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VERSANDHANDEL
Berlin - Das geplante Pick-up-Verbot gewinnt an Fahrt: Noch vor der Sommerpause werde eine entsprechende Regelung vorgelegt, versprach Jens Spahn, gesundheitspolitischer Sprecher der Union, auf dem Wirtschaftsforum des Deutschen Apothekerverbandes (DAV). Rechtliche Bedenken müssten notfalls durch das Bundesverfassungsgericht geklärt werden.
Saubere Regelung: BMG und BMJ suchen nach einer juristisch einwandfreien Lösung für das Pick-up-Verbot. Foto: Elke Hinkelbein
Eine Lösung, wie der geplante Eingriff in das Grundrecht der
Berufsfreiheit unter Gemeinwohlaspekten in juristisch saubere Form
gegossen werden kann, gibt es laut Spahn noch nicht. Dem Vernehmen nach
will man im Bundesgesundheitsministerium (BMG) diesmal mit konkreten
eigenen Vorschlägen auf das Justizministerium (BMJ) zugehen. So soll der
Begriff des Versandhandels - sechs Jahre nach der Einführung -
konkretisiert werden.
Qualitätskriterien für Pick-up-Stellen sind aus ordnungspolitischen
Gründen offenbar ebenso vom Tisch wie die Beschränkung auf bestimmte
Gewerbebetriebe, wie die SPD sie vorgeschlagen hatte. Möglicherweise
will das BMG aber Bedingungen festlegen, unter denen Apotheken künftig
Abgabestellen betreiben dürfen, beispielsweise in unterversorgten
Gebieten.
Ob sich das BMJ von neuen Vorschlägen überzeugen lassen wird, bleibt
abzuwarten. Im Februar und im Mai vergangenen Jahres hatte das damals
noch SPD-geführte Ressort gegenüber dem BMG erhebliche
verfassungsrechtliche Bedenken gemeldet, da „es bereits an einem
vernünftigen Grund des Gemeinwohls fehlen" dürfe.
Die Beamten sahen es als „logischen Fehler" des ABDA-Gutachtens, dass
„die Aufrechterhaltung eines flächendeckenden
Arzneimittelversorgungssystems gleichgesetzt wird mit dem ausreichenden
Vorhandensein von traditionellen Präsenzapotheken". Denn sollten
Pick-up-Stellen die traditionellen Apotheken verdrängen, „stünden die
Pick-up-Stellen zugleich als eine neue Säule der flächendeckenden
Arzneimittelversorgung zur Verfügung". Außerdem: „Die derzeitige
Organisation der Pick-up-Stellen [...] gibt für die Befürchtung einer
Trivialisierung von Arzneimitteln nichts her, denn die Arzneimittel
werden strikt abgesondert von den übrigen Waren und nur unter besonderen
Kautelen abgegeben."
APOTHEKE ADHOC, Donnerstag, 29. April 2010, 19:35 Uhr
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