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KRANKENHAUSVERSORGUNG
Berlin - Im Streit um die zulässige Entfernung zwischen einer Apotheke und dem von ihr versorgten Krankenhaus hat nun auch der Deutsche Apothekertag in München klare Vorgaben gefordert. Die Apotheker forderten die Obersten Gesundheitsbehörden der Länder auf, Regeln für die Genehmigung von Versorgungsverträgen zu erlassen. Dabei sollten bei der zulässigen Entfernung auch die konkreten Verkehrsverhältnisse berücksichtigt werden.
Maximal eine Stunde: Der BVKA setzt sich für die regionale Krankenhausversorgung ein. Foto: APOTHEKE ADHOC
Zuvor hatte sich der Bundesverband der klinik- und heimversorgenden
Apotheker (BVKA) an die Gesundheitsministerien der Länder und an das
Bundesgesundheitsministerium (BMG) gewandt. Der Verband forderte in
seinem Schreiben eine bundesweite Empfehlung für die Behörden, in der
festgelegt ist, welche Fahrzeit zwischen einer Apotheke und dem von ihr
versorgten Krankenhaus liegen darf.
Konkrete Vorschriften für die erlaubte Entfernung zwischen Apotheke und
Klinik gibt es aktuell nicht. Mit der Novelle des Apothekengesetzes
wurde 2005 das frühere Kreisprinzip abgeschafft. Entsprechend
unterschiedlich streng sind die Behörden bei der Genehmigung von
Versorgungsverträgen.
Nach Ansicht des BVKA ist die räumliche Nähe jedoch weiterhin wichtig,
da die persönliche Beratung des Personals des Krankenhauses durch den
Leiter der versorgenden Apotheke bedarfsgerecht und im Notfall
unverzüglich erfolgen muss. Der Verband fordert deshalb, dass Behörden
maximal eine Stunde Fahrzeit genehmigen.
Der BVKA setzt nun auf eine entsprechende Empfehlung der Arbeitsgruppe
Arzneimittel-, Apotheken-, Transfusions- und Betäubungsmittelwesen (AG
AATB) der Obersten Landesgesundheitsbehörden. „Wir würden uns wünschen,
dass sich die Ministerialräte auf Kriterien für die Versorgung von
Krankenhausapotheken einigen, die zu bundeseinheitlichen Entscheidungen
führen", sagte der BVKA-Vorsitzende Dr. Klaus Peterseim gegenüber
APOTHEKE ADHOC.
Ausgangspunkt für den Streit war eine Genehmigung eines
Versorgungsvertrags in Bayern: Die Asklepios-Klinik in Bad Tölz wird
seit Jahresbeginn durch die etwa 185 Kilometer entfernt gelegene
Apotheke des Universitätsklinikums Regensburg beliefert. In einem
Schreiben an den Bayerischen Gesundheitsminister Dr. Markus Söder (CSU)
hatte der BVKA die Entfernung moniert - bislang ohne Erfolg. Das
Bayerische Gesundheitsministerium hatte die Belieferung innerhalb von
zweieinhalb Stunden für „hinreichend" erklärt.
Désirée Kietzmann, Montag, 11. Oktober 2010, 09:01 Uhr
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