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Berlin - Die Deutsche Angestelltenkrankenkasse (DAK) hat die Hersteller heute über ihr Abschneiden bei den Rabattverträgen informiert. Nach Informationen von apotheke adhoc haben vor allem die Branchenriesen Ratiopharm und Hexal/1A Pharma abgeräumt.
Zuschläge für die Großen: Ratiopharm und Hexal waren bei der DAK-Ausschreibung erfolgreich. Foto: Elke Hinkelbein
Demnach hat die Bietergemeinschaft aus Ratiopharm, CT Arzneimittel und
AbZ Pharma nicht weniger als 43 der 95 ausgeschriebenen Wirkstoffe
geholt, darunter die wichtigen Lose Omeprazol, Pantoprazol und
Simvastatin. 1A Pharma hat dem Vernehmen nach allein oder zusammen mit
der Konzernmutter Sandoz bei 37 Wirkstoffen vorläufige Zuschläge
erhalten.
Allerdings erhalten bei der DAK jeweils drei Herstellern einen
Zuschlag. Die Verträge sollen im Juni in Kraft treten, die Laufzeit
beträgt zwei Jahre. Zweimal kann die Kasse die Verträge um ein Jahr
verlängern. Das Modell mit drei Rabattpartnern hatte die DAK im
September vor dem Landessozialgericht Essen durchgesetzt. Seitdem hat
die Kasse bereits über 16 Wirkstoffe Rabattverträge geschlossen.
Größter Rabattpartner ist auch hier mit Abstand Ratiopharm.
Die DAK hatte die Ausschreibung im November gemeinsam mit der Hanseatischen Krankenkasse, der HKK Erste Gesundheit und der Hamburg Münchener Krankenkasse gestartet. Die vier Kassen versichern zusammen knapp 7 Millionen Menschen. DAK und Hamburg Münchener hatten bereits im Juli eine Fusion zum Jahreswechsel angekündigt. (apotheke adhoc)
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Berlin - Im Streit um die Rabattverträge verhärten sich die Fronten. Während die Kassen einerseits über die steigenden Arzneimittelausgaben klagen, halten sie sich andererseits bedeckt, wenn es um die tatsächlichen Einsparungen geht. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) veröffentlicht zwar eine Aufstellung, darin sind aber die Rabatte aller Kassen zusammengerechnet. Auch der GKV-Spitzenverband kann keine genauen Angaben machen: „Dazu haben wir keine Zahlen, die Verträge macht jede Kasse selbst", sagte eine Sprecherin gegenüber APOTHEKE ADHOC. Die Kassen berufen sich auf ihre vertragliche Pflicht zur Verschwiegenheit gegenüber den Herstellern.
Rabatte ausweisen: Apotheker und Kassen streiten um die Verbuchung der Rabattverträge. Foto: Elke Hinkelbein
Für das Jahr 2008 hatte das BMG insgesamt 310 Millionen Euro
Einsparungen aus Rabattverträgen ausgewiesen, allerdings wurden die
Rabatte erst in der zweiten Jahreshälfte gesondert erfasst. Die Zahlen
für 2009 liegen einem Sprecher zufolge noch nicht vor. Sie dürften
insgesamt deutlich höher liegen als 2008, weil fast alle großen Kassen
zwischenzeitlich Rabattverträge abgeschlossen haben.
So schätzt AOK-Rabattchef Dr. Christopher Hermann die Einsparungen im
vergangenen Jahr allein für das AOK-System zwischen 300 und 400
Millionen Euro. „Das ist mehr als wir zunächst erwartet hatten, wir
konnten die Zahl nach oben korrigieren", sagte Hermann gegenüber
APOTHEKE ADHOC.
Bei der Barmer/GEK hat man für den Vorwurf, die Kassen würden ihre
Finanzlage verschleiern, kein Verständnis: „Es ist Unsinn zu behaupten,
diese Zahlen seien nicht transparent. Bei uns gibt es eine eigene
Kontierung für vertraglich vereinbarte Rabatte mit pharmazeutischen
Unternehmen", sagte ein Sprecher der Kasse. Diese Zahlen müssten die
Kassen in regelmäßigen Abständen an das BMG liefern. Eigenen
Schätzungen zufolge hätten die Rabattverträge im vergangenen Jahr
Einsparungen „im hohen zweistelligen Millionenbereich" erbracht, so der
Sprecher.
