• 05.03.2010 - AOK kontrolliert Omeprazol-Rezepte

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RABATTVERTRÄGE

AOK kontrolliert Omeprazol-Rezepte

 

Berlin  -  Die AOK Schleswig-Holstein will die bundesweit ausgeschriebenen Rabattverträge mit Nachdruck durchsetzen: Anfang Februar wurden die Ärzte im Bundesland schriftlich aufgefordert, die Omeprazol-Präparate von KSK zu verordnen. Zur Verbesserung der Umsetzung der Rabattverträge sollen die Ärzte künftig die genaue Stückzahl verschreiben - ansonsten sei eine Substitution nicht möglich.

Hilfe für Rabattverträge: Ärzte sollen laut AOK Schleswig-Holstein künftig direkt Rabattarzneimittel verschreiben. Foto: APOTHEKE ADHOC

Hilfe für Rabattverträge: Ärzte sollen laut AOK Schleswig-Holstein künftig direkt Rabattarzneimittel verschreiben. Foto: APOTHEKE ADHOC

KSK hatte den Omeprazol-Zuschlag mit den Packungsgrößen von 15, 28, 56 oder 98 Kapseln gewonnen. Bislang werden KSK-Produkte bei Verschreibungen über 30, 60 oder 100 Kapseln in der Apotheke aber nur selten durch das Rabattarzneimittel substituiert. Die Umsetzungsquote lag laut AOK zuletzt bei rund 20 Prozent.

Statt die Apotheker zur Umsetzung der Verträge anzuhalten, geht die AOK Schleswig-Holstein jetzt andere Wege und versucht die Ärzte für sich zu gewinnen. „Ob der Patient eine Packung mit 98 oder 100 Einheiten erhält, macht therapeutisch keinen Unterschied, wirtschaftlich hingegen schon", heißt es in dem Schreiben. Es folgt eine genaue Auflistung der vom Arzt verursachten Kosten durch Omeprazol und der Hinweis auf die Wirtschaftlichkeitsprüfung.

Apotheker haben aus Sicht der AOK Schleswig-Holstein dagegen nichts zu befürchten, weil sie bei der Abgabe keine Wahl haben: „Bei allen anderen Packungsgrößen ist eine 'aut idem' Substitution mit dem rabattierten Präparat durch den Apotheker derzeit nicht möglich", heißt es im Schreiben an die Ärzte. Das hatte die für die bundesweiten Rabattverträge zuständige AOK Baden-Württemberg bislang anders kommuniziert.

Der Branchenverband Pro Generika wertete vor allem das Vorgehen der Kasse dagegen als Erfolg in eigener Sache: „Ich begrüße den Kurswechsel, den die AOK Schleswig-Holstein in Sachen 'identische Packungsgröße' vollzogen hat, uneingeschränkt. Nunmehr geht nämlich auch sie davon aus, dass die Substitution von Omeprazol-Produkten unter anderem lediglich dann zulässig ist, wenn die Stückzahlen der betreffenden Arzneimittel übereinstimmen", so Geschäftsführer Peter Schmidt. Er kritisierte jedoch, dass die Ärzte aufgefordert würden, nur noch rabattierte Arzneimittel zu verschreiben. „Denn damit wird einmal mehr Kostengesichtspunkten Vorrang vor der Therapiesicherheit und der Patientengesundheit eingeräumt", so Schmidt.

Alexander Müller, Freitag, 05. März 2010, 15:36 Uhr


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