Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Berlin - In
der Union werden Zweifel am Sinn der Rabattverträge laut: Die
Arbeitsgruppe Gesundheit der Fraktion warnt in einem inoffiziellen
Arbeitspapier vor einer möglichen Oligopolbildung und schlägt eine
Schmalspurvariante der Rabattverträge vor. Die Forderungen der
Abgeordneten um den gesundheitspolitischen Sprecher der Union, Jens
Spahn, sind allerdings auch innerhalb der Union noch nicht abgestimmt.
Die Fraktionsspitze geht morgen und übermorgen mit Experten in Klausur.
Dabei soll das Papier dem Vernehmen nach diskutiert, möglicherweise
verändert oder gar zerrissen werden. Noch steht nicht fest, ob die
Union dem FDP-geführten Bundesgesundheitsministerium überhaupt eigene
Vorschläge unterbreiten wird.
Die AG Gesundheit der Union jedenfalls hält von den Rabattverträgen
nach derzeitiger Ausgestaltung nicht viel: Bei den kommunizierten
Einsparungen seien die enormen Verwaltungs- und Rechtsberatungskosten
für Krankenkassen, Apotheker und Hersteller noch nicht berücksichtigt,
heißt es in dem Papier. Bei den Ausschreibungen unterlegene Hersteller
seien zudem für die Laufzeit der Verträge von Teilen des Marktes
ausgeschlossen. Da vielen mittelständischen Unternehmen „angesichts der
enormen preislichen Sogwirkung nach unten" die Luft auszugehen drohe,
sei mittelfristig eine Oligopol-Bildung in der Generikabranche zu
erwarten, mahnen die Unions-Politiker.
Auch seien insbesondere chronisch Kranke teilweise zutiefst
verunsichert, weil sie je nach aktuellem Rabattvertrag ihrer Kasse
regelmäßig das Produkt eines anderen Herstellers bekämen. „Es ist daher
fraglich, ob das tatsächliche Einsparvolumen der Rabattverträge all
diese Folgewirkungen rechtfertigt", heißt es im Papier.
Künftig sollen die Rabattverträge aus Sicht der Unions-Arbeitsgruppe
daher auf freiwilliger Basis laufen. „Der Versicherte muss sich hier
jeweils aktiv einschreiben. So beschränkt er sich bewusst seiner freien
Wahl", so der Vorschlag. Apotheker sollen künftig auch nicht mehr
verpflichtet werden, Rabattarzneimittel grundsätzlich zu substitutieren.
Um die Einsparungen aus den Rabattverträgen nicht aufzugeben, schlägt
die AG Gesundheit einen allgemeinen Rabatt von zehn Prozent vor,
verbunden mit einem dreijährigen Preismoratorium. Das Festbetragssystem
soll der grundlegende Mechanismus zur Preisregulierung von generischen
Arzneimitteln bleiben. „Durch die Orientierung am unteren Preisdrittel
und die Regelung zur Zuzahlungsbefreiung besonders preisgünstiger
Generika ist eine fortsetzende Preisspirale nach unten zu erwarten."
Alexander Müller, Mittwoch, 10. März 2010, 14:21 Uhr
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