Die Deutsche Angestellten Krankenkasse (DAK) wollte gegenüber APOTHEKE
ADHOC dagegen keine Zahlen nennen: „Fragen Sie bei VW, welche Rabatte
die durch ihre Verträge mit Zulieferern bekommen?" Die Einsparungen
seien Bestandteil der Rabattverträge, und die DAK habe eine
Verschwiegenheitspflicht gegenüber den Herstellern, sagte eine
Sprecherin. Die Kasse spielt den Ball zurück an die Politik: „Wir haben
die Rabattverträge nicht erfunden. Dann muss man eben ein
Einsparinstrument suchen, das transparent ist", so die Sprecherin. Die
Vorwürfe, dass sich die Kassen diese Rabatte einstecken, seien aber
absurd.
Das BMG stellt sich hinter die Krankenkassen: „Jeder Euro, den die
Kassen einnehmen und ausgeben, muss korrekt verbucht werden. Das wird
auch von den Aufsichtsbehörden genau überprüft. Die Einsparungen aus
den Rabattverträgen werden von den Kassen korrekt verbucht", teilte das
Ministerium auf Anfrage mit. „Die Rabatte werden unmittelbar bei den
Ausgaben für Arzneimittel gegengebucht, es sind weder Einnahmen der
Krankenkassen oder nicht erwähnte Ersparnisse, sondern schlicht
Minderausgaben", so das BMG.
Der Deutsche Apothekerverband (DAV) bleibt bei seiner Kritik: „Wir reden heute über Ausgaben, und die Einnahmen sind noch gar nicht alle verbucht", sagte ein Sprecher gegenüber APOTHEKE ADHOC. In den eigenen Zahlen zu Arzneimittelausgaben seien die Einsparungen aus den Rabattverträge jedenfalls nicht enthalten. „Dann sollen die Kassen jetzt die Zahlen für 2009 bekannt machen. Möglicherweise gibt es dann gar keinen Zuwachs bei den Arzneimittelausgaben", so der Sprecher. (apotheke adhoc) , Freitag, 05. Februar 2010, 15:34 Uhr
Berlin - Die Rabattverträge der Deutschen Angestellten Krankenkasse (DAK) nehmen allmählich Fahrt auf: Die Kasse konnte nach eigenen Angaben für elf weitere Wirkstoffe Zuschläge erteilen. Laut DAK hatte ein Pharmaunternehmen am Dienstag seinen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer des Bundes zurückgezogen.
Zuschlag erteilt: Die DAK konnte Rabattverträge über elf weitere Wirkstoffe schließen. Foto: Elke Hinkelbein
Damit konnte die Kasse Verträge über Atenolol, Bisoprolol, Carvedilol,
Citalopram, Fentanyl, Gabapentin, Levodopa/Carbidopa,
Metoprololtartrat, Mirtazapin, Sotalol und Trimipramin abschließen. Der
große Gewinner ist Ratiopharm mit neun Zuschlägen. Ebenfalls gut
abgeschnitten haben die ebenfalls zur Ratiopharm-Gruppe gehörenden
Unternehmen CT Arzneimittel mit sechs und AbZ Pharma mit fünf
Zuschlägen.
Mit an Bord sind außerdem AAA Pharma, Actavis, Basics, Biomo, Dexcel,
Mylan dura und Teva. Die neuen Verträge treten zum Jahreswechsel in
Kraft und gelten auch für die HEK, die Hamburg Münchener, die HKK und
die IKK Hamburg.
Insgesamt hat die DAK damit Rabattverträge über 16 der ursprünglich 18
ausgeschriebenen Wirkstoffe abgeschlossen. Für Amitritptylin, Doxepin,
Lorazepam, Metoprololsuccinat und Risperidon wurden bereits zuvor
Zuschläge erteilt. Ratiopharm ist an 80 Prozent aller Verträge
beteiligt.
Im September hatte die DAK vor dem Landessozialgericht Essen durchgesetzt, dass Zuschläge an drei Hersteller pro Wirkstoff zulässig sind. Kurz darauf hatte die Kasse Ausschreibungen über 100 weitere Wirkstoffe angekündigt. (apotheke adhoc) Alexander Müller, Donnerstag, 15. Oktober 2009, 14:27 Uhr
DAK im Rabattrausch
Berlin - Nachdem
das Landessozialgericht (LSG) Essen die Ausschreibung über
Rabattverträge der Deutschen Angestellten Krankenkasse (DAK)
durchgewunken hat, gibt die Kasse jetzt Gas: Die Zuschläge sollen „in
Kürze" erteilt werden. Wann die Verträge tatsächlich in Kraft treten
sollen, steht aber noch nicht fest. Gleichzeitig kündigte die DAK
Ausschreibungen über weitere 100 Wirkstoffe an - nach dem jetzt
juristisch abgesegneten Muster.
