• 11.02.2010 - Neuer Hilfsmittel-Liefervertrag für Apotheken

    POLITIK – BARMER GEK/TK Berlin - Die Techniker Krankenkasse (TK) und die Barmer GEK haben sich mit dem Deutschen Apothekerverband (DAV) auf einen neuen Vertrag zur Hilf ...

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BARMER GEK/TK

Neuer Hilfsmittel-Liefervertrag für Apotheken

 

Berlin  -  Die Techniker Krankenkasse (TK) und die Barmer GEK haben sich mit dem Deutschen Apothekerverband (DAV) auf einen neuen Vertrag zur Hilfsmittelversorgung verständigt. Er regelt die Abgabe von Milchpumpen, Adaptationshilfen, Inhalationshilfen und -geräten, Hilfsmitteln zur Kompressionstherapie, Krankenpflegeartikeln und Spülsystemen sowie Blutdruckmessgeräten.

Nur noch mit QMS: Apotheken, die Barmer- und TK-Versicherte mit bestimmten Hilfsmitteln versorgen wollen, müssen künftig höhere Anforderungen erfüllen. Foto: Elke Hinkelbein

Nur noch mit QMS: Apotheken, die Barmer- und TK-Versicherte mit bestimmten Hilfsmitteln versorgen wollen, müssen künftig höhere Anforderungen erfüllen. Foto: Elke Hinkelbein

Der Vertrag soll bereits am 1. März in Kraft treten. Apotheken, die Barmer- und TK-Versicherte ab März weiterhin mit den entsprechenden Hilfsmitteln versorgen wollen, müssen dem Vertrag daher bis spätestens 26. Februar beitreten. Der Beitritt kann mit Wirkung für den ganzen Vertrag oder einzelne Anlagen erfolgen. Apotheken, die nicht teilnehmen, sind ab März nicht mehr zur Versorgung der Barmer- beziehungsweise TK-Versicherten berechtigt.

Die Abgabe von Hilfsmitteln bedarf nach dem Vertrag grundsätzlich der Genehmigung durch die jeweilige Krankenkasse. Bei Hilfsmitteln, für die ein Vertragspreis vereinbart ist, muss die Apotheke eine so genannte „Versorgungsanzeige" einreichen. Ist kein Preis vereinbart, ist ein Kostenvoranschlag zu stellen.

Um das Verfahren zu erleichtern, wollen die Kassen eine Hilfsmittelplattform für die elektronische Übermittlung einrichten. Allerdings sind im Vertrag zahlreiche Ausnahmen vereinbart worden, für die keine Genehmigungen eingeholt werden müssen.

Die Höhe der Vergütung ist in den einzelnen Anlagen geregelt. Die Apotheke darf der Vereinbarung zufolge grundsätzlich von dem Versicherten eine Aufzahlung verlangen. Dies setzt jedoch voraus, dass sie dem Versicherten zumindest ein aufzahlungsfreies Produkt angeboten hat. Der Versicherte muss zudem schriftlich bestätigen, dass er über die Möglichkeit einer aufzahlungsfreien Versorgung informiert wurde. Diese Erklärungen sind mindestens ein Jahr aufzubewahren und den Krankenkassen auf Anfrage zur Verfügung zu stellen.

Der neue Vertrag stellt an die beitretenden Apotheken höhere Anforderungen: So wollen die Kassen ihre Versicherten nur noch durch Apotheken, die über ein zertifiziertes Qualitätsmanagement-System (QMS) verfügen, versorgen lassen. Allerdings muss der entsprechende Nachweis erst spätestens nach Ablauf von vier Jahren nach Vertragsbeginn erbracht werden. Apotheken, die nun beitreten, müssen spätestens ab März 2013 mit dem Zertifizierungsverfahren begonnen haben.

