Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Berlin - Nordrhein-Westfalen
(NRW) drohen erste Regresszahlungen wegen gesundheitlicher
Komplikationen durch die Pandemieimpfung. Bislang seien beim
Gesundheitsministerium vier Anträge auf Entschädigung von Personen
eingegangen, bei denen ein Verdacht auf Folgeerkrankungen nach
Applikation des Schweinegrippeimpstoffs Pandemrix besteht. Weitere
würden erwartet, berichten das Westfalen-Blatt und der Focus. Die
Anträge würden derzeit von den zuständigen Landschaftsverbänden
bearbeitet.
Bei den Betroffenen handelt es sich um eine 51-jährige Frau und drei
Männer im Alter von 30, 62 und 71 Jahren. Der 71-Jährige litt nach der
Impfung an einer Nervenentzündung im Schädelbereich, die anderen
Personen entwickelten Hautreaktionen. Ob das Land für die Kosten für
Heil- und Krankenbehandlung sowie für Rentenansprüche aufkommen muss,
obliegt nun der Entscheidung der Landschaftsverbände. Einen Anspruch
auf Entschädigung gibt es, wenn klar belegt ist, dass die Probleme auf
die vom Land öffentlich empfohlene Impfung zurückgehen.
Derzeit sind beim Paul-Ehrlich-Institut (PEI) 1656 Verdachtsfälle zu
Impfkomplikationen nach einer Pandemrix-Impfung gelistet. Zu den
häufigsten Reaktionen zählen Kopfschmerzen, Fieber, Müdigkeit, Übelkeit
und Lokalreaktionen an der Einstichstelle.
APOTHEKE ADHOC, Donnerstag, 04. März 2010, 14:33 Uhr
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