Das galt bislang als unzulässig: Die Vergabekammer des Bundes hatte die
Ausschreibung der DAK Anfang Juni vorübergehend gestoppt, vor allem
weil die Kasse Zuschläge an drei Hersteller pro Wirkstoff erteilen
wollte. Das LSG revidierte die Entscheidung der Vergabekammer in der
vergangenen Woche und erlaubte die Ausschreibungsmodalitäten.
Laut LSG sind Vorgaben für die Auswahl des Rabattpartners nicht
erforderlich. Dem Vernehmen nach stellte das LSG auf die Kompetenz der
Apotheker ab, die eine Entscheidungsfreiheit rechtfertige. Eine
Steuerung von außen sei jedenfalls problematisch. Entsprechende
Regelungen könnten zwar künftig zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem
Deutschen Apothekerverband (DAV) festgeschrieben werden -
wahrscheinlich sei dies aber nicht.
Da alle Hersteller ihre Angebotsfristen verlängert haben, kann die
Kasse jetzt Verträge über 15 Wirkstoffe abschließen: Fentanyl,
Risperidon, Atenolol, Bisoprolol, Carvedilol, Citalopram, Clozapin,
Doxepin, Gabapentin, Levodopa/Carbidopa, Metoprolol, Mirtazapin,
Opipramol, Sotalol und Trimipramin. Die DAK hatte die Rabattverträge
gemeinsam mit der Hanseatischen Krankenkasse, der HKK, der Hamburg
Münchener Krankenkasse und der IKK Hamburg ausgeschrieben.
Ende November zählten zu der ursprünglichen Ausschreibung noch drei weitere Wirkstoffe: Doch die Kasse konnte bereits im Mai mit sieben Herstellern Rabattverträge über Amitriptylin, Lorazepam und Metoprololsuccinat abschließen. (apotheke adhoc) Alexander Müller, Donnerstag, 10. September 2009, 12:48 Uhr
Berlin - Die Deutsche Angestellten Krankenkasse (DAK) darf nun doch Rabattverträge abschließen. Das Landessozialgericht (LSG) Essen erklärte die Ausschreibung der Kasse über 18 Wirkstoffe heute für zulässig. Die Richter revidierten damit die Entscheidung der Vergabekammer des Bundes, die der Kasse Anfang Juni im Nachprüfverfahren verboten hatte, Zuschläge zu erteilen.
Das Urteil könnte in der Branche weite Kreise ziehen, denn laut LSG ist
die Vergabe von Zuschlägen an mehr als einen Bieter erlaubt. Die DAK
wollte drei Hersteller pro Wirkstoff unter Vertrag nehmen. Darin hatte
die Vergabekammer eine Verletzung der Bieterrechte der Hersteller
gesehen und die Ausschreibung vorübergehend gestoppt.
Die Nachricht über das LSG-Urteil ist bei den Generikaherstellern
eingeschlagen wie eine Bombe; mit dieser Entscheidung hatten die
wenigsten gerechnet. Schließlich hatte die AOK nach einer Pleite vor
Gericht in der dritten Rabattrunde nur noch einen Zuschlag pro
Wirkstoff erteilt. Seitdem die Kasse damit vor Gericht erfolgreich war,
galten die Modalitäten der AOK in der Branche als Maßstab.
Ausschreibungen nach dem alten Muster wurden nur noch wenig Chancen
eingeräumt.
Das könnte sich mit dem LSG-Urteil ändern. Immerhin war die KKH bei ihrer Ausschreibung ebenfalls über das Zuschlagskriterium gestolpert. Spannend wird es auch für die Ausschreibung von Spectrum K. Das BKK-Gemeinschaftsunternehmen will in einer aktuellen Ausschreibung sogar an vier Unternehmen pro Wirkstoff einen Zuschlag erteilen. (apotheke adhoc) Alexander Müller, Donnerstag, 03. September 2009, 18:36 Uhr
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