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GKV-VERSICHERTE
Berlin - Zahlreiche
Kassenpatienten bekommen nach einem Bericht der Bild-Zeitung in diesem
Jahr außer in Notfällen keinen Termin mehr beim Zahnarzt. Wie das Blatt
unter Berufung auf die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV)
schreibt, verschieben viele Mediziner die Behandlungen ihrer Patienten
auf das neue Jahr.
Der Vorsitzende der KZBV, Dr. Jürgen Fedderwitz, sagte der Zeitung: „In
fast allen Bundesländern müssen gesetzlich Versicherte bei bestimmten
Kassen bis Jahresende mit Einschränkungen rechnen." Die Budgets für
Zahnbehandlungen seien aufgebraucht. Viele Mediziner arbeiteten bereits
auf eigene Kosten. Notfälle wie beispielsweise akute Zahnschmerzen
würden aber weiterhin behandelt.
Betroffen von den Einschränkungen sind laut „Bild"-Zeitung unter anderem
Versicherte der AOK Berlin und Brandenburg sowie der Bundesknappschaft
in Bayern. Auch der größte Teil der mehr als fünf Millionen Versicherten
der Innungskrankenkassen (IKK) müsse damit rechnen, erst im kommenden
Jahr wieder Zahnarzttermine zu bekommen.
Bundesgesundheitsministerium (BMG) und Krankenkassen reagierten mit
Unverständnis. „Alle Kassenzahnärzte sind verpflichtet, ihre
Patientinnen und Patienten umfassend zu behandeln", sagte
Gesundheitsstaatssekretär Daniel Bahr (FDP). „Es ist die gesetzliche
Aufgabe der Kassenzahnärztlichen Vereinigung, dies sicherzustellen."
Werde eine Behandlung verweigert, sollten sich die Versicherten an ihre
Kasse wenden oder an die Sozialministerien der Länder. „Das sind die
zuständigen Aufsichtsbehörden."
„Unverantwortlich ist es, dass Zahnärztefunktionäre die Ängste von
Patienten schüren, nur um eigenen Honorarforderungen im Zuge der
aktuellen Reformdebatte Nachdruck zu geben", so eine Sprecherin des
GKV-Spitzenverbandes. Das Geld der Kassen für die Kassenzahnärztlichen
Vereinigungen reiche, betonte die Sprecherin. Offenbar versage das
interne Verteilungsmanagement. „Jeder weiß, dass ein Jahr zwölf Monate
hat, da kann man nicht das gesamte Jahresbudget bereits innerhalb der
ersten neun Monate verbrauchen." Zahnärzte, die Behandlungen verweigern,
verhielten sich nicht gesetzeskonform. Versicherten sollten sich an
ihre Kasse wenden.
dpa, Dienstag, 02. November 2010, 14:32 Uhr
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