• 11.10.2010 - BVKA will eine Stunde Höchstfahrzeit

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KRANKENHAUSVERSORGUNG

BVKA will eine Stunde Höchstfahrzeit

 

Berlin  -  Im Streit um die zulässige Entfernung zwischen einer Apotheke und dem von ihr versorgten Krankenhaus hat nun auch der Deutsche Apothekertag in München klare Vorgaben gefordert. Die Apotheker forderten die Obersten Gesundheitsbehörden der Länder auf, Regeln für die Genehmigung von Versorgungsverträgen zu erlassen. Dabei sollten bei der zulässigen Entfernung auch die konkreten Verkehrsverhältnisse berücksichtigt werden.

Maximal eine Stunde: Der BVKA setzt sich für die regionale Krankenhausversorgung ein. Foto: APOTHEKE ADHOC

Maximal eine Stunde: Der BVKA setzt sich für die regionale Krankenhausversorgung ein. Foto: APOTHEKE ADHOC

Zuvor hatte sich der Bundesverband der klinik- und heimversorgenden Apotheker (BVKA) an die Gesundheitsministerien der Länder und an das Bundesgesundheitsministerium (BMG) gewandt. Der Verband forderte in seinem Schreiben eine bundesweite Empfehlung für die Behörden, in der festgelegt ist, welche Fahrzeit zwischen einer Apotheke und dem von ihr versorgten Krankenhaus liegen darf.

Konkrete Vorschriften für die erlaubte Entfernung zwischen Apotheke und Klinik gibt es aktuell nicht. Mit der Novelle des Apothekengesetzes wurde 2005 das frühere Kreisprinzip abgeschafft. Entsprechend unterschiedlich streng sind die Behörden bei der Genehmigung von Versorgungsverträgen.

Nach Ansicht des BVKA ist die räumliche Nähe jedoch weiterhin wichtig, da die persönliche Beratung des Personals des Krankenhauses durch den Leiter der versorgenden Apotheke bedarfsgerecht und im Notfall unverzüglich erfolgen muss. Der Verband fordert deshalb, dass Behörden maximal eine Stunde Fahrzeit genehmigen.

Der BVKA setzt nun auf eine entsprechende Empfehlung der Arbeitsgruppe Arzneimittel-, Apotheken-, Transfusions- und Betäubungsmittelwesen (AG AATB) der Obersten Landesgesundheitsbehörden. „Wir würden uns wünschen, dass sich die Ministerialräte auf Kriterien für die Versorgung von Krankenhausapotheken einigen, die zu bundeseinheitlichen Entscheidungen führen", sagte der BVKA-Vorsitzende Dr. Klaus Peterseim gegenüber APOTHEKE ADHOC.

Ausgangspunkt für den Streit war eine Genehmigung eines Versorgungsvertrags in Bayern: Die Asklepios-Klinik in Bad Tölz wird seit Jahresbeginn durch die etwa 185 Kilometer entfernt gelegene Apotheke des Universitätsklinikums Regensburg beliefert. In einem Schreiben an den Bayerischen Gesundheitsminister Dr. Markus Söder (CSU) hatte der BVKA die Entfernung moniert - bislang ohne Erfolg. Das Bayerische Gesundheitsministerium hatte die Belieferung innerhalb von zweieinhalb Stunden für „hinreichend" erklärt.

Désirée Kietzmann, Montag, 11. Oktober 2010, 09:01 Uhr

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(APOTHEKE ADHOC)

 

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