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RABATTVERTRÄGE
Berlin - Die AOK Schleswig-Holstein will die bundesweit ausgeschriebenen Rabattverträge mit Nachdruck durchsetzen: Anfang Februar wurden die Ärzte im Bundesland schriftlich aufgefordert, die Omeprazol-Präparate von KSK zu verordnen. Zur Verbesserung der Umsetzung der Rabattverträge sollen die Ärzte künftig die genaue Stückzahl verschreiben - ansonsten sei eine Substitution nicht möglich.
Hilfe für Rabattverträge: Ärzte sollen laut AOK Schleswig-Holstein künftig direkt Rabattarzneimittel verschreiben. Foto: APOTHEKE ADHOC
KSK hatte den Omeprazol-Zuschlag mit den Packungsgrößen von 15, 28, 56
oder 98 Kapseln gewonnen. Bislang werden KSK-Produkte bei
Verschreibungen über 30, 60 oder 100 Kapseln in der Apotheke aber nur
selten durch das Rabattarzneimittel substituiert. Die Umsetzungsquote
lag laut AOK zuletzt bei rund 20 Prozent.
Statt die Apotheker zur Umsetzung der Verträge anzuhalten, geht die AOK
Schleswig-Holstein jetzt andere Wege und versucht die Ärzte für sich zu
gewinnen. „Ob der Patient eine Packung mit 98 oder 100 Einheiten
erhält, macht therapeutisch keinen Unterschied, wirtschaftlich hingegen
schon", heißt es in dem Schreiben. Es folgt eine genaue Auflistung der
vom Arzt verursachten Kosten durch Omeprazol und der Hinweis auf die
Wirtschaftlichkeitsprüfung.
Apotheker haben aus Sicht der AOK Schleswig-Holstein dagegen nichts zu
befürchten, weil sie bei der Abgabe keine Wahl haben: „Bei allen
anderen Packungsgrößen ist eine 'aut idem' Substitution mit dem
rabattierten Präparat durch den Apotheker derzeit nicht möglich", heißt
es im Schreiben an die Ärzte. Das hatte die für die bundesweiten
Rabattverträge zuständige AOK Baden-Württemberg bislang anders
kommuniziert.
Der Branchenverband Pro Generika wertete vor allem das Vorgehen der
Kasse dagegen als Erfolg in eigener Sache: „Ich begrüße den
Kurswechsel, den die AOK Schleswig-Holstein in Sachen 'identische
Packungsgröße' vollzogen hat, uneingeschränkt. Nunmehr geht nämlich
auch sie davon aus, dass die Substitution von Omeprazol-Produkten unter
anderem lediglich dann zulässig ist, wenn die Stückzahlen der
betreffenden Arzneimittel übereinstimmen", so Geschäftsführer Peter
Schmidt. Er kritisierte jedoch, dass die Ärzte aufgefordert würden, nur
noch rabattierte Arzneimittel zu verschreiben. „Denn damit wird einmal
mehr Kostengesichtspunkten Vorrang vor der Therapiesicherheit und der
Patientengesundheit eingeräumt", so Schmidt.
Alexander Müller, Freitag, 05. März 2010, 15:36 Uhr
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