Die Apotheken müssen sich nun entscheiden, ob sie sich den neuen Bedingungen unterwerfen wollen. Viel Bedenkzeit haben sie nicht. Eine Belieferung der genannten Produktgruppen auf Grundlage des vom DAV mit dem Ersatzkassenverband vdek geschlossenen Hilfsmittelliefervertrags ist ab März nicht mehr möglich, da er von der Barmer und der TK zum 28. Februar gekündigt wurde. Für alle übrigen Hilfsmittel gilt der vdek-Vertrag jedoch fort.

Désirée Kietzmann, Donnerstag, 11. Februar 2010, 07:55 Uhr

 

 

AOK BERLIN

Neue Hilfsmittel-Auflagen für Apotheken

 

Berlin  -  Berliner Apotheken dürften AOK-Patienten seit Jahresbeginn nur noch mit aufsaugenden Inkontinenzhilfen versorgen, wenn sie sich dem Beitrittsvertrag der Kasse anschließen. Dazu berechtigt sind nur Apotheken, die nach DIN EN ISO zertifiziert sind. Noch größer sind die Hürden bei der Versorgung mit Stoma-Hilfsmitteln: Laut dem hier geltenden Vertrag müssen die Apotheken mindestens zwei Mitarbeiter beschäftigen, die Gesundheits- und Krankenpfleger mit einer Weiterbildung zum Stomatherapeuten oder Altenpfleger sind.

Nur mit Zertifizierung: In Berlin gibt es einen neuen AOK-Vertrag zur Inkontinenzversorgung. Foto: Elke Hinkelbein

Nur mit Zertifizierung: In Berlin gibt es einen neuen AOK-Vertrag zur Inkontinenzversorgung. Foto: Elke Hinkelbein

Nach den aktuellen Bestimmungen des Sozialgesetzbuches können Krankenkassen entweder im Rahmen einer Ausschreibung einen einzelnen Anbieter mit der Belieferung bestimmter Hilfsmittel beauftragen oder durch Beitrittsverträge die Versorgung durch mehrere Leistungserbringer ermöglichen. Anders als die AOK Hessen oder die Barmer hat sich die Berliner AOK gegen eine Exklusivvereinbarung entschieden.

Der Vertrag gibt allen Verteibern von Inkontinenzprodukten die Möglichkeit, Patienten zu versorgen. Die Konditionen sind für alle Leistungserbringer gleich: Die Vergütung beträgt knapp 30 Euro pro Versichertem im Monat, unabhängig davon, wie hoch der Bedarf des einzelnen Patienten tatsächlich ist.

Die Gleichstellung bedeutet auch, dass individuelle Bedürfnisse der verschiedenen Leistungserbringer nicht mehr berücksichtigt werden: So kann es auf der Kostenseite erhebliche Unterschiede zwischen Apotheken, Sanitätshäusern und einzelnen Herstellern oder Versandhändlern geben. Wie viele Apotheken dem Vertrag beitreten werden, ist derzeit noch unklar.

Désirée Kietzmann, Freitag, 08. Januar 2010, 15:37 Uhr

 

 

INKONTINENZVERSORGUNG

Apotheken müssen einspringen

 

Berlin  -  Schlechte Qualität und verspätete Lieferungen: AOK-Versicherte in einigen Regionen Hessens hatten seit Jahresbeginn viel Ärger mit ihrer Hilfsmittelversorgung. Denn ihre Kasse hatte bei ihrer Ausschreibung zu aufsaugenden Inkontinenzprodukten in fünf von zehn Losgebieten den Zuschlag an die Firma Mako Handels GmbH erteilt. Und die war mit der Versorgung von rund 20.000 Inkontinenzpatienten offensichtlich überfordert. Jetzt hat die AOK reagiert und den Vertrag fristlos gekündigt.

Bewährter Weg: In Hessen sollen die Apotheken eine gescheiterte Hilfsmittelausschreibung auffangen. Foto: Elke Hinkelbein

Bewährter Weg: In Hessen sollen die Apotheken eine gescheiterte Hilfsmittelausschreibung auffangen. Foto: Elke Hinkelbein

„Wir hatten eine Reihe von Beschwerden von Versicherten. Die Produkte wurden nicht zur vereinbarten Zeit geliefert oder waren von schlechter Qualität", sagte ein Sprecher der AOK Hessen gegenüber apotheke adhoc. Wie es dazu kommen konnte, ist der AOK ein Rätsel. Schließlich seien die Anforderungen bei der Ausschreibung hoch gewesen.

