• 24.11.2010 - AOK-Verträge mit Haken

    POLITIK – PARENTERALE REZEPTUREN Berlin - Die AOK Berlin-Brandenburg hat ihre Ausschreibung zu parenteralen Rezepturen gegen einige Widerstände durchgesetzt. Ab Dezember ...

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PARENTERALE REZEPTUREN

AOK-Verträge mit Haken

 

Berlin  -  Die AOK Berlin-Brandenburg hat ihre Ausschreibung zu parenteralen Rezepturen gegen einige Widerstände durchgesetzt. Ab Dezember sollen die eigenen Versicherten in Berlin nur noch von exklusiven Vertragspartnern versorgt werden. Doch die Entscheidung des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg (LSG) enthält für die Kasse einen Wermutstropfen: Den jetzt veröffentlichten Beschlussgründen zufolge können Versicherte ihre Onkologie-Rezepte auch persönlich in ihrer gewohnten Apotheke abgeben.

Exklusive Versorgung: Im Dezember starten die Verträge zu parenteralen Rezepturen der AOK Berlin-Brandenburg. Foto: Elke Hinkelbein

Exklusive Versorgung: Im Dezember starten die Verträge zu parenteralen Rezepturen der AOK Berlin-Brandenburg. Foto: Elke Hinkelbein

Im Kern hat das LSG der AOK Recht gegeben: Apotheken hätten keinen Anspruch auf Beibehaltung des bisherigen Vergütungssystems, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts. Der Gesetzgeber habe den Krankenkassen vielmehr bewusst die Möglichkeit eingeräumt, das bisherige System mit festen Preisen aufzugeben und die Preise dem freien Markt zu überlassen.

Die AOK sei aber zu Unrecht davon ausgegangen, dass die hergestellten Medikamente ausschließlich vom Arzt direkt bei der Apotheke gekauft würden, so das LSG. Daneben sei vielmehr auch der normale Beschaffungsweg erlaubt, bei dem der krankenversicherte Patient die ärztliche Verordnung bei der von ihm gewünschten Apotheke einreiche. „Wenn ein Patient mit seinem Rezept in eine Apotheke geht, dann darf und muss die Apotheke dieses Rezept beliefern", bestätigte ein LSG-Sprecher auf Nachfrage.

Allerdings sei diese Möglichkeit eher abstrakt. Normalerweise würde der Arzt seine Rezepte direkt an die herstellende Apotheke weiterleiten. In diesem Fall dürfte eine Apotheke, die nicht Vertragspartner der AOK ist, das Rezept nicht annehmen, so der Sprecher. Zudem sei davon auszugehen, dass sich die Ärzte an die Vorgaben der AOK hielten. Damit hat der Ausschreibungsgewinner laut LSG für sein Gebiet eine faktische Exklusivität.

Das LSG hatte die Klagen gegen die Ausschreibung am 22. Oktober zurückgewiesen. Die AOK durfte damit Zuschläge an zwei Leipziger und drei Berliner Apotheken erteilen. Den Großteil der regionalen Fachlose hat eine Bietergemeinschaft aus Leipzig gewonnen.

Alexander Müller, Mittwoch, 24. November 2010, 12:16 Uhr

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(APOTHEKE ADHOC)

 

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