Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Berlin - Die Bundesregierung sieht keinen Grund, die berufsständischen Versorgungswerke in Frage zu stellen: Sie seien „ein effizientes und effektives System der Alterssicherung für spezifische Berufsstände." Die SPD hatte in einer Anfrage an die Bundesregierung zur Diskussion gestellt, ob diese Einrichtungen gesellschafts-, sozial- und wirtschaftspolitisch sinnvoll seien.
Effizient und effektiv: Die Bundesregierung ist von den Versorgungswerken in der Altersvorsorge überzeugt. Foto: Elke Hinkelbein
Zurzeit gibt es nach Angaben der Bundesregierung 89 Versorgungswerke,
die unter anderem die Alterssicherung für Apotheker, Ärzte und
Zahnärzte gewährleisten. Die Länder legen fest, welche Personengruppen
die Versorgungswerke versichern, wie sie sich finanzieren und welche
Leistungen sie anbieten können. Auch die Aufsicht der Versorgungswerke
liegt bei den Ländern. Bundesmittel können sie nicht erhalten, um ihre
Leistungen zu finanzieren.
In ihrer Anfrage hatten sich die Sozialdemokraten nach einer
eventuellen Auswirkung der Finanzkrise auf die Leistungen der
Versorgungswerke erkundigt. Zwar habe die Krise auch Auswirkungen auf
die berufsständische Versorgung gehabt, so die Bundesregierung. „Dank
funktionierender Aufsichtsstrukturen und bestehender
Kapitalanlagerichtlinien sind die Auswirkungen, etwa hinsichtlich des
direkten Abschreibungsbedarfs und niedrigerer Renditen, aber
überschaubar und beherrschbar."
Kein Versorgungswerk sei durch die Finanzkrise in Schwierigkeiten
geraten, so die Bundesregierung. Folglich sei auch die Höhe der
Leistungen nicht betroffen gewesen. Die Versorgungswerke verfolgten
durchweg vorsichtige und konservative Anlagestrategien: Eine Umfrage
der Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen
unter ihren größeren Mitgliedseinrichtungen habe ergeben, dass die
Aktienquote zum 31. Dezember 2009 deutlich unter 10 Prozent gelegen
habe.
Daher ist laut Regierung eine Auffanglösung, wie sie etwa die Gesellschaft „Protektor" für die Versicherungswirtschaft darstelle, überflüssig. Auch eine Kontrolle durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sei nicht notwendig: Die Länder beobachteten das Risikomanagement der Versorgungswerke und setzten wirksame Sicherungsmechanismen durch.
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