Dem Sprecher zufolge wurden nur Bieter berücksichtigt, deren Produkte im Hilfsmittelkatalog gelistet sind. Der Preis sei - wie vom Gesetzgeber vorgeschrieben - dann das ausschlaggebende Kriterium gewesen. „Bei drei von vier Vertragspartnern hat es funktioniert, in diesem Fall leider nicht", so der AOK-Sprecher knapp.

Ob die fünf Mako-Gebietslose neu ausschreiben werden, ist laut Sprecher noch offen. Zunächst sollen die betroffenen Versicherten auf die bisherige Versorgung zurückgreifen - auf Sanitätshäuser und Apotheken. Rechtliche Bedenken wegen der Vertragsauflösung hat die AOK nicht - eine Prüfung diesbezüglich sei erfolgt.

Mako mit Sitz im hessischen Fulda war bislang nicht zu einer Stellungnahme zu erreichen. Eine Telefonansage verweist AOK-Versicherte an ihre zuständige Geschäftsstelle. Die schlechte Erreichbarkeit des Vertragspartners zählte laut AOK-Sprecher zu den häufiger vorgebrachten Beschwerden der Versicherten.

Alexander Müller, Donnerstag, 05. Februar 2009, 19:08 Uhr

 

 

CLEARING-STELLE DES AVWL

Hilfe bei Hilfsmittelrezepten

 

Berlin  -  Rezepte für Hilfsmittel stellen in Apotheken eine besondere Herausforderung dar: Zunächst muss der Apotheker feststellen, ob die Augenklappen, Inkontinenzhilfen oder Blutdruckmessgeräte überhaupt verordnungs- und abgabefähig sind. Für einige Produkte gibt es mit den Krankenkassen vereinbarte feste Preise, bei anderen muss der Apotheker selbst einen Vorschlag machen. So können zuweilen viele Briefe oder Faxe zwischen Apotheke und Kasse wechseln, bis ein Rezept abgewickelt ist. Der Apothekerverband Westfalen-Lippe (AVWL) hat deshalb vor drei Jahren eine Clearingstelle eingerichtet, die den Mitgliedern bei dem komplizierten Prozess helfen soll.

Komplizierte Verordnung: Hilfsmittelrezepte stellen in Apotheken eine besondere Herausforderung dar. Foto: Elke Hinkelbein

Komplizierte Verordnung: Hilfsmittelrezepte stellen in Apotheken eine besondere Herausforderung dar. Foto: Elke Hinkelbein

Die Apotheken übersenden per Fax ihre Rezepte über Hilfsmittel, Medizinprodukte und Diätetika mit Antragsformular inklusive Pharmazentral-, Hilfsmittelnummer, bestellter Menge und kalkuliertem Verkaufspreis an die Verbandszentrale in Münster. Dort prüft ein fünfköpfiges Team mithilfe eines Großrechners Abgabefähigkeit, Genehmigungsfähigkeit und Preis des Produktes und kümmert sich um die Abwicklung mit der Krankenkasse.

Beim AVWL nutzen mittlerweile drei Viertel der Mitglieder das kostenlose Angebot. Der Apothekerverband Sachsen-Anhalt hat das Konzept übernommen und nutzt die Hardware des AVWL mit. Weitere Verbände hätten bereits Interesse angemeldet, sagte der AVWL Geschäftsführer, Dr. Rötger von Dellingshausen gegenüber apotheke adhoc.

Auch die Krankenkassen sind laut von Dellingshausen mit dem Service zufrieden, weil überflüssige Anfragen vermieden werden. „Unsere Mitarbeiter haben eine gute Preis- und Marktübersicht und erleichtern mit ihrer Erfahrung die Kommunikation", so der AVWL-Geschäftsführer. Er bezeichnete die Clearingstelle als „innovativste Leistung des AVWL in den vergangenen Jahren". So erhielten die Apotheker heute Genehmigungen für Artikel, die früher von den Kassen nicht erstattet worden seien, in anderen Fällen würden für gängige Produkte Preise vereinbart.

