• 25.10.2010 - AOK darf Zuschläge an Apotheken erteilen

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PARENTERALE REZEPTUREN

AOK darf Zuschläge an Apotheken erteilen

 

Berlin  -  Die AOK Berlin-Brandenburg darf nun exklusive Verträge mit Apotheken zur Versorgung ihrer Patienten mit parenteralen onkologische Rezepturen in Berlin schließen. Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (LSG) hat der Kasse erlaubt, die Zuschläge zu erteilen. Bislang waren der Kasse die Hände gebunden, da das LSG Mitte Mai per Eilbeschluss bis auf Weiteres ein Zuschlagsverbot erteilt hatte.

Exlusive Verträge: Die AOK will Berliner Patienten künftig nur noch von einigen wenigen Apotheken mit Sterilrezepturen versorgen lassen. Foto: APOTHEKE ADHOC

Exlusive Verträge: Die AOK will Berliner Patienten künftig nur noch von einigen wenigen Apotheken mit Sterilrezepturen versorgen lassen. Foto: APOTHEKE ADHOC

Unter Einbeziehung der niedrigen Erfolgschancen der Beschwerde überwiege das Interesse der Allgemeinheit am Abschluss des Vergabeverfahrens, heißt es im Beschluss des LSG. Der Kasse solle es möglichst bald ermöglicht werden, die mit der Ausschreibung „mutmaßlich zu erzielenden Kosteneinsparungen zu realisieren".

Konkret geht es um das Beschwerdeverfahren, das eine Berliner Apothekerin gegen die Ausschreibung angestrengt hatte. Sie hatte zahlreiche Aspekte der Ausschreibung gerügt - darunter waren ein angeblicher Verstoß gegen die Hilfstaxe sowie die zu ungenauen Angaben für die Angebotskalkulation. Im Mai hatte das LSG deshalb im Einvernehmen mit der Beschwerdeführerin und der Kasse das Zuschlagsverbot bis zur Entscheidung verlängert.

Parallel gingen auch andere Apotheker gegen die Ausschreibung vor. Mitte September wies das LSG in Parallelverfahren die Beschwerden von zwei Apothekern zurück. Die AOK gab sich daraufhin optimistisch, dass die Richter auch in den noch ausstehenden Verhandlungen zu ihren Gunsten entscheiden würden. Ende September beantragte die Kasse deshalb beim LSG, ihr vorab den Zuschlag zu gestatten.

Da das ursprünglich vorhandene Einvernehmen dadurch wegfiel, musste das LSG nun abwägen. Neben dem Interesse der Allgemeinheit an einem raschen Abschluss des Vergabeverfahrens sind laut Gericht auch die Erfolgsaussichten der Beschwerde zu berücksichtigen. Die Richter schätzten diese als niedrig ein.

Wann die AOK Berlin-Brandenburg die Zuschläge erteilen wird, ist bislang unklar. Auf Nachfrage wies die Kasse darauf hin, dass noch nicht alle Verfahren abgeschlossen seien. Bereits Ende Juni hatte sich die Kasse entschieden, mit welchen Apotheken sie Verträge schließen möchte. Die Bietergemeinschaft aus der Schlehen-Apotheke und der Apotheke am Diakonissenhaus in Leipzig soll für insgesamt sieben Gebietslose erhalten. Inhaber sind Dr. Uwe Krasselt beziehungsweise Brigitte Krasselt-Zipf. 2006 hatte Krasselt den Herstellbetrieb Oncosachs gegründet.

Vier weitere Lose sollen an die Berliner Pelikan-Apotheke von Elac-Gründer Rolf Spielberger gehen. Mit je einem Los sind die Leonoren-Apotheke und die Apotheke Helle Mitte aus Berlin dabei. Letztere hatte ihr Angebot jedoch nicht verlängert.

Désirée Kietzmann, Montag, 25. Oktober 2010, 14:39 Uhr

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(APOTHEKE ADHOC)

 

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