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Berlin - Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat ein eigenes Arzneimittel-Sparpaket in den Bundestag eingebracht. Der Antrag nimmt fast ausschließlich forschende Pharmahersteller ins Visier und fordert neben einer strengeren Kosten-Nutzen-Bewertung eine Positivliste für Arzneimittel. Bei den Rabattverträgen halten die Grünen eine Mehrkostenregelung, wie vom Bundesgesundheitsministerium geplant, für „völlig verfehlt".
Die Grünen-Politikerin Biggi Bender hat mit ihrer Fraktion ein
eigenes Arzneimittel-Sparpaket in den Bundestag eingebracht. Foto: Elke
Hinkelbein
Zu den erheblichen Preissenkungen im Generikamarkt sei es auch deshalb
gekommen, weil die Apotheken verpflichtet gewesen seien, sich an die
Rabattverträge zu halten. Feste Absatzzusagen der Kassen an die
Hersteller würden mit der Mehrkostenregelung unmöglich, so die Grünen.
„Pharmaunternehmen würden massive Anreize erhalten, wieder Zeit und Geld
in die Beeinflussung der Apothekerinnen und Apotheker als in den
Abschluss von Rabattverträgen zu investieren." Damit würde dieses
überaus wirksame Preissenkungsinstrument leer laufen, befürchten die
Grünen.
Originalhersteller sollen dagegen keine Rabattverträge über Wirkstoffe
mehr schließen dürfen, die über den Patentablauf dieser Präparate
hinausgehen. Biggi Bender, die den Antrag als gesundheitspolitische
Sprecherin ihrer Fraktion federführend eingebracht hat, sieht in diesen
Verträgen eine Wettbewerbsverhinderung.
Jedes neue Medikament soll nach dem Willen der Grünen vor der Zulassung
vom Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen
(IQWiG) auf seinen Zusatznutzen geprüft werden. Die Pharmahersteller
sollen zudem strafbewährt verpflichtet werden, alle Studien zu
veröffentlichen. Denn die von Bundesgesundheitsminister Dr. Philipp
Rösler (FDP) vorgesehenen Verhandlungen zwischen der Industrie und den
Krankenkassen sagten nichts über den zusätzlichen Nutzen der Medikamente
aus, monieren die Grünen.
Damit neue Medikamente auch künftig schnell auf den Markt kommen, sollen
die Hersteller das IQWiG frühzeitig in das Zulassungsverfahren
einbinden. Sie können beim Institut dann eine Schnellbewertung des
Zusatznutzens beantragen. Fällt dieser doch geringer als erwartet aus,
können die Kassen laut Grünen-Antrag Hersteller für die aus überhöhten
Preisen entstandenen Aufwendungen in Regress nehmen.
Kosten-Nutzen-Bewertungen soll es auch für teure oder oft verordnete im
Markt befindliche Medikamente geben. Der Gemeinsame Bundesausschuss
(G-BA) soll eine Positivliste zu Lasten der Kassen verordnungsfähiger
Arzneimittel erstellen. Preisvergleiche mit anderen europäischen Ländern
sollen den Kassen dabei helfen, mit den Herstellern in
Preisverhandlungen zu treten, fordern die Grünen.
Alexander Müller, Mittwoch, 21. April 2010, 12:17 Uhr
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