Obwohl die Apotheker mit den Ausschreibungen der Kassen im Hilfsmittelmarkt einen beträchtlichen Anteil dieses Geschäftes verloren haben dürften, sei die Zahl der Anfragen bei der Clearingstelle - immerhin rund 2500 Fälle pro Woche - nicht zurückgegangen, sagte von Dellingshausen. Er sieht auch weiterhin Bedarf für den Service des Verbandes: „Möglicherweise wird der Gesetzgeber die Pflicht der Krankenkassen zur Ausschreibung in eine 'Kann-Vorschrift' ändern", so von Dellingshausen.

Alexander Müller, Montag, 08. September 2008, 11:34 Uhr

 

 

SELEKTIVVERTRÄGE

Aktion gegen Hilfsmittelverträge

 

Berlin  -  Ein neues Aktionsbündnis „meine Wahl!" richtet sich gegen die Selektivverträge der Kassen in der Hilfsmittelversorgung. Mit einer bundesweiten Informations- und Mobilisierungskampagne kämpfen Betroffene, Hilfsmittelhersteller und Sanitätshäuser gemeinsam für den „Erhalt der Wahlfreiheit bei medizinischen Hilfsmitteln". Ziel des Aktionsbündnisses ist es, „das Recht auf freie Wahl des Versorgungspartners im Hilfsmittelbereich zu erhalten und eine bedarfsgerechte, dem Stand der Technik entsprechende Versorgung mit Hilfsmitteln sicherzustellen".

Nach dem GKV-WSG erhalten gesetzlich Versicherte von 2009 an medizinische Hilfsmitteln nur noch vom exklusiven Vertragspartner ihrer Kasse. Bis Ende des Jahres gilt eine Übergangsfrist. Doch vor allem für die Versorgung von Inkontinenzpatienten wurden schon etliche Verträge abgeschlossen. Patienten und pflegende Angehörige beklagen dem Aktionsbündnis zufolge vor allem die schlechtere Qualität der Versorgung und die mangelnde Beratung durch neu zugewiesene Versorgungspartner.

Die Selektivverträge könnten zu Fehl- oder Unterversorgungen, höheren Kosten und einem Zusammenbruch der wohnortnahen Versorgung führen, befürchtet das Aktionsbündnis. Dumpingpreise auf Kosten der Qualität würden begünstigt, eine Oligopolbildung sei programmiert. „Erste Erfahrungsberichte zeigen, dass bei einer Versorgung durch den preisgünstigsten Anbieter die Bedürfnisse von Patienten mit hohem Versorgungsaufwand nicht hinreichend berücksichtigt werden", sagte ein Vertreter von „meine Wahl!".

Laut Aktionsbündnis sind in Deutschland sechs Millionen Menschen in Deutschland auf medizinische Hilfsmittel angewiesen. „meine Wahl!" wird nach eigenen Angaben bereist von 26 Unternehmen und Organisationen unterstützt. Dazu zählen die Deutsche Kontinenz Gesellschaft, der Deutsche Rollstuhl-Sportverband, die Deutsche Gesellschaft für Versicherte und Patienten und die Internationale Fördergemeinschaft Kinder- und Jugendrehabilitation, rehaKind.

apotheke adhoc, Mittwoch, 18. Juni 2008, 14:53 Uhr

 

 

HILFSMITTELVERSORGUNG

Barmer kündigt Apothekern

 

Berlin  -  Apotheker dürfen von August an bundesweit keine Rezepte der Barmer Ersatzkasse für aufsaugende Inkontinenzprodukte mehr bedienen. „Die Barmer hat die Übergangsregelung mit dem DAV am 7. Mai widerrufen", sagte ein Sprecher der Kasse gegenüber apotheke adhoc. Damit sind künftig auch alle Apotheker in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und im Saarland von der ambulanten Versorgung der Barmer-Versicherten mit Hilfsmitteln ausgeschlossen. In Pflegeheimen dürfen Apotheker die Versorgung weiterhin übernehmen.

