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AMNOG
Berlin - Die Mehrkostenregelung bei den Rabattverträgen ist eigentlich eine Forderung aus den Reihen der Generikaindustrie. Doch die schwarz-gelbe Bundesregierung hat sie kaputt gemacht: Damit niemand erfährt, wie hoch die Nachlässe bei Rabattarzneimitteln sind, sollen die Versicherten in Vorleistung gehen und einen Pauschalbetrag zurück erstattet bekommen. Wenn es aber schon mit der Differenz nicht so genau genommen wird, könnte man doch gleich einen fiktiven Betrag vom Festbetrag abziehen, meint man beim Branchenverband Pro Generika.
AMNOG reicht nicht: Pro Generika will die Rabattverträge entschärfen. Foto: Elke Hinkelbein
Wegen des komplizierten Modells der Kostenerstattung greife die derzeit
im Raum stehende Regelung faktisch ins Leere, schreibt der Verband in
einer Stellungnahme zum Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG).
Denn kaum ein Patient wird Vorkasse wählen, wenn er nicht einmal weiß,
was er am Ende zahlen muss.
Pro Generika schlägt ein alternatives Modell mit fiktiven Rabatten vor:
10 bis 30 Prozent sollen vom Festbetrag abgezogen werden, die die Kasse
beim Nicht-Rabattarzneimittel spart, die der Patient also als
Aufzahlung zusätzlich zu eventuellen Preisdifferenzen zahlt.
Auf diese Weise soll verhindert werden, dass die Kassen nicht nur
Rabattvolumen verlieren, sondern auch noch draufzahlen. Die Festbeträge
sollen als Referenzwert genommen werden, von dem aus die „vermuteten
Rabattpreise" errechet werden können.
Pro Generika sieht darin insgesamt eine Stärkung des Wettbewerbs: Um
die Versicherten nicht mit hohen Zuzahlungen zu belasten, würden die
Hersteller ihre Preise senken, mit entsprechenden Folgen für die
Festbeträge.
Bei den Rabattverträge wünscht sich der Verband eine maximale
Laufzeit von zwei Jahren sowie eine Konkretisierung der Mindestzahl der
vergebenen Zuschläge. Die geplante Anwendung des Kartellrechts auf die
Rabattverträge sei zwar grundsätzlich zu begrüßen, könne aber die
„Oligopolisierung des Generikamarktes" nicht aufhalten, so Pro Generika.
Der Verband wehrt sich gegen die Ausweitung der Substitutionspflicht
für Apotheken. Ein Austausch sollte nur stattfinden, wenn das
abzugebende Arzneimittel alle Indikationen des verordneten
Arzneimittels abdeckt, so der Verband. Pro Generika lehnt auch die
Novelle der Packungsgrößenverordnung ab. Der geplante Systemwechsel
biete keinen Mehrwert für die Patienten.
Der Deutsche Generikaverband ist mit seinen Forderungen noch radikaler:
Das „Experiment Rabattverträge" müsse sofort gestoppt werden. Denn die
derzeitigen Rabatte seien nicht Ausdruck bisher überteuerter
Generikapreise, sondern ein Beleg für die einseitige Machtverteilung
zwischen Krankenkassen und Herstellern. Mittelständische Hersteller aus
Deutschland müssten heute Niedriggebote aus Billigländern unterbieten,
um überhaupt noch überleben zu können.
Der Wettbewerb ist aus Sicht des Deutschen Generikaverbands ungerecht,
weil die Exporte der Generikahersteller beispielsweise in Indien sogar
subventioniert würden. Langfristig werde so die Produktion aus
Deutschland verdrängt, befürchtet der Verband. Damit werde eine
Abhängigkeit von ausländischen Quellen in der Arzneimittelversorgung
künstlich erzeugt.
Die öffentliche Anhörung zum AMNOG findet am 29. September statt. Das Gesetz soll zum Jahreswechsel in Kraft treten.
Alexander Müller und Patrick Hollstein, Donnerstag, 23. September 2010, 19:43 Uhr
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