Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Berlin - Vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) steht eine weitere wichtige Entscheidung zu Apotheken an: Wie APOTHEKE ADHOC aus Verfahrenskreisen erfuhr, werden die EU-Richter am 1. Juni ihr Urteil in Sachen Niederlassungsbeschränkung für spanische Apotheken verkünden. In dem Verfahren geht es um ein vielschichtiges System zur Bedarfsplanung. Das Urteil könnte auch entscheidend für das weitere Vorgehen der EU-Kommission sein. In Brüssel liegen mehrere Vertragsverletzungsverfahren, unter anderem zum deutschen Mehrbesitzverbot, wegen des spanischen Verfahrens derzeit auf Eis.
Urteil zu Apotheken: Der EuGH entscheidet im Juni, ob Mitgliedstaaten die Niederlassung von Apotheken einschränken dürfen. Foto: Elke Hinkelbein
In Spanien dürfen alle 17 autonomen Regionen eigene Regeln zur
Niederlassung von Apotheken aufstellen. Im konkreten Verfahren hatten
zwei spanische Apotheker gegen die regionale Regierung geklagt, weil sie
keine Apotheke eröffnen durften. Die Behörde hatte den Fall dem EuGH
zur Vorabentscheidung vorgelegt.
Ende September 2009 hatte der inzwischen ausgeschiedene EU-Generalanwalt
Luís Miguel Poiares Pessoa Maduro seine Schlussanträge in dem
spanischen Apothekenverfahren gestellt. Aus seiner Sicht verstößt das
Apothekenmodell der nordspanischen Region Asturien gegen Beschränkung
der Niederlassungsfreiheit. Allerdings hatte er das System einer
Bedarfsplanung nicht grundsätzlich in Frage gestellt, sondern die
konkrete Ausgestaltung moniert. So sei es diskriminierend, dass
Apotheker aus der Region bei der Vergabe von neuen Standorten bevorzugt
würden.
Zulassungen für neue Apotheken werden in Asturien nach einem
Punktesystem vergeben. Dabei spielt die Berufserfahrung - gewichtet in
ländlichen Regionen - eine entscheidende Rolle. Bei Punktegleichstand
werden Apotheker bevorzugt, die zuvor noch keine Apotheke hatten, in
kleineren Ortschaften tätig waren sowie Apotheker, die aus Asturien
kommen.
Alexander Müller, Montag, 26. April 2010, 10:20 Uhr
Lesen Sie auch
EuGH-Generalanwalt: Spanisches Apothekenmodell unzulässig
EU-Kommission: Mindest- statt Höchstzahl für Apotheken
EuGH-Apothekenverfahren: Schlussanträge am 30. September
EuGH-Schlussanträge: Apothekenverfahren verschoben
EuGH Spezial: Ankläger auf der Verteidigerbank
» ApoRisk® - Das Konzept für Apotheker - Mehr Freiraum für wichtige Aufgaben
» PharmaRisk® - Die All-Risk-Police für Apotheken
ApoRisk GmbH | Deutschland | www.aporisk.de | www.pharmarisk.de
Wir kennen Ihr Geschäft, und das garantiert Ihnen eine individuelle und kompetente Beratung
Sie haben einen Beruf gewählt, der weit mehr als reine Erwerbstätigkeit ist. Sie verfolgen im Dienste der Bevölkerung hohe ethische Ziele mit Energie, fachlicher Kompetenz und einem hohen Maß an Verantwortung. Um sich voll auf Ihre Aufgabe konzentrieren zu können, erwarten Sie die optimale Absicherung für die Risiken Ihrer Berufsgruppe.
Sie suchen nach Möglichkeiten, Ihre hohen Investitionen zu schützen und streben für sich und Ihre Angehörigen nach einem angemessenen Lebensstandard, auch für die Zukunft.
Risk Management: Professionelles Sicherheitsmanagement
Versicherungskosten-Check: Geld sparen mit dem richtigen Überblick
Sicherheitkompass: Die umfassenden Lösungen der ApoSecur
MyLeitfaden: Das Leben steckt voller Risiken - Wir begleiten Sie sicher in Ihre Zukunft
MyBusiness: Ihr betriebliches Sicherheitspaket
MyPrivate: Ihr privates Sicherheitspaket
MyTeam: Versicherungslösungen speziell für Angestellte
Business All-Inklusive: Eine einzige Versicherung für alle betrieblichen Gefahren
Business Modular: Risiken so individuell wie möglich absichern
Business Rechtschutz: Mit berufsständischem Rechtsschutz immer auf der sicheren Seite
Business Verdienstausfall: Existenzsicherung - Ihr Ausfall bedeutet Stillstand
Business Kfz-Flotten-Versicherung: Die beste Kfz-Versicherung der Zukunft
Sicher in die Zukunft – www.mysecur.de