 

 

Im Herbst 2007 hatte die Kasse die ambulante Versorgung mit Inkontinenzprodukten ausgeschrieben. Die ersten Verträge traten Anfang Februar in Kraft. Doch in neun der 20 Losgebiete hatten unterlegene Bewerber gegen die Ausschreibung geklagt und diese vorübergehend blockiert. Unter Apothekern und Versicherten war es zu Unsicherheiten gekommen: Die Losgebiete entsprechen weder den Grenzen der Bundesländer, noch denen der Landesapothekerverbände. Um die Versorgung sicher zu stellen, hat der DAV deshalb mit der Barmer eine Übergangslösung erarbeitet. Versicherte durften ihre Rezepte demnach weiterhin in der Apotheke einlösen.

Damit ist ab August Schluss: Dann übernimmt je Losgebiet ein Anbieter exklusiv die ambulante Hilfsmittelversorgung der Barmer. Keiner der zehn Vertragspartner habe mehr als vier Regionallose gewonnen, sagte der Kassensprecher. Die Laufzeit betrage zwei Jahre, mit Option auf Verlängerung.

Alexander Müller, Mittwoch, 21. Mai 2008, 18:36 Uhr

 

 

HILFSMITTELSVERSORGUNG

"Entmündigung der Patienten"

 

Bremen/Achim  -  Immer mehr Patientinnen und Patienten reiben sich verdutzt die Augen, wenn sie darüber lesen, wie sie in Zukunft ihre Hilfsmittel bekommen sollen. Die Probleme der Barmer Ersatzkasse (BEK) bei der Ausschreibung von Hilfsmittellieferungen werden nun auch von den regionalen Medien aufgegriffen. In den Bremer Nachrichten warnt Apotheker Stefan Bürger aus Achim: "Das ist die völlige Entmündigung der Patienten."

Das Blatt beschreibt die Probleme für Patienten, die sich beispielsweise aufsaugende Inkontinenzmaterialien ab dem 1. Februar nicht mehr in der Apotheke oder im Sanitätshaus besorgen dürfen, sondern über das Unternehmen Unicel beziehen müssen. Für Apotheker Bürger ein Unding: "Nicht jeder kranke Mensch kommt mit jeder Standardwindel zurecht." Die bisherige Praxis der persönlichen Beratung vor Ort werde ausgeblendet.

Dabei gibt es Alternativen, wie die Ausschreibungen einiger Betriebskrankenkassen in Niedersachsen verdeutlichten. Dort können Patienten gegen eine entsprechende Zuzahlung weiterhin die Windeln beziehen, die sie wollen. Dieses Wahlrecht hätten die Barmer-Versicherten nicht, so Bürger. Auf der Strecke bleibe die "bedarfsgerechte individuelle Versorgung der kranken Menschen". Er frage sich, "wie gerade ältere Menschen diesen Versandhandel managen sollen".

Die Barmer hält dagegen: Für Patienten sei jetzt alles viel einfacher, sie bekämen die benötigten Hilfsmittel bequem per Post ins Haus geliefert. Von fehlender Beratung könne keine Rede sein. Hierfür gebe es bei Unicel erfahrenes Personal.

Die zusehends emotional geführte Debatte zwischen Klinikvertretern, Kasse, Apothekern und den Pflegekräften macht deutlich, dass es durchaus Zweifel an der Funktionalität der Lieferverträge gibt. Zudem gehen die menschliche Nähe, das persönliche Gespräch dabei verloren. "Künftig kommt die Kiste mit Inkontinenzmitteln per Post", so Bürger: "Der Preis einer Windel reduziert sich auf diese Weise für die Krankenkassen auf die reinen Sachkosten."

apotheke adhoc, Sonntag, 27. Januar 2008, 17:42 Uhr

 

 

