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Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
KOSTENERSTATTUNG
Berlin - Bundesgesundheitsminister
Dr. Philipp Rösler (FDP) will nicht nur die private Krankenversicherung
(PKV) stärken, sondern deren Prinzip der Vorkasse auch für
GKV-Versicherte attraktiver machen. Das könnte mehr Selbstzahler für
die Apotheken bedeuten, aber auch zusätzlichen Aufwand oder sogar eine
Mehrbelastung. Denn ein gleichberechtigtes Nebeneinander der
verschiedenen Versicherungskonzepte (GKV-Sachleistung,
GKV-Kostenerstattung, PKV) brächte in der Konsequenz neue Einschnitte
für die Leistungserbringer mit sich. Was jetzt mit dem Herstellerrabatt
beginnt, könnte mit dem Kassenabschlag enden.
Mehr Selbstzahler, mehr Rabatt: Eine Stärkung der Kostenerstattung in der GKV hätte Auswirkungen auf die Apotheken. Foto: Elke Hinkelbein
Den ersten Schritt macht Rösler in die entgegengesetzte Richtung: Mit
dem Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG) will der Minister zwar
den Herstellerrabatt über den Kreis der GKV-Sachleistung hinaus
ausweiten. Doch nach den derzeitigen Plänen sollen nicht die
Selbstzahler in PKV und GKV den Abschlag erhalten, sondern die
PKV-Unternehmen und die Träger der Beihilfe.
Damit bleibt für die Selbstzahler in der GKV - niemand weiß so recht,
wie viele das sind - alles beim Alten: Heute bezahlen Kassenpatienten,
die sich für die Kostenerstattung entschieden haben, in der Apotheke
zunächst den vollen Medikamentenpreis. Anschließend reichen sie Rezept
und Rechnung bei der Kasse ein, die ihnen den Preis - bei
Rabattarzneimitteln ausgehend von dem ausgehandelten Preis - abzüglich
Herstellerrabatt, Kassenabschlag, gesetzlicher Zuzahlung und einem
kassenabhängigen Betrag für Verwaltung und fehlende
Wirtschaftlickeitsprüfung erstattet. Hier kommen also die Patienten für
die Rabatte der Hersteller und Apotheken auf.
Wollen die Koalitionsfraktionen aber an ihrer Maxime („Bei einem
verordneten Arzneimittel kann es keine Leistungsdifferenzierung nach
dem Versichertenstatus geben.") festhalten und die Kostenerstattung
attraktiver machen, dürften Selbstzahler eigentlich nicht länger
benachteiligt werden.
Patienten in Vorleistung: Bundesgesundheitsminister Dr. Philipp Rösler (FDP) will die Kostenerstattung für Kassenpatienten attraktiver machen. Foto: Elke Hinkelbein
Wie in einer alternativen Formulierungshilfe zur Ausweitung des Herstellerrabatts vom BMG vorgeschlagen, müssten daher alle „Personen, die das Arzneimittel nicht als Versicherte einer gesetzlichen Krankenkasse im Wege der Sachleistung erhalten, Anspruch auf Gewährung der Abschläge gegenüber dem pharmazeutischen Unternehmer" eingeräumt bekommen.
Auf diese Weise kämen die Apotheken wieder als Inkassostelle ins Spiel;
ein entsprechender Vorschlag von ABDA, PKV und GKV liegt, inklusive
Vergütungsklausel, auf dem Tisch.
Noch machen vor allem die Pharmafirmen verfassungsrechtliche Bedenken
gegen die Ausweitung des Herstellerrabatts geltend: Ein solcher
Eingriff in die Unternehmensfreiheit ließe sich mit dem Solidarprinzip
der GKV und damit im Sozialrecht begründen, nicht aber in der
Privatwirtschaft der PKV und damit im Zivilrecht.
Für die Apotheken könnten sich aber ähnliche Fragen stellen. Sollte die
Regierung den GKV-Selbstzahlern doch noch den Herstellerrabatt
zugestehen, um sie den Versicherten aus der Sachleistung und auch den
PKV-Patienten gleichzustellen, werden sie vermutlich in der Konsequenz
auch den Apothekenabschlag nicht länger aus der eigenen Tasche zahlen
wollen. Und dann dürfte schnell auch die PKV wieder anklopfen, die den
Kassenabschlag ja ohnehin als „skontoähnlichen Ausgleich für die
prompte Zahlung" sieht.
Janina Rauers und Patrick Hollstein, Montag, 04. Oktober 2010, 11:01 Uhr
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