Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
hier ist der vollständige Text für Sie:
Berlin - Im
Streit um die Substitution von Rabattarzneimitteln hatte die AOK
Schleswig-Holstein neues Öl ins Feuer gegossen: Die Kasse hatte Ärzte
schriftlich angehalten, sicherheitshalber die genaue Stückzahl der
Rabattpräparate zu verordnen. Über die Auslegung der Austauschregeln
streiten Generikahersteller seit Monaten mit der bei Rabattverträgen
federführenden AOK Baden-Württemberg. Die stellte auf Nachfrage klar,
dass die Apotheken in jedem Fall zum Austausch verpflichtet seien.
Jetzt relativiert auch die AOK Schleswig-Holstein ihre Aussagen.
Die Umsetzungsquote von Rabattverträgen sei dann optimal, wenn Ärzte
nur noch das Rabattarzneimittel verordneten und aut idem ankreuzten,
erklärte ein Sprecher der Kasse gegenüber APOTHEKE ADHOC. „Die
Substitutions-Verpflichtung für die Apotheken gilt überdies nach wie
vor."
Allerdings ließen sich Rabattverträge nicht von heute auf morgen zu 100
Prozent umsetzen, so der Sprecher. Zu einer hohen Umsetzungsquote
könnten gerade die Ärzte mit einer konsequenten Verordnung der
Rabatt-Arzneimittel einen wesentlichen Beitrag leisten. „Mit Hilfe der
Ärzteschaft wie auch durch rechtskonforme Substitution durch die
Apotheken können wir trotz dieser Schwierigkeiten auch bei Omeprazol
eine hohe Quote erreichen", sagte der Sprecher. „Hier setzen wir
weiterhin auf ein partnerschaftliches Miteinander in Schleswig-Holstein
unter der Devise 'informieren statt retaxieren!'"
Die AOK Schleswig-Holstein habe mit ihrem Anschreiben an die Ärzte
ausschließlich das Ziel der Information über den
Omeprazol-Rabattvertrag verfolgt. Dies sei aber unabhängig von der
Substitutionspflicht des Apothekers, betonte der Sprecher.
Alexander Müller, Donnerstag, 11. März 2010, 11:03 Uhr
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