• 26.11.2010 - Keine EU-Preise für Versandapotheken

    POLITIK – EU-RICHTLINIE Berlin - Zum Kardiologen nach Frankreich, zum Physiotherapeuten nach Luxemburg und für die Medikamente in die niederländische Apotheke: Innerhalb ...

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EU-RICHTLINIE

Keine EU-Preise für Versandapotheken

 

Berlin  -  Zum Kardiologen nach Frankreich, zum Physiotherapeuten nach Luxemburg und für die Medikamente in die niederländische Apotheke: Innerhalb der Europäischen Union sollen per Richtlinie die Grenzen für Patienten endgültig fallen. Für den Versandhandel sind allerdings besondere Regeln vorgesehen.

Schutz für Preisvorschriften: Laut ENVI wird der Versandhandel von der EU-Richtlinie zur grenzüberschreitenden Versorgung ausgenommen. Foto: EU

Schutz für Preisvorschriften: Laut ENVI wird der Versandhandel von der EU-Richtlinie zur grenzüberschreitenden Versorgung ausgenommen. Foto: EU

Damit die Kassen für Behandlungen im Ausland nicht drauf zahlen, sieht die Richtlinie eine Deckelung bei der Erstattung vor: Höchstens der Betrag, der für die vergleichbare Leistung im Heimatland in Rechnung gestellt würde, muss vergütet werden. Eine Differenz nach oben müsste im Zweifelsfall der Patient zahlen. Schon heute gilt dieses Prinzip in Deutschland; die Kassen können laut Sozialgesetzbuch Verwaltungsaufwand und Zuzahlungen von der Erstattung abziehen.

Ist die Behandlung im Ausland allerdings billiger, können die Mitgliedstaaten die jeweils vor Ort geltenden Tarife übernehmen. Heißt im Klartext: Spanische Preise in spanischen Apotheken. Vor allem im Bereich des Versandhandels könnte diese Klausel dramatische Konsequenzen haben: Denn nach der Richtlinie könnten niederländische Preise auch in niederländischen Versandapotheken gelten.

Damit das nicht passiert und die Preisvorschriften für Arzneimittel nicht komplett ausgehöhlt werden, haben die deutschen Europaabgeordneten Dr. Thomas Ulmer und Dr. Horst Schnellhardt (beide Europäische Volkspartei, EVP) einen Änderungsantrag eingebracht. Der Verkauf von Arzneimitteln und Medizinprodukten im Versandhandel und über das Internet soll aus dem Geltungsbereich der Richtlinie ausgeschlossen werden. Der Antrag wurde im Oktober in zweiter Lesung im Gesundheitsausschuss des Parlaments angenommen.

Eine eindeutige Regelung sei wichtig gewesen, heißt es im Büro Ulmer. Außerdem habe man in dem Änderungsantrag den Standpunkt des Ministerrats aufgenommen: Die europäischen Gesundheitsminister hatten sich im Juni auf einen Kompromiss geeinigt, der ebenfalls den Ausschluss des Versandhandels vorsah.

Nun bleibt abzuwarten, wie die Verhandlungen im kommenden Frühjahr weitergehen. Für die Apotheker spannend werden könnte die Frage, wie Konstrukte à la „Vorteil24", bei denen Versicherte die Ware formal bei der Versandapotheke abholen lassen, rechtlich zu bewerten sind.

Bereits seit 2008 beschäftigt sich die EU mit dem Thema grenzüberschreitende Versorgung: Der Richtlinienentwurf wurde von Schweden vorgelegt, ihm hatte das Parlament in der ersten Lesung auch zugestimmt. Der Vorschlag scheiterte aber Ende 2009 an einer Sperrminorität. Vor fünf Monaten einigten sich die EU-Gesundheitsminister dann auf einen Kompromiss.

Yvette Meißner, Freitag, 26. November 2010, 10:39 Uhr

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(APOTHEKE ADHOC)

 

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