HILFSMITTELAUSSCHREIBUNG

Inkontinenzversorgung ohne Apotheken

Berlin  -  Um Kosten zu sparen, hat die Barmer Ersatzkasse im vergangenen Herbst die ambulante Versorgung mit Inkontinenzprodukten ausgeschrieben. In 20 „Losgebieten" soll künftig ein Anbieter die Versorgung der Patienten mit entsprechenden Hilfsmitteln exklusiv übernehmen. Dazu wurde vorab seitens der Barmer der Hilfsmittelliefervertrag für aufsaugende Inkontinenzprodukte gekündigt. Vom 1. Februar an dürfen Barmer-Versicherte diese Artikel also nicht mehr in Apotheken oder Sanitätshäusern beziehen, sondern werden direkt von dem Anbieter beliefert, der die Ausschreibung bei bis zu fünf Losen gewonnen hat.

Allerdings haben - wie bei den Arzneirabattverträgen - unterlegene Bieter in einigen Fällen das Verfahren beklagt, so dass die Barmer bislang nur für elf der 20 Losgebiete Zuschläge erteilen konnte. Zudem sind die ausgeschriebenen Regionen nicht deckungsgleich mit den Grenzen der Bundesländer oder mit denen der Landesapothekerverbände, so dass Lieferschwierigkeiten mittlerweile unausweichlich scheinen. Nach Informationen von apotheke adhoc verhandelt der Deutsche Apothekerverband (DAV) derzeit mit der Barmer über eine Übergangslösung zumindest für die Gebiete, in denen die Kasse keine Zuschläge erteilen konnte.

Beispiel Nordrhein-Westfalen: Gewinner ist das Rehazentrum Viersen, ein privat geführtes Sanitätshaus, das infolge des Zuschlags nun kurzfristig das Personal von bislang sechs Mitarbeitern mindestens verdoppeln muss. Das Sanitätshaus liefert eigenen Angaben zufolge bevorzugt Produkte des polnischen Herstellers Seni; darauf wurden die Barmer-Versicherten in einem Schreiben hingewiesen. Besteht der Patient auf seine gewohnten Artikel, muss er offenbar die Differenz selbst bezahlen. Die Auslieferung erfolge „aus wirtschaftlichen Gründen über einen Paketdienst", heißt es in dem Schreiben, mit dem das Sanitätshaus die Dauerverordnungen der Patienten anfordert.

Thomas Preis, Vorsitzender des Apothekerverbandes Nordrhein, fürchtet, dass der Versicherte der Verlierer sein wird: „Die Patienten zahlen den Preis für die Rabattschlacht: Aus Kostengründen müssen sie auf die wohnortnahe Versorgung und Betreuung verzichten, stattdessen bleibt ihnen nur ein Telefonkontakt zum Lieferanten", so Preis gegenüber APOTHEKE ADHOC. „Wer von der Qualität des Preisbrechers nicht überzeugt ist, muss draufzahlen. Die Patienten befürchten, dass der Wettbewerb dann vollkommen ausgeschaltet ist." Bundesweit seien etwa 100.000 Patienten von den Verträgen betroffen, die für zwei Jahre gelten.

Die Apotheken und Sanitätshäuser vor Ort, also jene Anbieter, die nicht von der Ausschreibung profitierten, müssten die Versicherten erneut über die neuen, nicht wirklich patientenfreundlichen Regeln aufklären, so Preis. Immerhin: Da die Ausschreibung nur für die ambulante Versorgung gilt, können Pflegeheime mit Genehmigung der Barmer auch künftig von Apotheken beliefert werden.

Die Firma Paul Hartmann aus Heidenheim, deren fünf Zuschläge noch blockiert sind, will nach eigenen Angaben als einziger Anbieter mit den Apotheken kooperieren: „Nur mit einem Partner vor Ort kann die Beratung ideal funktionieren", sagte ein Sprecher gegenüber apotheke adhoc. Deshalb würden die Apotheken eingebunden, wenn sie wie bislang die Versorgung der Patienten übernehmen, erklärte der Sprecher.

Alexander Müller, Freitag, 25. Januar 2008, 14:52 Uhr

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