• 19.04.2010 - AOK will mit Apotheken vor Gericht

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RABATTVERTRÄGE

AOK will mit Apotheken vor Gericht

 

Berlin  -  Im Streit um die Umsetzung der Rabattverträge schlägt die AOK den Apotheken eine gerichtliche Klärung vor. Damit beide Seiten in der Frage der Substitutionspflicht Rechtssicherheit haben, sollten in exemplarischen Fällen Musterverfahren geführt werden, so der Vorschlag von AOK-Rabattchef Dr. Christopher Hermann.

Beziehungkrise: Die Umsetzung der Rabattverträge hat das Verhältnis
 von Dr. Christopher Hermann (AOK) und Fritz Becker (DAV) eingetrübt 
(v.l.n.r.). Foto: Elke Hinkelbein

Beziehungkrise: Die Umsetzung der Rabattverträge hat das Verhältnis von Dr. Christopher Hermann (AOK) und Fritz Becker (DAV) eingetrübt (v.l.n.r.). Foto: Elke Hinkelbein

In dem Eilverfahren sollen die Sozialgerichte eine Definition von „gleiche Indikation" und „identische Packungsgröße" finden, an die sich Kasse und Apotheker künftig halten. Bis zu einer Klärung werde die AOK Baden-Württemberg Apotheken nicht wegen der Rabattverträge retaxieren, kündigte Hermann in einem Brief an den Präsidenten des Landesapothekerverbandes (LAV) Baden-Württemberg, Fritz Becker, an. Laut Hermanns Vorschlag verpflichten sich beide Seiten, auf jeden Fall bis vor das Landessozialgericht zu ziehen und die Entscheidung der ersten Instanz zwischenzeitlich anzuerkennen.

In Baden-Württemberg war die Debatte um die Substitutionskriterien eskaliert, nachdem die AOK rund 2000 Apotheken über deren mangelhafte Umsetzung der Rabattverträge informiert hatte. Laut Kasse war das Vorgehen abgesprochen, aus Sicht des LAV-Chefs „ein Schlag ins Gesicht". Der Tonfall wurde rauer; Becker warnte in seiner Funktion als Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) vor „Reibungsverlusten" bei der Umsetzung der neuen AOK-Verträge.

Auch Hermann - ohnehin nicht für verbale Zurückhaltung bekannt - konnte sich in seinem jüngsten Brief an Becker einige Spitzen nicht verkneifen. Von „gravierenden Erinnerungsdiskrepanzen" und „selektiver, dem eigenen Verständnis der Situation geschuldeter Wahrnehmung" ist die Rede, ebenso von „absichtsvollen Fehlinterpretationen". So habe die AOK in ihrem „sorgsam erwogenen Schreiben" die Apotheker nur in den Fällen auf die Substitutionspflicht hingewiesen, in denen keine pharmazeutischen Bedenken oder die Aut-idem-Regelung gegriffen hätten. Jetzt soll die gerichtliche Klärung das Verhältnis zwischen LAV und AOK retten.

Gegenüber Apotheken schlägt die AOK derzeit versöhnlichere Töne an - wenn die Reaktion des angeschriebenen Apothekers aus Sicht der Kasse nicht allzu polemisch war. Zur Erklärung der individuellen Abgabequote erhielten die Apotheken detaillierte PZN-Listen, inklusive Substitutionshilfe. Außerdem verlängert die AOK einsichtigen Apothekern die Retax-Frist um einen Monat: Für die „vollumfängliche Umsetzung der Substitutionsmaßgaben" haben diese Apotheken jetzt bis Ende Mai Zeit.

Alexander Müller, Montag, 19. April 2010, 11:16 Uhr


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