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AMNOG
Berlin - Originalhersteller sollen künftig mit den Anbietern entsprechender Reimporte um Abschlüsse von Rabattverträgen konkurrieren. Das geht aus einem Änderungsantrag zum Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG) hervor. Besteht für ein patentiertes Arzneimittel beziehungsweise einen Import ein Rabattvertrag, soll die Apotheke demnach - analog zu Generikarabattverträgen - zur vorrangigen Abgabe verpflichtet werden.
Abgabegarantie: Durch neue Substitutionspflichten soll der Wettbewerb zwischen Originalen und Reimporten verstärkt werden. Foto: APOTHEKE ADHOC
Schon heute haben die Kassen die Möglichkeit, auch für patentgeschützte
Präparate Rabattverträge mit dem Hersteller zu schließen. Entsprechende
Verträge gibt es zum Beispiel für das MS-Mittel Betaferon von Bayer.
Allerdings können die Apotheken auch Importe abgeben. Anders als bei
Generika finde derzeit zwischen importierten Arzneimitteln und ihren
Bezugsarzneimitteln kein direkter Wettbewerb statt, heißt es im Antrag.
Mit der Abgabegarantie soll sich dies nun ändern.
Die Apotheke muss das rabattierte Arzneimittel dem Vorschlag zufolge
dann vorrangig abgeben, wenn sein Preis niedriger ist der
konkurrierender Präparate - egal ob der Vertrag für das Original oder
einen bestimmten Reimport besteht. Da die Rabatte geheim sind, muss die
Kasse in diesem Fall die Substitutionspflicht in der Apothekensoftware
hinterlegen.
Der Verband der Arzneimittel-Importeure Deutschlands (VAD) hält die
Regelung allerdings für praktisch nicht durchführbar. So könne es sein,
dass ein Import billiger sei und ein anderer teurer als das rabattierte
Produkt, erläutern die Reimporteure in ihrer Stellungnahme zum AMNOG.
Es stelle sich die Frage, wann ein Arzneimittel in diesem Fall mit
einem entsprechenden Kennzeichen der Kostengünstigkeit zu versehen sei.
Zudem sehen sich die Importeure nicht in der Lage, die bei
Rabattverträgen geforderte Lieferfähigkeit sicher zu stellen. Aufgrund
er Lieferbegrenzungen in den Bezugsländern komme es auch heute schon zu
dem Phänomen, dass Importeure Bestellungen von Apotheken nicht immer
erfüllen könnten. Daher wären sie faktisch von Rabattverträgen
ausgeschlossen.
Solange der Rabatt nicht transparent sei, könnten Konkurrenzanbieter
auch nicht darauf reagieren, gibt der VAD zu bedenken. Der Verband
bezweifelt deshalb, dass es zu dem gewünschten Wettbewerb kommt.
Transparenz will der VAD auch bei den Herstellerabschlägen: Wenn PKV
und GKV künftig gleich behandelt werden, könne der Preis auch unter
Berücksichtigung der Abschläge berechnet werden, schlägt der VAD vor.
Durch die offene Kommunikation würden nach Ansicht der Importeure auch
der Preis in den europäischen Ländern sinken, die sich am deutschen
Markt orientieren. Das würde über den Import weitere Kostenersparnisse
generieren.
Erneut wenden sich die Importeure gegen die Zahlung des erhöhten
Herstellerrabattes. Die generierte Handelsmarge sei deutlich kleiner
als die der Hersteller, so der VAD. Der gesetzlich vorgeschriebene
Preisabstand bei Reimporten sei ökonomisch bereits als Rabatt zu
verstehen. Durch die Neuregelung werde die Branche daher
unverhältnismäßig belastet.
Désirée Kietzmann, Donnerstag, 23. September 2010, 18:50 Uhr
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