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AOK-RABATTVERTRÄGE
Berlin - Weil Apotheken bei den AOK-Rabattverträgen bestimmte Quoten erfüllen sollen, gehen die Generikahersteller auf die Barrikaden. Der Branchenverband Pro Generika wirft der AOK Mecklenburg-Vorpommern vor, die Apotheken hinters Licht zu führen: Die Kasse spiegele den Apothekern vor, dass die Rechtslage in Sachen identische Packungsgröße eindeutig geklärt sei. „Gerade das ist aber nicht der Fall", so Pro Generika-Chef Peter Schmidt in einem Brief an den Vorsitzenden der AOK Mecklenburg-Vorpommern, Friedrich-Wilhelm Bluschke.
Neuer Ärger bei Rabattverträgen: Der Streit um die "identische Packungsgröße" nimmt kein Ende. Foto: APOTHEKE ADHOC
Die Kasse hatte im April Apotheken angeschrieben und über deren
persönlichen Umsetzungsquoten bei den wichtigen Wirkstoffen Omeprazol
und Pantoprazol informiert. Apothekern mit schlechten Werten wurden
Retaxierungen angedroht, wenn sie die Quote nicht auf 80 Prozent
steigerten. Von rückwirkenden Strafen wollte die Kasse aber absehen. Bei
beiden Wirkstoffen gibt es Probleme bei der Umsetzung, da jeweils ein
Hersteller den exklusiven Zuschlag mit eher unüblichen Packungsgrößen
gewonnen hatten. Aus Sicht der AOK müssen die Apotheker auch bei
abweichender Stückzahl auf Grundlage der Normgrößen substitutieren.
Pro Generika verweist dagegen auf „diametral entgegen gesetzte" Urteile
in dieser Frage und eine noch ausstehende höchstrichterliche Klärung.
Zudem vertrete beispielsweise die AOK Niedersachsen die Ansicht, dass
eine Substitution zu Gunsten des Rabattarzneimittels nur bei der exakten
Übereinstimmung der verordneten Stückzahl möglich sei, so Schmidt.
Tatsächlich hatten sich mehrere Landes-AOKen mit entsprechenden
Schreiben an Ärzte gewandt. Auf Nachfrage, welche Regelung für Apotheken
gelte, beharrten einige Kassen trotzdem auf der Substitutionspflicht.
Aus Sicht von Pro Generika greift die AOK Mecklenburg-Vorpommern mit
ihren Erfüllungsquoten in die Therapiehoheit der Ärzte ein. Da die
Verantwortung für die abgegebene Menge beim Arzt liege, sei die konkrete
Medikation aus gutem Grund dem Arzt vorbehalten. „Keine Krankenkasse
darf sich daher anmaßen, Therapieentscheidungen der Ärzte durch eine
mehr als fragwürdige Auslegung der Aut-idem-Regelung zu konterkarieren,
um ihre Erträge aus Rabattverträgen zu optimieren", schreibt Schmidt. Er
forderte die AOK auf, die Informationsschreiben zurück zu ziehen.
Alexander Müller, Mittwoch, 05. Mai 2010, 13:29 Uhr
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