreiben oder im nächsten Jahr auf die Regelversorgung setzen. Derzeit werde intern diskutiert, wie es weiter gehen soll, hieß es.

Désirée Kietzmann, Mittwoch, 01. Dezember 2010, 17:38 Uhr

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(APOTHEKE ADHOC)

 

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